Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 11/2005

Bauantrag Am Karlshof 2

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Karlshof 2 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Januar 2005veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Ausnahme von der
  • zu dem Ergebnis, das besondere Gefahren und Belästigungen, z.B. Lärm, für die
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

Bauantrag Am Karlshof 2 - Nutzungsänderung und Erweiterung der bestehenden Lagerhalle Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 35 Abs. 5 GO NW in Verbindung mit § 60 GO NW Beschluss: Der Bezirksvorsteher, Herr Kuczera, und der 1. stellvertretende Bezirksvorsteher, Herr Schulte, beschließen die Erteilung der erforderlichen Ausnahme von der Veränderungssperre. Begründung: Die derzeit für dieses Gebiet bestehende städtebauliche Diskussion und die sicherheitstechnische Prüfung haben zu einer längeren als der ursprünglich erwarteten Laufzeit des Verfahrens geführt. Da der Bauherr das Vorhaben kurzfristig realisieren möchte, ist es erforderlich, eine

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Ö Vorlagen - Nr. 178 11/2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Bauantrag Am Karlshof 2 - Nutzungsänderung und Erweiterung der bestehenden Lagerhalle Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 35 Abs. 5 GO NW in Verbindung mit § 60 GO NW Beschluss: Der Bezirksvorsteher, Herr Kuczera, und der 1. stellvertretende Bezirksvorsteher, Herr Schulte, beschließen die Erteilung der erforderlichen Ausnahme von der Veränderungssperre. Begründung: Die derzeit für dieses Gebiet bestehende städtebauliche Diskussion und die sicherheitstechnische Prüfung haben zu einer längeren als der ursprünglich erwarteten Laufzeit des Verfahrens geführt. Da der Bauherr das Vorhaben kurzfristig realisieren möchte, ist es erforderlich, eine Dringlichkeitsentscheidung zu treffen. - Kuczera - - Schulte - Bezirksvorsteher 1. stellv. Bezirksvorsteher Beschlussentwurf: Bezirksvertretung 8 stimmt der Dringlichkeitsentscheidung zu. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 11/2005 Seite 2 von 3 Betrifft: Bauantrag Am Karlshof 2 -- Nutzungsänderung und Erweiterung der bestehenden Lagerhalle Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Ausnahme von der Veränderungssperre. Sachdarstellung: Das Grundstück Am Karlshof 2 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet. Für den Bereich existiert zudem ein B-Plan-Entwurf und eine Veränderungssperre. Ziel der Veränderungssperre ist die Sicherung der Gewerbenutzung und der Ausschluss von Einzel-handel und Vergnügungsstätten. Es ist geplant, die ehemals vom DRK genutzte massivgebaute Halle zum Abfüllen und Lagern umweltrelevanter Stoffe zu nutzen und zu erweitern. Die Erweiterung erfolgt in Stahlleichtbauweise. Zur Nachbarbebauung im Südosten ist eine grenzständige Brandwand vorgesehen. Von der Architektur werden die bestehenden Strukturen der vorhandenen Halle übernommen. Das Betriebsgrundstück unterliegt den Grundpflichten der Störfall-Verordnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Den Bauvorlagen liegt ein Brandschutzkonzept und eine Sicherheitsbetrachtung zugrunde. Letztere kommt nach Prüfung der zuständigen Behörde zu dem Ergebnis, das besondere Gefahren und Belästigungen, z.B. Lärm, für die Nachbarschaft durch den Betrieb der Anlage nicht bestehen. Von der Veränderungssperre kann eine Aus nahme zugelassen werden, wenn überwiegende Belange nicht entgegenstehen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Ausnahme zugelassen werden sollte, da sich das Vorhaben hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und den Planungszielen des künftigen Bebauungsplanes nicht entgegensteht. Der Nachweis zusätzlicher Stellplätze ist nicht erforderlich. Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt. Ö Vorlagen - Nr. 178 11/2005 Seite 3 von 3 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden soll. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Grundriss Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 8 27.01.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 11/2005