Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/056/2026

Aktuelles aus der Personenbeförderung und Fahrplan im Jahr 2026

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 29. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt die Information über den aktuellen Sachstand in der Personenbeförderung mit dem Ausblick für das weitere Jahr 2026 zur Kenntnis.

Die Verwaltung arbeitet konsequent an der Umsetzung der Strategie zur Schaffung eines rechtssicheren und wettbewerbsneutralen Ordnungsrahmens im Bereich der Personenbeförderung in Düsseldorf zum Zweck der Sicherung der Daseinsvorsorge im Verkehrsbereich und einer guten Organisation der Beförderung und des Verkehrs im öffentlichen Raum entlang eines dreistufigen Vorgehens: 1. Inkrafttreten eines neuen Taxentarifs Mit Beschluss vom 26.02.2025 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unter Vorlagennummer HFA/011/2025 die Neufassung der Taxentarifordnung verabschiedet, die seit dem 01.05.2025 beschlussgemäß in Kraft getreten ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · OVA/056/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 11

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584249.pdf Published Time: 2026-04-29T08:29:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: OVA/056/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Aktuelles aus der Personenbeförderung und Fahrplan im Jahr 2026 Fachbereich: 33 - Amt für Einwohnerwesen Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Olaf Wagner Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs- und Verkehrsausschuss 13.05.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt die Information über den aktuellen Sachstand in der Personenbeförderung mit dem Ausblick für das weitere Jahr 2026 zur Kenntnis. Die Verwaltung arbeitet konsequent an der Umsetzung der Strategie zur Schaffung eines rechtssicheren und wettbewerbsneutralen Ordnungsrahmens im Bereich der Personenbeförderung in Düsseldorf zum Zweck der Sicherung der Daseinsvorsorge im Verkehrsbereich und einer guten Organisation der Beförderung und des Verkehrs im öffentlichen Raum entlang eines dreistufigen Vorgehens: 1. Inkrafttreten eines neuen Taxentarifs Mit Beschluss vom 26.02.2025 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unter Vorlagennummer HFA/011/2025 die Neufassung der Taxentarifordnung verabschiedet, die seit dem 01.05.2025 beschlussgemäß in Kraft getreten ist. 2. Etablierung eines regelmäßigen Kontrollkonzeptes & Durchführung verschiedener Kontrollmaßnahmen Im Rahmen der gesetzlich normierten Aufsichtspflicht nach §§ 54, 54a PBefG führt die Verwaltung regelmäßig verschiedene Arten von Kontrollen und Prüfungen im Personenbeförderungsgewerbe durch. Hierzu zählen Betriebsprüfungen, Betriebssitzkontrollen im Rahmen laufender Antragsverfahren sowie schwerpunktmäßige Fahrzeugkontrollen im Außendienst, unter anderem auf dem Flughafen- und Messegelände sowie in Seite 2 der Altstadt. Einen besonderen Fokus legt die Verwaltung auf die Weiterentwicklung des „Kontrollkonzepts Aufsichtsverfahren“. Hinsichtlich durchgeführter Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen wird auf die Ausführungen der Verwaltung zu der Anfrage der SPD/Volt-Fraktion vom 13.04.2025 unter Vorlagennummer OVA/045/2026 verwiesen. 3. Kontinuierliche Evaluation des Taxentarifs Mit Inkrafttreten des neuen Tarifs und insbesondere des neuen Tarifkorridors, der dem Taxigewerbe mehr Flexibilität in der Preisgestaltung einräumt, wurde eine datenbasierte Evaluation des Tarifs etabliert. Im Fokus steht insbesondere die Inanspruchnahme flexibler Tarifoptionen, deren Auswirkungen auf Auslastung und Preisbildung sowie die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schutz des öffentlichen Verkehrsinteresses. Begleitend zu dem beschriebenen dreistufigen Vorgehen wurden Verwaltungsstrukturen gestärkt und der Austausch mit dem Gewerbe institutionalisiert. Unter anderem erfolgte eine personelle und organisatorische Konsolidierung der Verkehrsgewerbestelle mit zusätzlichem Personal, Qualifizierungsmaßnahmen und neu strukturierter Einarbeitung. Der Dialog mit den Branchenakteuren wurde kontinuierlich fortgeführt. Fachgespräche fanden am 13.10.2025 sowie 31.03.2026 statt, die der vertieften Abstimmung ordnungsrechtlicher Fragestellungen sowie der gemeinsamen Bewertung aktueller Marktentwicklungen dienten. Detailliert hat die Verwaltung zu sämtlichen Stärkungsmaßnahmen mit der Informationsvorlage OVA/091/2025 in der Sitzung vom am 18.06.2025 berichtet. Aktuelle Erkenntnisse & weiteres Vorgehen Die Evaluation des Taxentarifs erfolgt basierend auf Zulieferungen der Funkzentralen und Verbände auf Basis eines gemeinsam entwickelten Datentableaus (unter anderem: Anzahl der Fahrten je Monat, Aufteilung nach Tariffahrten und Festpreisfahrten, Aufteilung nach Entfernung). Die Zulieferung erfolgte jeweils zum Quartalsende, beginnend im Juni 2025. Aus der laufenden Evaluation der ersten drei Quartale seit Inkrafttreten der neuen Tarifregelungen kann die Verwaltung erste belastbare Erkenntnisse für die weitere strategische Ausrichtung im Düsseldorfer Personenbeförderungsgewerbe gewinnen. Im Jahresvergleich 2024 zu 2025 zeigt sich über alle Datenquellen hinweg ein Rückgang der Fahrtenzahlen in einer Bandbreite von 9 bis 19%. Der Anteil der Festpreis-Fahrten an der Gesamtzahl der Fahrten schwankt stark je nach Unternehmen (zwischen 5 bis 30%). Vor diesem Hintergrund ist die Frage der Geeignetheit und Angemessenheit der bestehenden Tarifstruktur zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes im Sinne der öffentlichen Verkehrsinteressen weitgehend zu bewerten. Die zum 01.05.2025 in Kraft getretene Tarifanpassung konnte die rückläufige Entwicklung bislang nicht kompensieren. Nachfolgend wird im Ausblick der eng getaktete konkretisierende Fahrplan der Verwaltung für das weitere Jahr 2026 dargestellt. Seite 3 Fahrplan für das Jahr 2026: Die Verwaltung setzt die Strategie zur Etablierung eines rechtssicheren und wettbewerbsneutralen Ordnungsrahmens im Düsseldorfer Personenbeförderungsgewerbe weiterhin konsequent entlang des skizzierten dreistufigen Vorgehens um. Ziel bleibt fortwährend die nachhaltige Sicherstellung der verkehrlichen Daseinsvorsorge sowie eine geordnete und effiziente Organisation der Personenbeförderung im öffentlichen Raum. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse aus der Evaluation sowie des intensivierten Austauschs mit den Branchenakteuren deuten darauf hin, dass die aktuelle Tarifstruktur insbesondere für preissensible Nachfragegruppen nur eingeschränkt Anreize setzt. Die Erkenntnisse lassen die Gesamtbewertung zu, dass weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Steuerung des Marktes erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es fachlich angezeigt, etwaige ergänzende beziehungsweise weitergehende Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktes und zur Wahrung der öffentlichen Verkehrsinteressen vertieft zu prüfen. Die Verwaltung wird hierzu nun eine erneute Anpassung des Taxentarifes sowie ein mögliches Mindestbeförderungsentgelt im Mietwagenverkehr nach § 51a PBefG als ergänzendes regulatorisches Instrument einer tiefergehenden Prüfung unterziehen. Im Weiteren werden die Gespräche mit der Taxitarifkommission wieder aufgenommen, um etwaige Anpassungserfordernisse frühzeitig zu erkennen und die erforderlichen Schritte für die Vorbereitung einer Änderungsverordnung zur Taxentarifordnung einzuleiten und abzustimmen. Parallel dazu wird eine systematische Datenerhebung initiiert, die der Prüfung dient, ob ohne weiteres behördliches Eingreifen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsinteressen zu erwarten ist und ob die Sicherstellung der Daseinsvorsorge im Verkehrsbereich infolge eines potenziell ruinösen Wettbewerbs zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr gefährdet sein könnte. Das zuvor etablierte dreistufige Verfahren wird durch die nun vorgesehenen Maßnahmen weiter ergänzt und konkretisiert: 1. In der ersten Stufe wird der Taxitarif nicht nur angewendet, sondern im Rahmen eines engen Monitorings gemeinsam mit der Tarifkommission fortlaufend auf Anpassungsbedarfe in der Preisbildung überprüft. 2. Die zweite Stufe umfasst weiterhin die intensivierten und regelmäßig durchgeführten Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen im Taxi- und Mietwagengewerbe zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. 3. Die dritte Stufe wird inhaltlich vertieft und erweitert durch eine systematische Datenerhebung, -auswertung und -interpretation , die als Entscheidungsgrundlage für die mögliche Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen nach § 51a PBefG dient, um im Sinne des Gesetzgebers die öffentlichen Verkehrsinteressen und die Wettbewerbsfähigkeit im Sinne eines fairen Level Playing Fields sicherzustellen und somit einer potenziellen Beeinträchtigungen öffentlicher Verkehrsinteressen frühzeitig entgegenzuwirken. Seite 4 Das Fachamt hat bereits eine Task-Force gebildet, welche sich konzentriert mit dem Thema befassen wird und die Datenerhebung samt Auswertung und Interpretation weitestgehend eigenständig durchführen wird. Sofern notwendig, wird die Verwaltung im laufenden Prozess punktuell externe Unterstützung hinzuziehen. Nach der Sommerpause wird die Verwaltung dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss über vorliegende Erkenntnisse aus belastbaren Datenanalysen berichten und den weiteren Fahrplan aufzeigen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/056/2026