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Title: Informationsvorlage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584249.pdf
Published Time: 2026-04-29T08:29:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
OVA/056/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Aktuelles aus der Personenbeförderung und Fahrplan im Jahr 2026
Fachbereich:
33 - Amt für Einwohnerwesen
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Olaf Wagner
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss 13.05.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt die Information über den aktuellen
Sachstand in der Personenbeförderung mit dem Ausblick für das weitere Jahr
2026 zur Kenntnis.
Die Verwaltung arbeitet konsequent an der Umsetzung der Strategie zur
Schaffung eines rechtssicheren und wettbewerbsneutralen Ordnungsrahmens im
Bereich der Personenbeförderung in Düsseldorf zum Zweck der Sicherung der
Daseinsvorsorge im Verkehrsbereich und einer guten Organisation der
Beförderung und des Verkehrs im öffentlichen Raum entlang eines dreistufigen
Vorgehens:
1. Inkrafttreten eines neuen Taxentarifs
Mit Beschluss vom 26.02.2025 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
unter Vorlagennummer HFA/011/2025 die Neufassung der Taxentarifordnung
verabschiedet, die seit dem 01.05.2025 beschlussgemäß in Kraft getreten ist.
2. Etablierung eines regelmäßigen Kontrollkonzeptes & Durchführung
verschiedener Kontrollmaßnahmen
Im Rahmen der gesetzlich normierten Aufsichtspflicht nach §§ 54, 54a PBefG
führt die Verwaltung regelmäßig verschiedene Arten von Kontrollen und
Prüfungen im Personenbeförderungsgewerbe durch. Hierzu zählen
Betriebsprüfungen, Betriebssitzkontrollen im Rahmen laufender
Antragsverfahren sowie schwerpunktmäßige Fahrzeugkontrollen im
Außendienst, unter anderem auf dem Flughafen- und Messegelände sowie in Seite 2
der Altstadt. Einen besonderen Fokus legt die Verwaltung auf die
Weiterentwicklung des „Kontrollkonzepts Aufsichtsverfahren“.
Hinsichtlich durchgeführter Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen wird auf die
Ausführungen der Verwaltung zu der Anfrage der SPD/Volt-Fraktion vom
13.04.2025 unter Vorlagennummer OVA/045/2026 verwiesen.
3. Kontinuierliche Evaluation des Taxentarifs
Mit Inkrafttreten des neuen Tarifs und insbesondere des neuen Tarifkorridors,
der dem Taxigewerbe mehr Flexibilität in der Preisgestaltung einräumt,
wurde eine datenbasierte Evaluation des Tarifs etabliert. Im Fokus steht
insbesondere die Inanspruchnahme flexibler Tarifoptionen, deren
Auswirkungen auf Auslastung und Preisbildung sowie die Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit und der Schutz des öffentlichen Verkehrsinteresses.
Begleitend zu dem beschriebenen dreistufigen Vorgehen wurden
Verwaltungsstrukturen gestärkt und der Austausch mit dem Gewerbe
institutionalisiert. Unter anderem erfolgte eine personelle und
organisatorische Konsolidierung der Verkehrsgewerbestelle mit zusätzlichem
Personal, Qualifizierungsmaßnahmen und neu strukturierter Einarbeitung.
Der Dialog mit den Branchenakteuren wurde kontinuierlich fortgeführt.
Fachgespräche fanden am 13.10.2025 sowie 31.03.2026 statt, die der
vertieften Abstimmung ordnungsrechtlicher Fragestellungen sowie der
gemeinsamen Bewertung aktueller Marktentwicklungen dienten.
Detailliert hat die Verwaltung zu sämtlichen Stärkungsmaßnahmen mit der
Informationsvorlage OVA/091/2025 in der Sitzung vom am 18.06.2025
berichtet.
Aktuelle Erkenntnisse & weiteres Vorgehen
Die Evaluation des Taxentarifs erfolgt basierend auf Zulieferungen der
Funkzentralen und Verbände auf Basis eines gemeinsam entwickelten
Datentableaus (unter anderem: Anzahl der Fahrten je Monat, Aufteilung nach
Tariffahrten und Festpreisfahrten, Aufteilung nach Entfernung). Die Zulieferung
erfolgte jeweils zum Quartalsende, beginnend im Juni 2025.
Aus der laufenden Evaluation der ersten drei Quartale seit Inkrafttreten der
neuen Tarifregelungen kann die Verwaltung erste belastbare Erkenntnisse für die
weitere strategische Ausrichtung im Düsseldorfer Personenbeförderungsgewerbe
gewinnen. Im Jahresvergleich 2024 zu 2025 zeigt sich über alle Datenquellen
hinweg ein Rückgang der Fahrtenzahlen in einer Bandbreite von 9 bis 19%. Der
Anteil der Festpreis-Fahrten an der Gesamtzahl der Fahrten schwankt stark je
nach Unternehmen (zwischen 5 bis 30%).
Vor diesem Hintergrund ist die Frage der Geeignetheit und Angemessenheit der
bestehenden Tarifstruktur zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der
Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes im Sinne der öffentlichen
Verkehrsinteressen weitgehend zu bewerten. Die zum 01.05.2025 in Kraft
getretene Tarifanpassung konnte die rückläufige Entwicklung bislang nicht
kompensieren.
Nachfolgend wird im Ausblick der eng getaktete konkretisierende Fahrplan der
Verwaltung für das weitere Jahr 2026 dargestellt. Seite 3
Fahrplan für das Jahr 2026:
Die Verwaltung setzt die Strategie zur Etablierung eines rechtssicheren und
wettbewerbsneutralen Ordnungsrahmens im Düsseldorfer
Personenbeförderungsgewerbe weiterhin konsequent entlang des skizzierten
dreistufigen Vorgehens um. Ziel bleibt fortwährend die nachhaltige Sicherstellung
der verkehrlichen Daseinsvorsorge sowie eine geordnete und effiziente
Organisation der Personenbeförderung im öffentlichen Raum.
Die bisher vorliegenden Erkenntnisse aus der Evaluation sowie des intensivierten
Austauschs mit den Branchenakteuren deuten darauf hin, dass die aktuelle
Tarifstruktur insbesondere für preissensible Nachfragegruppen nur eingeschränkt
Anreize setzt. Die Erkenntnisse lassen die Gesamtbewertung zu, dass
weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Steuerung
des Marktes erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es fachlich
angezeigt, etwaige ergänzende beziehungsweise weitergehende Maßnahmen zur
Stabilisierung des Marktes und zur Wahrung der öffentlichen Verkehrsinteressen
vertieft zu prüfen.
Die Verwaltung wird hierzu nun eine erneute Anpassung des Taxentarifes sowie
ein mögliches Mindestbeförderungsentgelt im Mietwagenverkehr nach § 51a
PBefG als ergänzendes regulatorisches Instrument einer tiefergehenden Prüfung
unterziehen. Im Weiteren werden die Gespräche mit der Taxitarifkommission
wieder aufgenommen, um etwaige Anpassungserfordernisse frühzeitig zu
erkennen und die erforderlichen Schritte für die Vorbereitung einer
Änderungsverordnung zur Taxentarifordnung einzuleiten und abzustimmen.
Parallel dazu wird eine systematische Datenerhebung initiiert, die der Prüfung
dient, ob ohne weiteres behördliches Eingreifen mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsinteressen zu
erwarten ist und ob die Sicherstellung der Daseinsvorsorge im Verkehrsbereich
infolge eines potenziell ruinösen Wettbewerbs zwischen Taxen- und
Mietwagenverkehr gefährdet sein könnte.
Das zuvor etablierte dreistufige Verfahren wird durch die nun vorgesehenen
Maßnahmen weiter ergänzt und konkretisiert:
1. In der ersten Stufe wird der Taxitarif nicht nur angewendet, sondern im
Rahmen eines engen Monitorings gemeinsam mit der Tarifkommission
fortlaufend auf Anpassungsbedarfe in der Preisbildung überprüft.
2. Die zweite Stufe umfasst weiterhin die intensivierten und regelmäßig
durchgeführten Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen im Taxi- und
Mietwagengewerbe zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben.
3. Die dritte Stufe wird inhaltlich vertieft und erweitert durch eine
systematische Datenerhebung, -auswertung und -interpretation ,
die als Entscheidungsgrundlage für die mögliche Einführung eines
Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen nach § 51a PBefG dient, um
im Sinne des Gesetzgebers die öffentlichen Verkehrsinteressen und die
Wettbewerbsfähigkeit im Sinne eines fairen Level Playing Fields
sicherzustellen und somit einer potenziellen Beeinträchtigungen
öffentlicher Verkehrsinteressen frühzeitig entgegenzuwirken. Seite 4
Das Fachamt hat bereits eine Task-Force gebildet, welche sich konzentriert mit
dem Thema befassen wird und die Datenerhebung samt Auswertung und
Interpretation weitestgehend eigenständig durchführen wird. Sofern notwendig,
wird die Verwaltung im laufenden Prozess punktuell externe Unterstützung
hinzuziehen.
Nach der Sommerpause wird die Verwaltung dem Ordnungs- und
Verkehrsausschuss über vorliegende Erkenntnisse aus belastbaren
Datenanalysen berichten und den weiteren Fahrplan aufzeigen.