Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/071/2026

Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
12Dokumente 22. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Anlass und Zielsetzung Im Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 -Hans-Böckler-Straße 39- soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Die im Plangebiet vorhandene Bebauung steht seit 2020 leer. Eine umfangreiche Untersuchung des Bestandes hat ergeben, dass eine Wiedernutzung funktional und wirtschaftlich nicht möglich ist. Daher wird eine Neuentwicklung des Grundstückes angestrebt. Zur Sicherung einer hohen städtebaulich-architektonischen Qualität wurde in 2022/2023 ein Wettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Ziel des Wettbewerbs war die Erarbeitung eines qualitativ hochwertigen städtebaulich- architektonischen Gesamtkonzeptes, das eine angemessene Einfügung in die städtebauliche Struktur der Umgebung gewährleistet und den Ansprüchen an die exponierte Lage am Kennedydamm gerecht wird. Der neue Stadtbaustein soll als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden, das durch seine städtebauliche und funktionale Ausgestaltung positive Impulse für das gesamte Stadtviertel setzt und zu einer Aufwertung des Standortes beiträgt. Der Siegerentwurf bildet die Grundlage für den Bebauungsplan.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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APS/071/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - Änderung der Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ordnungs- und 02.09.2026Vorberatung Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt-, Klima- 03.09.2026Vorberatung und Verbraucherschutz Ausschuss für Wohnungswesen 07.09.2026Vorberatung und Modernisierung Bezirksvertretung 109.09.2026Anhörung Ausschuss für Planung und 09.09.2026Entscheidung Stadtentwicklung Sitzung des APS am 09.09.2026Vorlage Nr. APS/071/2026 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/025Änderung der Aufstellung - Hans-Böckler-Straße 39 - Öffentlichkeitsbeteiligung Behördenbeteiligung Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Seite 2 Vorlage Nr. APS/071/2026 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - - Änderung der Aufstellung - Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Einwendungen zwischen den Öffentlichkeitsbeteiligungen - Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen - Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV 1 Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/025 - Hans- Böckler-Straße 39 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. OVA Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan- Entwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Seite 3 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I.Der räumliche Geltungsbereich vom Aufstellungsbeschluss vom 29.11.2023 wird geändert. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, für ein Gebiet etwa zwischen der östlichen Fahrbahn mit Grünstreifen der Fahrbahntrennung Kennedydamm auf Höhe der Schwannstraße 12 und der Bezirkssportanlage (Sportzentrum Nord) im Norden, der Bebauung der Hans-Böckler-Straße 33 und 35 im Osten, der Bebauung der Hans-Böckler-Straße 36 und 38 sowie Kennedydamm 19 im Süden und dem Grünstreifen der Fahrbahntrennung Kennedydamm im Westen - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan- Entwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: -Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) - Ausweisung öffentlicher Verkehrsflächen II.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 sowie der Behandlung der Einwendungen zwischen den Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. III.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu Seite 4 und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. IV.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt vorbehaltlich der Wirksamkeit des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39- und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Seite 5 Sachdarstellung: Anlass und Zielsetzung Im Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 -Hans-Böckler-Straße 39- soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Die im Plangebiet vorhandene Bebauung steht seit 2020 leer. Eine umfangreiche Untersuchung des Bestandes hat ergeben, dass eine Wiedernutzung funktional und wirtschaftlich nicht möglich ist. Daher wird eine Neuentwicklung des Grundstückes angestrebt. Zur Sicherung einer hohen städtebaulich-architektonischen Qualität wurde in 2022/2023 ein Wettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Ziel des Wettbewerbs war die Erarbeitung eines qualitativ hochwertigen städtebaulich- architektonischen Gesamtkonzeptes, das eine angemessene Einfügung in die städtebauliche Struktur der Umgebung gewährleistet und den Ansprüchen an die exponierte Lage am Kennedydamm gerecht wird. Der neue Stadtbaustein soll als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden, das durch seine städtebauliche und funktionale Ausgestaltung positive Impulse für das gesamte Stadtviertel setzt und zu einer Aufwertung des Standortes beiträgt. Der Siegerentwurf bildet die Grundlage für den Bebauungsplan. Projekthistorie 2022 - 20232-phasiger Wettbewerb nach RPW 2013 à Siegerentwurf: UNStudio 29.11.2023Beschluss Aufstellung, Wettbewerbsergebnis, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 13.02. -14.03.2024Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 29.02.2024Stadtplanung zur Diskussion 19.06 - 19.07.24TÖB-Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB 07.06. - 08.07.26 TÖB-Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB Projekt/ Siegerentwurf Das aus dem Wettbewerb hervorgegangene städtebauliche Konzept sieht ein Ensemble aus 3 polygonalen Gebäuden vor, die sich um einen großzügigen Quartiersplatz gruppieren. Die städtebauliche Grundfigur gliedert sich in zwei höhendifferenzierte Hochpunkte (31 und 25 Geschosse) und einen 4-geschossigen Pavillon. Die beiden Hochpunkte ergänzen die bestehende Hochhaussilhouette entlang des Kennedydamms. Wesentlicher Bestandteil des architektonischen Konzeptes ist das Wechselspiel der platzzugewandten Fassaden in Form von horizontalen Verschiebungen von Geschosspaketen. In dem westlich gelegenen Hochpunkt (120m, bis zu 31 Geschosse) sind überwiegend Büronutzungen geplant. Schutzbedürftige Räume von Wohnungen, die sich zum Kennedydamm und zum Sportplatz hin orientieren sind aufgrund von hohen Verkehrslärm- und Sportlärmbelastungen ausgeschlossen. Seite 6 Im östlich gelegenen Hochpunkt (90m, bis 25 Geschosse) an der Hans-Böckler-Straße können aufgrund der zurückgesetzten Lage im Schallschatten des Hochhauses am Kennedydamm vorwiegend Wohnnutzungen (ca.200 WE) geplant werden. Zwischen den beiden Hochpunkten befindet sich der 4-geschossige Pavillon (Gemeinschaftshaus) mit einer überdachten Dachterrasse mit Gastronomie. Angebote für Gastronomie, Nahversorgung, Kultur, Dienstleistungen, Freizeit sowie eine 2-zügige Kindertagesstätte sind im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss aller Gebäude geplant. Der Quartiersplatz wird durch die angrenzenden publikumsorientierten Nutzungen belebt und bildet den zentralen gemeinschaftlichen und begrünten Frei- und Begegnungsraum des Quartiers mit einer eigenständigen Platzqualität mit hohem Aufenthalts- und Spielwert. Ergänzend verbindet ein öffentlich zugänglicher Quartierspfad auf Höhe des ersten Obergeschosses die einzelnen Baukörper über Brücken und Stege miteinander und schließt direkt an die geplante Rad- Gehwegbrücke über den Kennedydamm an. Eine begrünte Freitreppe zum Quartiersplatz ergänzt das Ensemble um einen direkten Zugang dorthin. Das Freiraumkonzept sieht eine umfassende Begrünung der Dächer, Fassaden und Freiflächen vor. Der Quartiersplatz wird mit Baumpflanzungen, großzügigen Pflanzinseln, Kinderspielgeräten und einem Wasserspiel hochwertig gestaltet. Ergänzend sind extensive Dachbegrünungen in Kombination mit Photovoltaikanlagen auf den Hochpunkten, eine intensive Dachbegründung auf dem Pavillon sowie begrünte Fassadenbereiche vorgesehen. Das Erschließungskonzept sieht in der Weiterentwicklung vor, das Plangebiet direkt an den Kennedydamm anzubinden. Hierfür wird die südlich der Einmündung Hans-Böckler-Straße bestehende Parallelfahrbahn nach Norden verlängert. Über die so angepasste Ein- und Ausfädelungsspur wird die auf der Westseite des Bürohochhauses geplante Tiefgaragenein- und ausfahrt erschlossen. So kann der Ziel- und Quellverkehr direkt abgeleitet und die Hans-Böckler- Straße von diesem Verkehr entlastet werden. Die bauliche Verbindung mit der geplanten Rad- und Gehwegbrücke über den Kennedydamm ermöglicht eine sehr gute Anbindung an das Radwegenetz und den schienengebundenen ÖPNV mit den Haltestellen an der Kaiserswerther Straße. Der ruhende Verkehr wird vollständig in einer 4-geschossigen Tiefgarage untergebracht. 2 Sharing-Stationen für Mikro-Mobilität sind im Eingangsbereich des Quartiersplatzes sowie im Bereich der Stichstraße geplant. Eine Car-Sharingstation mit 4 Fahrzeugen soll im Straßenraum der Hans-Böckler-Straße verortet werden. Umweltrelevante Aspekte des Planverfahrens Das Plangebiet wird vorrangig durch den Kennedydamm mit Verkehrslärm belastet, daher wird im westlichen Hochhaus eine planungsrechtliche Möglichkeit für Wohnnutzung nur auf der Seite 7 straßenabgewandten Seite zugelassen. Der Bebauungsplan trifft außerdem Festsetzungen zum Schutz vor Gewerbe- und Sportlärm, Nutzungskonflikte mit dem Umfeld sind jedoch nicht zu befürchten. Die Hochhäuser beeinflussen das Windfeld und es wurden Maßnahmen zur Optimierung des Windkomforts identifiziert, die im Rahmen des Bauantrags umzusetzen sind. Zum Ausschluss artenschutzrechtlicher Konflikte wurden Festsetzungen zur Vermeidung von Vogelschlag und zur Installation von Fledermausnistkästen getroffen. Anregungen außerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden von der Öffentlichkeit Stellungnahmen hauptsächlich zu dem Verfahren, den geplanten Gebäudehöhen, den geplanten Nutzungen, der verkehrlichen Erschließung sowie zur Verschattungs- und Windsituation vorgebracht. Im Nachgang zur formellen Beteiligung sind von einer Bürgerinitiative im Rahmen einer Unterschriftenaktion weitere Einwendungen zum geplanten Vorhaben (Büronutzung, Mehrwert für das Quartier, bezahlbarer Wohnraum, Gebäudehöhen, Verfahren, Hitzebelastung und Verkehrsplanung) eingegangen. Änderungen seit dem Beschluss vom 19.11.2023, der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - Anpassung des Erschließungskonzeptes: Verlängerung der bestehenden Parallelfahrbahn am Kennedydamm nach Norden, so dass die verkehrliche Erschließung der gemeinsamen 4-geschossigen Tiefgarage ausschließlich über den Kennedydamm und nicht mehr über die Hans-Böckler-Straße erfolgt. - Anbindung des Bürohochhauses an das Gemeinschaftshaus à Schaffung zusammenhängender Flächen im EG - Anpassung der Gebäudegrundflächen à Überprüfung und Optimierung der Grundrisse - Anpassung der Fassadengestaltung auf Empfehlung des Preisgerichtes à Beruhigung der Fassaden durch Bildung von „Geschosspaketen" - Anpassung der Gebäudeproportionen der Hochpunkte zueinander à Anpassung der Gebäudehöhe des Wohnhochhauses von 83m auf ca. 90m - Erhöhung der BGF von ca. 61.000m² auf ca. 68.700m² Änderung Aufstellungsbeschluss Der Geltungsbereich wurde im Nachgang gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 29. November 2023 sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Seite 8 der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erweitert, da im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung die Erschließung der Tiefgarage über den östlichen Stich der Hans-Böckler-Straße kritisch hinterfragt wurde. Nach Prüfung möglicher Varianten wurde die Erschließung der Tiefgarage umgeplant. Die Erschließung erfolgt nunmehr über eine neue Parallelfahrbahn im Bereich des westlich gelegenen Kennedydamms. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist entsprechend zu erweitern. Sozial Return - Transformation eines nicht genutzten Bürostandortes in ein gemischt genutztes urbanes Quartier mit vielfältigen Angeboten an Kultur, Gastronomie, Nachversorgung, Freizeit, Sport und einer 2-zügigen Kindertagesstätte in den Sockelgeschossen und im Pavillon. à Das neue Quartier leistet so eine Belebung und einen Mehrwert für das gesamte Stadtviertel. - Herstellung des Quartierspfades und dessen Anbindung an die von der Stadt geplante Rad- und Gehwegebrücke à Durch den Quartierspfad und durch die auf die Ebene des Erdgeschosses führenden Freitreppen werden vielfältige Wegeverbindungen für Zufußgehende geschaffen. Hierdurch wird die Vernetzung des Vorhabens mit dem Quartier signifikant und nachhaltig gestärkt. Kostenübernahme zur Errichtung des Quartierpfades durch den Vorhabenträger - Schaffung von ca. 200 WE, davon ca. 20% mit förderfähigen Grundrissen. - Schaffung eines identitätsstiftenden und qualitativ hochwertigen Quartiersplatzes mit einer hochwertigen landschaftsarchitektonischen Gestaltung, eine langlebige und qualitätsvolle Ausstattung der Freianlagen à Attraktive Spiel- und Aufenthaltsangebote für den gesamten Stadtteil. - Bereitstellung eines multifunktional nutzbaren Raums (mind. 100m² BGF) im Pavillon für soziale, kulturelle, bildungsbezogene sowie gemeinnützige Zwecke auf die Dauer von 10 Jahren. Der Raum soll insbesondere dem benachbarten Verein BV 04 Düsseldorf e.V., der geplanten Kindertagesstätte sowie weiteren gemeinwohlorientierten und karitativen Einrichtungen für Veranstaltungen, Begegnungsangebote, Beratungen, Kurse, Bildungs- und Freizeitangebote sowie vergleichbare Nutzungen zur Verfügung stehen à Stärkung des sozialen Miteinanders im Quartier und Förderung nachbarschaftlicher, gemeinwohlorientierter und karitativer Aktivitäten. Seite 9 Anlagen: 1. Bericht 3(1) 2. Einwendungen außerhalb 3(1)+3(2) 3. Behandlung Stgn. 4(1) + 4(2) 4. Aufstellungsbeschluss_Änderung 5. Planverkleinerung_Aufstellung_Änderung 6. Begründung 7. Textliche Festse

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1. Bericht 3(1) als Text anzeigen
Title: 01-025_Bericht 3(1).docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593890.pdf Published Time: Tue, 28 Jul 2026 11:57:24 GMT Number of Pages: 29 Markdown Content: Bericht zur # Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB # vom 13.02.2024 bis 14.03.2024 # zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/025 # – Hans-Böckler-Str. 39 - # und # zum Vorentwurf 212. Änderung des Flächennutzungsplanes # - Hans-Böckler-Straße - # Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim - 2 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vom 13.02.2024 bis 14.03.2024 1. Bericht über die Durchführung der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“ Ort: Gebäude Hans-Böckler-Straße 39 (Anbau im Erdgeschoss), Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf Zeit: 29.02.2024, 17:00 Uhr – 18:30 Uhr Anwesend: Frau Bezirksbürgermeisterin Annette Klinke Herr Fischer, Stadtplanungsamt Frau Brandner, Stadtplanungsamt Herr Roth, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (Protokoll) Herr Vogt, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (Protokoll) ca. 55 Bürgerinnen und Bürger 10 Mitarbeitende der Verwaltung Die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks, Frau Klinke, eröffnet die Versammlung, begrüßt alle Bürgerinnen und Bürger und freut sich auf eine gute Diskussion. Sie begrüßt weiter die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung. Frau Klinke gibt Herrn Fischer, Stadtplanungsamt, das Wort. Herr Fischer stellt den Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans vor und erläutert, an welcher Stelle sich das Verfahren mit der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ derzeit befindet. Er weist hierbei insbesondere auf die weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung am Planverfahren hin. Im Anschluss stellt Frau Brandner, Stadtplanungsamt, die Rahmenbedingungen des Standortes und den aus dem Wettbewerbsverfahren resultierenden städtebaulichen Entwurf vor. Als wesentliche Rahmenbedingung verweist Frau Brandner bei diesem Vorhaben auf den Hochhausrahmenplan, welcher für diesen Standort ein Hochhaus ermöglicht. Das Umfeld wird bereits durch Hochhäuser geprägt, Frau Brandner benennt weitere aktuelle Hochhausprojekte im näheren Umfeld. Ziel des Wettbewerbs war es, ein qualitätsvolles städtebaulich-architektonisches Konzept zu finden, das sich sinnhaft in den räumlichen Kontext der Nachbarschaft einfügt und die hohen Ansprüche an die exponierte Lage am Kennedydamm berücksichtigt. Der neue Stadtbaustein soll als ein gemischt genutztes Quartier positive Effekte und Impulse auf das umliegende Stadtquartier erzeugen. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(1) BauGB Stand: 26.04.2024 - 3 - Frau Brandner stellt anschließend das städtebauliche Konzept vor. Dieses ist aus dem zweiphasigen Wettbewerb (2022 – 2023) unter Beteiligung der Öffentlichkeit (Projekthomepage, Vor-Ort-Angebote) hervorgegangen. Das städtebauliche Konzept sieht ein Ensemble aus 3 polygonalen Gebäuden vor und gliedert sich mit seiner städtebaulichen Grundfigur in zwei höhendifferenzierte Hochpunkte und einen flacheren, in der Mitte liegenden multifunktionalem Pavillon. Die Positionierung der Gebäude erfolgt in offener Hufeisenform um einen nach Süden ausgerichteten zentralen Platz, der als multifunktionale und begrünte Quartiersmitte dient. Zur Etablierung eines integrierten Stadtbausteins ist hier eine belebte Sockelzone mit vielfältigem Angebot für Kultur, Freizeit, Dienstleistung, Gastronomie, Mobilität und sozialer Nutzung (Kita) geplant. In der Erdgeschosszone und ggf. dem 1. Obergeschoss soll eine zusätzliche Belebung der Quartiersmitte durch gastronomische Angebote (z.B. durch ein Café) und Nahversorgung erfolgen. Der Hochpunkt am Kennedydamm soll eine Höhe von ca. 120 m aufweisen und eine gewerbliche Nutzung einschließlich einer teilweise öffentlichen Dachterrassen-Nutzung (Rooftop) integrieren. Der östliche Hochpunkt soll mit ca. 83 m in einer versetzten Lage positioniert werden und oberhalb der Sockelnutzung Wohnen aufweisen. In der Sockelzone ist eine Kindertagesstätte mit Außenbereich geplant. Frau Brandner hebt die fußläufige Erreichbarkeit des Standortes und die Mobilitätsmaßnahmen der Planung hervor. Von der neu geplanten Rad- und Fußgängerbrücke wird ein Zugang zu einem durchgängigen Weg auf Ebene des 1. Obergeschosses vorgesehen. Von hier aus und auch von der Erdgeschoss-Ebene werden Mobilitätsstationen mit weiteren Abstellanlagen und Sharing-Angeboten erreicht. Frau Brandner erläutert das Freiraumkonzept. Anhand der Visualisierung zeigt sie, dass Begrünungen nicht nur auf dem Platz als Vegetations- und Retentionsflächen, sondern auch an den Gebäuden und Fassaden geplant sind. Um das Planvorhaben zu ermöglichen, ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt derzeit ein Kerngebiet dar und soll zukünftig eine gemischte Baufläche darstellen. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung. Der heute rechtskräftige Bebauungsplan zeichnet lediglich die im Plangebiet bestehenden Gebäude nach und ermöglicht nicht die Umsetzung des Vorhabens. Deshalb besteht das Planerfordernis, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(1) BauGB Stand: 26.04.2024 - 4 - Im Anschluss gibt Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke das Wort an das Auditorium und bittet zunächst um Verständnisfragen und anschließend um Fragen, die von der Verwaltung beantwortet werden. 1. Fragen zum Verfahren 1.1. Es wird nachgefragt, warum der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert werden. Antwort: Das Stadtplanungsamt erläutert, dass das gegenwärtige Planungsrecht eine Umset - zung der Vorhabenplanung nicht ermöglicht. Daher soll der Flächennutzungsplan zu - gunsten einer gemischten Baufläche geändert werden. Der Bebauungsplan soll zu - künftig ein Urbanes Gebiet festsetzen. 2. Fragen zur Umsetzung und zeitlichen Abfolge 2.1. Es besteht eine Rückfrage zum zeitlichen Ablauf eines solchen Verfahrens. Antwort: Die Stadtverwaltung führt aus, dass sich das Planverfahren ganz am Anfang befin - det. Derzeit werden erste Gutachten erstellt. Generell kann davon ausgegangen wer - den, dass ein Bebauungsplanverfahren mindestens 2 Jahre benötigt. Anschließend muss der Bauantrag eingereicht und eine Genehmigung erteilt werden. Erst dann kann die Bauumsetzung erfolgen. Die developer Projektentwicklung GmbH ergänzt, dass ab der Planreife bzw. mit Bau - genehmigung mit einer Bauzeit von 2 bis 3 Jahren gerechnet werden kann. Ziel der Investorin ist eine Realisierung im Zeitraum zwischen 2028 und 2030. 2.2. Es werden für die Anwohnenden deutliche Auswirkungen durch die Baustelle erwartet. Es wird ein Ansprechpartner gewünscht, um Probleme und Schwierigkeiten zu diskutieren und Fragen zu stellen, um diese Phase erträglich zu gestalten. Antwort: Die Stadtverwaltung ist grundsätzlich bei inhaltlichen Fragen zum Bebauungsplanver - fahren zu kontaktieren. Wenn es dann aber um die Organisation der Baustelle geht, wird empfohlen sich direkt an die Investorin zu wenden. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(1) BauGB Stand: 26.04.2024 - 5 - Auf Nachfrage ergänzt der Projektentwickler, dass ein direkter digitaler Kontakt mög - lich sein wird. Der Projektentwickler ist offen gegenüber Abstimmungen und Anre - gungen und einem Austausch bei der Umsetzung. 3. Fragen zur geplanten Nutzung 3.1. Es besteht eine Rückfrage zu dem gezeigten Piktogramm und den vorgesehenen Nutzungen. Insbesondere wird erfragt, welche Arten von Wohnungen realisiert bzw. welche Bevölkerungsgruppen angesprochen werden sollen. Antwort: Das Stadtplanungsamt erläutert, dass bereits zum Wettbewerbsverfahren Vorgaben zu den vorgesehenen Nutzungen formuliert wurden. Es soll freifinanziertes Wohnen umgesetzt werden, da öffentlich geförderter Wohnungsbau in einem Hochhaus nicht förderfähig ist. Der Projektentwickler ergänzt, dass eine breite Mischung an Wohnungsgrößen und Typen vorgesehen ist. 3.2. Es besteht eine Nachfrage, warum das Handlungskonzept Wohnen nicht greift. Antwort: Das Stadtplanungsamt führt aus, dass in Nordrhein-Westfalen Wohnungen in einem Hochhaus bis auf wenige Ausnahmen, die hier nicht zutreffen, nicht förderfähig sind. Dies ist dadurch begründet, dass in den vergangenen Jahrzehnten keine guten Erfah - rungen mit geförderten Wohnungen in Hochhäusern gemacht wurden und deshalb diese einheitliche Regelung durch das Land NRW festgelegt wurde. Eine an dem Standort geeignete Kompensation als sozial verträgliche alternative Nutzung (social return) wird im weiteren Verfahren geprüft und separat vertraglich geregelt. 3.3. Auf Rückfrage wird erwartet, dass konkreter formuliert wird, wie der social return erfolgen oder die Vorgaben zu Wohnformen geregelt werden können. Antwort: Der Siegerentwurf sieht bereits Gemeinschaftsflächen (Kita, Kultur, Freizeit) vor. Im weiteren Verfahren wird mit dem Projektentwickler ein konkretes Angebot an öffent - lichem Mehrwert, „social + sustainable return“ formuliert. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(1) BauGB Stand: 26.04.2024 - 6 - Über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehende Vereinbarungen zu spezifischen Nutzungen und Qualitäten werden in einem städtebaulichen Vertrag ge - sichert. 3.4. Es wird mehrfach ausgeführt, dass sehr viele Büros leer stehen und teilweise wegen Homeoffice ungenutzt worden sind. Es wird erfragt, warum so viel Büroraum neu geplant wird. Vielmehr wird bezahlbarer Wohnraum benötigt. Antwort: Der Projektentwickler erläutert, dass zwischen Ulmenstraße und Kennedydamm das Unternehmen die developer in den letzten Jahren bereits rd. 100.000 m² Bürofläche realisiert hat. Diese Flächen sind fast vollständig vermietet. Eine zeitgemäße Weiter - entwicklung der Büros kann beobachtet werden. Dies geht zulasten des Altbestan - des, die teilweise über 40-50 Jahre alt sind. Homeoffice wird zwar zunehmend von Dienstleistern unterstützt, gleichzeitig gibt es wachsende Bemühungen, die Men - schen wieder zurück in das Büro zu bringen. Heute werden daher nicht einfach Büros, sondern Aufenthaltsorte mit Qualität und komplementären Angeboten geschaffen, um attraktive Arbeitsplätze zu erreichen. Der Standort direkt am Kennedydamm ist für Wohnen ungeeignet, daher ist hier ein Bürohochhaus geplant. Erst abgesetzt vom Kennedydamm wird der Wohnturm vor - gesehen. Es wird daher zusammen mit den verschiedenen Nutzungen im Sockelbe - reich ein umfangreiches attraktives, gemischtes Gesamtangebot geschaffen. Aus den vorgenannten Rahmenbedingungen können in diesem aufwendigen Projekt keine sehr günstigen Wohnungen geschaffen werden. 3.5. Es wird erfragt, ob und wie die Planung die in der Nachbarschaft geplanten Großunterkünfte für Flüchtlinge für insgesamt 1.500 Personen berücksichtigt. Antwort: Aktuell ist im Umfeld nur noch eine Großunterkunft für rd. 600 Personen geplant (Erstaufnahmeeinrichtung Schwannstraße). Die vorhandenen und geplanten Nutzun - gen in der Umgebung werden bei der Planung berücksichtigt. 3.6. Es wird erfragt, mit wie vielen Büronutzenden und Bewohnenden bei der Planung gerechnet wird. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(1) BauGB Stand: 26.04.2024 - 7 - Antwort: Der Projektentwickler erläutert, dass ca. 150 Wohneinheiten geplant sind. Im Bereich Gewerbe werden ca. 1.500 Arbeitsplätze entstehen. 3.7. Es wird ausgeführt, dass es im Umfeld in den letzten 30 Jahren mehrere Entwicklungen mit neuen und repräsentativen Neubauten gab, welche dazu geführt haben, dass Bewohnende aus dem Stadtviertel verdrängt wurden. Es wird eine weitere Bedrohung des gewachsenen Stadtteils befürchtet. Antwort: Das Quartier ist derzeit von gemischten Nutzungen (Büro, Wohnen, Kita) geprägt. Auch im Plangebiet soll ein gemischtes Quartier geplant werden, um keine monotone Nutzung zu festigen. Die vorgesehenen Nutzungen, insbesondere im Sockelgeschoss, bringen ein neues Angebot und gute Impulse für die Nachbarschaft. Durch die Schaf - fung eines gemischten Quartiers im Plangebiet wird angestrebt, eine vielfältige und lebendige Nachbarschaft zu erhalten und zu stärken. Ebenso gibt es in der Gesamtstadt aber auch weitere Entwicklungen, in der unter - schiedliche Wohnformen entwickelt werden. Die Stadt Düsseldorf setzt sich insbeson - dere auch dafür ein, dass die geplanten Nutzungen und Bauvorhaben in der Stadt im Einklang mit den städtebaulichen und sozialen Zielen der Stadt Düsseldorf stehen. Diese beinhalten auch die Erhaltung und Weiterentwicklung des gewachsenen Stadt - teils sowie die Förderung einer inklusiven und nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik. 3.8. Es wird ausgeführt, dass die Planung mit der gemischten Nutzung einen guten Ansatz darstellt. Dadurch kann die heutige leerstehende und untergenutzte Fläche aufgewertet werden. Es wird angeregt, dass die Stadt solche Grundstücke aufkauft und gefördertes Wohnen entwickelt. Antwort: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. 4. Fragen zur geplanten Gebäudehöhe 4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass Großprojekte dieser Art nicht benötigt werden. Antwort: Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(1) BauGB Stand: 26.04.2024 - 8 - 4.2. Die geplante Gebäudehöhe von 120m wird mehrfach kritisch hinterfragt. Das gesamte Vorhaben wird mehrfach als überdimensioniert beurteilt. Es wird bemängelt, dass die Gebäudehöhen sich nicht an der Umgebungsbebauung orientieren. Es wird um genauere Ausführungen zur Höhe der Gebäude gebeten. Antwort: Der Hochhausrahmenplan zeigt sieben vorgeprägte Räume und Achsen im Stadtge - biet als geeignete Standorte für Hochhäuser auf. Das Plangebiet und der Bereich beidseitig des Kennedydamms sind gemäß Hochhausrahmenplan geeignete Stand - orte für Hochhäuser. Folgerichtig entspricht die Bauweise als Hochhaus den Zielen des Hochhausrahmenplan der Stadt Düsseldorf für den Standort am Kennedydamm. Die geplante Gebäudehöhe nimmt auf die bereits vorhandenen und geplanten Hoch - häuser längs des Kennedydamms Bezug. Der geplante Büroturm orientiert sich an der Höhe des geplanten Gebäudes „Twist“. Der Wohnturm nimmt Bezug auf das am Kennedydamm gegenüberliegende Gebäude „Sky-Office“. Über eine angemessene Gebäudehöhe wurde bereits im Wettbewerbsverfahren mit dem eingebundenen Ex - pertengremium (Preisgericht), bestehend unter anderem aus Vertretenden der Berei - che Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, der Politik sowie dem Hoch - hausbeirat, diskutiert. Das Preisgericht hat die verschiedenen Plankonzepte auch in Bezug auf die verträgliche Gebäudehöhe beu

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2. Einwendungen außerhalb 3(1)+3(2) als Text anzeigen
Title: 01-025_APS-071-2026_05_Anlage 1_Einwendungen außerhalb 3(1)+3(2) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593891.pdf Published Time: Tue, 28 Jul 2026 11:57:52 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 # Einwendungen aus der Öffentlichkeit außerhalb der formellen Verfahrensschritte gem. BauGB zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/025 # - Hans-Böckler-Straße 39 - # Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim > Einwendungen aus der Öffentlichkeit außerhalb der formellen Verfahrensschritte gem. BauGB > Stand: 27.07.2026 Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 In der Zeit zwischen den formellen Beteiligungen gem. § 3 (1) BauGB und gem. § 3 (2) BauGB gingen von einer Bürgerinitiative im Rahmen einer Unterschriftenaktion weitere Einwendungen zum Umgang mit dem geplanten Vorhaben und dem Verfahren ein. Die Beantwortung der Anregungen bezieht sich auf den Zeitpunkt des Anregungseingangs. Diese Stellungnahmen werden hier zusammengefasst wiedergegeben: 1. Einwendung eingegangen am 16.07.2025 Es wird darauf hingewiesen, dass der Kennedydamm mit rund 30% leerstehendem Büroraum übersättigt mit Bürogebäuden sei und, dass das geplante Vorhaben keinen Mehrwert für die Anwohnenden im Quartier bringe. Antwort: Ein Leerstand in Bürogebäuden in Düsseldorf ist derzeit in der Tat zu beobachten. Es handelt sich hier jedoch zumeist um ältere Bürogebäude, die den Anforderungen an eine moderne Büronutzung mit attraktiven Aufenthalts- und Besprechungsmöglichkeiten sowie an einer adäquaten Repräsentation für die jeweilige Firma nicht mehr entsprechen. Die Anforderungen der Arbeitswelt an Bürostandorte haben sich stark gewandelt. Unternehmen wollen attraktive Arbeitsplätze anbieten, um hochqualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen, kreative Geschäftsideen umzusetzen und um sich zu präsentieren. Die Nachfrage nach derartigen modernen und zeitgemäßen Büroangeboten ist groß. Die Planung unterscheidet sich wesentlich von den reinen Büronutzungen der Vergangenheit und greift die Bestrebungen der Stadt nach größerer Durchmischung und Nutzbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger aktiv auf. Es entsteht ein gemischt genutztes urbanes Quartier, das sich in den räumlichen Kontext der Nachbarschaft einfügt. Der geplante Quartiersplatz bildet den zentralen gemeinschaftlichen Frei-und Begegnungsraum des Quartiers und erhält eine eigenständige Platzqualität mit hohem Aufenthalts- und Spielwert nicht nur für das Quartier selbst sondern insbesondere auch für das gesamte Stadtviertel. Mit einem geplanten vielfältigen Angebot an Kultur, Gastronomie, Nachversorgung, Freizeit, Kindertagesstätte und Sport in den Sockelgeschossen der Hochpunkte und im Pavillon soll das Quartier eine Belebung und einen vernetzenden Mehrwert für das gesamte Stadtviertel leisten. 2. Einwendung eingegangen am 16.07.2025 Es wird angeregt, bezahlbaren Wohnraum und Grünflächen in den Stadtteilen zu schaffen, anstatt Hochhäuser mit Büros und Luxuswohnungen > Einwendungen aus der Öffentlichkeit außerhalb der formellen Verfahrensschritte gem. BauGB > Stand: 27.07.2026 Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 Antwort: Die Zielsetzung, bezahlbaren Wohnraum und Grünflächen in den Stadtteilen zu schaffen entspricht grundsätzlich auch den Zielen der Stadt Düsseldorf. Allerdings gilt es auch zu beachten, dass nicht alle Entwicklungsflächen gleichermaßen für die Umsetzung dieser Ziele geeignet sind. Die Stadt ist auch zahlreichen anderen Zielen verpflichtet, wie z.B. die Stärkung der Wirtschaft, die Bereitstellung von Flächen für attraktive Arbeitsplätze etc.. Ziel des Projektes war es von Anfang an, erstmalig auch direkt am Kennedydamm gelegen auch die Nutzung Wohnen anzubieten. Dabei war beabsichtigt, preisgedämpften Wohnungsbau anzubieten. Während des laufenden Wettbewerbsverfahrens wurde das Düsseldorfer Baulandmodell sowie eine Anpassung der Quotierungsreglung beschlossen (Ratsbeschluss vom 07.09.2023). In diesem Zuge ist das Segment des preisgedämpften Wohnungsbaus vollständig entfallen. Öffentlich geförderter Wohnungsbau ist aufgrund der Förderrichtlinien im Wohnhochhaus nicht umsetzbar. Die aktuelle Planung sieht ca. 180 WE im freifinanzierten Segment vor. Der konkrete Wohnungsmix ist Gegenstand der weitergehenden Projektkonzeptionierung und wird im weiteren Planungsprozess ausgearbeitet. Der Standort am Kennedydamm ist aus lärmschutztechnischen Gründen nur begrenzt für die Planung von Wohnungen geeignet, d.h. Wohnen ist daher nur mit schallabschirmenden Maßnahmen möglich. Das vorgelagerte am Kennedydamm geplante Hochhaus dient in dem angestrebten Konzept der Abschirmung des Verkehrslärms. Hier sollen insbesondere gewerbliche Nutzungen untergebracht werden. In dem weiter östlich angeordneten Hochpunkt sind Wohnungen geplant. 3. Einwendung eingegangen am 16.07.2025 Einwendung, dass eine Gebäudehöhe von 80m Höhe ausreichend sei. Eine dem Bestand angepasste und nachhaltigen Stadt- und Bauleitplanung wird gefordert. Antwort: Das Plangebiet und der Bereich beidseitig des Kennedydamms sind gemäß dem Hochhausrahmenplan der LHD geeignete Standorte für Hochhäuser. Folgerichtig entspricht die Bauweise als Hochhaus den Zielen des Hochhausrahmenplan der Stadt Düsseldorf für den Standort am Kennedydamm. Die aus dem städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb in 2023 hervorgehende städtebauliche Grundfigur sieht zwei höhendifferenzierte Hochpunkt vor, die die bestehende Hochhaussilhouette am Kennedydamm ergänzen. > Einwendungen aus der Öffentlichkeit außerhalb der formellen Verfahrensschritte gem. BauGB > Stand: 27.07.2026 Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 Über eine angemessene Gebäudehöhe wurde im Wettbewerbsverfahren mit dem eingebundenen Expertengremium (Preisgericht), bestehend unter anderem aus Vertretenden der Bereiche Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, der Politik sowie dem Hochhausbeirat, diskutiert. Die Gebäudehöhe von 120m wurde durch das Preisgericht und durch die politischen Gremien bestätigt. Der Standort bietet aufgrund der Lage, Anbindung und Sichtbarkeit am Kennedydamm sowie der Nähe zum Rhein Potentiale für die Entwicklung und die Umsetzung eines gemischt genutzten Hochhausquartiers. Mit vorliegender Planung wird daher einer bereits bebauten Fläche eine neue Nutzung zugeführt, um so die Flächenpotentiale des Standtortes besser ausnutzen zu können. Die Wiedernutzung der bereits baulich vorgeprägten Fläche entspricht den landesplanerischen Zielen der Innenentwicklung, der flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“. 4. Einwendung eingegangen am 16.07.2025 Es wird angeregt, eine Neuplanung aufzustellen und das laufende Verfahren zu stoppen. Die Neuplanung soll durch eine umfassende Bürgerbeteiligung begleitet werden. Antwort: Die Konzeption fußt auf einem mehrstufigen Wettbewerbsverfahren jeweils unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Die Idee, eine Neuplanung mit einer umfassenden Bürgerbeteiligung aufzustellen und das Bauleitplanverfahren neu zu starten ist daher nicht begründet, da dies bei der vorliegenden Planung bereits umfänglich erfolgt ist. Der Siegerentwurf wurde mit Beschluss des APS am 29.11.2023 mehrheitlich bestätigt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 09.12.2023 amtlich bekannt gemacht. Mittels einer Reihe unterschiedlichster Beteiligungsmöglichkeiten im Prozess, vom Wettbewerbsverfahren bis zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Gesprächen mit Interessierten und engagierten Menschen aus dem Quartier wurde die Öffentlichkeit bereits umfassend und über das gesetzlich geforderte Maß hinaus beteiligt. Im Zuge der noch ausstehenden öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB haben alle Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit, ihre Anregungen vorzutragen und sich in das Planverfahren einzubringen. > Einwendungen aus der Öffentlichkeit außerhalb der formellen Verfahrensschritte gem. BauGB > Stand: 27.07.2026 Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 5. Einwendung eingegangen am 16.07.2025 Es wird darauf verwiesen, dass der Kennedydamm auf der Klimakarte dunkelrot dargestellt sei. Die geplante Bebauung und Versiegelung führe zu einer weiteren Hitzebelastung des Quartiers und sei daher zu verhindern. Maßnahmen gegen die Überhitzung werden gefordert. Antwort: Das Plangebiet liegt im hochverdichteten Innenstadtbereich und ist bereits baulich vorgeprägt. Die Ergebnisse der Klimaanalyse für die LHD aus 2020 zeigen, dass insbesondere der Straßenverlauf des Kennedydamms als Luftleitbahn für kühlere Luftmassen aus dem Nordfriedhof Richtung Innenstadt dient. Durch die geplanten höhendifferenzierten Solitärgebäude ist ein negativer Einfluss auf die Luftbewegungen nicht zu erkennen. Das im Wettbewerb entwickelte Freiraumkonzept verfolgt das Ziel, attraktive Freiräume im Quartier zu schaffen. Durch die Begrünung der Freibereiche, insbesondere des Quartiersplatzes mit Baum- und Strauchpflanzungen sowie der Gebäudefassaden wird ein stadtklimatischer Mehrwert erzielt. 6. Einwendung eingegangen am 16.07.2025 Es wird auf die bestehende Verkehrsbelastung hingewiesen und eine anwohnergerechte Verkehrsplanung gefordert. Antwort: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden derzeit die erforderlichen Gutachten, auch eine Mobilitätsuntersuchung erstellt. In diesem Erarbeitungsprozess ist der Siegerentwurf hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung weiterentwickelt worden. Der Wunsch der Öffentlichkeit, die Tiefgarage an den Kennedydamm anzubinden, wurde aufgenommen. Das Erschließungskonzept sieht nunmehr vor, die verkehrliche Erschließung des Plangebiets unmittelbar über den Kennedydamm abzuwickeln. Hierfür wird die südlich der Einmündung Hans - Böckler-Straße bestehende Parallelfahrbahn nach Norden verlängert. Über die so angepasste Ein- und Ausfädelungsspur wird die auf der Westseite des Bürohochhauses geplante Tiefgaragenein- und ausfahrt erschlossen. So kann der Ziel- und Quellverkehr direkt abgeleitet und die Hans-Böckler-Straße von diesem Verkehr entlastet werden.
3. Behandlung Stgn. 4(1) + 4(2) als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 Stellungnahmen / Hinweise aus den Beteiligungen der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 19.06.2024 bis 19.07.2024 sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 08.06.2026 bis 08.07.2026 zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): Oktober 2024 Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): Juli 2026 Stand: 27.07.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - vorgebracht haben 1. AWISTA GmbH - Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 2. Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf 3. Colt Technology Services GmbH; Auskunft durch Hemminger Ingenieurgesellschaft mbH Region Nord Am Schwarzgraben 13, 04924 Liebenwerda 4. Deutsche Telekom Technik GmbH Hellersbergstraße 35, 41460 Neuss 5. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Postfach 1243, 63202 Langen 6. Flughafen Düsseldorf GmbH Flughafenstraße 105, 40474 Düsseldorf 7. Geologischer Dienst NRW De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld 8. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf 9. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU Helmholtzstraße 19, 40215 Düsseldorf 10. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Str. 133, 53115 Bonn 11. NetDüsseldorf GmbH Nordstraße 118, 40477 Düsseldorf 12. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200, 40233 Düsseldorf 13. Polizei Nordrhein-Westfalen Düsseldorf: Städtebauliche Kriminalprävention Brinckmannstraße 5, 40200 Düsseldorf 14. Rheinbahn AG Lierenfelder Straße 42, 40231 Düsseldorf 15. Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 16. Vodafone West GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf 17. Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg 149, 53227 Bonn Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 43 Stand: 27.07.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 18. Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH D2-Park 5, 40878 Ratingen 19. Amt 01/18/1: Bezirksverwaltungsstelle 20. Amt 19/2: Amt für Umwelt und Verbraucherschutz 21. Amt 37/51: Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Prävention 22. Amt 37/53: Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Prävention 23. Amt 40/25: Amt für Schule und Bildung 24. Amt 51: Amt für Soziales und Jugend 25. Amt 52: Sportamt 26. Amt 53: Gesundheitsamt 27. Amt 54/42: Amt für Migration und Integration 28. Amt 61/51: Stadtplanungsamt- Städtebauliche Verträge 29. Amt 63/0: Bauaufsichtsamt 30. Amt 64/2: Amt für Wohnungswesen 31. Amt 66/21: Amt für Verkehrsmanagement 32. Amt 67/202.2: Stadtentwässerungsbetrieb 33. Amt 68/22: Garten-, Friedhofs- und Forstamt 34. Amt 69/21: Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 43 Stand: 27.07.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - (Beantwortungsstand 4(1): Oktober 2024 / 4(2): Juli 2026) 1. Awista GmbH 4(1) a) Verweis auf ebenerdige Wird im Rahmen der Platzierung der Abfallbehälter oder Freianlagenplanung berücksichtigt. Unterbringung in der Tiefgarage b) Sind am Leerungstag in einem Die Stellungnahme wird zur Kenntnis max. Abstand von 20 m zur genommen. nächsten Fahrbahn bereitzustellen. 2. Bezirksregierung Düsseldorf 4(1) a) Das Plangebiet liegt im Der Hinweis zum Bauschutzbereich Bauschutzbereich des wird in die nachrichtliche Übernahme Verkehrsflughafens Düsseldorf übernommen. Die luftrechtliche gem. § 12 Luftverkehrsgesetz Zustimmung wird im Rahmen des (LuftVG). Bauvorhaben im Baugenehmigungsverfahrens Plangebiet, die eine Höhe von berücksichtigt. 71 m über NHN überschreiten, bedürfen der gesonderten Die Stellungnahme wird zur Kenntnis luftrechtlichen Zustimmung im genommen. Baugenehmigungsverfahren. Der Büroturm mit einer geplanten Höhe von ca. 120,1 m über Grund ist zusätzlich von § 14 Abs. 1 LuftVG betroffen. b) Aus Flugbetriebs- und Wird im Rahmen des Hindernisgründen bestehen bei Baugenehmigungsverfahrens gleichbleibender Sach- und berücksichtigt. Rechtslage keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung, Die Stellungnahme wird zur Kenntnis wenn die beiden Hochhäuser mit genommen. einer Tages- und Nachtkennzeichnung versehen und als Luftfahrthindernis veröffentlicht werden. c) Flughafen Düsseldorf GmbH ist in Flughafen Düsseldorf GmbH wurde dem Verfahren zu beteiligen. beteiligt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 43 Stand: 27.07.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 d) Empfehlung, weitere zuständige Der LVR Amt für Bodendenkmalpflege Ämter zur Wahrung der als auch der LVR für Denkmalpflege denkmalrechtlichen Belange zu wurden beteiligt. beteiligen. e) Das Vorhaben befindet sich Wird in den Umweltbericht innerhalb der Umweltzone der aufgenommen. Stadt Düsseldorf. Eine fachliche Stellungnahme zu den Eine erneute Beteiligung erfolgt im Auswirkungen des Vorhabens auf Rahmen der Behördenbeteiligung die Luftreinhalteplanung kann im gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. derzeitigen Planungsstadium noch nicht erfolgen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis f) Erst nach Vorlage der Die Entwässerungsplanung wird im erforderlichen Aussagen zur Rahmen des verbindlichen Abwasserbeseitigung kann eine Bebauungsplanverfahrens erarbeitet. abschließende Stellungnahme Eine erneute Beteiligung erfolgt im abgegeben werden. Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. 4(2) a) Das Plangebiet liegt im Der Hinweis zum Bauschutzbereich ist Bauschutzbereich des in die nachrichtliche Übernahme Verkehrsflughafens Düsseldorf übernommen worden. gem. § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Dieser ist ab einer Höhe Im Baugenehmigungsverfahren wird von 71 m über NHN betroffen. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde Bauwerke bedürfen bei zur geplanten Gebäudehöhe beantragt Überschreitung dieser Höhe einer und die dort genannten Auflagen gesonderten luftrechtlichen umgesetzt. Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren. Der Stellungnahme gefolgt. b) Der Turm im MU 1.1 mit bis zu 31 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Vollgeschossen überschreitet eine genommen. Höhe von 100 m über Grund und ist somit ebenfalls von § 14 Abs. 1 LuftVG betroffen. c) Keine Bedenken bei Die Stellungnahme wird zur Kenntnis gleichbleibender Sach- und genommen. Rechtslage, wenn beide Hochhäuser mit Tages- und Nachtkennzeichnung versehen und als Luftfahrthindernis veröffentlicht werden. d) Sollten im weiteren Planverfahren Es sind keine externen externe Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. erfolgen, wird gebeten den agrarstrukturverträglichen und Die Stellungnahme wird zur Kenntnis flächensparenden Varianten den genommen. Vorzug zu geben. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 43 Stand: 27.07.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 e) Empfehlung Beteiligung LVR - Der LVR - Amt für Bodendenkmalpflege Amt für Denkmalpflege im als auch der LVR für Denkmalpflege Rheinland-, Pulheim und die wurden beteiligt. Untere Denkmalbehörde. Insbesondere LVR - Amt für Der Stellungnahme wird gefolgt. Bodendenkmalpflege im Rheinland beteiligen. f) Das Vorhaben befindet sich Der Hinweis wurde im Umweltbericht innerhalb der Umweltzone des aufgenommen. Luftreinhalteplans Düsseldorf. g) Das Vorhaben führt zu einer Aufgrund der guten erheblichen Erhöhung des Ausbreitungsbedingungen am motorisierten Individualverkehrs in Kennedydamm durch begrünte Seiten- diesem Gebiet, in dem die und Mittelstreifen sowie der Einhaltung des Jahresgrenzwertes aufgelockerten Bebauungsstruktur liegt für Stickstoffdioxid (NO2) bis 2023 derzeit keine grenzwertkritische NO2- nicht gewährleistet ist. Es wird ein Belastung im Sinne der 39. BImSchV Fachbeitrag zur Luftreinhaltung mit vor. Maßnahmen, die die Einhaltung Es ist davon auszugehen, dass es der NO2-Belastung sicherstellen, planbedingt zu weiteren Veränderungen als notwendig erachtet. der Windverhältnisse im Plangebiet kommen wird. Die erwartbar erhöhten Windgeschwindigkeiten bedingen eine bessere Durchmischung und somit eine Verdrängung von Luftschadstoffen. Es ist mit keiner Grenzwertüberschreitung entsprechend der 39. BImSchV durch die Planung zu rechnen. Gleiches gilt für die ab Dezember 2026 gültigen, verschärften Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2). Die Erstellung eines Fachbeitrags zur Luftreinhaltung ist daher nicht 3. Colt Technology Services GmbH 4(1) Im Plangebiet und umliegenden Bereich Wird im Rahmen der Bauausführung befinden sich unterirdische behandelt. Glasfaserversorgungsanlagen der Colt Technology Services GmbH. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Es werden Hinweise zur Beachtung bei genommen. Aufgrabungsarbeiten gegeben. 4(2) Im Plangebiet und umliegenden Bereich Wird im Rahmen der Bauausführung befinden sich unterirdische behandelt. Glasfaserversorgungsanlagen der Colt Technology Services GmbH. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 43 Stand: 27.07.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 Es werden Hinweise zur Beachtung bei Aufgrabungsarbeiten gegeben. 4. Deutsche Telekom Technik GmbH 4(1) Im Planbereich befinden sich Wird im Rahmen der Rohrtrassen und Bauausführung berücksichtigt. Telekommunikationslinien der Telekom. Bei Planungen, die die Anlagen der Es werden Hinweise zur Beachtung bei Telekom betreffen, wird die Telekom der Bauausführung und zur Technik GmbH erneut beteiligt. Kabelschutzanweisung gegeben. 5. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 4(1) a) Das Plangebiet liegt in der Nähe Es wird die Aufnahme eines Hinweises des Flughafens Düsseldorf. Durch unter Nachrichtliche Übernahme im die geringe Entfernung zu den Bebauungsplan überprüft. Flugsicherungseinrichtungen am Flughafen können Belange der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis DFS berührt werden. Bauvorhaben genommen. sind zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen und Eckkoordinaten vorzulegen. b) Von dieser Stellungnahme bleiben Die Stellungnahme wird zur Kenntnis die Aufgaben der Länder gemäß genommen. § 31 LuftVG unberührt. c) Das Bundesaufsichtsamt für Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Flugsicherung (BAF) wurde über genommen. die abgegebene Stellungnahme informiert. 4(2) a) Stellungnahme vom 12.07.2024 Siehe DFS Deutsche Flugsicherung gilt weiterhin 4(1). b) Das Plangebiet liegt in der Nähe Es wurde ein Hinweis unter des Flughafens Düsseldorf. Durch Nachrichtliche Übernahmen zum die geringe Entfernung zu den Anlagenschutzbereich von Flugsicherungseinrichtungen am Flugsicherungseinrichtungen Flughafen können Belange der aufgenommen. DFS bezüglich § 18 Luftverkehrsgesetzt berührt Der Stellungnahme wird gefolgt. werden. Bauvorhaben sind zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen und Eckkoordinaten vorzulegen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 43 Stand: 27.07.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 c) Von dieser Stellungnahme bleiben Die Stellungnahme wird zur Kenntnis die Aufgaben der Länder gemäß genommen. § 31 LuftVG unberührt. d) Das Bundesaufsichtsamt für Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Flugsicherung (BAF) wurde über genommen. die abgegebene Stellungnahme informiert. 6. Flughafen Düsseldorf GmbH 4(1) a) Das Plangebiet befindet sich im, Das weitere Vorgehen wird geprüft. Bereich der Hindernisfreiflächen. Eine Durchdringung einer dieser Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Flächen bedeutet eine genommen. Abweichung dieser Vorgaben. Ein Assessment, was durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt werden muss, ist b) Aus diesem Grund steht die Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Flughafen Düsseldorf GmbH genommen. negativ zu der Realisierung des Bauvorhaben gegenüber. c) Sollte ein positiver Bescheid für die Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Errichtung der Anlagen erfolgen, genommen. ist der Flughafen über den genauen Standort, der Bauhöhe, der Hinderniskennzeichnung sowie die Auswirkungen auf An- oder Abflugverfahren zu informieren 4(2) a) Inhaltlich ist der Stellungnahme Siehe Stellungnahme Flughafen vom 02.09.2024 zu dem Düsseldorf 4(1). Bebauungsplanverfahren nichts hinzuzufügen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis b) Bitte um Aufnahme eines Ein entsprechender Hinweis wird unter Hinweises, dass sollte ein positiver II Nachrichtliche Übernahme ergänzt. Bescheid für die Errichtung der Anlagen erfolgen, der Flughafen Der Stellungnahme wird gefolgt. über den genauen Standort, der Bauhöhe, der Hinderniskennzeichnung sowie die Auswirkungen auf An- oder Abflugverfahren zu informieren ist. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 43 Stand: 27.07.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/071/2026 7. Geologischer Dienst NRW 4(1) a) Das hier relevante Planungsgebiet Der Hinweis wird in den Umweltbericht ist der Erdbebenzone 0 sowie der übernommen. geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis b) Auf die Berücksichtigung der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis entsprechenden Regelwerke wird genommen. hingewiesen. c) Es wird darauf hingewiesen, dass Die Stellungnahme wird zur Kenntnis für Bauwerke, bei deren Versagen genommen. durch Erdbebenwirkungen sekundäre Gefährdungen auftreten können höhere Regelwerke zu berücksichtigen sind. Gegebenenfalls sind in diesem Fall standortbezogene seismologische Gutachten einzuholen. 4(2) a) Auf die Berücksichtigung der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis entsprechenden Regelwerke wird genommen. hingewiesen. b) Das hier relevante Planungsgebiet Der Hinweis ist bereits dem ist der Erdbebenzone 0 sowie der Bebauungsplan beigegeben worden. geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Der Stellungnahme wird gefolgt 8. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf 4(2) a) Die Verteilung und die Größe der Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 Verkaufsflächen sowie der Flächen BauGB im Regelverfahren als für Dienstleistungen, Gastronomie Angebotsbebauungsplan aufgestellt. und Kultur ist gegenwärtig nicht Konkrete Angaben zur Flächeng

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6. Begründung als Text anzeigen
- 1 - Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - - Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim - - 2 - Teil A - Städtebauliche Aspekte ................................................................................................... 5 1 Planungsanlass ............................................................................................................... 5 2 Örtliche Verhältnisse ....................................................................................................... 5 2.1 Beschreibung des Plangebietes ..................................................................................... 5 2.2 Bestand ........................................................................................................................... 7 2.3 Umgebung ....................................................................................................................... 8 2.4 Verkehr und Erschließung .............................................................................................. 9 2.5 Infrastruktur ................................................................................................................... 10 2.6 Grünstrukturen .............................................................................................................. 10 3 Gegenwärtiges Planungsrecht ...................................................................................... 11 3.1 Regionalplan ................................................................................................................. 11 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ......................................................................................... 11 3.3 Landschaftsplan ............................................................................................................ 12 3.4 Bebauungs-, Durchführungs- und Fluchtlinienpläne, § 34, § 35 BauGB ..................... 12 4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte ................................................................... 13 4.1 Raumwerk D .................................................................................................................. 13 4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen................................................................................ 14 4.3 Hochhausrahmenplan (HRP) ........................................................................................ 15 4.4 Rahmenplan Einzelhandel ............................................................................................ 16 4.5 Quotierungsregelung ..................................................................................................... 17 5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes ........................ 17 5.1 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren ....................................................................... 17 5.2 Städtebauliches Konzept .............................................................................................. 18 5.3 Freiraumkonzept ........................................................................................................... 19 5.4 Verkehrskonzept ........................................................................................................... 21 5.5 Anpassung des Planungsrechts ................................................................................... 24 6 Inhalt des Bebauungsplanes ......................................................................................... 24 6.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................................ 24 6.2 Maß der baulichen Nutzung .......................................................................................... 28 6.3 Überbaubare Grundstücksflächen ................................................................................ 35 6.4 Abweichende Abstandsflächen ..................................................................................... 38 6.5 Spielflächen ................................................................................................................... 40 6.6 Stellplätze und Garagen, Bereiche für Ein- und Ausfahrt ............................................. 41 6.7 Verkehrliche Erschließung ............................................................................................ 41 6.8 Ver- und Entsorgung ..................................................................................................... 42 6.9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte .................................................................................... 43 6.10 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ............................................................................................................................... 44 - 3 - 6.11 Artenschutz ................................................................................................................... 45 6.12 Grünplanerische Inhalte ................................................................................................ 45 6.13 Pflege und Erhalt ........................................................................................................... 50 6.14 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen............................................................... 50 6.15 Urbane Sturzfluten und Starkregen .............................................................................. 58 6.16 Verschattung / Besonnung ............................................................................................ 59 6.17 Wind .............................................................................................................................. 61 6.18 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ........................................................................ 62 7 Kennzeichnung.............................................................................................................. 67 8 Nachrichtliche Übernahmen/ Hinweise ......................................................................... 67 8.2 Niederschlagswasserbeseitigung ................................................................................. 67 8.3 Pflanzvorschlagslisten ................................................................................................... 68 8.4 Hinweise zu Baumpflanzungen ..................................................................................... 68 8.5 Dach- und Tiefgaragenbegrünung ................................................................................ 68 8.6 Artenschutz ................................................................................................................... 68 8.7 Kampfmittel ................................................................................................................... 68 8.8 Bodendenkmalpflege .................................................................................................... 68 9 Verfahren ....................................................................................................................... 68 9.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB................................. 69 9.2 Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ........................................................... 69 9.3 Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ........................................................... 69 9.4 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ........................................................ 70 10 Soziale Maßnahmen ..................................................................................................... 70 11 Bodenordnende Maßnahmen ....................................................................................... 70 12 Kosten für die Gemeinde .............................................................................................. 70 Teil B - Umweltbericht ................................................................................................................. 71 13 Zusammenfassung ........................................................................................................ 71 14 Beschreibung des Vorhabens ....................................................................................... 72 15 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet ............................................................................ 73 16 Schutzgutbetrachtung ................................................................................................... 74 16.1 Mensch .......................................................................................................................... 74 16.1.1 Verkehrslärm ................................................................................................................. 74 16.1.2 Gewerbeemissionen, Sport- und Freizeitlärm .............................................................. 75 16.1.3 Elektromagnetische Felder (EMF) ................................................................................ 76 16.1.4 Störfallbetriebsbereiche ................................................................................................ 76 16.1.5 Beseitigung und Verwertung von Abfällen .................................................................... 76 16.1.6 Besonnung .................................................................................................................... 77 16.1.7 Wind .............................................................................................................................. 79 - 4 - 16.2 Natur und Freiraum ....................................................................................................... 80 16.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ............................................................................... 80 16.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .................................................................................... 81 16.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ...................................................................................... 85 16.3 Boden ............................................................................................................................ 85 16.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes .............................................................. 85 16.3.2 Altablagerungen im Plangebiet ..................................................................................... 85 16.3.3 Altstandorte im Plangebiet ............................................................................................ 86 16.3.4 Vorsorgender Bodenschutz .......................................................................................... 86 16.4 Wasser .......................................................................................................................... 86 16.4.1 Grundwasser ................................................................................................................. 86 16.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung .......................................................... 87 16.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .............................................................................. 87 16.4.4 Oberflächengewässer ................................................................................................... 88 16.4.5 Wasserschutzgebiete .................................................................................................... 88 16.4.6 Hochwasserbelange ...................................................................................................... 89 16.5 Luft ................................................................................................................................. 89 16.5.1 Lufthygiene .................................................................................................................... 89 16.5.2 Umweltfreundliche Mobilität .......................................................................................... 89 16.6 Klima.............................................................................................................................. 90 16.6.1 Globalklima .................................................................................................................... 90 16.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung................................................................................... 91 16.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ...................................................................... 93 16.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ........................................................................ 94 17 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten .............................................................. 96 18 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .................................................................................................................................. 97 19 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ...................................................... 97 20 Weitere Angaben .......................................................................................................... 98 - 5 - Teil A - Städtebauliche Aspekte 1 Planungsanlass Die im Plangebiet vorhandene Bebauung steht seit 2020 leer. Eine umfangreiche Untersuchung des Bestandes hat ergeben, dass eine Wiedernutzung funktional und wirtschaftlich nicht möglich ist. Daher wird eine Neuentwicklung des Grundstückes angestrebt. Das Ziel der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es, ungenutzte oder mindergenutzte Flächenpoten- ziale im Stadtgebiet zu entwickeln und wieder nutzbar zu machen. In der Landeshauptstadt Düsseldorf besteht nach wie vor eine sehr hohe Nachfrage nach Wohn- raum. Darüber hinaus besteht auch ein hoher Bedarf an Büroflächen mit modernem Ausstat- tungsstandard in zentralen Innenstadtlagen. Der Standort bietet aufgrund der Lage, Anbindung und Sichtbarkeit am Kennedydamm sowie der Nähe zum Rhein Potentiale für die Entwicklung und die Umsetzung eines gemischt genutzten Hochhausquartiers. Durch eine breite Nutzungsmischung sollen die zukünftigen Anforderungen an Arbeits-, Lebens- und Wohnverhältnisse vor Ort erfüllt und gleichzeitig ein extrovertierter Stadtbaustein errichtet werden, der das städtebauliche und architektonische Umfeld aufwertet. Um das bestmögliche Entwurfskonzept für den exponierten Standort zu ermitteln, wurde in den Jahren 2022 - 2023 ein zweiphasiger städtebaulich-architektonischer Wettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Ziel des Wettbewerbs war die Entwicklung eines zukunftsweisenden und flexibel nutzbaren Ensembles, das in innovativer und zugleich wirtschaftlicher Form Raum für Arbeiten, Leben und Wohn

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10. Planverkleinerung Blatt 1 als Text anzeigen
Title: 22020_20260723_BP-Blatt_1_PZ.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593899.pdf Published Time: Tue, 28 Jul 2026 12:00:52 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
7. Textliche Festsetzung als Text anzeigen
Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 192, der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nummer 176), und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Seite 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2023 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Seite 1172). Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regelwerke - VDI - Richtlinien, DIN - Vorschriften oder Richtlinien anderer Art - werden diese zur Einsicht bei der den Bebauungsplan auslegenden Stelle bereitgehalten. I. Textliche Festsetzungen (§ 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1. Urbanes Gebiet (MU 1.1) (§ 6a BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) Zulässig sind: a) Wohnnutzungen ab dem 1. Obergeschoss (1. OG), b) Geschäfts- und Bürogebäude, c) Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten gemäß Ziffern 1.1, 1.2, 1.4, 1.5 und 1.6 der Düsseldorfer Sortimentsliste 2016 in der mit Schrägschraffur (/ / / /) gekennzeichneten überbaubaren Fläche nur im Erdgeschoss (EG), d) Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten gemäß Nr. 3 bis Nr. 7 der Düsseldorfer Sortimentsliste 2016 nur im EG und 1. OG, wenn der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche des jeweiligen Betriebs beträgt und es sich bei diesen Sortimenten um Randsortimente handelt, e) Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, f) sonstige Gewerbebetriebe, g) Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Unzulässig sind: h) Schutzbedürftige Räume von Wohnnutzungen an den zu den Baulinien parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen errichteten Fassaden und Gebäudeteilen, i) Vergnügungsstätten, j) Tankstellen, k) Betriebe mit ausschließlich oder überwiegend Sexdarbietungen, Bordelle und bordellartige Betriebe, l) Einzelhandelsbetriebe, die Waren und Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, m) Einzelhandelsbetriebe, die nicht unter die zulässigen Nutzungen nach c) und d) fallen. 1.2. Urbanes Gebiet (MU 1.2) (§ 6a BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) Zulässig sind: a) Büronutzungen, b) Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten gemäß Ziffern 1.1, 1.2, 1.4, 1.5 und 1.6 der Düsseldorfer Sortimentsliste 2016 in der mit Schrägschraffur (/ / / /) gekennzeichneten überbaubaren Fläche nur im EG, c) Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten gemäß Nr. 3 bis Nr. 7 der Düsseldorfer Sortimentsliste 2016 nur im EG und 1. OG, wenn der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche des jeweiligen Betriebs beträgt und es sich bei diesen Sortimenten um Randsortimente handelt, d) Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, e) sonstige Gewerbebetriebe, f) Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Unzulässig sind: g) Wohnnutzungen, h) Vergnügungsstätten, i) Tankstellen, j) Betriebe mit ausschließlich oder überwiegend Sexdarbietungen, Bordelle und bordellartige Betriebe, k) Einzelhandelsbetrieben, die Waren und Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, l) Einzelhandelsbetriebe, die nicht unter die zulässigen Nutzungen nach b) und c) fallen. 1.3. Urbanes Gebiet (MU 1.3) (§ 6a BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) Zulässig sind: a) Wohnnutzungen ab dem 1. OG. Es sind mindestens 13.000 m² der Geschossfläche gemäß § 20 BauNVO für Wohnungen zu verwenden, b) Büronutzungen, c) Einzelhandelsbetriebe in Form von Nachbarschaftsläden (Convenience-Stores) mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten gemäß Ziffer 1 der Düsseldorfer Sortimentsliste 2016 mit einer Verkaufsfläche bis maximal 400 m² nur im EG, d) Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Nr. 3 bis Nr. 7 der Düsseldorfer Sortimentsliste 2016 im EG und 1. OG, wenn der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche des jeweiligen Betriebs beträgt und es sich bei diesen Sortimenten um Randsortimente handelt, e) Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, f) sonstige Gewerbebetriebe, g) Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, h) in der mit Schrägschraffur ()] TJ ET Q q BT 0 g 0 G [( )] TJ ET Q q BT 0 g 0 G [( )] TJ ET Q q BT 0 g 0 G [( )] TJ ET Q q BT 0 g 0 G [() gekennzeichneten überbaubaren Fläche im EG und 1. OG ausschließlich Kindertagesstätten. Unzulässig sind: i) Vergnügungsstätten, j) Tankstellen, k) Betriebe mit ausschließlich oder überwiegend Sexdarbietungen, Bordelle und bordellartige Betriebe, l) Einzelhandelsbetrieben, die Waren und Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, m) Einzelhandelsbetriebe, die nicht unter die zulässigen Nutzungen nach c) und d) fallen. 1.4. Düsseldorfer Sortimentsliste 2016 Abgestimmt auf die Sortimentsliste für das Regionale Einzelhandelskonzept für das westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf (mit der Ausnahme des Sortimentes Fahrräder und Zubehör) Sortimente mit Zentrenrelevanz Sortimente ohne Zentrenrelevanz (Liste nicht abschließend) 1. Nahversorgungsrelevante Sortimente 3. Baumarktspezifische Kernsortimente (periodischer Bedarf) 3.1 Baustoffe (Holz, Metall, Kunststoffe, Steine, Fliesen, Dämmstoffe, Mörtel 1.1 Nahrungs- und Genussmittel etc.) 1.2 Pharmazeutika, Reformwaren 3.2 Bauelemente (Fenster, Türen, Verkleidungen, Rollläden, Markisen 1.3 Drogerie, Körperpflege etc.) (Drogeriewaren, Wasch- u. Putzmittel) 3.3 Installationsmaterial (Elektro, Sanitär, 1.4 Tiere und Tiernahrung, Zooartikel Heizung, Öfen etc.) 1.5 (Schnitt-)Blumen 3.4 Bad- und Sanitäreinrichtungen 1.6 Zeitungen, Zeitschriften 3.5 Farben, Lacke und Tapeten 3.6 Bodenbeläge 3.7 Beschläge und Eisenwaren 3.8 Werkzeuge, Geräte, Gerüste und Leitern 2. Zentrenrelevante Sortimente 4. Gartenmarktspezifische Kernsortimente (aperiodischer Bedarf) 4.1 Gartenbedarf 2.1 Persönlicher Bedarf 4.1.1 Pflanzen, Bäume und Sträucher 2.1.1 Bekleidung (auch Sportbekleidung), 4.1.2 Pflanzgefäße Lederwaren und Schuhe 4.1.3 Gartengeräte 2.1.2 Parfümerie- und Kosmetikartikel 4.1.4 Erde, Torf, Düngemittel 2.1.3 Uhren und Schmuck 4.1.5 Pflanzenschutzmittel 2.1.4 Sanitätswaren 4.2 Garteneinrichtungen 2.2 Wohn- und Haushaltsbedarf 4.2.1 Materialien für den Bau von 2.2.1 Wohnaccessoires, Antiquitäten, Außenanlagen, Wegen, Terrassen, Dekorationsartikel Teichen, Pergolen, Zäune und Einfriedungen 2.2.2 Haus- und Heimtextilien (Gardinen und Zubehör, Stoffe und Kurzwaren, 4.2.2 Gartenhäuser und Gewächshäuser Handarbeitsmaterialien, Wolle, 4.3 Garten- und Balkonmöbel Nähmaschinen) 2.2.3 Glas, Porzellan und Keramik 5. Möbel 2.2.4 Haushaltswaren und Elektrokleingeräte 5.1 Wohnmöbel und Küchenmöbel 2.2.5 Kunst, Bilder, Kunstgewerbe und 5.2 Büromöbel und Büromaschinen Kunsthandwerk, Bilderrahmen, Galanteriewaren und Geschenkartikel 5.3 Elektrogroßgeräte für den Haushalt 5.4 Beleuchtungskörper und Lampen 2.3 Freizeit- und sonstiger Bedarf 5.5 Teppichböden und Teppiche 2.3.1 Bastelartikel und Spielwaren 5.6 Kinderwagen 2.3.2 Medien (Bücher, Zeitschriften, bespielte Speichermedien, Tonträger, Computerspiele, Computersoftware) 6. Fahrzeuge und Fahrräder 2.3.3 Büroartikel, Papier, Schreibwaren 2.3.4 Unterhaltungs- und 6.1 Kraftfahrzeuge aller Art (inklusive Kommunikationselektronik (Computer Motorräder, und Zubehör, unbespielte Motorradfunktionsbekleidung und Speichermedien) Zubehör), Anhänger 2.3.5 Foto, Video, Optik, Akustik 6.2 Kfz-Teile und -Zubehör 2.3.6 Sport- und Freizeitartikel 6.3 Boote und Zubehör 2.3.7 Sportgeräte, Campingartikel, Waffen 6.4 Fahrräder und Zubehör und Jagdbedarf 2.3.8 Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien 7. Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse, Chemikalien, Technische Gase 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16, 18 bis 19 BauNVO) 2.1. Grundflächenzahl (§§ 17 und 19 BauNVO) Die zulässige Grundfläche darf im MU 1.1 durch die Grundflächen von Untergeschossen und Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden. 2.2. Höhe baulicher Anlagen (§ 18 BauNVO) 2.2.1. Die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) sowie die maximalen Oberkanten (OK) und die nicht zu unterschreitenden Unterkanten (UK) der Brückenbauwerke (Br) beziehen sich auf Meter über Normalhöhennull (NHN). 2.2.2. Der obere Bezugspunkt bei der Berechnung der maximalen Gebäudehöhe (GH) ist die Oberkante des Dachabschlusses (z.B. der Attika) bzw. im Hinblick auf alle darunterliegenden Gebäudeteile die Oberkante des Fertigfußbodens. 2.2.3. Innerhalb der in der Planzeichnung mit Br gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen ist eine Überbauung mit Brücken mit den folgenden Maßgaben zulässig: • Der obere Bezugspunkt bei der Berechnung der maximalen Oberkanten (OK) ist die Oberkante der Absturzsicherung. • Der untere Bezugspunkt der nicht zu unterschreitenden Unterkanten (UK) ist der unterste Punkt des Überbaus der Brücke. 2.3. Gebäudehöhe (§ 18 BauNVO) Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe (GH) darf in folgenden Fällen überschritten werden: 2.3.1. Im MU 1.1, 1.2 und 1.3 durch Geländer als Absturzsicherung bis zu einer Höhe von bis 1,6 m und durch Pflanztröge bis zu einer Höhe von 0,6 m. 2.3.2. Im MU 1.1 durch Aufzugsüberfahrten, Treppenhäuser und Fassaden-Befahranlagen einschließlich deren Umhausungen bis zu einer Höhe von maximal 5,0 m, nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche mit einer zulässigen Anzahl von bis zu XXXI Vollgeschossen. 2.3.3. Im MU 1.2 durch Aufzugsüberfahrten und Treppenhäuser einschließlich deren Umhausungen sowie begrünte Pergolen (Überdachung mit Dachbegrünung) bis zu einer Höhe von maximal 5,0 m, nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche mit einer zulässigen Anzahl von bis zu IV Vollgeschossen. 2.3.4. Im MU 1.3 durch Aufzugsüberfahrten, Treppenhäuser und Fassaden-Befahranlagen einschließlich deren Umhausungen bis zu einer Höhe von maximal 5,0 m, nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche mit einer zulässigen Anzahl von bis zu XXV Vollgeschossen. 2.3.5. Hinweis: Die örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung der baulichen Anlagen unter Nr. 11.2. ist zu beachten. 3. Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstückflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) 3.1. Überbaubare Grundstücksfläche - Baulinien Im MU 1.1 kann ausnahmsweise zugelassen werden, dass die festgesetzten Baulinien durch Gebäudeteile um bis zu 1,0 m unterschritten werden. 3.2. Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Vordächer, Lüftungsanlagen und Zugänge 3.2.1. Im MU 1.1 kann ausnahmsweise zugelassen werden, dass die für das EG festgesetzten Baugrenzen durch Vordächer um bis zu 4,0 m und die für das 1.OG festgesetzten Baugrenzen durch Vordächer um bis zu 3,0 m überschritten werden. 3.2.2. Im MU 1.2 und MU 1.3 kann ausnahmsweise zugelassen werden, dass die für das EG und 1.OG festgesetzten Baugrenzen durch Vordächer um bis zu 3,0 m überschritten werden. 3.2.3. Im MU 1.1 und MU 1.2 kann ausnahmsweise zugelassen werden, dass die Baugrenzen und Baulinien für das EG durch Lüftungsanlagen sowie durch Zugänge und Aufzüge zu Untergeschossen überschritten werden. Dies gilt für Lüftungsanlagen nur dann, wenn: • Innerhalb der mit GF1, GF2 und GF3 festgesetzten Flächen die jeweilige Lüftungsanlage nicht mehr als 1,5 m über die Geländeoberkante hinausragt • Außerhalb der mit GF1, GF2 und GF3 festgesetzten Flächen die jeweilige Lüftungsanlage nicht mehr als 3,0 m über die Geländeoberkante hinausragt und • die Lüftungsanlagen insgesamt in Summe eine Fläche von nicht mehr als 10 m² in Anspruch nehmen. Für die Zugänge und Aufzüge gilt dies nur dann, wenn der jeweilige Zugang bzw. Aufzug nicht mehr als 3,0 m über die Geländeoberkante hinausragt und eine Fläche von nicht mehr als insgesamt in Summe 25 m² in Anspruch nimmt. 4. Vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB) Für Gebäude, die auf den mit (grau) gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel von bis zu 90° zu diesen stehen bzw. errichtet werden, beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,1 H im Sinne des § 6 Abs. 4 BauO NRW. 5. Spielflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 BauO NRW) Im MU 1.1 sind innerhalb der mit GF 1 und GFL 1 gekennzeichneten Flächen Angebote für das Spiel von Kindern mit Spielgeräten auf einer Fläche mit einer Mindestgröße von 900 m² herzustellen. 6. Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO) 6.1. Oberirdische Stellplätze für Kfz, Carports und Garagen 6.1.1. Oberirdische Garagen und Carports sind unzuläsig. 6.1.2. Oberirdische Stellplätze sind nur in der mit St gekennzeichneten Nebenanlagenfläche zulässig. 6.2. Ein- und Ausfahrten Die Ein- und Ausfahrten zu Tiefgaragen sind nur in dem in der Planzeichnung festgesetzten und mit TGa gekennzeichneten Bereich zulässig. 7. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 7.1. Maßnahmen zum Schutz gegen Vogelschlag Das Risiko der signifikanten Erhöhung von Vogelkollisionen an Glas- und spiegelnden Fassadenflächen ist i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu minimieren. Vor Vermeidung des Vogelschlagrisikos ist der von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach herausgegebene Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" (2022) zu beachten. Sofern zusammenhängende Glas- und Fassadenflächen, wie beispielsweise nebeneinanderliegende Bürofenster, Terrassentüren und/oder spiegelnde, transparente und reflektierende Fassaden vorgesehen sind, die eine Eignung aufweisen, Vögeln eine nicht vorhandene Durchflugmöglichkeit zu suggerieren (z. B. durch Durchsehbarkeit oder durch die Spiegelung von Gehölzstrukturen, Wasserflächen, freiem Himmel), sind vorsorglich Maßnahmen nach dem jeweils bei

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11. Planverkleinerung Blatt 2 als Text anzeigen
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