Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
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Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz · Sitzung vom 03.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 23.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Einhaltung der geltenden Schadstoffgrenzwerte in Düsseldorfer Gewässern während der diesjährigen Extremniedrigwasserphase vor?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um bei Extremniedrigwasser eine unzulässige Konzentration von Schadstoffen aus industriellen Abwässern in städtischen Gewässern zu verhindern?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anfrage AUS/025/2026 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt- Klima- und Verbraucherschutz am 03.09.2026: Rhein im Rekordtief: Wasserqua- lität, Schadstoffmonitoring und städtische Klimaanpassung Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Einhaltung der gel- tenden Schadstoffgrenzwerte in Düsseldorfer Gewässern während der diesjährigen Extremniedrigwasserphase vor? Antwort zu Frage 1.: In Oberflächengewässern ist zunächst zwischen verschiedenen geltenden Grenzwerten zu unterscheiden: Zum einen gelten für Einleiter von Abwasser die Grenzwerte der Abwasser- verordnung, die je nach Herkunft der Einleitung differenzierte Grenzwerte ansetzt. Diese Grenzwerte sind im Einleitwasser vor Durchmischung im Gewässer einzuhalten. Zum ande- ren gibt es Grenzwerte gemäß der Oberflächengewässerverordnung (EU-Wasserrahmen- richtlinie), die den guten ökologischen und chemischen Zustand als Ziel haben. Diese Grenz- werte sind im Gewässer nach Durchmischung i. d. R. im Jahresdurchschnitt einzuhalten. Die Untersuchungen zur Einhaltung der Grenzwerte nach Abwasserverordnung sind durch die Einleiter durchzuführen, während die Untersuchungen zum guten ökologischen und che- mischen Zustand durch das Land Nordrhein-Westfalen (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, LANUK) erhoben werden. Da das jüngste Niedrigwasserereignis erst zwei Wochen her ist, liegen der unteren Wasserbehörde noch keine freigegebenen Laboruntersuchen des Landes vor. Insbesondere die Auswirkung auf die Einhaltung der Grenzwerte im Jahres- durchschnitt lässt sich erst mit Abschluss des diesjährigen Untersuchungszeitraumes beur- teilen. Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) gibt es darüber hinaus keine relevanten Einleitungen von industriellen Abwässern in Gewässer sonstiger Ordnung, für welche eine Zuständigkeit der unteren Wasserbehörde besteht. Die LHD führt im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht selbst ein Monitoring zur allge- meinen Gewässergüte durch. In Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel werden aus- gewählte Gewässer in Düsseldorf schwerpunktmäßig untersucht. Im Rahmen des diesjähri- gen Monitorings liegen zum Niedrigwasserereignis entsprechende Laboranalytik aus Juli 2026 für das Düsselsystem (Ungeteilte Düssel, Nördliche Düssel, Südliche Düssel, Innere Nördliche Düssel, Innere Südliche Düssel, Kittelbach, Brückerbach) vor. Dieser sind in der Düssel keine besonderen Auffälligkeiten hinsichtlich der Aufkonzentration speziell anthropo- gener Schadstoffe durch das Niedrigwasser zu entnehmen. Bei Metallen, welche sowohl na- türlicherweise (geogenen) als auch anthropogenen Ursprungs sein können, sind relativ be- trachtet erhöhte Konzentrationen im Juli während des Niedrigwassers in der Düssel gemes- sen worden. Dieser Umstand ist aus fachlicher Sicht wahrscheinlich auf den verminderten Abfluss der Düssel zurückzuführen und kann auch natürlichen Ursprungs sein. Eine relative Aufkonzentration in der Düssel hat sich ebenfalls bezüglich typischer Marker für kommunales Abwasser ergeben. Dies sind die chemischen Einzelstoffe Amidosulfonsäure (u. a. Bestand- teil von Entkalkern) und Acesulfam K (synthetischer Süßstoff), welche im Vergleich zu den Monaten vor Beginn der Niedrigwasserführung in den erhobenen Stichproben eine höhere Konzentration gegenüber dem Ausgangszustand vor dem Niedrigwasser aufweisen. Hin- sichtlich des vom LANUK ausgewiesenen Präventivwertes für den Einzelstoff Amidosulfon- säure (gültig im Jahresdurchschnitt) ergäbe sich unter Berücksichtigung der während der Niedrigwasserführung erhobenen Stichproben eine vorläufige, deutliche (mehr als zehnfa- che) Überschreitung des Präventivwertes für das Schutzgut „Aquatische Biozönose". Für 1 Amidosulfonsäure existiert kein expliziter Grenzwert in der Abwasserverordnung. Amidosul- fonsäure ist jedoch eine seit längerem bekannte und wiederkehrende Belastung im Düssel- system, das im Durchschnitt mindestens ca. 10% geschätzten Abwasseranteil aufweist. Die hierfür wahrscheinlich ursächlichen kommunalen Kläranlagen, die in die Düssel einleiten, lie- gen oberhalb Düsseldorfs im Kreis Mettmann. Die erhöhten Werte führen zu keiner akuten Gefährdung. Eine abschließende Bewertung ist zum Jahresende zu erwarten, wenn der Prä- ventivwert ausgewertet wurde. Für die anderen Gewässer im Stadtgebiet liegt für 2026 kein Messprogramm vor. Frage 2.: Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um bei Extremniedrigwasser eine unzulässige Konzentration von Schadstoffen aus industriellen Abwässern in städtischen Gewässern zu verhindern? Antwort zu Frage 2.: Wie oben bereits erläutert gibt es im Stadtgebiet der LHD keine relevanten Einleitungen von industriellen Abwässern in Gewässer sonstiger Ordnung. Daher waren hier keine Maßnah- men erforderlich. Unabhängig davon unterliegen industrielle Abwässer der Abwasserverordnung und die ent- sprechenden Grenzwerte beziehen sich auf Stoffkonzentrationen in der Einleitung vor Durch- mischung im Gewässer. Dementsprechend hat ein Niedrigwasserabfluss keine unmittelbaren Auswirkungen auf die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Da die Abwasserverordnung im Gegensatz zur Oberflächengewässerverordnung die geltenden Grenzwerte vor Durchmi- schung im Gewässer ansetzt, wird bei Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte nach Ab- wasserverordnung für industrielle Abwässer rechtlich eine Gewässerverträglichkeit unabhän- gig vom herrschenden Gewässerabfluss angenommen. Sollten sich im Rahmen des städtischen Monitorings sowie nach Wasserrahmenrichtlinien- Monitoring des Landes Auffälligkeiten bestimmter Parameter im Jahresdurchschnitt ergeben, sind grundsätzlich geeignete Maßnahmen bezüglich der Bewirtschaftung der betroffenen Ge- wässer durch die zuständige Wasserbehörde zu treffen. Frage 3.: Welche Erkenntnisse und Rückschlüsse zieht die Verwaltung aus der Ex- tremtrockenheit und dem daraus folgenden Niedrigwasser für die konzeptionelle Neu- aufstellung des Klimaanpassungskonzeptes? Antwort zu Frage 3.: Trockenheit und seine Folgen wie Niedrigwasser wurden bereits im Klimaanpassung- skonzept von 2017 betrachtet. Das gilt gleichermaßen auch für die Fortschreibung des Klimaanpassungskonzepts. Auch hier stellt die Trockenheit weiterhin eine zentrale Klimaver- änderung für Düsseldorf dar, die in der Gesamtkonzeption entsprechend berücksichtigt wird. Das neue Klimaanpassungskonzept wird im nächsten Jahr politisch, inhaltlich beraten und beschlossen. Sollten im Rhein bei den vom Land durchgeführten Überwachungsprogramm signifi- kante Auffälligkeiten bei der Gewässergüte festgestellt werden, so würden diese von der Landesverwaltung weiter im Blick behalten werden. Beigeordneter Jochen Kral 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass und Zielsetzung Im Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 -Hans-Böckler-Straße 39- soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Die im Plangebiet vorhandene Bebauung steht seit 2020 leer. Eine umfangreiche Untersuchung des Bestandes hat ergeben, dass eine Wiedernutzung funktional und wirtschaftlich nicht möglich ist. Daher wird eine Neuentwicklung des Grundstückes angestrebt. Zur Sicherung einer hohen städtebaulich-architektonischen Qualität wurde in 2022/2023 ein Wettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Ziel des Wettbewerbs war die Erarbeitung eines qualitativ hochwertigen städtebaulich- architektonischen Gesamtkonzeptes, das eine angemessene Einfügung in die städtebauliche Struktur der Umgebung gewährleistet und den Ansprüchen an die exponierte Lage am Kennedydamm gerecht wird. Der neue Stadtbaustein soll als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden, das durch seine städtebauliche und funktionale Ausgestaltung positive Impulse für das gesamte Stadtviertel setzt und zu einer Aufwertung des Standortes beiträgt. Der Siegerentwurf bildet die Grundlage für den Bebauungsplan.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In seiner Sitzung am 25.09.1996 hat der Ausschuss für Umweltschutz die Verwaltung beauftragt, regelmäßig über den Stand der Umsetzung der von ihm beschlossenen Anträge und Aufträge zu berichten. In der beigefügten Anlage wird zu den in der Zeit vom 01.01.2026 bis 30.06.2026 gefassten formellen Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz, die einer Durchführungskontrolle bedürfen, berichtet. Ältere Beschlüsse sind aufgenommen, sofern sie noch nicht erledigt sind.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz kommt am Donnerstag, 3. September 2026, 15 Uhr, im Plenarsaal des Rathauses, Marktplatz 2, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorstellung der Verbraucherzentrale Düsseldorf sowie das politische Controlling für das erste Halbjahr 2026. Alle Interessierten sind zu dieser öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird auch gestreamt - der Stream ist über die Adresse www.duesseldorf.de/livestream erreichbar. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.