Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 72/2005

Plan Nr. 5379/58 beiderseits Josef-Gockeln-Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Gockeln-Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Mai 2005veröffentlicht

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Josef-Gockeln-Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 72_2005_22587.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00069588.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:10:11 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 72/2005 Seite 1 von 2 Stand: 11.04.2005, Vorlage Nr. 61/72/2005 Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 5379/58 - beiderseits Josef-Gockeln-Straße -1. Verlängerung der Veränderungssperre Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur vorliegenden Veränderungssperre angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Rahmen seiner Vorberatu n g g e m. § 2 Ab s . 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” Rat Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 16 und 17 (1) Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i. V. m. § 233 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) folgende Satzung über die 1. Verlängerung einer Veränderungssperre: “Die Geltungsdauer der mit Beschluss vom 24.07.2003 angeordneten Veränderungssperre für ein Gebiet zwischen Uerdinger Straße, Georg-Glock-Straße 14, Georg-Glock-Straße, Kennedydamm, Josef-Gockeln-Straße 7, Karl-Arnold-Platz 5, Benningsen Platz, Kennedydamm und der Westseite Kaiserswerther Straße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5379/58 dargestellte Geltungsbereich -wird um ein Jahr verlängert und endet somit spätestens am 02.08.2006. § 6 der Satzung vom 29.07.2003 wird insoweit geändert.” Sachdarstellung: Für den Bereich - beiderseits Josef-Gockeln-Straße - befindet sich der Bebauungsplan Nr. 5379/57 im Verfahren (nächster Verfahrensschritt: öffentliche Auslegung), der folgende RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 72/2005 Seite 2 von 2 Stand: 11.04.2005, Vorlage Nr. 61/72/2005 Planungsziele zur Grundlage hat: - Ausweisung von Kerngebieten (MK), Sondergebiet (SO) - Hochschule, Fläche für Gemeinbedarf (Kirche / Kindergarten), öffentliche Grünflächen Zweckbestimmung Parkanlage und Verkehrsflächen Die Ausweisung der Kerngebiete erfolgt unter Ausschluss von Nutzungen zu nur temporär genutzten Präsentationsräumen der Modebranche (sog. “Showrooms”) sowie Ausschluss v o n g r o ß f l ä c h i g e n u n d z e n t r e n r e l e v a n t e n Ei n z e l h a n d e l sb e t r i e b e n u n d Großhandelsbetrieben gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO sowie Einzelhandelsbetriebe, die mehr als dem täglichen Bedarf dienen oder die Waren und Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse und deren Befriedigung anbieten. Die Verlängerung der Veränderungssperre ist erforderlich, da der Satzungsbeschluss für den oben aufgeführten Bebauungsplan voraussichtlich erst zum Ende des Jahres 2005 erfolgt und somit zwischenzeitlich zurückgestellte Bauanträge zur “Showroom”-Nutzung ohne Veränderungssperre genehmigt werden müssten. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.06.2005 -/- 2Bezirksvertretung 1 20.05.2005 -/- 2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 72/2005