Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 38/2005

B-Plan Nr. 5379/57 - Josef-Gockeln-Str.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Gockeln-Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 14. Februar 2005veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 38_2005_21695.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00067019.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:08:04 GMT Number of Pages: 40 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 38/2005 > 1Mitwirkung des OVA bei verkehrsplanerischen Angelegenheiten 2Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen Seite 1 von 40 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5379/57 - Beiderseits Josef-Gockeln-Straße -Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5379/57 - beiderseits Josef-Gockeln-Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” OVA 1 Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5379/57 - beiderseits Josef-Gockeln-Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den verkehrsplanersichen Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Ziel und Zweck des Bebauungsplanes - Verkehr” enthalten. ” AUS 2 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5379/57 - beiderseits Josef-Gockeln-Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. ” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen Uerdinger Straße, Kennedydamm, Kaiserswerther Straße - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5379/57 - beiderseits Josef-Gockeln-Straße -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 38/2005 Seite 2 von 40 “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Kerngebieten (MK), Sondergebiet (SO) Hochschule, Fläche für Gemeinbedarf (Kirche / Kindergarten), öffentliche Grünflächen und Verkehrsflächen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5379/57 - beiderseits Josef-Gockeln-Straße - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 02.03.2005 -/- 2Bezirksvertretung 1 25.02.2005 -/- 2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 38/2005 Seite 3 von 40 Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/38/2005 ## Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5379/57 - beiderseits Josef-Gockeln-Straße - Ort: Aula der Realschule In der Lohe Schwannstraße 5 Zeit: 05.05.2004, 17:30 Uhr Anwesend: Frau Bezirksvorsteherin Sabine Schmidt ca. 20 Bürgerinnen und Bürger 2 Mitarbeiter der Verwaltung 1 Vertreter des planenden Büros (Herr Dr. Heinz) Die Bezirksvorsteherin Frau Sabine Schmidt begrüßt um 17:30 Uhr die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und eröffnet die Veranstaltung. Frau Schmidt weist darauf hin, dass in den nächsten zwei Wochen noch Fragen und Anregungen an das Stadtplanungsamt gerichtet werden können. Vorgestellt und eröffnet wird in der heutigen Sitzung der Bebauungsplan Nr. 5379/57 -beiderseits Josef-Gockeln-Straße. Die Verwaltung führt kurz in das Thema des Abends ein. Sie weist darauf hin, dass auch nach der Veranstaltung weiterhin die Möglichkeit besteht, zu einzelnen Fragen mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen. Das bisherige Verfahren (Projektsteuerungsplan, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes durch den APS am 02.07.2003) wird erläutert. Das Ziel des Bebauungsplanes ist eine bestandsorientierte Überplanung, die sowohl den Belangen der städtebaulichen Ordnung und Anpassung an die Realität, als auch den neu an den Standort gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Die vorhandenen, zum Teil überholten Bebauungspläne sollen durch den neuen B-Plan ersetzt werden. Vorhandene Wohnungen in Kerngebieten sollen gesichert und im B-Plan festgesetzt werden. Das Grundstück der Kirche wird als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Die Grünverbindungen in Ost-West-Richtung werden erweitert. Weitere Ziele des Bebauungsplanes sind der Ausschluss von sogenannten Show-Rooms, von großflächigem Einzelhandel und von Einzelhandelsbetrieben, die Waren und Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 38/2005 Seite 4 von 40 1. Ein Bürger erfragt, wie aufgezeigte Hochhausstandorte des Projektsteuerungsplanes mit dem B-Plan-Entwurf übereinstimmen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Projektsteuerungsplan stellt eine mögliche künftige Entwicklung entlang des Kennedydamms dar. Aus städtebaulicher Sicht sind nur drei Hochpunkte vorgesehen. Die östliche Seite des Kennedydamms wird Gegenstand einer zukünftigen Bauleitplanung sein. 2. Eine Bürgerin bittet um Erläuterungen zur Entwicklung der Verkehrssituation. Stellungnahme der Verwaltung: Durch die bereits vorhandene Bebauung und Nutzung des Gebietes ist das tragbare Verkehrsvolumen ausgeschöpft. Die Verkehrsüberlastung, die vor allem zu den Modemessezeiten entsteht, wird durch den Ausschluss von Präsentationsräumen der Modebranche (sogenannte Show-Rooms) im Bebauungsplan reduziert. Die zusätzliche Verkehrserzeugung auf dem Kennedydamm durch die beiden Projekte Erweiterung Hilton-Hotel und Sky-Office sind berücksichtigt; weitere Projekte bedingen einer umfassenden Überarbeitung des vorhandenen Verkehrskonzeptes. Im Augenblick sind aber keine verkehrsbaulichen Veränderungen notwendig oder vorgesehen. 3. Ein Bürger fragt, ob im Bereich des Hilton-Hotels auf dem Kennedydamm eine Wendefahrt als U-Turn vorgesehen ist. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Wendefahrt ist möglich, aber derzeit nicht erforderlich. Innerhalb der durch Straßenbegrenzungslinien festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen sind Erweiterungen der Straßenflächen (z. B. parallel geführte Spuren) möglich. 4. Ein Bürger fragt, ob der Bebauungsplan eine Bebauung auf dem Tankstellengrundstück (Ecke Kaiserswerther Straße / Uerdinger Straße) festsetzt. Stellungnahme der Verwaltung: Im Projektsteuerungsplan wurde hier ein Hochhaus für denkbar gehalten, der Bebauungsplan setzt jedoch eine Bebauung fest, die sich an der angrenzenden Nachbarbebauung orientiert und sich städtebaulich in das Gesamtbild an der Kaiserswerther Straße sinnvoll einfügt. 5. Ein Bürger ist interessiert an der städtebaulichen Entwicklung auf der östlichen Seite des Kennedydamms und fragt nach den Möglichkeiten die bestehen, Hochhäuser in diesen sensiblen Bereichen zu vermeiden. Stellungnahme der Verwaltung: Die östliche Seite des Kennedydamms ist nicht Bestandteil dieses Planverfahrens. Die Untersuchungen und Betrachtungen der Entwicklungsmöglichkeiten sind hierfür in entsprechenden Bebauungsplanverfahren gesondert zu sehen. Die Möglichkeit, Hochhäuser an diesen Standorten auszuschließen, ist von vielen Faktoren, wie z. B. der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 38/2005 Seite 5 von 40 Verkehrsbelastung, abhängig. Es ist Ziel der Stadtplanung, den Kennedydamm beidseitig städtebaulich stärker zu akzentuieren. Die Ausbildung von Hochpunkten kann hierbei ein wirkungsvolles Mittel sein. Frau Schmidt bedankte sich für das Interesse und schließt die Veranstaltung gegen 18:30 Uhr. Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/38/2005 I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum Bebauungs-plan-Vorentwurf Nr. 5379/57 - beiderseits Josef-Gockeln-Straße - vorgebracht haben: 1. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 2. Bezirksregierung Düsseldorf 3. Polizeiinspektion Nord 4. Flughafen Düsseldorf GmbH 5. Rheinische Bahngesellschaft AG 6. Stadtwerke Düsseldorf AG, OE 331/1, Planverfahren 7. Stadtwerke Düsseldorf Grundstücksverwaltung und Planverfahren Ö Vorlagen - Nr. 61/ 38/2005 Seite 6 von 40 II. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5379/57 - beiderseits Josef-Gockeln-Straße - Zu 1.: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Es wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet im Anlagenschutzbereich der Radaranlage des Flughafens Düsseldorf liegt. Bauvorhaben mit einer Höhe über 72 m ü. NN können zu Störungen der Sekundär-Radaranlage durch Reflexionen führen. Die DFS bittet, nach § 18 Luftfahrtgesetz im Rahmen der Baugenehmigung bei diesen Vorhaben über die Luftfahrtbehörde beteiligt zu werden. Anwort Der Hinweis der DFS zum Anlagenschutzbereich der Radaranlage des Flughafens Düsseldorf wird als nachrichtliche Übernahme ergänzt. Zu 2.: Bezirksregierung Düsseldorf Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf, im Sektor 33 ca. 3 000 m vom Flughafenbezugspunkt entfernt. Bauvorhaben, die die zustimmungs- und genehmigungsfreie Höhe von 61 m ü. NN überschreiten, bedürfen besonderer luftrechtlicher Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch die mögliche Betroffenheit auszuweisen. Ferner ist sicherzustellen, dass Bauherren von der Verpflichtung Kenntnis haben. Antwort Die Forderung der Bezirksregierung wird berücksichtigt und die zustimmungs- und genehmigungspflichtige Höhe ab 61 m ü. NN in den Nachrichtlichen Übernahmen übernommen. Zu 3.: Polizeiinspektion Nord 3.1 Mit Hinweis auf die Stellungnahme vom 14.10.2003 zum B-Plan Nr. 5379/56 - Sky Office - wird angemerkt, dass bereits darin auf bestehende temporär auftretende Verkehrsüberlastungen und auf die Folgen der verkehrlichen Mehrbelastung hingewiesen wurde. Antwort Der Bebauungsplan schreibt weitgehend den Bestand fest. Eine ökonomisch notwendige und sinnvolle Erweiterung der Büro- und Dienstleistungen erfolgt in einem städtebaulich verträglichen Maß. Im Rahmen der Planung im Bestand sind keine verkehrlichen Mehrbelastungen zu erwarten. 3.2 Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen wird begrüßt, allerdings wird darauf verwiesen, dass Parkraummangel durch Um- und Neubauten weiter ansteigen wird und dies zu einer Verschlechterung des Verkehrsflusses führt. Antwort Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan wird der momentane Zustand nicht Ö Vorlagen - Nr. 61/ 38/2005 Seite 7 von 40 verschlechtert. Im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungen ist der Nachweis nach ausreichendem Parkplatzangebot nachzuweisen. Zu 4.: Flughafen Düsseldorf GmbH Forderung zur Änderung der meldepflichtigen Höhe von 61,7 m auf 51 m ü. NN unter Punkt II. (nachrichtliche Übernahme) in den textlichen Festsetzungen. Anwort Der Anregung wird nicht gefolgt. In den Bebauungsplan werden die Angaben der Bezirksregierung als zuständige Genehmigungsbehörde, demzufolge die zustim-mungs-und genehmigungspflichtige Höhe ab 61 m ü. NN beträgt, in Form einer nachrichtlichen Übernahme übernommen. Zu 5.: Rheinische Bahngesellschaft AG 5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass das Planungsgebiet mit 2 U-Bahn-Linien und sieben Buslinien bedient wird. Die Ausweisung der Straßen entlang des Karl-Arnold-Platzes als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung sollte keinen räumlichen oder verkehrlichen Einschränkungen unterliegen. Antwort Durch den Verzicht auf die Ausweisung einer “verkehrsberuhigten Zone” im Bereich des Karl-Arnold-Platzes sind keine räumlichen und verkehrlichen Einschränkungen zu erwarten. 5.2 Der Nahverkehrsplan der Stadt Düsseldorf sieht zwischen Kennedydamm und Reeser Platz eine unterirdische Straßenbahnverbindung vor. Insoweit fehle eine Bezugnahme auf diese Planung. Antwort Die Planung der U-Bahn-Trasse wird nachrichtlich in den Plan übernommen. Zu 6.: Stadtwerke Düsseldorf AG - OE 331/1 - Planverfahren -6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Fernwärme-Versorgungsleitung DN 100 innerhalb der überbaubaren Flächen im MK 3 liegt. Sie muss entweder kostenpflichtig verlegt oder über Dienstbarkeit gesichert werden. Antwort Die Fernwärmeleitung DN 100 innerhalb der überbaubaren Fläche im MK 3 wird durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. 6.2 Es wird auf eine DN 200/200 V+R-Fernwärmeleitung und eine 300 Ge-Wasserleitung im MK 3 hingewiesen. Diese Leitungen sind über Grunddienstbarkeiten zu sichern. Antwort Ein Regelungsbedarf resultierend aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nicht gesehen, da die bestehenden Leitungen innerhalb nicht überbaubarer Flächen liegen. Die Sicherung der Leitungstrassen sind privatrechtlich zu regeln. 6.3 Zur Versorgung vorhandener und geplanter Bebauung im Plangebiet mit elektrischer Energie werden innerhalb und außerhalb Kabellegungsarbeiten notwendig. Die Ö Vorlagen - Nr. 61/ 38/2005 Seite 8 von 40 Leistungen können nur mit kundeneigenen Mittelspannungsanlagen oder Netzumspannstellen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sind direkte Vereinbarungen mit den Bauherren notwendig. Antwort Im Bebauungsplan werden diesbezüglich keine Festsetzungen getroffen oder Hinweise gegeben, da die genaue Lage der erforderlichen Anlage zurzeit nicht bekannt ist. Entsprechende Detailplanungen erfolgen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren. Versorgungseinrichtungen dieser Art sind privatrechtlich zu regeln. Zu 7.: Stadtwerke Düsseldorf - Grundstücksverwalt

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 38/2005