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Title: Informationsvorlage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586194.pdf
Published Time: 2026-05-07T10:12:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
AWM/022/2026
## X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
## Betrifft:
## Bericht der Verwaltung zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung unter Einbeziehung
## zusätzlicher Tätigkeiten der Wohnungsaufsicht
## Fachbereich:
## 64 - Amt für Wohnungswesen
## Dezernentin / Dezernent:
## Beigeordnete Cornelia Zuschke
## Beratungsfolge:
## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
## Ausschuss für Wohnungswesen
## und Modernisierung 18.05.2026 Kenntnisnahme
## Sachdarstellung:
Seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung für das Stadtgebiet Düsseldorf im
Oktober 2019 steht die zweckfremde Nutzung von Wohnraum unter einem
generellen Verbot mit Befreiungsvorbehalt. Der Ausschuss für Wohnungswesen und
Modernisierung hat in seiner Sitzung am 16.01.2023 die jährliche Berichterstattung
zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung beschlossen. Der vorliegende Bericht
stellt die wesentlichen Entwicklungen, Vollzugserfahrungen und Handlungsbedarfe im
Kalenderjahr 2025 dar und knüpft an die Berichte der Jahre 2023 und 2024 an.
Auch im Jahr 2025 blieb die Zahl der Hinweise auf mögliche Zweckentfremdungen
auf einem hohen Niveau. Die Entwicklung der Fallzahlen sowie eine Differenzierung
nach Fallkategorien können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden.
Schwerpunkte bildeten insbesondere die gewerbliche Kurzzeit- bzw.
Ferienvermietung, spekulativer Leerstand sowie geplante Entmietungen unter
Verweis auf mangelnde Wirtschaftlichkeit.
Die Verwaltung bewertet die Wirkung der Wohnraumschutzsatzung insgesamt
weiterhin als bedeutsam. Die Satzung entfaltet bereits durch Beratung, Anhörung
und die Androhung ordnungsrechtlicher Maßnahmen eine präventive Wirkung.
Gleichwohl zeigen die praktischen Erfahrungen, dass insbesondere komplexe
Eigentums- und Wirtschaftlichkeitskonstellationen sowie verschiedenste Eingaben der
Antragstellerinnen und Antragsteller sowie der im Verfahren Beteiligten, die im
Verfahren Berücksichtigung finden müssen, die Verfahren erheblich verlängern
können. Zudem entfalten Zwangsgelder im Bereich der gewerblichen
Kurzzeitvermietung nicht in allen Fällen die gewünschte abschreckende Wirkung. Seite 2
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Herausforderungen auf dem Düsseldorfer
Wohnungsmarkt wurde durch Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller die Strategie
Wohnraumschutz initiiert. Diese stellt eine Reaktion auf zunehmende
Verwertungskündigungen sowie auf konkrete Problemlagen in einzelnen Stadtteilen,
beispielsweise in Golzheim, dar. Ziel ist es, durch ein Bündel abgestimmter
Maßnahmen eine schnelle und wirksame Unterstützung für Mieterinnen und Mieter in
schwierigen Wohnsituationen sicherzustellen.
Im Rahmen dieser Strategie wurde bereits im Dezember 2024 eine
ämterübergreifende Fall- und Fachkonferenz eingerichtet, in der im Jahre 2025
insgesamt 87 komplexe Einzelfälle intensiv beraten wurden. Dabei konnten nicht nur
passgenaue Lösungen entwickelt werden, die den betroffenen Mieterinnen und
Mietern bei Problemen im Zusammenhang mit ihren Wohn- bzw. Mietverhältnissen
konkret geholfen haben, sondern zugleich auch einzelfallbezogene Strategien zur
Verhinderung und Ahndung von Zweckentfremdungen von Wohnraum erarbeitet
werden. Ziel war es, durch einen verbesserten verwaltungsinternen Austausch ein
abgestimmtes und wirksames Vorgehen sicherzustellen.
Als weitere Unterstützungsmaßnahme für Mieterinnen und Mieter aber auch für nicht
betroffene engagierte Bürgerinnen und Bürger wurde die Beratungsstelle
Wohnraumschutz eingerichtet. Sie dient Mieterinnen und Mietern als zentrale
Anlaufstelle, um schnell und unbürokratisch Unterstützung vermittelt zu bekommen,
wenn Hilfe gesucht wird. Auch Vermieterinnen und Vermieter werden umfassend
beraten. Die Stelle dient als Anlaufstelle besonders bei Problemen mit Wohnungs-
und Baumängeln, Zweckentfremdung von Wohnraum sowie drohenden
Verwertungskündigungen. Die Beratungsstelle ist mit allen relevanten Ämtern und
Institutionen des Mieterschutzes vernetzt und stellt so eine zielgerichtete Beratung
und Unterstützung sicher. Seit der Einrichtung im April 2025 wurden insgesamt 181
telefonische Beratungen durchgeführt und zahlreiche elektronische Anfragen
(diesbezügliche statistische Auswertung ist für die Zukunft geplant) bearbeitet. In
zahlreichen Fällen konnte den Ratsuchenden unmittelbar geholfen werden; in
anderen Fällen erfolgte eine zielgerichtete Weitervermittlung an zuständige Stellen,
sodass auch hier eine Unterstützung sichergestellt werden konnte.
Parallel hierzu wurde der Fachbereich Wohnungsaufsicht personell verstärkt.
Insgesamt konnten neben einer weiteren Stelle für die Beratungsstelle zwei
zusätzliche Stellen in der Sachbearbeitung, eine weitere technische Stelle sowie eine
zusätzliche Stelle im Ermittlungsdienst geschaffen und zwischenzeitlich vollständig
besetzt werden.
Ein Schwerpunkt wurde bei der Kontrolle der Kurzzeitvermietung gelegt. Seit Januar
2023 sind Anbieterinnen und Anbieter verpflichtet, innerhalb genehmigungsfreier
Zeiträume einen Belegungskalender zu führen. Nach erstmaliger Überprüfung im
Jahr 2024 zeigte sich, dass diese Verpflichtung vielfach nicht oder nur unzureichend
erfüllt wurde. Im Jahre 2025 wurden diesbezüglich 41 Bußgeldverfahren eingeleitet.
Mit der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Datenbereitstellung wird hier eine
deutliche Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten erwartet – insbesondere im
Hinblick auf die Überschreitung der 90/180 (zukünftig 56) zulässigen Tage.
Inhaltlich wurden die Verwaltungsverfahren deutlich gestrafft und die Zwangsgelder
erhöht. Darüber hinaus werden bei der Prüfung von Ausnahmegenehmigungen
strengere Maßstäbe angelegt und das öffentliche Interesse am Erhalt von Wohnraum
gegenüber privaten Verwertungsinteressen restriktiver gewichtet. Dies führt
insbesondere bei Anträgen auf Umwandlung und Abriss von Wohnraum zu erhöhten
Ablehnungsgründen, die den Erfolg aber nur zum Teil abbilden, weil sich schon die
diesbezüglichen im Vorfeld stattfindenden Beratungen der Verfügungsberechtigten
auf verminderte Antragszahlen auswirken. Seite 3
Ergänzend hierzu wurden erste Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 5
Wirtschaftsstrafgesetzbuch (Mietpreisüberhöhung) eingeleitet. In der praktischen
Umsetzung zeigt sich jedoch, dass eine abschließende Ahndung häufig an einer
unzureichenden Mitwirkung der betroffenen Mieterinnen und Mieter scheitert. Um die
Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Wohnungsaufsicht weiter zu stärken,
wurde darüber hinaus beim zuständigen Ministerium die Übertragung der
Zuständigkeit für die Verfolgung von Verstößen nach § 6 Wirtschaftsstrafgesetzbuch
angeregt. Ziel ist es hier, bei Bedarf künftig schlagkräftiger gegen spekulative
Entmietungstaktiken vorgehen zu können.
Aufbauend auf diesen Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, den Vollzug weiter
zu intensivieren. Künftig sollen Bußgelder deutlich stärker eingesetzt und
konsequenter ausgeschöpft werden, um eine zusätzliche abschreckende Wirkung zu
erzielen. Dies gilt nicht nur für die gewerbliche Kurzzeitvermietung, sondern
ausdrücklich auch für andere Formen der Zweckentfremdung wie Leerstand, Abbruch
oder unzulässige Umwandlungen, insbesondere auch dann, wenn es bei den
Verfügungsberechtigten an der erforderlichen Mitwirkung mangelt.
Neben der Bekämpfung von Zweckentfremdung hat die Wohnungsaufsicht im Jahr
2025 auch verstärkt Maßnahmen im Bereich mangelhafter Wohnverhältnisse
ergriffen. So wurden zusätzlich 99 Verfahren wegen Wohnungsmängeln nach dem
Wohnraumstärkungsgesetz eingeleitet. Auch hierdurch konnte Mieterinnen und
Mietern in schwierigen Wohnsituationen konkret geholfen und eine Verbesserung der
Wohnverhältnisse erreicht werden. Künftig ist vorgesehen, auch in diesem Bereich
Bußgelder gegen uneinsichtige Verfügungsberechtigte zu verhängen.
Die Verwaltung bewertet zudem den vorliegenden Entwurf des Faires-Wohnen-
Gesetzes ausdrücklich positiv. Die vorgesehenen erweiterten Eingriffs- und
Handlungsmöglichkeiten, insbesondere im Umgang mit Problemimmobilien und beim
Datenaustausch entsprechen den praktischen Bedarfen der kommunalen
Vollzugsbehörden und werden die Durchsetzungsfähigkeit im Wohnraumschutz
stärken.
In der Gesamtbetrachtung bleibt die Wohnraumschutzsatzung auch im Jahr 2025 ein
zentrales Instrument zur Sicherung des Wohnraums in Düsseldorf. Sie wirkt
insbesondere gegen spekulativen Leerstand, gewerbliche Kurzzeitvermietung,
unzulässige Umnutzungen und illegale Abrisse. In Kombination mit der
weiterentwickelten Vollzugsstrategie, verstärkten ordnungsrechtlichen Maßnahmen
und ergänzenden Beratungsangeboten konnte ihre Wirksamkeit weiter erhöht
werden. Die Fallzahlen im Bereich der Zweckentfremdungen sind in der als Anhang
beigefügten Tabelle im Dreijahres-Vergleich abgebildet.
Für die kommenden Jahre ist vorgesehen, die eingeleiteten Maßnahmen konsequent
fortzuführen und weiter auszubauen. Dies betrifft insbesondere die Intensivierung
von Bußgeldverfahren, die konsequente Verfolgung von Zweckentfremdungen, die
Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten im Bereich der Kurzzeitvermietung sowie die
Entwicklung eines digitalen Fachverfahrens, um künftig differenziertere
Auswertungen möglichst effektiv leisten zu können.
## Anlagen:
## Tabelle Fallzahlen Zweckentfremdung
Tabelle Fallzahlen Zweckentfremdung als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586223.pdf
Published Time: 2026-05-07T10:04:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Tabelle Fallzahlen Zweckentfremdungen
Fallzahlen Zweckentfremdungen im Fachbereich Wohnungsaufsicht nach
Tatbeständen im Jahr 2025 mit Vergleichszahlen zu den Vorjahren
Anzahl WE
2023
Anzahl WE
2024
Anzahl WE
2025
Kurzzeitvermietung
1 Antragseingänge 877 1080 711
2 Genehmigungen 8 26 37
3 Ablehnungen 24 107 57
4 Rückführungen 49 34 27
Leerstand
1 Antragseingänge 177 23 188
2 Genehmigungen 107 55 174
3 Ablehnungen 7 11 0
4 Rückführungen 67 96 62
Umwandlungen
1 Antragseingänge 57 16 7
2 Genehmigungen 10 3 6
3 Ablehnungen 2 0 2
4 Rückführungen 5 1 1
Abbruch
1 Antragseingänge 131 29 34
2 Genehmigungen 116 27 35
3 Ablehnungen 0 0 0
Hinweise zur Tabelle:
WE = Wohneinheiten
Bei den oben genannten Daten handelt es sich um die Darstellung der
Tätigkeiten in den vergangenen Jahren. Neben den innerhalb des o.g.
Zeitraums begonnenen und beendeten Verwaltungsverfahren sind regelmäßig
Fälle aufgeführt, die bereits vor dem Zeitraum begonnen wurden und noch über
das Ende des Zeitraums andauern. Eine weitergehende Differenzierung
bezüglich neu hinzugekommener Fälle und sogenannter Bestandsfälle ist
mangels diesbezüglich auswertbarem digitalen Fachverfahren aktuell nicht
möglich. Die Anschaffung eines entsprechenden Fachverfahrens, das zukünftig
auch diese Unterscheidung zulässt, ist beabsichtigt.