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Ö Vorlagen - Nr. 178 11/2005
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Beschlussvorlage
Bauantrag Am Karlshof 2 - Nutzungsänderung und Erweiterung der bestehenden
Lagerhalle
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 35 Abs. 5 GO NW in Verbindung mit § 60 GO NW
Beschluss: Der Bezirksvorsteher, Herr Kuczera, und der 1. stellvertretende
Bezirksvorsteher, Herr Schulte, beschließen die Erteilung der
erforderlichen Ausnahme von der Veränderungssperre.
Begründung: Die derzeit für dieses Gebiet bestehende städtebauliche Diskussion und
die sicherheitstechnische Prüfung haben zu einer längeren als der
ursprünglich erwarteten Laufzeit des Verfahrens geführt. Da der Bauherr
das Vorhaben kurzfristig realisieren möchte, ist es erforderlich, eine
Dringlichkeitsentscheidung zu treffen.
- Kuczera - - Schulte -
Bezirksvorsteher 1. stellv. Bezirksvorsteher
Beschlussentwurf:
Bezirksvertretung 8 stimmt der Dringlichkeitsentscheidung zu.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Betrifft:
Bauantrag Am Karlshof 2 -- Nutzungsänderung und Erweiterung der bestehenden
Lagerhalle
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Ausnahme von der
Veränderungssperre.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Am Karlshof 2 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt.
Die nähere Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet.
Für den Bereich existiert zudem ein B-Plan-Entwurf und eine Veränderungssperre. Ziel der
Veränderungssperre ist die Sicherung der Gewerbenutzung und der Ausschluss von
Einzel-handel und Vergnügungsstätten.
Es ist geplant, die ehemals vom DRK genutzte massivgebaute Halle zum Abfüllen und
Lagern umweltrelevanter Stoffe zu nutzen und zu erweitern. Die Erweiterung erfolgt in
Stahlleichtbauweise. Zur Nachbarbebauung im Südosten ist eine grenzständige
Brandwand vorgesehen. Von der Architektur werden die bestehenden Strukturen der
vorhandenen Halle übernommen.
Das Betriebsgrundstück unterliegt den Grundpflichten der Störfall-Verordnung nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz. Den Bauvorlagen liegt ein Brandschutzkonzept und eine
Sicherheitsbetrachtung zugrunde. Letztere kommt nach Prüfung der zuständigen Behörde
zu dem Ergebnis, das besondere Gefahren und Belästigungen, z.B. Lärm, für die
Nachbarschaft durch den Betrieb der Anlage nicht bestehen.
Von der Veränderungssperre kann eine Aus nahme zugelassen werden, wenn
überwiegende Belange nicht entgegenstehen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Ausnahme zugelassen werden sollte, da sich
das Vorhaben hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügt und den Planungszielen des künftigen Bebauungsplanes nicht
entgegensteht.
Der Nachweis zusätzlicher Stellplätze ist nicht erforderlich.
Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt.
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Ausnahme von der
Veränderungssperre erteilt werden soll.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Grundriss
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 27.01.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin