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Schulausschuss · Sitzung vom 01.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Fördermöglichkeiten für Schulprojekte im Bereich der sprachlichen Bildung, die körperliche Bewegung einbeziehen, stehen zur Verfügung?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/055/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 01.09.2026 Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf: „Sprachsport"-Projekte an Düsseldorfer Schulen Frage 1: Welche Fördermöglichkeiten für Schulprojekte im Bereich der sprachlichen Bildung, die körperliche Bewegung einbeziehen, stehen zur Verfügung? Antwort: Über das Chancenbudget des Startchancen-Programms können teilnehmende Schulen Projekte initiieren und finanzieren, die körperliche Bewegung und sprachliche Bildung verbinden. Darüber hinaus können Schulen in Düsseldorf Angebote des Ministeriums für Schule und Bildung NRW nutzen. Das landesweite Programm „Schule mit Schwung" des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, der Bezirksregierungen und der Unfallkasse NRW unterstützt Schulen dabei, dass Lernen im Schulsport sowie im Klassenzimmer durch bewegte Elemente integriert wird. Das Konzept kann fächerübergreifend eingesetzt werden. Dadurch können bewegungsorientierte Unterrichtsformen auch im Deutschunterricht oder in sprachsensiblen Unterrichtssituationen genutzt werden. Außerdem stellt das Ministerium für Schule und Bildung Lehrkräften in NRW eine „Bilddatenbank Schulsport zur Unterstützung eines sprachfördernden Sportunterrichts" sowie die Handreichung „Mit Bewegung besser Deutsch lernen" zur Verfügung. Diese Materialien können insbesondere im Sportunterricht mit Schülerinnen und Schülern mit geringen Deutschkenntnissen eingesetzt werden. Weitere Fördermöglichkeiten sind der Verwaltung aktuell nicht bekannt. Vorbemerkung der Verwaltung zu Frage 2 und 3: Sprachliche Bildung gehört zu einer der zentralen Aufgaben von Schulen. Es handelt sich somit um eine innere Schulangelegenheit außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Schulträgers. Frage 2: Welche konkreten Projekte im Bereich der sprachlichen Bildung, die körperliche Bewegung einbeziehen, wurden an städtischen Schulen in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt? (Bitte mit Angabe der Förderung, wo zutreffend.) Antwort: Der Verwaltung liegt hierzu keine Übersicht vor. Frage 3: Ist geplant, das bestehende Angebot auszuweiten? (Wenn ja, wie genau und mit welchen Mitteln soll dies geschehen?) Antwort: Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob städtische Schulen planen, das bestehende schulinterne Angebot auszuweiten. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die thermischen Verhältnisse in bestehenden - nicht sanierten - städtischen Schulgebäuden vor?
2. Welche konkreten Hitzeschutzmaßnahmen plant die Verwaltung für besonders belastete Schulgebäude?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/061/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Schulausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf am 01.09.2026 Zu heiß zum Lernen? Hitzeschutz an Düsseldorfer Schulen Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die thermischen Verhältnisse in bestehenden - nicht sanierten - städtischen Schulgebäuden vor? Antwort: Die Düsseldorfer Schullandschaft ist durch eine historisch gewachsene und entsprechend vielfältige Gebäudestruktur geprägt. Sie reicht von denkmalgeschützten Altbauten mit massiven Mauerwerken bis hin zu Gebäuden jüngerer Baujahre in Beton- und Skelettbauweise und einzelnen Gebäuden in Holzbauweise. Dementsprechend unterscheiden sich auch die thermischen Eigenschaften und die Möglichkeiten zur Anpassung an sommerliche Hitze von Standort zu Standort. Eine einheitliche Bewertung oder pauschale Lösung für den gesamten Bestand ist daher nicht möglich, vielmehr erfordert jeder Standort eine differenzierte und maßgeschneiderte Betrachtung. Die Verwaltung stellt klar, dass der sommerliche Wärmeschutz seit jeher ein fester und unverzichtbarer Bestandteil der Düsseldorfer Schulgebäudeplanung ist. Bei allen Neubauten, Erweiterungen und baulichen Ertüchtigungen wurden und werden die jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz stets berücksichtigt und konsequent umgesetzt. Jedes Gebäude entspricht somit mindestens dem Stand der Technik des jeweiligen Bau- oder Sanierungszeitpunkts. Um den gesamten Gebäudebestand nach und nach an die sich verändernden klimatischen Rahmenbedingungen anzupassen, setzt die Verwaltung darüber hinaus bauliche und physikalische Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der bautechnischen Realisierbarkeit sowie der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zielgerichtet und konsequent um. Die Verwaltung fokussiert sich hierbei im Zuge der budgetierten Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen auf eine schrittweise Verbesserung der energetischen Gebäudedämmung, effektive Verschattungen und zeitgemäße Sonnenschutzsysteme sowie Optimierungen von Lüftungsmöglichkeiten, um den sommerlichen Wärmeschutz bestmöglich zu gewährleisten. Insbesondere bei extremen und langanhaltenden Hitzewellen stoßen Gebäude des unsanierten Bestands jedoch an physikalische Grenzen. Ein hundertprozentiger Schutz vor extremen Außentemperaturen kann dort auch durch passive bauliche Maßnahmen allein nicht erreicht werden. Deshalb ist ein kombinierter Ansatz aus baulicher Ertüchtigung und flankierenden organisatorischen Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort zwingend erforderlich, um allumfassend für gute Lern- und Lehrbedingungen zu sorgen. 2. Welche konkreten Hitzeschutzmaßnahmen plant die Verwaltung für besonders belastete Schulgebäude? Antwort: Die Frage nach Hitzeschutzmaßnahmen wird von der Verwaltung nicht isoliert als Reaktion auf einzelne Hitzeereignisse betrachtet, sondern als Bestandteil der langfristigen Entwicklung der Düsseldorfer Schulinfrastruktur. Seite 1 von 3 Über die fortlaufende Schulbauoffensive werden bereits heute erfolgreich erhebliche Investitionen in Neubau, Erweiterung und Sanierung getätigt und damit ebenfalls sukzessive die Voraussetzungen für eine klimaangepasste Schullandschaft geschaffen. Darüber hinaus werden über den Masterplan im Rahmen des kontinuierlichen Gebäudebetriebs in Abhängigkeit von den spezifischen baulichen Voraussetzungen vor Ort und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln gezielte Hitzeschutzmaßnahmen in die Planung integriert und umgesetzt. Dazu gehören - wie bereits dargelegt - insbesondere Maßnahmen zur Verschattung und zum Sonnenschutz, zur Reduzierung des Wärmeeintrags sowie zur Verbesserung der natürlichen beziehungsweise technischen Lüftungsmöglichkeiten. Damit dieser kontinuierliche Anpassungsprozess auch künftig verlässlich fortgeführt und entsprechend der wachsenden Anforderungen weiterentwickelt werden kann, kommt einer planbaren und auskömmlichen Ressourcenbereitstellung eine wesentliche Bedeutung zu. Da den Folgen der Erderwärmung jedoch nicht allein mit baulichen Mitteln begegnet werden kann, setzt die Verwaltung zwingend auch auf wirksame organisatorische Maßnahmen im täglichen Schulbetrieb. Um diese Handlungsfelder zu konkretisieren, ist das Amt für Schule und Bildung bereits aktiv an alle städtischen Schulleitungen herangetreten. Im Rahmen eines geplanten Austauschformates, zu dem bereits alle Schulleitungen eingeladen wurden, sollen neben bauliche Bedarfslagen auch organisatorische Handlungsfelder und Praxisbeispiele im Umgang mit Hitzebelastungen gemeinsam erörtert werden. Die Ergebnisse dieses Dialoges werden dem Schulausschuss nachgelagert vorgestellt. Frage 3: Für welche städtische Schulen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf seit 2020 Fördermittel aus Landes- und Bundesförderprogrammen (wie z.B. „Coole Schulhöfe" oder „Klimaanpassung.Kommunen.NRW") für Klimaanpassungsmaßnahmen abgerufen? (Aufschlüsselung bitte nach geförderter Maßnahme, Fördersumme, Förderprogramm und Schulstandort.) Antwort: Hitzeschutzmaßnahmen an Schulen sind über verschiedene Förderprogramme von Land, Bund, EU und KfW grundsätzlich förderfähig. Die verfügbaren Mittel und Programmstrukturen reichen jedoch nicht aus, um flächendeckend zu agieren. Das Landesprogramm „Coole Schulhöfe" stellt an zehn Standorten in NRW bis zu 20.000 € für Entsiegelung und Verschattung von Schulhöfen bereit. Düsseldorf hat einen Standort an der St.-Benedikt-Schule erfolgreich eingeworben. Die Fördersumme deckt jedoch nur einen marginalen Teil der erforderlichen Gesamtinvestition und wird als Teilprojekt in eine umfassendere Neugestaltung eingebunden. Über die KfW-Förderung „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" werden Kommunen mit 50% bis 80% Zuschuss bei Grünflächengestaltung und Entsiegelung unterstützt, theoretisch auch auf Schulhöfen. Viele kostenrelevante Bestandteile wie Spiel- und Sportausstattung sind jedoch nicht förderfähig. Das Amt für Schule und Bildung hat aus diesem Programm bislang keine Förderung abgerufen. Die Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) subventioniert sommerlichen Wärmeschutz an Gebäuden mit 15% der förderfähigen Kosten. Wegen der geringen Quote, des hohen Aufwands und der zusätzlichen Kosten für eine(n) Energieeffizienzexpert*in ist diese Förderung kaum attraktiv und wird nur in Ausnahmefällen genutzt. Die EU-Förderung „Klimaanpassung.Kommunen.NRW" ermöglicht grundsätzlich hohe Förderquoten für Klimaanpassungsmaßnahmen an Schulen. Bei Maßnahmen oberhalb von 200.000 € wurde wegen bürokratischer Hürden und fehlender Planungsreife kein Antrag Seite 2 von 3 gestellt. Bei Maßnahmen unter 200.000 € wurde ein Antrag für Sonnenschutz am Heinrich- Hertz-Berufskolleg eingereicht. Die BürgerStiftung Düsseldorf hat der Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2021 im Rahmen des Projekts „Lebendige Schulhöfe" Mittel in Höhe von 500.000 Euro für die Entsiegelung von Schulhöfen zugesichert. Diese Förderung wurde durch die Deutsche Postcode Lotterie im Rahmen ihres „Traumtaler"-Programms ermöglicht, das herausragende lokale Projekte unterstützt. In den Jahren 2021 bis 2024 wurden insgesamt 384.151,84 Euro für Entsiegelungsmaßnahmen an sieben Schulstandorten investiert (Graf-Recke-Straße 95, Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße, Stettiner Straße, Siegburger Straße 39, Kempgensweg, Bachstraße und Sonnenstraße). Die verbleibenden Restmittel in Höhe von 115.848,16 Euro sollen im Jahr 2026 für die Umgestaltung des Schulhofes der GGS Helmholtzstraße verausgabt werden. Neben den programmatischen Grenzen bestehen weitere Hindernisse: wechselnde Förderbedingungen, Eigenmittelbereitstellung, kurze Fristen, schnell ausgeschöpfte Töpfe und geringe Einzelfördersummen. Zusammenfassend ermöglichen die bestehenden Förderinstrumente vor allem Einzelprojekte und Pilotmaßnahmen. Eine systematische, flächendeckende Umsetzung ist allein auf Basis der aktuellen Förderlandschaft nicht möglich und bedarf zusätzlicher, dauerhaft gesicherter Finanzierungsquellen. Die Verwaltung prüft fortlaufend, inwieweit einzelne Maßnahmen förderfähig sind. Seite 3 von 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt 1. die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Erweiterung Cecilien- Gymnasiums am Schulstandort Schorlemerstraße um 6 Mehrzweckräume" mit einer Gesamtsumme von 3.230.000 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 377.413 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. 2. die Verwaltung zu ermächtigen, das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen und zusätzlich zu finanzieren.
Ausgangssituation Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt eine Machbarkeitsstudie zur potentiellen Erhöhung der Schulplatzkapazität am Standort Niederkasser Straße 36 unter Berücksichtung des Anspruches auf einen Ganztagsplatz sowie der Aufnahme des Raumbedarfs des Cecilien-Gymnasiums nach Aufgabe des Standortes Comeniusstraße 1 zu erstellen (vgl. SCHUA/093/2023). Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, die IPM mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Die Realisierung der Bedarfe ist grundsätzlich am Standort Niederkasseler Straße 36 möglich. Aufgrund des damit einhergehenden großen Baukörpers wurde darüber hinaus die Abbildung des Raumbedarfs für das Cecilien-Gymasium am Hauptstandort, Schorlemerstraße 99 untersucht. Im Endergebnis ist die Realisierung am Hauptstandort Schorlemerstraße 99 im Nord-Osten auf einem ungenutzten Teil der Grünanlage möglich. Bedarfskonkretisierung Der Bedarf wurde gemäß Raumprogramm und erwartetem Bedarf für 117 Schüler*innen auf 6 Mehrzweckräume à 55m² festgelegt. Darstellung der Maßnahmen Variante zur Umsetzung Als Variante zur Umsetzung wurde eine Totalunternehmervergabe (TU-Vergabe) gewählt. Eine TU-Vergabe impliziert eine kombinierte Ausschreibung von Bau- und Planungsleistungen zu einem Pauschalfestpreis in einem frühen Stadium der Projektabwicklung. Konkret bedeutet das, dass fünf Bieter ein Angebot über die zu beschaffende Leistung abgegeben haben. Diese Angebote beinhalten eine Entwurfsplanung mit Pauschalfestpreis. Die Angebote wurden fachlich über eine Bewertungsmatrix bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot wurde zur Ermittlung der Gesamtkosten der Maßnahme herangezogen und ist Grundlage dieses Beschlusses. Konzept und Funktionszusammenhänge Die geplante Bauweise basiert auf einer modernen, nachhaltigen Holzbaukonstruktion mit einem hohen Vorfertigungsgrad. Die tragenden und raumabschließenden Bauteile werden überwiegend als vorgefertigte Holztafelelemente sowie Brettsperrholzelemente ausgeführt. Die industrielle Vorfertigung im Werk gewährleistet eine hohe Ausführungsqualität, kurze Bauzeiten und eine deutliche Reduzierung von Emissionen auf der Baustelle. Insbesondere werden hierdurch Lärm- und Staubbelastungen im sensiblen Umfeld minimiert.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Der Schulausschuss kommt am Dienstag, 1. September 2026, 15 Uhr, im Rathaus, Marktplatz 2, im Plenarsaal zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Traglufthalle an der Dieter-Forte-Gesamtschule und die Erweiterung des Cecilien-Gymnasiums am Standort Schorlemerstraße. Alle Interessierten sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird aber auch gestreamt - der Stream ist erreichbar über www.duesseldorf.de/livestream. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.