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Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
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Sitzung kompakt
22.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation · Sitzung vom 22.01.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.08.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In seiner Sitzung am 07.05.2015 hat der Personal- und Organisationsausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Beschlusskontrolle zur Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses zu erarbeiten und halbjährlich vorzulegen. Die Berichterstattung erfolgt nunmehr an den Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie verteilen sich die knapp 2.000 seit 2020 neu geschaffenen Vollzeitstellen auf die einzelnen Fachbereiche?
2. In welchem Umfang erfolgte dieser Stellenaufwuchs jeweils durch gesetzliche Verpflichtung, politische Beschlüsse oder Eigeninitiative der Verwaltung?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/005/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt vom 09.01.2026 Sachstand Personalzuwuchs und Refinanzierung Frage 1: Wie verteilen sich die knapp 2.000 seit 2020 neu geschaffenen Vollzeitstellen auf die einzelnen Fachbereiche? Antwort: Amt Bezeichnung VZÄ Prozent 51 Amt für Soziales und Jugend 514,67 23,77% 37 Feuerwehr, Rettungsdienst u. Bevölkerungsschutz 161,27 7,45% 54 Amt für Migration und Integration 157,43 7,27% 40 Amt für Schule und Bildung 138,58 6,40% 66 Amt für Verkehrsmanagement 132,50 6,12% 10 Hauptamt 131,56 6,08% 32 Ordnungsamt 108,04 4,99% 16 Amt für Zentrale Dienste 101,00 4,67% 67 Stadtentwässerungsbetrieb 68,20 3,15% 23 Amt für Gebäudemanagement 63,00 2,91% 50 ehem. Amt für Soziales 59,20 2,73% 64 Amt für Wohnungswesen 52,00 2,40% 19 Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 49,50 2,29% 33 Amt für Einwohnerwesen 43,00 1,99% 41 Kulturamt 38,13 1,76% 68 Garten-, Friedhofs- und Forstamt 28,00 1,29% 22 Steueramt 27,65 1,28% 53 Gesundheitsamt 24,34 1,12% Verbleibende Fachbereiche 266,94 Je < 1% SUMME 2165,01 100% Frage 2: In welchem Umfang erfolgte dieser Stellenaufwuchs jeweils durch gesetzliche Verpflichtung, politische Beschlüsse oder Eigeninitiative der Verwaltung? Antwort: Die genannten Kriterien wurden in dieser Unterscheidung nicht erhoben. Stattdessen liegt eine Erhebung zu folgenden Aspekten vor: - Beschlusslage (gesetzliche Aufgabe, politischer Beschluss, Vertrag, Entscheidung der Verwaltungskonferenz) - Personalbemessung, Fallzahlenentwicklung - Sonstiges, z.B. Änderung der Aufbau-/Ablauforganisation Die seit 2020 neu geschaffenen Vollzeitstellen teilen sich diesbezüglich wie folgt auf: Beschlusslage 1406,30 VZÄ Personalbemessung 530,42 VZÄ Sonstiges 228,29 VZÄ RSD Vorlage Seite 1 von 2 ADIG/005/2026 Beigeordneter Wagner Frage 3: Welche belegbaren Ergebnisse erzielte die Verwaltung bisher gegenüber dem Land NRW bei der Refinanzierung des landesseitig veranlassten Stellenaufwuchses? Antwort: Eine diesbezügliche automatisierte Auswertung ist nicht möglich. Eine manuelle Aufstellung würde zu einem erheblichen und zeitintensiven Aufwand führen . Beispielhaft können folgende Bereiche mit anteiliger Refinanzierung aus Landesmitteln benannt werden: - Ganztagsbetreuung in Grundschulen - Kindertagesstätten - Kommunales Integrationsmanagement Unabhängig von Refinanzierungen der Personalkosten durch Landesmittel sind Gegenfinanzierungen durch zum Beispiel Gebühreneinnahmen im Bereich des Rettungsdienstes zu benennen. RSD Vorlage Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche vergleichbaren Programme analog zur „ Weiterfahrt " der Rheinbahn gibt es bei der Landeshauptstadt Düsseldorf?
2. In welchen Bereichen sieht die Verwaltung Chancen, durch den Einsatz von Ruheständler*innen das Bestandspersonal bei hoher Arbeitsbelastung kurzfristig zu entlasten?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/006/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt vom 09.01.2026 Weiterbeschäftigung von Ruheständler*innen Frage 1: Welche vergleichbaren Programme analog zur „Weiterfahrt" der Rheinbahn gibt es bei der Landeshauptstadt Düsseldorf? Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat mit dem Gesamtpersonalrat eine Vereinbarung getroffen, dass sowohl eine Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus als auch eine Wiedereinstellung von Ruheständler*innen grundsätzlich möglich ist. Eine Vorgabe zum Umfang der wöchentlichen Stundenzahl - wie im Programm „Wei- terfahrt"- besteht nicht. Frage 2: In welchen Bereichen sieht die Verwaltung Chancen, durch den Ein- satz von Ruheständler*innen das Bestandspersonal bei hoher Arbeitsbelastung kurzfristig zu entlasten? Antwort: Diese Regelung findet vorrangig in allen Bereichen Anwendung, in denen Auswahl- verfahren nicht zum Erfolg geführt haben, Personal zur Aufgabenerledigung aber dringend benötigt wird. Hier ist eine Vielzahl von Bereichen der Landeshauptstadt betroffen. Frage 3: Welche rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind für ein entsprechendes städtisches Programm zwingend zu prüfen? Antwort: Das mit dem Gesamtpersonalrat vereinbarte Konzept sieht vor, dass nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen: • Die gesundheitliche und fachliche Eignung des Antragstellers/der Antragstellerin liegt vor. • Die Stelle konnte nicht nach Durchführung eines Auswahlverfahrens besetzt werden. • Der Fachbereich hält die Weiterbeschäftigung oder Einstellung aufgrund dienstlicher Notwendigkeiten für erforderlich. RSD Vorlage Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Einführung des digitalen Abstimmungssystems OpenSlides für die Sitzungen des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf wird seit mehreren Jahren in den zuständigen Gremien behandelt. Die Verwaltung verfolgt derzeit die Absicht, das digitale Abstimmungssystem OpenSlides einzuführen. Bereits im Jahr 2020 wurde die Verwaltung mit einer rechtlichen und technischen Prüfung beauftragt. In den Folgejahren wurde das Thema wiederholt aufgegriffen, weiterentwickelt und fortgeführt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/007/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der Ratsfraktion Die Linke vom 12.01.2026 Rechtliche Prüfung geheimer digitaler Abstimmungen im Rahmen des digi- talen Abstimmungssystems Open Slides Frage 1: Wie und mit welchem Ergebnis wurde die Prüfung vorgenommen, ob die Durchführung geheimer Abstimmungen in digitaler Form mit den Vor- gaben der GO NRW sowie mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3 März 2009 zu Wahlcompu- tern vereinbar ist? Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Prüfung und unter Beteilung welcher Stellen (z.B. Rechtsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf und/oder externe juristische Gutachter:innen)? Antwort: Die Verwaltung beantwortet die Fragen 1 und 2 wie folgt: Die Einführung geheimer Abstimmungen und Wahlen in digitaler Form im Rahmen des digitalen Abstimmungssystems OpenSlides wurde und wird während des gesam- ten Prozesses umfassend technisch sowie rechtlich begleitet. Sowohl die interne Prüfung durch das Rechtsamt, als auch die Prüfung einer von der Intevation GmbH beauftragte Anwaltskanzlei sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das System OpenSlides rechtmäßig für die Durchführung von geheimen Abstimmun- gen und Wahlen eingesetzt werden kann. Das Gutachten der GOB Legal Rechtsan- waltsgesellschaft mbH ist auf der Internetseite von OpenSlides veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Das System gewährleistet insbesondere die Wahrung des Abstimmungsgeheimnis- ses, die Nachvollziehbarkeit des ordnungsgemäßen Ablaufs des Abstimmungsvor- gangs sowie die Integrität und Manipulationssicherheit der Stimmabgabe in einem Maße, das den rechtlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus liegt für das eingesetzte System OpenSlides eine entsprechende Zer- tifizierung der Gemeindeprüfanstalt NRW vor, die bestätigt, dass die technischen und rechtlichen Anforderungen an einen gesetzeskonformen Einsatz eingehalten werden. Die notwendigen Prüfkriterien können der Verwaltungsvorschrift Anwendungszulas- sung Digitalsitzungen entnommen werden. RSD Vorlage Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In der Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 28.08.2014 wurde die Verwaltung gebeten, die IT-Planungen der Landeshauptstadt Düsseldorf jährlich vorzustellen. Die Berichterstattung erfolgt beginnend ab 2021 an den Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf setzt aktuell eine Vielzahl an Digitalisierungsprojekten um. Die zunehmende Zahl an Anfragen für Digitalisierungsprojekte übersteigt das verfügbare Budget und die personellen Ressourcen; daher ist eine Priorisierung der Projekte erforderlich. Ein zentraler Priorisierungsfaktor ist die Ermittlung einer Digitaldividende (neben weiteren Faktoren wie z. B. gesetzlicher oder technischer Notwendigkeit, politischer Beschlüsse oder verfügbares Budget).
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.