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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 175/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 5379/56
- Sky Office - Kennedydamm -
Änderungen in roter Farbe; Satzung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt,
I. die Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 5379/56 - Sky-Office
Kennedydamm - in roter Farbe.
Es handelt sich insbesondere um die Präzisierung der textlichen Festsetzung Nr.
6.2 hinsichtlich des Schallschutzes und der Lüftung.
II. den für ein Gebiet westlich des Kennedydamms und nördlich des Bennigsen-
Platzes
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß
§ 9 (7) BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5379/56 - Sky- Office
Kennedydamm -
am 31.03.2004 aufgestellten und heute ergänzten Bebauungsplan-Entwurf Nr.
5379/56 - Sky-Office Kennedydamm -
gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141,
1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-
Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum
Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des
Gesetzes zur Anpassung des Bauges etzbuchs an EU-Richtlinien -
Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) - vom 24.06.2004 (BGBI. I S.
1359)
als Satzung mit der Begründung - Stand 13.10.2004.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/175/2004
B e g r ü n d u n g
gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch
zum Bebauungsplan Nr. 5379/56
- Sky-Office Kennedydamm -
Stadtbezirk 1 Stadtteil Golzheim-Süd
1. Örtliche Verhältnisse
1.1 Bestand
Das Plangebiet liegt westlich des Kennedydamms und nördlich des Bennigsenplatzes auf
Höhe der Fußgängerbrücke über den Kennedydamm. Dieses Gebiet dient teilweise als
privater Parkplatz und ist teilweise mit Aufwuchs versehen. Die Zufahrt zu den privaten
Stellplätzen erfolgt sowohl vom Kennedydamm als auch vom Bennigsenplatz. Die Zufahrt
vom Karl-Arnold-Platz über den Bennigsenplatz, die mit Überfahrtsrechten auf den Par-
zellen 660 und 671 gesichert ist, wird auch von dem nördlich angrenzenden Hotel genutzt,
das hierüber seine Andienung erschließt.
Der Fuß- und Radweg vom Karl-Arnold-Platz quert das Plangebiet von West nach Ost. Der
Fuß- und Radweg führt nördlich der Rampe auf den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden
Fuß- und Radweg des Kennedydamms. Eine Verbindung der Quartiere östlich und westlich
des Kennedydamms wird über den Fußweg hergestellt, der über eine Rampe auf die
Fußgängerbrücke über den Kennedydamm führt. Entlang der Rampe und des Kennedy-
damms ist weiterer Aufwuchs mit Bäumen und Sträuchern vorhanden. Südlich des Fuß-
und Radweges sind private Grundstücksflächen in den Planbereich aufgenommen, die in
anderem Eigentum als die Flächen nördlich des Fußgängerweges sind. Sie gehören zu
einem Verwaltungsgebäude und dienen der Erschließung und werden vorrangig als
Stellplatzfläche genutzt.
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1.2 Umgebung
Die Umgebung des Plangebietes ist von einer Bebauung geprägt, die sich weitgehend in
ihrer Orthogonalität an der Kaiserswerther Straße orientiert. Zum Kennedydamm ergeben
sich daraufhin immer wieder dreiecksförmige Freiflächen, die diesen Straßenraum prägen.
Die vorhandenen Bauhöhen sind entsprechend der städtebaulichen Leitbilder der 60er und
70er Jahre sehr unterschiedlich. Sie schwanken in der das Gebiet prägenden Bebauung
zwischen 3 und 12 Geschossen.
Im unmittelbaren Umfeld dominieren Bürogebäude. Westlich grenzt das Grundstück eines
internationalen Hotels, nördlich das Grundstück des Landesarbeitsamts an. Weiter im
Norden liegt eine Fachhochschule. Im Bereich zwischen dem Kennedydamm, der Kaisers-
werther Straße und der Uerdinger Straße weist die Bebauung lediglich einen geringen
Wohnanteil entlang der Kaiserswerther- und der Uerdinger Straße auf. Ein einzelnes
Wohnhaus befindet sich auf dem Grundsstück der Kirche St. Albertus Magnus an der
Josef-Gockeln-Straße. Westlich der Kaiserswerther Straße schließt zum Rhein hin ein
Wohnquartier an, welches in der Randlage zur Kaiserswerther Straße von gewerblicher
Nutzung durchmischt, ansonsten durch hochwertige Wohnnutzungen geprägt ist.
Das Gebiet beiderseits des Kennedydamms südlich der Uerdinger Straße wie auch
nördlich der Uerdinger Straße entlang der Danziger Straße stellt ein Cityentlastungsgebiet
mit einer Größe von ca. 75 ha dar. Nachdem Ende der 50er Jahre der Kennedydamm als
Verbindungsstraße von der Innenstadt Richtung Flughafen und Messe gebaut wurde,
begann die Entwicklung dieses Gebietes Mitte der 60er Jahre durch die Schaffung ent-
sprechenden Planungsrechts. Der Bau von vorrangig Bürohäusern sowie von zwei Groß-
hotels war bis Ende der 80er Jahre abgeschlossen.
Das hier beplante Grundstück ist der einzig bisher nicht bebaute Freiflächenanteil, für den
ein bisher nicht ausgeschöpftes Baurecht für eine eigenständige Bebauung vorliegt.
1.3 Verkehr
Das Plangebiet ist vom Kennedydamm aus erschlossen. Über den Kennedydamm, über
die Fischerstraße und die Cecilienallee wird unmittelbar die Innenstadt erreicht. Richtung
Norden beginnt mit dem Kennedydamm durch kreuzungsfreien Anschluss an die Danziger
Straße eine direkte Verbindung zum Flughafen. Die Lage an dieser Erschließungsachse
stellt eine wesentliche Lagequalität für das Plangebiet dar. Auf Grund der Trennung der
Richtungsfahrbahnen ist eine unmittelbare Zufahrt nur aus Richtung Norden, eine Abfahrt
nur in Richtung Süden möglich.
Eine zusätzliche Erschließungsmöglichkeit für das Plangebiet ist über den Karl-Arnold-
Platz sowie den Bennigsen-Platz gegeben. In der Kaiserswerther Straße verlaufen die
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Stadtbahnlinien U78 und U79, die das Plangebiet unmittelbar mit der Innenstadt aber auch
mit der Messe und den nördlichen Stadtvierteln verbinden. Die nächstliegende Haltestelle
in ca. 150 m Entfernung ist @Golzheimer Platz@. An der Theodor-Heuss-Brücke, in ca.
550 m Entfernung (und somit nicht mehr im unmittelbaren Einzugsbereich von 400 m) liegt
eine Haltestelle für die Buslinien: 729, 756, 758, 834 863 und SB 51.
Das Plangebiet quert eine wichtige Ost-West-Fußwegeverbindung, die östlich gelegene
Stadtquartiere mit dem Rheinuferpark verbindet. Der Fußweg wird von dem Gebiet jenseits
des Kenndydamms mit einer Fußgängerbrücke zum Bennigsenplatz, über den Karl-Arnold-
Platz und den Golzheimer Platz bis zum Rheinufer geführt. Während die Brücke über den
Kennedydamm lediglich als Fußgängerbrücke ausgebaut ist, wird der Weg, der den
Bennigsenplatz mit dem Geh- und Radweg am Kenndydamm verbindet, als kombinierter
Geh- und Radweg genutzt.
2. Bisheriges Planungsrecht
2.1 Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan stellt den Kennedydamm als überörtliche Erschließungsstraße
dar.
Die Flächen beiderseits der Straße sind vorrangig als Kerngebiet ausgewiesen und
dokumentieren somit die Bedeutung des Standorts zur Innenstadtentlastung für die
Einrichtung zentraler Nutzungen. Die Flächen westlich des Kennedydamms, in dem das
Plangebiet liegt, sind überwiegend als Kerngebiet ausgewiesen. Nördlich angrenzend ist
die Fläche der Fachhochschule als Sondergebietsfläche gekennzeichnet. Der Karl-Arnold-
Platz ist als Grünfläche, das Grundstück der Kirche St. Albertus Magnus an der Josef-
Gockeln-Straße als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Als Gehwegverbindung
zwischen Grünflächen ist die Fußgängerbrücke über den Kennedydamm mit einer kenn-
zeichnenden Signatur versehen.
2.2 Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Für den nördlichen Abschnitt des Plangebietes und somit für die wesentlichen Baugebiets-
flächen des aufzustellenden Plans galt der Bebauungsplan-Nr. 5379/31 von 1967. Er
setzte für diese Flächen Sondergebiet mit der Zulässigkeit von Geschäfts-, Büro- und
Verwaltungsgebäuden, Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe
des Beherbergungsgewerbe und Vergnügungsstätten, Anlagen für kirchliche und kulturel-
le, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichtsbereitschaft und
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Betriebsinhaber bzw. Betriebsleiter fest. Das Maß der baulichen Nutzung war mit 0,6 für
die Grundflächenzahl (GRZ) und 2,0 für die Geschossflächenzahl (GFZ) angegeben.
Der Bebauungsplan Nr. 5379/31 wurde für das angrenzende Hotel 1983 in einem Teil-
bereich mit der Nummer 5379/45 geändert. Die Änderung bezog sich auf die überbauba-
ren Grundstücksflächen, nicht jedoch auf die Dichtezahlen. Die der Erschließung dienen-
den jetzigen Parzellen 660 und 671 (Andienung Hotelgrundstück) wurden Bestandteil des
Bebauungsplans Nr. 5379/39, rechtsverbindlich seit 28.08.1971. Zu der Zeit waren diese
Parzellen als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Durch ein Änderungsverfahren vom
11.03.1989 wurde das jetzige Flurstück 671 dem nördlich angrenzenden Grundstück
zugeordnet. Das jetzige Flurstück 660 wurde dem südlich angrenzenden Kerngebiet
zugeordnet. Somit entfiel die Ausweisung öffentliche Verkehrsfläche.
Nach dem Eigentümerwechsel 1995 wurden Grunddienstbarkeiten zur Erschließung für
beide Flurstücke zugunsten des Hotelgrundstückes eingetragen (Grundbuch Derendorf
Blatt 8780).
Der Bebauungsplan Nr. 5379/39 sicherte zusätzlich das Planungsrecht für die südlich
angrenzenden Kerngebietsgrundstücke und enthielt eine reduzierte öffentliche Verkehrs-
fläche zum Anschluss an die Fuß- und Radwegeverbindungen vom Karl Arnold Platz zum
Kennedydamm sowie zum Anschluss an die Fußgängerbrücke über den Kennedydamm
Richtung Osten. Die bauliche Dichte für die Kerngebiete war mit GRZ 0,7 und GFZ 2,4
festgesetzt.
Die südlichen Teilflächen des Kennedydamms innerhalb des geplanten räumlichen
Geltungsbereiches war derzeit vom Bebauungsplan Nr. 5479/60 abgedeckt, der hier
öffentliche Straßenverkehrsfläche festsetzte.
2.3 Luftverkehrsrecht
Das Plangebiet liegt innerhalb des Bauschutzbereiches des Verkehrsflughafens Düssel-
dorf im An- und Abflugsektor 33, ca. 3.270 m vom Flughafenbezugspunkt entfernt. Die
zustimmungsfreie Höhe liegt gem. Schreiben der Bezirksregierung vom 15.02.2002 bei
69,4 m ü. NN. Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurde bei der Bezirksregierung
ein Antrag auf Vorprüfung der luftrechtlichen Zustimmung zu dem geplanten Bauvorhaben
gestellt. Die luftrechtliche Zustimmung wurde mit Schreiben vom 27.02.2003 der Bezirks-
regierung Düsseldorf erteilt.
Über längere Zeit hat die Flughafen Düsseldorf GmbH für die Anflugfläche 33 eine Nei-
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gung von 1:40 gefordert und vertreten. Um eine metropole Hochhausentwicklung im
Norden Düsseldorfs nicht zu verhindern, hat die Flughafen Düsseldorf GmbH nun nach
Abwägen ihrer flugbetrieblichen Interessen mit den städtebaulichen Interessen zuge-
stimmt, die Neigung auf 1:30 zu erhöhen. Auf Grund des jetzt zu berücksichtigenden
Neigungsverhältnisses ergibt sich für den Standort des Bauvorhabens eine Höhe der
Anflugfläche von 143 m ü. NN. Das Bauvorhaben hat eine Höhe von ca. 126 m ü. NN. und
liegt damit deutlich unter dieser Höhe.
2.4 Sonstige Planung
Der räumliche Geltungsbereich ist Teil eines Bereiches, für den unter dem Titel @Golzheim-
Süd/ Projektsteuerungsplan, Beiträge zur Stadtplanung und Stadtentwicklung in Düssel-
dorf@ erarbeitet wurden.
In jüngster Zeit zeigt sich, dass aus unterschiedlichen Gründen städtebaulicher
Neuordnungs- und Überplanungsbedarf besteht. Stetig steigende Verkehrsbelastung, eine
projektorientierte Verdichtung und unkontrollierter negativer Veränderungsdruck (z. B.
durch "Showrooms") erfordern eine Auseinandersetzung mit den Themen:
- Erschließung
- maßvolle Lenkung gewünschter Investitionen
- Sicherung einer hochwertigen Identität.
Zur Sicherung der städtebaulichen Zielsetzung, die derzeitige Struktur des Gebietes,
westlich des Kennedydamms, kleinteilig zu verbessern, die Verkehrsbelastung zu kanali-
sieren, gewünschte und erforderliche Investitionen räumlich verträglich zu bündeln und
den Standort insgesamt als hochwertige "Adresse" zu sichern, wurde vom Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung am 02.07.2003 für den Geltungsbereich westlich und
östlich der Josef-Gockeln-Straße der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
5379/57 gefasst.
Auf Grund beantragter Vorhaben zur Errichtung von so genannten "Showrooms" war der
Beschluss über eine Veränderungssperre erforderlich, dieser wurde vom Rat in der
Sitzung am 24.07.2003 gefasst. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan zur Erweiterung
des Hilton-Hotels Nr. 5379/54 sowie dieses Plangebiet wurden vom Aufstellungsbeschluss
ausgenommen.
3. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
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3.1 Generelle Ziele
Da der Standort als City-Entlastungsgebiet nach wie vor von seiner Lagegunst zwischen
City, Hauptbahnhof, Messe und Flughafen profitiert, besteht erheblicher Entwicklungs-
druck auf den Flächen, so dass Anfragen zu Nachverdichtungsmöglichkeiten gestellt
werden.
Die Stadt Düsseldorf ist bestrebt, dort wo Möglichkeiten zur weiteren baulichen Entwick-
lung gegeben sind, baurechtliche Voraussetzungen zu schaffen. Wesentliche Maßgaben
sind jedoch, dass:
- die Verkehrsführung im Gebiet und auf den umliegenden Straßen entsprechend der
zunehmenden Verkehrsmenge optimiert werden kann
- Freiraumqualitäten gewahrt und verbessert werden können
- eine Verbesserung der Versorgung der hier arbeitenden Menschen mit kleineren
Läden, Gastronomie und Dienstleistungen erreicht werden kann.
3.2 Projekt @Sky-Office Kennedydamm@ Düsseldorf
Innerhalb des Geltungsbereiches soll auf der bisher als Parkplatz genutzten Fläche am
Kennedydamm im Zuge der o.g. Nachverdichtung ein Hochhaus errichtet werden. Um zu
einem qualitätvollen Entwurf zu gelangen, wurde Anfang 2002 ein Gutachterverfahren
unter Beteiligung von fünf namhaften Architekturbüros durchgeführt. Der Siegerentwurf
wurde auf Grund folgender städtebaulicher Qualitäten gekürt:
- Die aus zwei aneinander gefügten Linsen zusammengesetzte Grundrissfigur setzt sich
sowohl mit der orthogonalen Anordnung der Gebäude in der Umgebung als auch mit
dem Verlauf des Kennedydamms auseinander.
- Der obere geschwungene Abschluss setzt die Grundrissfigur dreidimensional um und
erzielt auf diese Weise einen positiven Impuls für die Stadtsilhouette.
Das Hochhaus wird sowohl vom Rhein als auch von der Innenstadt erkennbar sein
und kann als _Landmark= aus der Entfernung für das gesamte Gebiet entlang des
Kennedydamms zur Orientierung und zur Identifikation dienen.
Die vorgeschlagenen Elemente der Freiflächengestaltung sowie die Eingangssituation des
Erdgeschoss-Grundrisses sollen sowohl Bezüge des Gebäudes zum Bennigsenplatz
Richtung Westen als auch zum Kennedydamm Rich
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.