Beschlussvorlage Aktenzeichen BV7/031/2026

Bauantrag Heyestraße 178 - Temporäre Nutzung als Veranstaltungsfläche -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heyestraße 178 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 6Dokumente 4. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Befreiung von der Art der baulichen Nutzung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Für das Grundstück an der Heyestraße 178 gilt der einfache Bebauungsplan Nr. 5976/007 aus dem Jahr 1961, der die Art der baulichen Nutzung als Großgewerbegebiet für gewerbliche Anlagen und Gebäude der industriellen Nutzung festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV7/031/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Ausschnitt Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Sitzung · TOP 3.5

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV7/031/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Heyestraße 178 - Temporäre Nutzung als Veranstaltungsfläche - Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 24.02.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Befreiung von der Art der baulichen Nutzung. Sachdarstellung: Für das Grundstück an der Heyestraße 178 gilt der einfache Bebauungsplan Nr. 5976/007 aus dem Jahr 1961, der die Art der baulichen Nutzung als Großgewerbegebiet für gewerbliche Anlagen und Gebäude der industriellen Nutzung festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Derzeit ist die Fläche auf dem Grundstück unbebaut. Geplant ist die temporäre Nutzung als Veranstaltungsstätte vom 26. März bis zum 10. Mai 2026. Hierzu soll eine ca. 20.000 m² große Fläche für eine Artisten-Show genutzt werden. Das 2.000 m² große Zirkuszelt bietet für 2.350 Besucher Platz. Des Weiteren soll ein. 570 m² großes Artistenzelt, ein 1.500 m² großes Gastronomie- und Eingangszelt, ein VIP-Zelt und ein Zelt für die Personalküche aufgestellt werden. Es sind ca. 50 Vorstellungen geplant. Bei den Veranstaltungen kommen keine Tiere zum Einsatz. Die Artisten-Show gastierte bereits von März bis April 2024 auf diesem Grundstück. Für die Nutzung als temporäre Veranstaltungsstätte ist die Erteilung einer Befreiung Seite 2 von der Art der baulichen Nutzung mit der Festsetzung der Fläche als Großgewerbegebiet erforderlich.   Begründung: Der Befreiung kann zugestimmt werden, da die Nutzung der Fläche als Veranstaltungsort nur als Zwischennutzung geplant ist. Sie steht der baulichen Weiterentwicklung des Glasmacherviertels nicht im Wege. Das Grundstück wurde bereits in der Vergangenheit als Event-Fläche genutzt. Bei den Aufbauten handelt es sich um temporäre Anlagen, die nicht zu einer baulichen Veränderung des Grundstücks führen. Um die verkehrliche Situation mit Rückblick auf die Veranstaltungen von 2024 zu verbessern, werden unbewirtschaftete Pkw-Stellplätze angeboten. Ein abgestimmtes Verkehrskonzept zielt auf eine Optimierung der zu erwartenden Mehrverkehre im Zuge der Showevents ab, um eventuelle Rückstauereignisse bei der An- und Abreise sowie potenzielles Parken in den umliegenden Quartieren zu vermeiden. Zur Entzerrung wird neben der Einfahrt an der Heyestraße und der Ausfahrt über den Straßenzug Im Brühl eine weitere Ein- und Ausfahrt an der Straße Nach den Mauresköthen für das Veranstaltungsgelände vorgesehen. Durch personellen Einsatz von Verkehrshelfenden im Bereich der Einfahrten und Knotenpunkten kann der Verkehr bedarfsgerecht geleitet werden. Eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist durch die Nähe zur S-Bahn und U-Bahn gegeben. Die Einhaltung der zulässigen Lärmimmissionen wird durch ein Gutachten nachgewiesen. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Nachrichtlich: Für das Vorhaben werden keine Bäume gefällt. Es wird mit circa 400 Kraftfahrzeugen pro Veranstaltung gerechnet. Das Gelände verfügt über rund 415 Stellplätze für die Besucher der Veranstaltungen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Ausschnitt Bebauungsplan Lageplan
Katasterauszug als Text anzeigen
Title: 00576061.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00576061.pdf Published Time: Wed, 04 Feb 2026 09:29:37 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/031/2026