Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
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Sitzung kompakt
24.03.2025 · Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung · Sitzung vom 24.03.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 08.05.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie weit sind die Einstellungsverfahren der für die Sozialen Erhaltungssatzung vorgesehenen Stellen vorangeschritten?
2. An welcher/n der sieben prioritär dargestellten Satzungen wird derzeit gearbeitet?
3. Wann rechnet die Verwaltung mit einer Vorlage hierzu in den zuständigen Gremien?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Wohnungen sind über die Wohnungstauschbörse erfolgreich vermittelt worden?
2. Welche Art an Tauschgeboten wurden am häufigsten eingestellt?
3. Welche Weiterentwicklungspotentiale sieht die Stadtverwaltung?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AWM/011/2025 Beigeordnete Zuschke Anfrage der SPD Ratsfraktion zur Sitzung des AWM am 24.03.2025 zur „Wohnungstauschbörse" Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Wie viele Wohnungen sind über die Wohnungstauschbörse erfolgreich vermittelt worden? Antwort: Insgesamt konnten seit dem Start der Wohnungstauschbörse im November 2020 zwei Wohnungstausche (vier betroffene Wohnungen) über die Plattform ermöglicht werden. Die Online-Plattform „Wohnungstauschbörse" wurde zwischenzeitlich überarbeitet und im Oktober 2024 mit zusätzlichen Anwendungsmöglichkeiten neu gestartet. Seit dem Neustart haben nun auch Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften die Möglichkeit, ihren Wohnungsbestand in die Plattform einzustellen. Seit dem Neustart ist ein erfolgreicher Wohnungstausch über die Plattform realisiert worden. Frage 2: Welche Art an Tauschangeboten wurden am häufigsten eingestellt? Antwort: Überwiegend besteht der Wunsch, kleine Wohnungen gegen größere Wohnungen zu tauschen. Frage 3: Welche Weiterentwicklungspotenziale sieht die Stadtverwaltung? Antwort: Ein breit aufgestelltes Marketing könnte den Bekanntheitsgrad und damit auch die Effizienz der Wohnungstauschbörse erhöhen. Zudem müsste die Akzeptanz bei den Wohnungsgesellschaften gesteigert werden. Diese möchten sich in der praktischen Anwendung die Auswahlmöglichkeit bezüglich ihrer Mieter*innen nicht nehmen lassen. Eine gesetzliche Änderung mit dem Recht auf Wohnungstausch wäre hier sicher der entscheidende Faktor, um der Wohnungstauschbörse den gewünschten Effekt zu bringen. Diese Option befindet sich zwar in der politischen Diskussion, hat aber bislang keine Mehrheit gefunden. Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort. -
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie kann die Abweichung der statistischen Daten in der Leerstandserfassung zwischen dem Datenblatt zum Wohnungsmarkt und den bekannten Leerständen im Wohnungsamt plausibilisiert werden?
2. Welche Möglichkeiten gibt es, die Ursachen für den vorhandenen Leerstand weiter zu qualifizieren, indem z.B. die räumliche Verteilung und Informationen zu den Eigentumsverhältnissen (Einzeleigentümer*innen, institutionelle Wohnungswirtschaft, etc.) bzw. Informationen zum Grund des Leerstandes (z.B. geplante Modernisierung, geplanter Verkauf, Unstimmigkeiten bei den Eigentumsverhältnissen, Kurzzeitvermietungen, spekulative Erwägungen, etc.) analysiert werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AWM/012/2025 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des AWM am 24.03.2025 zu „Leerstände" Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Wie kann die Abweichung der statistischen Daten in der Leerstanderfassung zwischen dem Datenblatt zum Wohnungsmarkt und den bekannten Leerständen im Wohnungsamt plausibel erklärt werden? Antwort: Konkrete Kenntnisse zu Leerständen im freifinanzierten Wohnungsbestand liegen der Verwaltung nur im Rahmen der Verfahren nach der Wohnraumschutzsatzung (WSS) vor. Aussagen zur Gesamtsituation in der Landeshauptstadt können deshalb nur hergeleitet werden. Hierzu wird auf die Daten der Stadtwerke AG zurückgegriffen. Bei diesen, u.a. im Datenblatt zum Wohnungsmarkt veröffentlichten Daten, handelt es sich um Daten zu den vorübergehend von Eigentümer*innen übernommenen Stromzählern, mit deren Hilfe die sogenannte Leeranlagenquote berechnet wird. Die Leeranlagenquote wird im Datenblatt für eine Dauer von mehr als drei und mehr als zwölf Monate angegeben. Das Amt für Statistik und Wahlen nutzt die Daten der Stadtwerke, um einen gesamtstädtischen Überblick über den Leerstand von Wohnungen zu gewinnen und einen statistischen Wert in Form der o.g. Leeranlagenquote zu generieren. Dabei stellen die Daten einen Näherungswert an die Realität dar, ohne konkrete Einzelfälle abbilden zu können. Die Daten eignen sich eher für statistische Vergleiche, zum Beispiel um Disparitäten zwischen verschiedenen Wohnquartieren sichtbar zu machen. Mit ihnen können aber keine einzelfallbezogenen Räume oder Gebäude lokalisiert werden, um dafür Maßnahmen/Ansprachen oder Lösungsvorschläge zu entwickeln. Für die Wohnungsaufsicht sind hingegen nach den Regelungen der Wohnraumschutzsatzung ausschließlich Leerstände von Relevanz, die länger als ein halbes Jahr andauern und die einen Verstoß gegen die WSS darstellen (nicht z.B. Räumlichkeiten, die keinen schützenswerten Wohnraum darstellen). Frage 2: Welche Möglichkeiten gibt es, die Ursachen für den vorhandenen Leerstand weiter zu qualifizieren, indem z.B. die räumliche Verteilung und Informationen zu den Eigentumsverhältnissen (Einzeleigentümer*innen, institutionelle Wohnungswirtschaft etc.) bzw. Informationen zum Grund des Leerstandes (z.B. geplante Modernisierung, geplanter Verkauf, Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort. - Unstimmigkeiten bei den Eigentumsverhältnissen, Kurzzeitvermietungen, spekulative Erwägungen etc.) analysiert werden? Antwort: Viele der in der Frage genannten Kriterien können nicht oder nur unter einem sehr hohen Verwaltungsaufwand erfasst werden. Zudem spielen z.B. „Unstimmigkeiten bei den Eigentumsverhältnissen" keine Rolle für die Beurteilung eines Verstoßes gegen die WSS und gehen - selbst bei Kenntnis über diese Umstände - zu sehr in die persönlichen Bereiche der Verfügungsberechtigten. Deshalb können sie statistisch nicht erfasst werden. Eine Möglichkeit, den vorhandenen Leerstand zu qualifizieren, stellt eine Analyse der Daten der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) aus dem Jahr 2022 dar. Im Rahmen der GWZ wurde u.a. die Leerstandsdauer in Klassen sowie der Hauptgrund für den Leerstand (laufende/geplante Baumaßnahme, geplanter Abriss oder Rückbau, Verkauf des Gebäudes oder der Wohnung, künftige Selbstnutzung, sonstiger Grund) erhoben. Darüber hinaus liegen Daten zur Art der Eigentümer*innen vor. Aktuell prüft das Amt für Statistik und Wahlen, inwiefern die Daten der GWZ plausibel sind. Frage 3: Sollten derzeit keine Qualifizierungen des Leerstandes und der Eigentümer*innen möglich sein, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, diese - aus unserer Sicht erforderlichen - Informationen zu erfassen, damit im Anschluss zielgerichtete Maßnahmen/Ansprachen und Lösungsvorschläge entwickelt werden können. Antwort: Bei den - im Rahmen der Verfahren nach der Wohnraumschutzsatzung bekanntgewordenen - Leerständen sind der Behörde die jeweiligen Eigentumsverhältnisse bekannt. Diese können aber aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Hier kann allenfalls eine allgemeingültige statistische Angabe erfolgen. Wie in Frage 2 erwähnt, prüft das Amt für Statistik und Wahlen, inwiefern die Daten der GWZ zu einer statischen Qualifizierung des Leerstandes beitragen können. Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort. -
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausgangslage: Die Realschule Benrath und das Schloß-Gymnasium Benrath befinden sich aktuell auf einem gemeinsamen städtischen Grundstück nördlich der Wimpfener Straße. Das Schloß-Gymnasium zieht im Februar 2025 auf eine Fläche an der Benrodestraße und der Marbacher Straße um. Der Umzug der Realschule Benrath soll Mitte 2025 erfolgen, sodass beide Schulen weiterhin einen gemeinsamen Schulcampus bilden. Auch hierfür wird am neuen Schulstandort das Bebauungsplanverfahren Nr. 09/014 „Benrodestraße / Marbacher Straße" durchgeführt. Das ca. 4,1 ha große Grundstück nördlich der Wimpfener Straße soll nach dem Rückbau der beiden Schulen einer Wohnnutzung zugeführt werden. Beide Projekte sind Teil der sog. „Benrather Rochade".
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
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