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Kulturausschuss
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Sitzung kompakt
27.11.2025 · Kulturausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: veröffentlichte Tagesordnung
Kulturausschuss · Sitzung vom 27.11.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 14.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, zwei Vertreter*innen des LSBTIQ+ Forums sowie deren Stellvertreter*innen als Sachverständige gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes NRW zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen des Kulturausschusses zuzulassen.
1. Kurzdarstellung: Am 1. Juli 2025 wurde der Düsseldorfer Aktionsplan LSBTIQ+ im Gleichstellungsausschluss beschlossen (GLA/009/2025). Der Aktionsplan sieht als eine von vielen Maßnahmen vor, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf zwei Sachverständige in den Kulturausschuss in Abstimmung mit dem LSBTIQ+ Forum beruft (GLA/009/2025, Anlage 1 Entwurf Aktionsplan LSBTIQ+, siehe 11.3, Seite 45). Deshalb sollen zwei Vertreter*innen des LSBTIQ+ Forums sowie deren Stellvertreter*innen gemäß § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW für die Teilnahme an den Sitzungen des Kulturausschusses zugelassen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 - die in der Sachdarstellung aufgeführten Projekt- kostenzuschüsse mit einem finanziellen Gesamtvolumen in Höhe von 20.650 Euro. Hinzu kommen Aufwandsentschädigungen für freiberufliche Kunstfach leute des Beirats in Höhe von insgesamt 280 Euro. Der Kulturausschuss folgt damit den Empfehlungen des Beirats für kulturelle Bildung aus dessen Sitzung vom 31.10.2025. Die Mittel für die Zuwendungen stehen im Produkt 25 28101 auf dem Sachkonto 53170000 zur Verfügung.
1. Kurzdarstellung Künstler*innen der verschiedenen Sparten, Kulturinstitute und kulturelle Einrichtungen erhielten bis 01.10.2025 die Möglichkeit, Anträge auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Kulturetat der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Kalenderjahr 2026 zu stellen. Der Beirat für kulturelle Bildung hat in seiner Sitzung vom 31.10.2025 über die neun fristgerecht eingegangenen Projektanträge beraten und empfiehlt die Förderung der vier nachfolgend genannten Projekte.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2026 - die in der Sachdarstellung aufgeführten Projektkostenzuschüsse in der dort angegebenen Höhe. Er folgt dabei den Empfehlungen des Beirates Tanz und Theater aus dessen Sitzung am 16.10.2025.
1. Kurzdarstellung Der Beirat Tanz und Theater hat in seiner Sitzung am 16.10.2025 die unter ‚Geplante Maßnahmen' dargestellten Projektkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 89.650 EUR empfohlen. 2. Ausgangslage Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf entscheidet gem. §10 I Nr. 2 der ‚Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf' über die Art, die Höhe und den Umfang der zu gewährenden Förderung für Künstlerinnen und Künstler aufgrund der ‚Richtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Bewilligung von Zuwendungen'.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die in der Sachdarstellung aufgeführten Projektkostenzuschüsse in der dort angegebenen Höhe. Er folgt dabei den Empfehlungen des Atelierbeirates aus dessen Sitzung am 30.09.2025. Die Mittel für die Zuwendungen stehen auf den Produktsachkonten 025 281 010 53170000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen) und 025 281 010 53180000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an übrige Bereiche) zur Verfügung.
1. Kurzdarstellung Der Atelierbeirat hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 die unter ‚Geplante Maßnahmen' dargestellten Projektkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 11.191,95 EUR empfohlen. Da einer der Anträge zurückgezogen wurde, beträgt die Gesamtsumme der Förderung nunmehr 10.158, - EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt eine Zuwendung in Höhe von 17.000 EUR an den Farbfieber e.V. für die Erstellung eines Kunstkatalogs über Streetart in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Mittel stehen auf dem Produktsachkonto 2528101, Konto 53170000 zur Verfügung.
1. Kurzdarstellung In der Landeshauptstadt Düsseldorf sind rund 90 großformatige Wandbilder - sogenannte Murals - zu finden. Die Werke stammen von lokalen, nationalen und internationalen Künstler*innen. Ziel der Publikation ist es, diese großformatigen Murals umfassend zu dokumentieren. Ergänzt wird die Bilddokumentation durch Texte und Interviews mit Streetart-Künstler*innen, verfasst von Streetart-Künstler Klaus Klinger sowie dem Sozial- und Kulturwissenschaftler Prof. Dr. Reinhold Knopp. Die erste Auflage ist mit 500 Exemplaren geplant.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung empfiehlt, Frau Almut Behrmann zur Schriftführerin und Frau Andrea Riedel zur stellvertretenden Schriftführerin des Kulturausschusses zu bestellen.
Der Kulturausschuss beschließt, Frau Almut Behrmann zur Schriftführerin und Frau Andrea Riedel zur stellvertretenden Schriftführerin des Kulturausschusses zu bestellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Publikation des „Düsseldorfer Jahrbuch", Band 95 (2025), mit einer Zuwendung in Höhe von 2.500 EUR an den Düsseldorfer Geschichtsverein e.V. zu fördern. Die Mittel für die Zuwendung stehen auf den Produktsachkonten 025 281 010 53170000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unter nehmen) und 025 281 010 53180000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an übrige Bereiche) zur Verfügung.
1. Kurzdarstellung Der Düsseldorfer Geschichtsverein e.V. gibt jährlich das „Düsseldorfer Jahrbuch" heraus. Dieses umfasst etwa 400 Seiten und enthält die Stadtchronik für das Vorjahr, eine Literaturübersicht zur Stadt Düsseldorf sowie Studien zur Stadt- und Regionalgeschichte. Die rund 500 Mitglieder des Vereins erhalten ein kostenloses Exemplar, weitere kostenlose Exemplare gehen an verschiedene Bibliotheken und historische Vereine im In- und Ausland. Der Düsseldorfer Geschichtsverein e.V. beantragt für die 2025er Ausgabe einen Zuschuss von 2.500 EUR zu den Druckkosten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt das veränderte Konzept "žinternationales tanzmeeting 2026" zustimmend zur Kenntnis und beschließt die entsprechende Umwidmung der Zuwendung für die internationale tanzmesse nrw in Höhe von 30.000 EUR. Die Mittel sind im Kulturetat eingestellt und stehen auf dem Produktsachkonto 2528101 zur Verfügung.
1. Kurzdarstellung Aufgrund fehlender Förderzusage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalens (MKW NRW) ist der NRW Landesbüro Tanz e.V. im kommenden Jahr nicht in der Lage, eine internationale tanzmesse nrw in bisheriger Form zu veranstalten. Um die Vernetzung der internationalen Tanzszene nicht abbrechen zu lassen, hat das NRW Landesbüro Tanz ein alternatives Konzept für ein internationales tanzmeeting 2026 erarbeitet. Es soll insbesondere der Beziehungspflege mit den internationalen Partner*innen sowie der Förderung der lokalen Szene durch Vernetzung dienen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt den Sachstand der Anträge sowie die Ausführungen zum angepassten Verfahren zur kontinuierlichen Förderung von Institutionen und Projekten, die namentlich im Teilergebnisplan des Kulturamtes erfasst sind, zur Kenntnis.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Entscheidung des Preisgerichts der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hinsichtlich des Förderpreises für Wissenschaften 2025 gemäß § 4 der „Bestimmungen über die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf" zur Kenntnis. Als diesjährige Preisträgerin wurde ausgewählt: Dr. med. Marcia Röper 1. Ausgangslage Der Förderpreis für Wissenschaften wird seit 1972 verliehen. Ursprünglich als Förderpreis für Geisteswissenschaften konzipiert, wurde er alle drei Jahre vergeben. Seit 1985 erfolgt die Vergabe im zweijährigen Turnus, alternierend in den Bereichen Wirtschafts-, Rechts-, Mathematik- und Naturwissenschaften, Philosophie sowie Medizin. In diesem Jahr hat die Medizinische Fakultät eine Auswahlkommission eingesetzt. 2. Geplante Maßnahmen Der Förderpreis ist mit 6.000 EUR dotiert. Der Festakt zur Verleihung des Preises findet voraussichtlich am 05.11.2025 um 18:00 Uhr im Plenarsaal des Rathauses gemeinsam mit den Förderpreisen für Kunst statt. 3. Finanzielle Auswirkungen × Ja o Nein Das Preisgeld steht im Produkt 2528101 (Kulturamt) auf dem Sachkonto 54990000 (Sonstige öffentliche Aufwendungen) zur Verfügung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes: Umbau Deportationsmahnmal im Maurice-Ravel-Park Kosten: Konsumtiv/ Festwert 442.143 EUR Investiv 0 EUR Gesamtkosten 442.143 EUR Jährliche Nettofolgekosten 6.844 EUR Beschlusslage: Beschluss der Bezirksvertretung 1 am 01.04.2022 zur Übernahme der Honorarkosten bis zum Entwurf in Höhe von 20.000 EUR (BV1/068/2022). Beschluss der Bezirksvertretung 1 am 11.10.2024 zur Beauftragung der Entwurfsplanung für den Umbau des Deportationsmahnmals im Maurice-Ravel-Park (BV1/178/2024).
Darstellung der Maßnahme: Um das Deportationsmahnmal in Hinblick auf Sichtbarkeit und Auffindbarkeit aufzuwerten, soll gegenüber der vorhandenen Cortenstahlwand eine in den Hang liegende Platte in gleicher Materialität eingebaut werden. Ihre Inschrift soll in gleicher Typographie wie bei der niedrigen Cortenstahlwand gestaltet werden und „Den Opfern der Deportationen" lauten. Diese neue Cortenstahlplatte mit der eingeprägten Inschrift kann bereits von der Marc-Chagall-Straße aus gesehen werden und wird die Sichtbarkeit des Mahnmals deutlich erhöhen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Projekt „Rhein-Ruhr-Express" Das Vorhaben Rhein-Ruhr-Express (RRX) umfasst neben einem umfangreichen Ausbau der Schieneninfrastruktur und der Modernisierung einiger Stationen auch den Einsatz moderner Schienenverkehrsfahrzeuge mit einem hohen Ausstattungsstandard - die ersten dieser Fahrzeuge befinden sich bereits seit 2018 im Einsatz - und schließlich einer deutlichen Angebotsausweitung des Regionalverkehrs zwischen Dortmund und Köln. Hier sollen die Regionalexpresslinien nach Erweiterung der Infrastruktur im 15-Minuten-Takt verkehren. Der RRX schafft im verdichteten Takt der sieben Linien höhere Beförderungskapazitäten. Damit einher geht eine spürbare Aufwertung des Schienenpersonenverkehrs in der Region und laut DB auch das Potential, täglich mehr als 20.000 Pkw-Fahrten von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Terminplan für die Durchführung der Sitzungszüge des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Jahr 2026 liegt vor. Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe und der Ferientermine ergeben sich für das Jahr 2026 folgende Sitzungstermine des Kulturausschusses: Sitzungsdatum Kulturausschuss Uhrzeit Donnerstag, 29.01.2026 15:00 Uhr Donnerstag, 05.03.2026 - Etat-Sitzung 15:00 Uhr Donnerstag, 23.04.2026 15:00 Uhr Donnerstag, 21.05.2026 15:00 Uhr Donnerstag, 02.07.2026 15:00 Uhr Freitag, 03.07.2026 um 14:00 Uhr: nichtöffentliche Ankaufssitzung Donnerstag, 10.09.2026 15:00 Uhr Donnerstag, 15.10.2026 15:00 Uhr Donnerstag, 26.11.2026 - Etat-Sitzung 15:00 Uhr Der reguläre Sitzungsort ist der Plenarsaal des Rathauses. Die nichtöffentliche Ankaufssitzung findet im Kunstpalast statt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, entsprechend der Empfehlung der Kunstkommission Düsseldorf, die Realisierung der Arbeit voices von Johannes Wald in Höhe von bis zu 120.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Kunstkommission (Produkt 2528101 / Maßnahme 790000537 Kunst und Bau / Sachkonto 78310000 Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenstände > 410 Euro).
1. Kurzdarstellung Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 die Durchführung und Realisierung eines geladenen, einphasigen, anonymen künstlerischen Wettbewerbs für das Gymnasium Bernburger Straße beschlossen (KUA/012/2025). Anfang März 2025 lobte die Kunstkommission den Wettbewerb mit dem Ziel aus, mit eigenständigen künstlerischen Entwürfen das Profil des noch jungen Gymnasiums Bernburger Straße zu etablieren und nach außen hin sichtbar zu machen. Die Jurysitzung fand am 02.07.2025 in der Schule statt. Die Arbeit voices von Johannes Wald wurde nach ausführlicher Diskussion einstimmig zur Realisierung empfohlen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt der Aufstellung des Kunstwerks Gate des Künstlers Erwin Wurm auf dem Gustav -Gründgens-Platz zu.
1. Kurzdarstellung Die Schenkung der Arbeit Gate des Künstlers Erwin Wurm wurde angenommen. In Abstimmung mit dem Künstler und den beteiligten Protagonist*innen ist die Aufstellung auf dem Gustav-Gründgens-Platz vorgesehen. Dem Kulturausschuss ist der geplante Standort zur Entscheidung vorzulegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Kurzdarstellung: Gemäß § 4 (3) der Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für Kunst im öffentlichen Raum, hat die Kunstkommission dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf und den zuständigen Fachausschüssen einmal jährlich über ihre Arbeit zu berichten. Mit diesem Bericht kommt die Kunstkommission dieser Aufgabe für die Periode Juni 2023 bis zum Ende der Amtszeit der zweiten Kunstkommission im September 2024 nach. Zukünftig ist ein ausführlicher Kommissionsbericht über die Aktivitäten der jeweiligen Amtsperiode einer Kommission avisiert. Die Jahresberichte werden daher entsprechend in vereinfachter Kurzform erstellt.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
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Orte der Sitzung
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