Sitzung · Sitzung beendet
Kulturausschuss
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Sitzung kompakt
23.04.2026 · Kulturausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Kulturausschuss hat am 23. April 2026 im Rathaus über verschiedene Anträge und Anfragen beraten. Unter anderem wurden die Rechtsformänderung des Aquazoo Löbbecke Museums und die kostenreduzierte Nutzung der Tonhalle für ein Preisträgerkonzert beschlossen.
In der Sitzung des Kulturausschusses am 23. April 2026 wurden insgesamt 18 Tagesordnungspunkte behandelt. Die Tagesordnung umfasste die Anerkennung der Tagesordnung, die Genehmigung der Niederschrift der vorherigen Sitzung sowie mehrere Anfragen und Anträge zu kulturellen Themen in Düsseldorf.
Der Kulturausschuss ist ein wichtiges Gremium der Stadt Düsseldorf, das sich mit kulturellen Angelegenheiten befasst. In dieser Sitzung wurden sowohl Anfragen zu aktuellen kulturellen Projekten als auch Anträge zur Förderung von Kulturveranstaltungen behandelt.
Die Beschlüsse des Kulturausschusses betreffen verschiedene kulturelle Institutionen und Veranstaltungen in Düsseldorf. Die Rechtsformänderung des Aquazoo Löbbecke Museums soll dessen organisatorische Zukunftsfähigkeit stärken. Die kostenreduzierte Nutzung der Tonhalle für das Preisträgerkonzert "Jugend musiziert" am 03. Mai 2026 ermöglicht eine breitere Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen.
Die beschlossenen Maßnahmen werden in den kommenden Wochen umgesetzt. Die Verwaltung wird die entsprechenden Schritte zur Rechtsformänderung des Aquazoo und zur Organisation des Preisträgerkonzerts einleiten.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 25. April 2026 · gpt-4o-mini
Kulturausschuss · Sitzung vom 23.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 05.05.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beigeordnete Koch KUA/070/2026 Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Kulturausschusses am 23.04.2026: Planungen für ein erneutes Kulturfest am Drogen-Hotspot Worringer Platz - Konzept, Kosten und erwartete Besucherzahlen Frage 1: Welche konkreten Planungen bestehen derzeit für die Durchführung eines erneuten Kulturfestes am Worringer Platz (einschließlich Konzept, Veranstaltungszeitraum, Programm, beteiligte Partner und Sicherheitsmaßnahmen)? Antwort: Im Rahmen des erstmals stattfindenden Art:Walk-Festivals findet am 2.Tag - "Tag der Bühnen" - im Kreativquartier rund um den Worringer Platz ein Straßenfest im Zeitraum von 12 bis 17 Uhr statt. Zum „Kreativquartier WP" gehören: Junges Schauspiel und Stadt:Kollektiv (D'haus Central), Stadtarchiv, Forum Freies Theater, Literaturbüro NRW, Zentralbibliothek, Freibad, WP8, KreativRaumD, Queeres Zentrum, House of Friends, Gewerbetreibende, freie Künstler:innen und Kulturschaffende sowie zahlreiche Anwohner:innen des Kiezes. Das Konzept wird von den Partner:innen partizipativ erarbeitet und befindet sich noch in der Ausarbeitung. Das Kreativquartier WP arbeitet in der Vorbereitung mit dem Projektteam „Sicherheit im Bahnhofsumfeld" (SiBu) und anderen städtischen Institutionen zusammen. Derzeit wird das Sicherheitskonzept in gemeinsamer Abstimmung mit den zuständigen Stellen erarbeitet. Es orientiert sich an den geforderten Maßnahmen, die für Großveranstaltungen dieser Größenordnung gelten. Es werden auch Erfahrungen einfließen, die beim Straßenfest in 2025 gewonnen werden konnten. Frage 2: Welche Gesamtkosten sind für die Veranstaltung veranschlagt, und wie gliedern sich diese auf (z.B. Bühnen- und Technikaufbau, Personalkosten, Sicherheits- und Sanitätsdienste, Reinigung, Werbung sowie etwaige Folgekosten für die öffentliche Ordnung)? Antwort: Dem Straßenfest steht ein Budget von 20.000 Euro durch Sponsoring zur Verfügung, zzgl. der Infrastruktur der Kulturinstitutionen sowie der ehrenamtlichen Kräfte. Circa 10.500 Euro fließen in das künstlerische Programm, 4.500 Euro in die Organisation, 2.500 Euro in Technik/Miete und 2.500 Euro in Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation. Die im Zusammenhang mit dem Sicherheitskonzept entstehenden Kosten werden aktuell ermittelt. Frage 3: Mit welchen Besucherzahlen ist bei dem geplanten Kulturfest realistisch zu rechnen, auf welcher Grundlage (z.B. Vergleichszahlen früherer Veranstaltungen am selben Ort, Prognosemodelle oder Erfahrungen vergleichbarer Events) beruht diese Schätzung. Antwort: Aufgrund der erstmaligen Verbindung mit dem Art:Walk-Festival gibt es in Bezug auf die Besucherzahlen keine Erfahrungen mit vergleichbaren Events. Im vergangenen Jahr waren beim Straßenfest rund 3.000 Besucher*innen zu verzeichnen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Zu welchem Ergebnis kam die Anmietungsprüfung von Flächen in der Friedrichstadt für die Unterbringung und Lagerung der Goethe- Archivalien?
2. Wurde ein Mietvertrag geschlossen, mit welcher Laufzeit und zu welchem Mietzins?
3. Falls keine Anmietung in der Friedrichstadt möglich war: Wo stattdessen, wie lange und zu welchen Kosten (Umbaumaßnahmen, technische Anforderungen, Umzug, Mietzins) sollen die Archivalien untergebracht und gelagert werden, und ist an diesem Alternativ-Ort ein Zugang für die wissenschaftliche Arbeit vorgesehen?
1. Zu welchem Ergebnis kam die Anmietungsprüfung von Flächen in der Friedrichstadt für die Unterbringung und Lagerung der Goethe- Archivalien? 2. Wurde ein Mietvertrag geschlossen, mit welcher Laufzeit und zu welchem Mietzins? 3. Falls keine Anmietung in der Friedrichstadt möglich war: Wo stattdessen, wie lange und zu welchen Kosten (Umbaumaßnahmen, technische Anforderungen, Umzug, Mietzins) sollen die Archivalien untergebracht und gelagert werden, und ist an diesem Alternativ-Ort ein Zugang für die wissenschaftliche Arbeit vorgesehen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beigeordnete Koch KUA/074/2026 Anfrage der Ratsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Kulturausschusses am 23.04.2026: Aktueller Sachstand: Archivalien des Goethe-Museums Frage 1: Zu welchem Ergebnis kam die Anmietungsprüfung von Flächen in der Friedrichstadt für die Unterbringung und Lagerung der Goethe-Archivalien? Frage 2: Wurde ein Mietvertrag geschlossen, mit welcher Laufzeit und zu welchem Mietzins? Antwort zu Frage 1 und 2: Bei den Flächen in der Friedrichstadt handelt es sich um die Herzog-Terrassen in der Herzogstr. 15 (ehemals WestLB). Unter dem Vorbehalt der Realisierung der technischen Anforderungen wären die Archiv-Flächen im Untergeschoss passend gewesen. Zusätzlich hat die Verwaltung noch Büroflächen für die wissenschaftliche Arbeit angeboten bekommen, die ebenfalls für die Zwecke der Kippenberg-Stiftung geeignet waren. Es wurde kein Mietvertrag geschlossen. Von September 2024 bis April 2025 haben seitens des Kulturamtes verschiedene Abstimmungsrunden mit dem Vermieter stattgefunden. Aufgrund der unstetigen Kommunikation seitens des Vermieters, nimmt die Verwaltung Abstand von der Anmietung der Flächen. Frage 3: Falls keine Anmietung in der Friedrichstadt möglich war: wo stattdessen, wie lange und zu welchen Kosten (Umbaumaßnahmen, technische Anforderungen, Umzug, Mietzins) sollen die Archivalien untergebracht und gelagert werden und ist an diesem Alternativ-Ort ein Zugang für die wissenschaftliche Arbeit vorgesehen? Antwort: Es wurden in der Zwischenzeit mehrere Alternativ-Flächen geprüft, aktuell auch im eigenen Bestand. Aus mehreren Gründen kam es bisher nicht zu dem Abschluss eines Mietvertrages: Entweder stellten sich die Flächen als grundsätzlich nicht geeignet heraus und schieden aus diesem Grund als mögliche Option aus. In anderen Fällen konnten die erforderlichen technischen Standards der Landeshauptstadt Düsseldorf auf den jeweiligen Flächen nicht sichergestellt werden. Dies betraf ebenso die konservatorischen Anforderungen sowie die Vorgaben der Sachversicherung. Die umfassende Berücksichtigung der eben genannten Punkte ist jedoch zwingend notwendig für den Schutz der Archivalien. Aktuell prüft die Verwaltung weitere Flächen in Bezug darauf, ob sie für die fachgerechte Unterbringung dieses Kulturgutes in Frage kommen und den genannten Anforderungen entsprechen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Lösungen plant die Verwaltung als Maßnahmen für das abgängige Lager in Rath zum Erhalt und Schutz des Opernfundus – sowie ggf. auch für das schadhafte Containerlager auf dem Duisburger Gelände des DOR-Proben- und Produktionszentrums –, solange ein Bedarfsbeschluss für den Bau eines Hochregallagers auf dem Produktionszentrum gegenüberliegenden Grundstück in Duisburg weiter zurückgestellt ist?
2. Wie wirken sich mögliche Zwischenlösungen für den Opernfundus auf den schon länger geplanten Abriss der alten Lagerhalle in Rath und auf das Planungsverfahren zum dortigen Wohnungsbau zeitlich aus? Können die Maßnahmen parallel geplant werden?
1) Welche Lösungen plant die Verwaltung als Maßnahmen für das abgängige Lager in Rath zum Erhalt und Schutz des Opernfundus – sowie ggf. auch für das schadhafte Containerlager auf dem Duisburger Gelände des DOR-Proben- und Produktionszentrums –, solange ein Bedarfsbeschluss für den Bau eines Hochregallagers auf dem Produktionszentrum gegenüberliegenden Grundstück in Duisburg weiter zurückgestellt ist?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beigeordnete Koch KUA/075/2026 Anfrage der Ratsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Kulturausschusses am 23.04.2026: Zukunft des Opernfundus Rath Hinweis: Die Beantwortung zu Frage 2 erfolgt in Abstimmung mit dem Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen, Grundstückswesen und Mobilität. Frage 1: Welche Lösungen plant die Verwaltung als Maßnahmen für das abgängige Lager in Rath zum Erhalt und Schutz des Opernfundus - sowie ggfs. auch für die schadhafte Containerlager auf dem Duisburger Gelände des DOR-Proben- und Produktionszentrums -, solange ein Bedarfsbeschluss für den Bau eines Hochregallagers auf dem Produktionszentrum gegenüberliegend Grundstück in Duisburg weiter zurückgestellt ist? Antwort zu Frage 1: Die Verwaltung prüft aktuell verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten eines neuen Hochregallagers als Lagerstätte des Opernfundus der Deutschen Oper am Rhein (DOR). Mitunter werden die Planungen für die beschriebenen Realisierungen auf dem Grundstück in Duisburg mit Planungen auf Düsseldorfer Stadtgebiet verglichen und hinsichtlich der wirtschaftlichsten Umsetzungsvariante geprüft. Zudem musste, aufgrund des baulichen Zustandes der Lagerhallen in Duisburg, Interimsweise eine Lagerhalle im Düsseldorfer Süden angemietet werden. Insgesamt verfolgt die Verwaltung das Ziel des Neubaus eines Hochregallagers an einer Stelle weiter und wird die entsprechenden politischen Gremien zur gegebenen Zeit beteiligen. Frage 2: Wie wirken sich mögliche Zwischenlösungen für den Opernfundus auf den schon länger geplanten Abriss der alten Lagerhalle in Rath und auf das Planungsverfahren zum dortigen Wohnungsbau zeitlich aus? Können die Maßnahmen parallel geplant werden? Antwort zu Frage 2: Erste Planungsüberlegungen für das Grundstück wurden bereits in der Wohnungsbaukommission vorgestellt. Weitergehende Schritte wie z.B. die Suche nach einem Projektpartner erfordern Planungssicherheit und erfolgen sobald ein belastbarer Zeitplan für die Freimachung des Geländes besteht.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welcher Zeitplan ist für die Evaluation des Kulturentwicklungsplans vorgesehen?
2. Wie ist der Prozess der Evaluation konkret ausgestaltet (z. B. Methodik, Beteiligung externer Akteur*innen oder der Kulturszene)?
3. In welcher Form sollen die Ergebnisse der Evaluation aufgearbeitet, veröffentlicht und in die weitere kulturpolitische Arbeit eingebunden werden?
1. Welcher Zeitplan ist für die Evaluation des Kulturentwicklungsplans vorgesehen? 2. Wie ist der Prozess der Evaluation konkret ausgestaltet (z. B. Methodik, Beteiligung externer Akteur*innen oder der Kulturszene)? 3. In welcher Form sollen die Ergebnisse der Evaluation aufgearbeitet, veröffentlicht und in die weitere kulturpolitische Arbeit eingebunden werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beigeordnete Koch KUA/076/2026 Anfrage Bürgermeisterin Gerlach zur Sitzung des Kulturausschusses am 23.04.2026: Kulturentwicklungsplan - weiteres Vorgehen Frage 1: Welcher Zeitplan ist für die Evaluation des Kulturentwicklungsplans vorgesehen? Antwort: Die Evaluation der Kulturentwicklungsplanung (KEP) ist mit dem 1. Dezember 2025 gestartet. Die zentralen Evaluationsbausteine werden bis Ende April 2026 abgeschlossen und anschließend ausgewertet. Ein erster Zwischenstand wird dem Kulturausschuss am 21. Mai 2026 präsentiert. Der finale Abschlussbericht wird der Verwaltung voraussichtlich im Juni 2026 vorliegen und anschließend dem Kulturausschuss vorgestellt. Frage 2: Wie ist der Prozess der Evaluation konkret ausgestaltet (z. B. Methodik, Beteiligung externer Akteur*innen oder der Kulturszene)? Antwort: Die Evaluation gliedert sich in zwei Teile: Eine grundlegende quantitative Erfassung des Umsetzungsstands aller Maßnahmen der KEP erfolgt durch die Verwaltung. Darüber hinaus erfolgt eine Evaluation ausgewählter Maßnahmen („Tiefenbohrung") mit Unterstützung eines externen Evaluationsteams. Für diese „Tiefenbohrung" wurden fünf Maßnahmen aus vier Themenfeldern (Vernetzung, Sichtbarkeit & Kommunikation, Kulturelle Teilhabe, Kulturelle Stadtentwicklung) ausgewählt, die stellvertretend für die zentralen Ziele der KEP stehen und für die Weiterentwicklung der KEP zur einer wirkungs- und gemeinwohlorientierten Kulturstrategie von hoher Relevanz sind. Die Evaluation durch das externe Evaluationsteam umfasst folgende Bausteine: • Desk Research/Dokumentenanalyse (KEP-Protokolle, Beschlüsse des Kulturausschusses und des Rats der Landeshauptstadt Düsseldorf, Konzepte, Presseartikel, etc.) • Interviews zum Hintergrund und den Zielen bzw. Weiterentwicklung der KEP mit Vertreter*innen der Kulturverwaltung • Groß angelegte quantitative Online-Befragung: Befragt wurden Beteiligte und Adressat*innen der KEP, z.B. Vertreter*innen aus Politik (Kulturausschuss), Verwaltung und Kulturakteur*innen sowie aus Querschnittsbereichen wie Kreativwirtschaft und Tourismus • Qualitative Fokusgruppengespräche zu je einem Themenschwerpunkt mit ausgewählten Beteiligten und Adressat*innen der KEP, darunter Vertreter*innen der Verwaltung und Kulturakteure Frage 3: In welcher Form sollen die Ergebnisse der Evaluation aufgearbeitet, veröffentlicht und in die weitere kulturpolitische Arbeit eingebunden werden? Antwort: Ein erster Zwischenstand mit zentralen Erkenntnissen aus der Evaluation der ausgewählten Maßnahmen der KEP („Tiefenbohrung") wird dem Kulturausschuss am 21. Mai 2026 präsentiert. Die finalen Ergebnisse der „Tiefenbohrung" liegen der Verwaltung voraussichtlich im Juni 2026 vor. In Form eines Abschlussberichts werden sie der Öffentlichkeit und dem Kulturausschuss präsentiert, gemeinsam mit den Ergebnissen aus der quantitativen Analyse der Verwaltung zum Umsetzungsstand der gesamten KEP- Maßnahmen. Auf Grundlage des finalen Abschlussberichts wird die Verwaltung an der Weiterentwicklung einer wirkungs- und gemeinwohlorientierten Kulturstrategie arbeiten und regelmäßig im Kulturausschuss dazu berichten.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Um welche Projekte im Umfeld des Grabbeplatzes handelt es sich bei den von der Verwaltung genannten „tiefgreifenden Abhängigkeiten", wer ist der Bauherr und seit wann war der Verwaltung das Konfliktpotenzial dieser Projekte mit der Sanierung der Kunsthalle bekannt?
2. Warum hat sich erst kurz vor Weihnachten 2025 herausgestellt, dass die betreffenden Projekte einander derart bedingen, dass eine parallele Umsetzung nicht möglich ist – obwohl seit Juli 2025 Abstimmungsgespräche stattgefunden haben?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beigeordnete Koch KUA/078/2026 Anfrage SPD-Ratsfraktion zur Sitzung des Kulturausschusses der Lan- deshauptstadt Düsseldorf am 23.04.2026 Hintergründe zur Verzögerung der Kunsthallensanierung Düsseldorf Frage 1: Um welche Projekte im Umfeld des Grabbeplatzes handelt es sich bei den von der Verwaltung genannten „tiefgreifenden Abhängigkeiten", wer ist der Bauherr und seit wann war der Verwaltung das Konfliktpotenzial dieser Projekte mit der Sa- nierung der Kunsthalle bekannt? Frage 2: Warum hat sich erst kurz vor Weihnachten 2025 herausgestellt, dass die betref- fenden Projekte einander derart bedingen, dass eine parallele Umsetzung nicht möglich ist - obwohl seit Juli 2025 Abstimmungsgespräche stattgefunden haben? Antwort zu Anfrage 1 und 2: Für die Maßnahmen im Innenstadtbereich - Gesamtsanierung der Kunsthalle, Umgestaltung Grabbeplatz/Mühlenstraße, Gesamtsanierung Tiefgarage Grabbe- platz - sind verwaltungsintern verschiedene Akteure verantwortlich, die in einer Projektstruktur organisiert sind. Darüber hinaus stehen die Maßnahmen am Grabbeplatz auch in Abhängigkeit zu Entscheidungen dritter Akteure (u.a. dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfa- len), auf die die Landeshauptstadt Düsseldorf keinen Einfluss hat, was die Kom- plexität der Abstimmung aller Projekte aufeinander zusätzlich erhöht. Die unter das Gesamtpaket gefassten Einzelmaßnahmen, die sich alle in einem zentralen Bereich der Altstadt abspielen, sollen möglichst sinnvoll aufeinander abgestimmt und stadtverträglich umgesetzt werden. Die Maßnahmen werden also einzeln umgesetzt, die zeitliche Abfolge sowie technisch-organisatorische Fragen werden jedoch übergreifend koordiniert. Frage 3: Nach welchen Kriterien und durch wen wurde entschieden, dass die Sanierung der Kunsthalle zurückgestellt wird und nicht eines der anderen betroffenen Pro- jekte? Antwort: Vor dem geschilderten Hintergrund ist es aus gesamtstädtischer Sicht sinnvoll die Gesamtsanierung der Kunsthalle im Gesamtzeitplan voraussichtlich ab dem Jahr 2029 einzuordnen. Eine entsprechende Beschlussvorlage für die zuständigen Gremien wird vorbereitet. Insbesondere die Vermeidung der gleichzeitigen Schließung beider Tiefgaragen ist hier ausschlaggebend gewesen, die Maßnah- men hintereinander einzutakten.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Strategie verfolgt die Stadt für die kulturelle Entwicklung des Quartiers rund um den Worringer Platz, und wie soll das Kreativquartier in den kommenden Jahren sichtbar und erfahrbar gemacht werden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die 17. Ordnung zur Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbüchereien Düsseldorf. Der Beschluss tritt zum 01.06.2026 in Kraft. Beschlusslage: Gremium Rat Datum 08.11.2012 Vorlagennummer mit Titel 41/102/2012 – 16.
1. Kurzdarstellung Die Stadtbüchereien Düsseldorf bilden einen zentralen Bestandteil der städtischen Kultur- und Bildungslandschaft. Sie sind offene Orte für Lernen, Lesen, Wissen und Begegnung. Hier treffen Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Interessen und unterschiedlicher Kulturen aufeinander. Damit ermöglichen sie Miteinander und kulturelle, soziale Teilhabe.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt ab dem 01.07.2026 für das Aquazoo Löbbecke Museum die Änderung der Eintrittspreise sowie die Gewährung von Rabatten. Die Änderungen sind in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt.
1. Kurzdarstellung Mit Beschluss der oben aufgeführten Eintrittspreise beauftragt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verwaltung mit der Anhebung der Ticketpreise zur Kompensation der Preissteigerungen sowie mit der Einführung von Rabatten zur Steigerung des Besucheraufkommens im Aquazoo Löbbecke Museum.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Kurzdarstellung Zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Tonhalle Düsseldorf gGmbH besteht ein Pachtvertrag über die Gebäudenutzung. Darin ist vorgesehen, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf als Gebäudeeigentümerin bestimmte Veranstaltungen benennen kann, für die eine kostenreduzierte Nutzung der Tonhalle ermöglicht wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die in der Sachdarstellung aufgeführten Projektkostenzuschüsse in der dort angegebenen Höhe. Er folgt dabei den Empfehlungen der Fachjury „Förderung der Club- und Livemusikszene 2026“ aus deren Sitzung am 23.03.2026.
1. Kurzdarstellung Die Jury „Förderung der Club- und Livemusikszene 2026“ hat in ihrer Sitzung am 23.03.2026 die unter ‚3. Geplante Maßnahmen‘ dargestellten Zuschüsse für Projekte aus dem Bereich der Club- und Livemusikszene in Höhe von insgesamt 59.475 EUR empfohlen. Für die Fachmitglieder der Jury, die freiberufliche Kunstfachleute sind, fallen außerdem Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt 525 EUR an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Sperrvermerke auf die im Haushalt 2026 veranschlagten Zuschusspositionen Music Düsseldorf e.V. (Altstadt Live) in Höhe von 30.000 EUR; Theater der Klänge e.V. in Höhe von 25.000 EUR einschließlich des Abschlusses eines Zuwendungsvertrages und Theaterkollektiv Pi èrre.Vers in Höhe von 25.000 EUR, Produktsachkonto 2528101 53170000, aufzuheben.
1. Kurzdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) hat die Gewährung der Zuschüsse an die Antragsteller*innen Music Düsseldorf e.V. (Altstadt Live), Theater der Klänge e. V. und Theaterkollektiv Pi èrre.Vers mit Sperrvermerken beschlossen. Die zur Aufhebung der Sperrvermerke erforderlichen Aktualisierungen beziehungsweise Ergänzungen wurden eingereicht, so dass die Sperrungen aufgehoben werden können, um die Zuwendungsverfahren fortsetzen zu können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die in der Sachdarstellung aufgeführten Projektkostenzuschüsse in der dort angegebenen Höhe. Er folgt dabei den Empfehlungen des Beirates Bildende Kunst aus dessen Sitzung am 26.03.2026. Die Mittel für die Zuwendungen stehen auf den Produktsachkonten 025 281 010 53170000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen) und 025 281 010 53180000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an übrige Bereiche) zur Verfügung.
1. Kurzdarstellung Der Beirat Bildende Kunst hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 die unter ‚Geplante Maßnahmen‘ dargestellten Projektkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 178.920 EUR empfohlen. 2. Ausgangslage Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf entscheidet gem. §10 I Nr. 2 der ‚Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf‘ über die Art, die Höhe und den Umfang der zu gewährenden Förderung für Künstlerinnen und Künstler aufgrund der ‚Richtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Bewilligung von Zuwendungen‘.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die in der Sachdarstellung aufgeführten Projektkostenzuschüsse in der dort angegebenen Höhe. Er folgt dabei den Empfehlungen des Beirates Literatur aus dessen Sitzung am 12.03.2026. Die Mittel für die Zuwendungen stehen auf den Produktsachkonten 025 281 010 53170000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen) und 025 281 010 53180000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an übrige Bereiche) zur Verfügung.
1. Kurzdarstellung Der Beirat Literatur hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 die unter ‚Geplante Maßnahmen‘ dargestellten Projektkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 51.094 EUR empfohlen. 2. Ausgangslage Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf entscheidet gem. §10 I Nr. 2 der ‚Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf‘ über die Art, die Höhe und den Umfang der zu gewährenden Förderung für Künstlerinnen und Künstler aufgrund der ‚Richtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Bewilligung von Zuwendungen‘.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die in der Sachdarstellung aufgeführten Projektkostenzuschüsse in der dort angegebenen Höhe. Er folgt dabei den Empfehlungen des Beirates Musik aus dessen Sitzung am 10.03.2026. Die Mittel für die Zuwendungen stehen auf den Produktsachkonten 025 281 010 53170000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen) und 025 281 010 53180000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an übrige Bereiche) zur Verfügung.
1. Kurzdarstellung Der Beirat Musik hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 die unter ‚Geplante Maßnahmen‘ dargestellten Projektkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 161.880 EUR empfohlen. Hinzu kommen Empfehlungen für Projektkostenzuschüsse für den Bereich Kirchenmusik in Höhe von 51.370 EUR .
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
„ Künstler*innen in Schulen " und „ Kulturinstitute und Schulen " Der Schulausschuss und der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nehmen Kenntnis vom aktuellen Sachstand der Projektumsetzung im Schuljahr 2025/26 und von den Planungen für das Schuljahr 2026/27.
3 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.