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Ö Vorlagen - Nr. 170 28/2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Gewerbliche Nutzung ehem. Autohauses in Garath NW
- Stellungnahme des Bauaufsichtsamtes vom 17.02.2004 -
Die Prüfung, ob eine Befreiung vom Durchführungsplan 6269/20 erteilt werden kann, ist
nur aufgrund eines konkreten Antrages des Bauherrn möglich. Abhängig vom konkreten
Vorhaben müssen unterschiedliche Aspekte (z. B. Stellplätze oder ob durch das geplante
Vorhaben z. b. eine Schwächung der Haupt- und der Nebenzentren zu erwarten ist)
geprüft werden, d. h. es müssen unter Umständen sehr unterschiedliche Träger
öffentlicher Belange beteiligt werden.
Ich bitte die Bezirksvertretung 10 hiervon in Kenntnis zu setzen
Bormann
stellvertretender Leiter des Bauaufsichtsamtes
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 09.03.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Dezernentin / Dezernent:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT