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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 16/2004
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Stand: 03.04.2004, Vorlage Nr. 61/16/2004
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 5379/57
- Beiderseits Josef-Gockeln-Straße -
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5379/57 - beiderseits
Josef-Gockeln-Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner
beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die
Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung
zur Diskussion) durchzuführen.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5379/57 - beiderseits Josef-Gockeln-Straße
- und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137),
geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie,
der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom
27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/-
2
Bezirksvertretung 1 26.03.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Oberbürgermeister Erwin
Anlage zur Vorlage Nr. 61/16/2004
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5379/57
- beiderseits Josef-Gockeln-Straße -
Stadtbezirk 1 Stadtteil Golzheim
1. Örtliche Verhältnisse
Das Bebauungsplangebiet umfasst den Bereich zwischen Uerdinger Straße, Georg-Glock-
Straße 14, Georg-Glock-Straße, Kennedydamm, Josef-Gockeln-Straße 7, Karl-Arnold-
Platz 5, Bennigsen-Platz und der Westseite der Kaiserswerther Straße.
Das Gelände ist weitgehend eben. Insbesondere entlang des Kennedydamms prägt eine
dichte Grünstruktur das Gebiet. Auch innerhalb des Gebietes und insbesondere am Karl-
Arnold-Platz sowohl an der Kaiserswerther Straße sind wertvolle begrünte Flächen
vorhanden.
Das Gebiet stellt sich als innenstadtnaher Bürostandort dar, der im Bereich der
Kaiserswerther Straße durch Wohngebäude ergänzt ist. Das als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Hochschule" festgesetzte Gelände der Fachhochschule komplettiert
eine gewachsene und stadtstrukturell wertvolle Nutzungsmischung.
Städtebaulich prägen große Solitärbauten das Gebiet. An städtebaulich dominanten
Stellen ist die vorhandene Bebauung durch ihre Höhe und Stellung identitätsstiftend für
das Quartier (z.B. Sternhaus, Hilton-Hotel). Neubauten entlang der Kaiserswerther Straße
und dem Karl-Arnold-Platz verdeutlichen, dass die Attraktivität des Standortes auch aktuell
ungebrochen ist.
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Begrenzt wird das Gebiet durch zwei Stadtstraßen mit unterschiedlichen Charakteren:
Durch den Kennedydamm als wichtige Verkehrsader in Düsseldorf und Verbindung zu
den nördlichen Stadtteilen von der Innenstadt und zum Flughafen sowie durch die
Kaiserswerther Straße als hochwertigen Straßenraum mit einer wertvollen Baumallee.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
Darstellungen des Flächennutzungsplanes
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Düsseldorf aus dem Jahre 1992
entsprechen der aktuellen planungsrechtlichen Situation. Der Bereich der Fachhochschule
ist als Sondergebiet Zweckbestimmung „Hochschule" dargestellt, das Gebiet der
katholischen Kirche als Fläche für den Gemeinbedarf. Karl-Arnold-Platz und Golzheimer
Platz sind bis zum Robert-Lehr-Ufer als Grünfläche dargestellt.
Im Sinne der großräumigen Vernetzung ist eine Wegeverbindung zu den östlich des
Kennedydamms gelegenen Grünflächen dargestellt.
Festsetzungen in einfachen und qualifizierten Bebauungsplänen
Das Plangebiet ist durch insgesamt neun Bebauungspläne aus den Jahren 1957 bis 1989
überplant (vgl. Abb. 1).
Entlang der Kaiserswerther Straße gilt im südlichen Teil der Bebauungsplan 5379/22 vom
12.02.1957. In diesem Plan wurde weder die Art noch das Maß der baulichen Nutzung
festgesetzt. Rechtsverbindlich wird eine Baulinie entlang der Kaiserswerther
Straße festgesetzt. Die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes zur Ausweisung
von Parkplätzen östlich der noch rechtsverbindlichen Fläche wurde durch die Verlagerung
der Messe längst überholt.
Der flächenmäßig größte Bereich des Plangebiets liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 5379/31 aus dem Jahre 1967. In den noch rechtsverbindlichen Teilen
des Planes ist der Bereich der Fachhochschule als Baugrundstück für den Gemeinbedarf
(B.f.G.) zur Errichtung der staatlichen Ingenieursschule festgesetzt. Die
nichtüberbaubaren Flächen sind als private Grünflächen ausgewiesen.
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Südlich der Fachhochschulfläche und entlang der Kaiserswerther Straße sind drei
Sondergebiete mit der Zulässigkeit von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden,
Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften, Betrieben des
Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, Anlagen für kirchliche und kulturelle,
soziale und gesundheitliche Zwecke sowie W ohnungen für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonal und Betriebsinhaber bzw. Betriebsleiter festgesetzt. Dieser
Nutzungskatalog der Sondergebiete entspricht im Wesentlichen einer
Kerngebietsnutzung.
Dasselbe gilt für das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5379/33 (11.11.1967)
ausgewiesene Sondergebiet. Auch dabei handelt es sich um einen kerngebietstypischen
Nutzungskatalog. Entlang der Uerdinger Straße wurde eine höherwertige
Kerngebietsnutzung ersatzweise für die Wohnbebauung festgesetzt. Eine Ausweisung als
Wohngebiet ist aufgrund der hohen Lärmbelastung durch den Straßenverkehr nicht
möglich. Die vorhandenen Wohnungen sind durch den Bestandsschutz gesichert.
Bei dem Bebauungsplan 5379/37 vom 20.09.1969 handelt es sich um einen
projektbezogenen Bebauungsplan zur Realisierung des Sternhauses. Art und Maß der
Bebauung sind dem Bauprojekt angepasst. Die zulässigen Nutzungen im festgesetzten
Sondergebiet - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Wohnungen und Räume für
die Berufsausübung freiberuflich Tätiger lassen ebenfalls den Kerngebietscharakter der
SO-Ausweisung erkennen.
Der Bebauungsplan 5379/39 aus dem Jahre 1989 setzt eine Kerngebietsnutzung entlang
des südlichen Teils des Kennedydamms planungsrechtlich fest. Zulässig sind Geschäfts-,
Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften,
Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, Anlagen für kirchliche
und kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Wohnungen für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonal und Betriebsinhaber bzw. Betriebsleiter sowie sonstige
Wohnungen. Ein Pflanzgebot nach § 9, Abs. 1, Nr. 25 BauGB sichert die Bepflanzung der
nicht überbaubaren Flächen.
In den zwei noch rechtsverbindlich gebliebenen Teilbereichen des Bebauungsplanes
5379/43 (14.07.1973) zwischen Kaiserswerther Straße und Josef-Gockeln-Straße
innerhalb des Planungsgebietes wird eine Kerngebietsnutzung festgesetzt. Zulässig sind
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und
Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten,
Anlagen für kirchliche und kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie
Wohnungen.
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Die planungsrechtlichen Ausweisungen sind konkret auf die realisierten Einzelprojekte
abgestimmt. Zur Georg-Glock-Straße ist eine private Grünfläche festgesetzt.
Das Grundstück der katholischen Kirche ist als Baugrundstück für den Gemeinbedarf
(B.f.G.) Zweckbestimmung Katholische Kirche und Gemeindezentrum festgesetzt.
Bei dem Bebauungsplan 5379/44 vom 29.03. 1979 handelt es sich um einen
projektbezogenen Bebauungsplan. Die zulässige MK-Nutzung wird um die Zulässigkeit
einer Tankstelle erweitert. Im nördlichen Teil des Geltungsbereichs dieses
Bebauungsplanes besteht ein Leitungsrecht zugunsten der Stadt Düsseldorf.
Damit wurde planungsrechtlich eine Kanalverlegung im Zuge eines U-Bahn-Baus unter
der Kaiserswerther Straße gesichert.
Das Grundstück des Radisson SAS-Hotels ist im Bebauungsplan 5379/45 vom
26.03.1983 als Sondergebiet ausgewiesen. Der Nutzungskatalog, zulässig Geschäfts-,
Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften,
Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, Anlagen für kirchliche
und kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Wohnungen für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonal und Betriebsinhaber bzw. Betriebsleiter, entspricht einer
Kerngebietsausweisung.
Der Bebauungsplan 5379/48 vom 09.09.1989 setzt für das Grundstück Georg-Glock-
Straße 14 ein Kerngebiet fest. Die Festsetzungen der Art und Maß der baulichen Nutzung
sind projektbezogen auf das bestehende Verwaltungsgebäude abgestimmt. Zulässig sind
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und
Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für kirchliche und
kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonal und Betriebsinhaber bzw. Betriebsleiter. Vergnügungsstätten sind
nicht zulässig.
Das Planungsgebiet befindet sich im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens
Düsseldorf im An- und Abflugsektor 33. Bauvorhaben innerhalb des Planungsgebietes
unterliegen den sich aus den §§ 12 - 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der jeweils
gültigen Fassung ergebenden Beschränkungen. Danach darf die festgesetzte
Hinderungsbegrenzungshöhe von 105 m ü.N.N. nicht überschritten werden.
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Diese Höhe schließt sämtliche Gebäudeaufbauten wie Antennen, Werbeeinrichtungen,
Fensterreinigungsgeräte usw. ein. Jegliche Bauvorhaben, die die nach den §§ 12 - 17
LuftVG vom 27.03.1999 (BGBl. I S. 530) festgesetzte Höhe von 61,7 m ü.N.N.
überschreiten, bedürfen der besonderen luftrechtlichen Zustimmung bzw. Genehmigung
der Bezirksregierung Düsseldorf.
Gemäß § 18a LuftVG dürfen Bauten nicht errichtet werden, wenn sie beispielsweise durch
Metallfassaden zu Störungen flugsicherungstechnischer Anlagen führen. Dies ist im
Baugenehmigungs- und Bauanzeigeverfahren zu prüfen.
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ÜBERSICHT 1: Bestehendes Planungsrecht im Planungsgebiet
5379/22 Kaiserswerther Straße/In der Lohe (Parkplatz) rechtsverbindlich 12.02.1957
Art der
- - - - Baulinie entlang der Kaiserswerther
Straße (6 m Vorgarten)
Fluchtlinie im rückwärtigen Bereich
5379/31Georg-Glock-Straße/Josef-Gockeln-Straße rechtsverbindlich 24.06.1967
B.F.G. Staatliche
Ingenieurschule
- 1,6 I - III Nicht überbaubare
Grundstücksfläche als
private Grünfläche
festgesetzt
SO
Festgesetzter
Nutzungskatalog
entspricht im
wesentlichen MK-
Festsetzungen
0,6 2,0 II - VIII
5379/33 Südlich Uerdinger Straße/Kennedydamm rechtsverbindlich 11.11.1967
MK 0,6 1,5 < = IV Nicht überbaubare
Grundstücksflächen zur
Straßenfront als private
Grünfläche festgesetzt
SO
Festgesetzter
Nutzungskatalog
entspricht im
wesentlichen MK-
Festsetzungen
0,6 1,5 < = IV
HGH > = 81 m
ü. NN
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5379/37 Kennedydamm/Kaiserswerther Straße rechtsverbindlich 20.09.1969
SO
Geschäfts-, Büro- und
Verwaltungsgebäude,
Wohnungen, Räume für
die Berufsausübung
freiberuflich Tätiger
0,6 2,4 HGH < = 91 m
ü. NN
Projektbezogener
Bebauungsplan für
Sternhaus
5379/39 Kennedydamm rechtsverbindlich 28.08.1971, geändert am 23.02.1989
MK
incl. Sonstige
Wohnungen
0,7 2,4 HGH < = 81 m
ü. NN
Pflanzgebot für nicht
überbaubare Flächen (§ 9
Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
5379/43 Kaiserswerther Straße/Uerdinger Straße, rechtskräftig 14.07.1973
B.f.G. Kath. Kirchenge-
meinde
- - III an der J.-
Gockeln-Str.
MK 0,6 2,2 III-XI Grünfläche zur Georg-
Glock-Straße
5379/44 Kaiserswerther Straße/Uerdinger Straße, rechtskräftig 29.03.1975
MK
Tankstelle zulässig
0,3 1,6 I - VIII zwi ngend Fläche für Leitungsrecht
zugunsten der Stadt
Düsseldorf
5379/45 Hotel Intercontinental, rechtskräftig 26.03.1983 (jetzt Radisson SAS-Hotel)
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 16/2004- 10 -
SO
Nutzungskatalog
entspricht im
wesentlichen MK-
Festsetzungen
0,6 2,0 II - XI
5379/48 Georg-Glock-Straße/Erweiterung Hilton rechtskräftig 09.09.1989
MK 0,6 2,2 II - XII
Max. HGH 80,11
m ü. NN
3. Abwägung, Inhalt des Bebauungsplans
3.1 Planungsanlass
Im Plangebiet gelten zurzeit neun Bebauungspläne, die zum Teil nur ein oder wenige
Grundstücke umfassen. Sie stammen, wie aus der Übersicht 1 zu entnehmen ist, aus den
Jahren 1957, 1967, 1969, 1971, 1973, 1975, 1983 und 1989 überwiegend aus den
sechziger und siebziger Jahren. Die darin enthaltenen Festsetzungen sind bereits in
verschiedenen Fällen überholt. Insbesondere das festgesetzte Maß der baulichen
Nutzung ist mittlerweile in einigen Bereichen durch Befreiungen den aktuellen
städtebaulichen und wirtschaftlichen Anforderungen angepasst worden. Die in den
Bebauungsplänen festgesetzten Sondergebiete entsprechen bis auf den Bereich der
Fachhochschule sowohl durch die textlichen Festsetzungen als auch durch die
tatsächliche Realnutzung einer Kerngebietsausweisung.
Auf vier Grundstücken sind bereits abweichend vom bestehenden Planungsrecht Projekte
realisiert worden, deren Maß der baulichen Nutzung als städtebaulich vertretbar und
maßgeblich für die zukünftige städtebauliche Entwicklung angesehen werden. Es handelt
sich dabei um folgende Projekte (vgl. Abbildung 2):
Kaiserswerther Straße 117-123
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MK; GRZ 0,43, GFZ 2,45; Geschosszahl V
Karl-Arnold-Platz 1
MK; GRZ 0,56, GFZ 3,75; Geschosszahl VIII
Georg-Glock-Straße 8
MK; GRZ 0,96, GFZ 1,63; Geschosszahl VI
Erweiterung der Fachhochschule/Kennedydamm
GRZ 0,6 und GFZ 2,0 wurden eingehalten; Geschosszahl V
Derzeit liegen für das Planungsgebiet weitere konkrete Bauvoranfragen und
Planungsabsichten vor.
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Darüber hinaus haben sich in einzelnen Bereichen insbesondere im Umfeld der
Kaiserswerther Straße nur zeitweise genutzte Präsentationsräume der Modewirtschaft
(so genannte „Showrooms") angesiedelt.
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Im Umfeld des Planungsgebietes wurde durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes
5379/54 - Erweiterung Hilton Hotel - die sinnvolle städtebauliche Aufwertung des
Standortes planungsrechtlich gesichert. Der derzeit in der Aufstellung befindliche
Bebauungsplan 5379/56 sieht zwischen Bennigsenplatz und Kennedydamm die
Bebauung des Grundstücks mit einem 22geschossigem Bürohochhaus (vgl. Abb. 2) vor.
Die oben skizzierten bereits abgeschlossenen Entwicklungen und die erkennbaren
weiteren Ansprüche an den Standort verdeutlichen zum einen die hohe Attraktivität des
Stan
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.