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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit
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Sitzung kompakt
19.11.2024 · Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit · Sitzung vom 19.11.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 20.10.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie verteilen sich die erwarteten bzw. geplanten Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden für 2025 auf Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien für Wohnungsbau bzw. Industrie oder Gewerbe?
2. Wie verteilen sich die erwarteten bzw. geplanten Ankäufe von Grundstücken für 2025 auf die Errichtung von Wohnungen bzw. Industrie oder Gewerbe?
3. In welchem Umfang plant die Stadt trotz der geplanten Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, weiterhin Wohnungsbaugrundstücke in das Vermögen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft einzulegen und Wohnungsbaugrundstücke in Erbpacht zu vergeben?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AWIR/037/2024 AWIR 19.11.2024 Beigeordnete Frau Zuschke Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Einnahmen aus geplantem Verkauf städtischer Grundstücke und Gebäude: Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Frage 1: Wie verteilen sich die erwarteten bzw. geplanten Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden für 2025 auf Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien für Wohnungsbau bzw. Industrie oder Gewerbe? Antwort: Für das Jahr 2025 lag im Zuge der Planung des Doppelhaushalts 2024 und 2025 ein Ansatz von 39,8 Mio. EUR für Geschäfte im Hafenbereich sowie Gewerbeflächen am Tichauer Weg und im Gebiet Auf'm Tetelberg zugrunde. Zwei Grundstücksgeschäfte von Schulgrundstücken wurden als Verkaufserlöse dem Amt für Schule und Bildung zugeordnet. Aufgrund diverser Verschiebungen der gegenwärtig schwer einschätzbaren Grundstücksgeschäfte scheint eine Ansatzerreichung dennoch durch überwiegend gewerbliche Flächen u. a. im Hafenbereich realistisch. Frage 2: Wie verteilen sich die erwarteten bzw. geplanten Ankäufe von Grundstücken für 2025 auf die Errichtung von Wohnungen bzw. Industrie oder Gewerbe? Antwort: Für das HH-Jahr 2025 können noch keine konkreten Geschäfte beziffert werden. Amt 61 hat mit mehreren Vorkaufsrechtssatzungen die Basis für etwaige Ankäufe geschaffen. Die Stadt Düsseldorf wird einen möglichen Erwerb von Flächen zur Realisierung von Wohnraum, aber auch Gewerbeflächen, in jedem Einzelfall intensiv prüfen. Frage 3: In welchem Umfang plant die Stadt trotz der geplanten Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, weiterhin Wohnungsbaugrundstücke in das Vermögen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft einzulegen und Wohnungsbaugrundstücke in Erbpacht zu vergeben? 1 Antwort: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Einlage von Wohnbaugrundstücken in das Vermögen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Düsseldorf (SWD) in begründeten Einzelfällen sinnvoll ist. Zukünftig wird dieses Vorgehen trotz der geplanten Einnahmen aus Veräußerungen und der grundsätzlichen Vergabe von z. B. Wohnbaugrundstücken im Erbbaurecht weiterverfolgt, um bezahlbaren Wohnraum nachhaltig zu generieren. Schriftliche Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 28.10.2024, direkt beim Liegenschaftsamt, Frau Künster: „Würden Sie bitte erläutern, welche konkreten Grundstücke dem Haushaltsplanentwurf zugrunde liegen. Konkret geht es um die Frage, welche Grundstücksverkäufe im Haushaltsentwurf eingeplant sind, zu denen es Ratsbeschlüsse gibt, durch die sich die im HH-Entwurf einpreisten Einnahmen erklären lassen." Schriftliche Antwort: Für sechs der bei der Ansatzplanung 2025 berücksichtigten Grundstückverkäufe wurden bereits politische Beschlüsse in den Jahren 2022 bis 2024 getroffen, deren Umsetzung sich aus verschiedensten Gründen verschoben hat. Hinzu kommt noch eine geringe Anzahl möglicher Grundstücksverkäufe, die noch im Jahr 2025 politisch beschlossen werden müssen. 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließ das anliegende Konzept zur Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels 17 durch die Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Rat bekräftigt damit seine Beschlüsse vom 17.11.2016 (01/ 192/2016), 20.09.2018 (01/ 231/2018) und 23.06.2022 (RAT/173/2022) im Rahmen Kommunaler Entwicklungszusammenarbeit (KEZ) auch in Ländern des Globalen Südens einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten.
Am 17.11.2016 hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) der Musterresolution "2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" angeschlossen (01/ 192/2016). Darauf aufbauend hat der Stadtrat am 20. September 2018 den Beschluss "Agenda 2030 Beschluss qualifizieren - kommunale Entwicklungs- zusammenarbeit verstärken (01/ 231/2018)" gefasst. Am 23. Juni 2022 wurden zwölf prioritäre Handlungsfelder Nachhaltigkeit beschlossen (RAT/173/2022). Das Handlungsfeld „Kommunale Nord-Süd Zusammenarbeit" ist eines dieser Handlungsfelder. Der Beschluss aus 2018 und der Steckbrief zum Handlungsfeld „Kommunale Nord-Süd Zusammenarbeit" beauftragen die Stadtverwaltung, ein Konzept zur Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels 17 „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele" zu erarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausgangslage und gesamtstädtische Einordnung Die Landeshauptstadt Düsseldorf genießt eine hohe Nachfrage als Wohn- und Arbeitsstandort. Als siebtgrößte Stadt Deutschlands konnte Düsseldorf zum Stichtag 31.12.2023 rund 656.000 Einwohner verzeichnen - mit weiterhin steigender Tendenz. Die für den bestehenden erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten notwendigen Flächen sind nicht nur begrenzt, vielmehr liegt die Stadt im bundesweiten Vergleich der Flächengrößen lediglich an 73. Stelle, wodurch sich die allgemeine Ausgangslage am Wohnungsmarkt automatisch verschärft. Auch deshalb hat die Landesregierung im Jahr 2023 von dem Erlass einer Rechtsverordnung gem. § 201a BauGB Gebrauch gemacht und Düsseldorf als Gebiet mit einem „angespannten Wohnungsmarkt" bezeichnet (vgl. Anlage 1 zu § 1 BaulandmobilisierungsVO). Zudem liegt die Stadt im räumlichen Anwendungsbereich der Mieterschutzverordnung NRW.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss beschließt die Gründung eines Indien Kompetenzzentrum (IKD) Düsseldorf in gemeinsamer Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf, der IHK Düsseldorf und der Messe Düsseldorf gemäß Sachdarstellung.
Das IKD wird institutionell bei der IHK zu Düsseldorf angesiedelt und wird überwiegend die Aktivitäten der Träger bündeln sowie gemeinsam vermarkten. Die Wirtschaftsförderung der LHD wird hierbei federführend das Thema Ansiedlung und Standortwerbung verantworten. Die Kosten für das Engagement der Wirtschaftsförderung der LHD sind größtenteils die Personalaufwendungen im Umfang einer Vollzeitstelle aus dem Team des International Business Service. Diese Personalressource ist bereits vorhanden und muss nicht neu geschaffen werden. Die Projektmittel für entsprechende Akquisitionsmaßnahmen, die die Wirtschaftsförderung in eigener Verantwortung, aber zukünftig koordiniert mit den anderen Trägern des IKD umsetzten wird, sind ebenfalls bereits im Budget des International Business Service abgebildet. Hieraus wird zukünftig ein jährlicher Beitrag von 5.000 Euro für das IKD der IHK zur Verfügung gestellt, der im Wesentlichen für die Bereitstellung und Pflege des gemeinsamen Internet- und LinkedInauftritts, den die IHK verantworten wird, dient. Die Aufwendungen der IHK Düsseldorf, die für das IKD anfallen, sind größtenteils Personalaufwendungen für eine neu zu schaffende Projektleitungsstelle. Die Messe Düsseldorf GmbH wird sich an der Einrichtung des IKD als dritter Träger finanziell mit 40.000 EUR beteiligen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit der Vorlage AWIR/082/2023 haben der AWIR am 17. Oktober 2023 und alle hier erneut beteiligten politischen Gremien bis hin zum Rat am 9. November 2023 die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien - und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Festlegung des Gebietes für die „Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße" auf Grundlage des Antrages des Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße e.V. vom 2. Oktober 2023 beschlossen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die im Sachverhalt beschriebene Vorgehensweise.
Die Bestellung von Erbbaurechten ist ein wichtiger Baustein der aktiven Liegenschaftspolitik der Landeshauptstadt Düsseldorf. Im Vordergrund steht dabei das Interesse der Landeshauptstadt an einer langfristigen Bodenvorratspolitik, aber auch der Sicherung der mit den Grundstücksvergaben an Dritte verfolgten Zielsetzungen. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang schließlich ebenfalls die Einnahmenerzielung durch die Landeshauptstadt bei gleichzeitiger Beachtung, dass gem. § 92 GemO NRW Vermögensgegenstände nicht unter Wert vergeben werden dürfen. Dem entgegen steht die derzeitige Marktlage, die aufgrund gestiegener Zinsen und Baukosten enorme Schwierigkeiten mit sich bringt, dass Bauprojekte überhaupt begonnen und realisiert werden. Für den Erfolg dieser Erbbaurechts-Projekte stellen die maßgebenden finanzierenden Banken eine weitere Hürde dar, da Unsicherheiten im Umgang mit diesem in jüngerer Vergangenheit wenig genutzten Instrument bestehen. Neben dem Thema Erbbaurecht sehen Grundstücksverträge der Stadt überdies zahlreiche Abweichungen von im privaten Grundstücksgeschäft gängigen Regelungen vor, wie z.B. die Vereinbarung von Bauverpflichtungen oder auch Vorschriften zur Umsetzung öffentlich-geförderten Wohnungsbaus. Die aktuellen Gespräche mit Bankenvertretern deuten an, dass sämtliche vertragliche Regularien, die in irgendeiner Weise Einfluss auf eine Verwertung durch die Bank nehmen können, kritisch bedacht werden. Hinzu kommt, dass die Banken sich aktuell vielfach selbst in Konsolidierungen befinden und ihr Beratungsgeschäft konsequent zugunsten einer Standardisierung und Digitalisierung von Prozessen ausdünnen. Bei Projekten, die vom Standard abweichen, wird es mithin immer schwieriger, überhaupt finanzierende Banken zu finden. So bieten Institute z.B. Baugruppen zum Teil von vornherein keine Finanzierungen an - weder im Verkauf noch im Erbbaurecht. Aber auch Finanzierungen von normalen Einfamilienhausgrundstücken sind stark rückläufig. Die Komplexität des Prozesses und die Erwartungshaltung der Kreditgeber überfordern vielfach die Interessenten. Diese Beispiele zeigen, dass es sich derzeit um eine generell herausfordernde Immobilieninvestitionslage handelt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf im Retail+ DUS e.V.
Um dem Einzelhandel, Gastronomie und Veranstaltungsgewerbe Impulse und eine Plattform zu bieten, initiiert die Landeshauptstadt gemeinsam mit - dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen - Rheinland e.V., - der Industrie und Handelskammer zu Düsseldorf, - der Messe Düsseldorf GmbH, - der CGI Deutschland B.V. & Co. KG, - der gmvteam GmbH, - der Grant Thornton AG sowie - der Techno Design GmbH, die Gründung eines Zukunftszentrums für den Einzelhandel und die Gastronomie. Dieses Zentrum soll als Innovationsplattform dienen, auf der Händlerinnen und Händler und Gastronomen moderne Technologien und erlebnisorientierte Konzepte kennenlernen und praxisnah erproben können. Für die lokale Zielgruppe werden Netzwerk- und Themenveranstaltungen sowie Workshops angeboten, um die Vorteile der Digitalisierung und des Erlebnisshoppings gemeinsam weiterzuentwickeln. Das Zukunftszentrum fördert damit den Austausch, den Wissenstransfer und die Vernetzung zwischen Einzelhandel und Gastronomie, sodass gemeinsam erlebnisreiche und attraktive Innenstadtangebote erarbeitet werden können. Durch diese Initiative schafft die Stadt eine zentrale Anlaufstelle für den Wandel im Handel und unterstützt eine lebendige und zukunftsorientierte Innenstadt sowie insbesondere Stadtteilzentren.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
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Orte der Sitzung
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