Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Gleichstellung
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Sitzung kompakt
12.03.2024 · Ausschuss für Gleichstellung
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Gleichstellung · Sitzung vom 12.03.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 30.12.2024. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf Eltern-Kind- Büros und wenn ja, in welchen Ämtern?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Durchführung einer Umfrage innerhalb der Stadtverwaltung, um einen möglichen Bedarf für ein Eltern-Kind-Büro zu ermitteln?
3. Welche organisatorischen, rechtlichen und personellen Aspekte sind bei der Einrichtung von Eltern-Kind-Büros zu beachten?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
GLA/008/2024 Beigeordneter Olaf Wagner Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sit- zung des Ausschusses für Gleichstellung am 12.03.2024 hier: Eltern-Kind-Büros Frage 1: Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf Eltern-Kind-Büros und wenn ja, in welchen Ämtern? Antwort: Die Stadtverwaltung Düsseldorf wurde 2023 zum vierten Mal in Folge seit 2014 als „Familienfreundliche Arbeitgeberin" durch das audit berufundfamilie ausgezeichnet. Der Zertifizierung geht ein umfangreicher Auditierungsprozess voran, indem beste- hende Maßnahmen hinterfragt, mögliche Bedarfe festgestellt und Optimierungspo- tenziale aufgezeigt werden. Im Rahmen einer der ersten Auditierungen wurde seiner- zeit über die Einrichtung von Eltern-Kind-Büros als zusätzliches Unterstützungsange- bot nachgedacht. Aus den damaligen Erfahrungen anderer Kommunen wurde jedoch deutlich, dass ein solches Angebot von den Beschäftigten nur in sehr geringem Um- fang bis gar nicht angenommen wurde. Ebenso wurden Eltern-Kind-Büros seinerzeit bei diversen Kommunen erfolgslos getestet und wegen geringer Nachfrage wieder aufgelöst. Aufgrund der Erfahrungen in anderen Städten und der knappen Raumkapazitäten in meisten Verwaltungsbereichen wurde bisher von der verwaltungsweiten Einrichtung von Eltern-Kind-Büros abgesehen. Vielmehr liegt es in der Eigenverantwortung und der organisatorischen Entscheidung der jeweiligen Ämter/Institute einen möglichen amts-/institutsinternen Bedarf zu erkennen und entsprechende Eltern-Kind-Büros einzurichten, sofern die (räumlichen) Rahmenbedingungen dies zulassen. Eine zentrale Stelle, an die die Einrichtung von Eltern-Kind-Büros in den Ämtern/In- stituten gemeldet werden müssen, gibt es nicht. Daher kann keine belastbare Aus- sage über die konkrete Anzahl und Verortung von Eltern-Kind-Büros getätigt werden. Als alternatives Unterstützungsangebot besteht allerdings die Möglichkeit für Eltern bei einem kurzfristigen Betreuungsengpass, die Kinder mit an den Arbeitsplatz zu nehmen und dort zu betreuen, beispielsweise wenn keine Betreuung der Kinder durch Dritte möglich ist, wie bei einem Streik der Kita, einer kurzfristigen Absage der Tagesmutter/des Tagesvaters. Überall dort, wo es nicht die Sicherheit gefährdet (etwa beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien oder Werkzeugen) sind Kinder in diesen Ausnahmefällen willkommen. Zur Unterstützung der Eltern wurden seinerzeit für drei Verwaltungsstandorte (Moskauer Straße; Willi-Becker-Allee, Erkrather Straße) mobile „Spielecontainer" zur Verfügung gestellt, die mit einer Wickelauflage und einer Grundausstattung kindgerechtem Spielzeugs (1-5 Jahre) ausgerüstet sind. Durch diese Versorgung lässt sich nahezu jeder Büroarbeitsplatz schnell und flexibel für den Bedarfszeitraum in ein Eltern-Kind-Büro umwandeln, mit der Einschränkung, dass normale Büroräume nicht mit Kindersicherungen und Schutzvorkehrungen, bei- spielsweise an Steckdosen, Tischkanten o.ä., ausgestattet sind. Seite 1 von 2 Frage 2: Wie beurteilt die Verwaltung die Durchführung einer Umfrage innerhalb der Stadtverwaltung, um einen möglichen Bedarf für ein Eltern-Kind-Büro zu er- mitteln? Antwort: Wertvolle Informationen zu einer möglicherweise geänderten Bedarfslage werden sich aus der aktuellen Beschäftigtenbefragung ergeben. Die aktuelle Beschäftigten- befragung zum Thema „Führung, Zusammenarbeit und Arbeitgeberinnen-Attraktivi- tät", zu deren Beantwortung alle Beschäftigten vom 04. bis zum 31. März 2024 auf- gerufen wurden, beinhaltet auch Fragen zum Themenkomplex „Vereinbarkeit von Be- ruf, Familie und Privatleben". Darin wird u.a. zur Zufriedenheit und Umfang der be- stehenden Maßnahmen des aktuellen Vereinbarkeitsangebotes gefragt, auch zum Kinderbetreuungsangebot. Darüber hinaus gibt es für die Beschäftigten die Möglich- keit, individuelle Verbesserungsvorschläge im Freitextfeld zu machen. Die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung werden daher wichtige Erkenntnisse liefern, inwiefern das bestehende Betreuungsangebot genutzt und ggf. ausgeweitet werden sollte. Frage 3: Welche organisatorischen, rechtlichen und personellen Aspekte sind bei der Einrichtung von Eltern-Kind-Büros zu beachten? Antwort: Bei der Betreuung von Kindern am Arbeitsplatz handelt es sich um individuelle Notsi- tuationen, bei denen die Arbeitgeberin bestmöglich unterstützen möchte. Vor diesem Hintergrund sollte vorher wohlwollend überlegt werden, wie die Betreuung am Ar- beitsplatz tatsächlich realisiert werden kann. Hierzu muss insbesondere mit den Vor- gesetzten sowie den Kolleg*innen offen über die konkreten Möglichkeiten vor Ort ge- sprochen werden. Geklärt werden sollte, welche Tätigkeiten trotz Kinderbetreuung wahrgenommen werden können, z.B. könnten Frontoffice- gegen Backofficetätigkei- ten getauscht werden. Die jeweiligen betreuenden Eltern sollten sich Gedanken machen, wie Kinder im Büro beschäftigt werden können (geeignete Spielsachen mitnehmen oder Nutzung des Spielecontainers). Trotzdem sind durch die räumlichen Begebenheiten und dem Um- fang der Beschäftigung (Voll-/Teilzeit) Grenzen zur Kinderbetreuung am Arbeitsplatz gesetzt, da das Arbeitsumfeld in der Regel nicht die geeignete Umgebung für Kinder darstellt. Die Eltern sind daher angehalten, zeitnah eine Betreuungsalternative zu finden. Die Verantwortung für die Kinder bleibt jedoch auch bei der Betreuung am Arbeits- platz vollumfänglich bei den Eltern. Mitarbeiter*innen, die von dem kurzzeitigen Be- treuungsangebot Gebrauch machen möchten, müssen sich daher selbst um einen entsprechenden Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für ihre Kinder kümmern. Die Landeshauptstadt Düsseldorf haftet nicht für Schäden, die durch die Kinder ver- ursacht werden oder wenn sich das Kind am Arbeitsplatz der Eltern verletzt. Mögliche Gefahrenquellen sollten vorher beseitigt und datenschutzrechtliche Aspekte bei der Inanspruchnahme der kurzfristigen Betreuung am Arbeitsplatz berücksichtigt wer- den. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt, ab 2024 dem Ausschuss für Gleichstellung ein Mal pro Quartal über gleichstellungsrelevante Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen aus den anderen Gremien zu berichten und einen Sachstand über die dabei gefassten Beschlüsse zu geben.
Der Bereich Gleichstellung wird häufig als Querschnittsthema auch zum Gegenstand von Anfragen, Anträgen und Verwaltungsvorlagen in anderen Gremien. Es ist wichtig die Mitglieder des Ausschusses für Gleichstellung darüber zu informieren und aktuelle Sachstände zu kommunizieren. Nur so können inhaltliche Synergien geschaffen, themenbezogene Kooperationen ermöglicht und ein höherer Nutzen im Sinne der Gleichstellung erreicht werden. Im Integrationsrat der Landeshauptstadt Düsseldorf wird bereits ein ähnliches Vorgehen praktiziert. Dies sollte auch für den Ausschuss für Gleichstellung umgesetzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die Verlängerung des Gleichstellungsplans, längstens bis zum 09.10.2024.
Gemäß § 5 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) wird jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren ein Gleichstellungsplan erstellt. In der Sitzung am 19.09.2019 wurde der aktuelle Gleichstellungsplan vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen. Seine Gültigkeit endet am 09.04.2024.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Gleichstellungsausschuss hat mit Beschluss vom 09.05.2023 (GLA/020/2023) die Verwaltung gebeten, eine Übersicht über mögliche alternative Ampelmotive zu erstellen und dem Gleichstellungsausschuss sowie dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss vorzulegen, so dass die Politik auf dieser Grundlage entscheiden kann, ob und ggf. wo entsprechende Motive in Düsseldorf installiert werden. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf Motive gelegt werden, die für Diversität stehen bzw. einen regionalen Bezug haben.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.