Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 172/ 6/2019

Bauvoranfrage Bruchstraße 64, Schwelmer Straße 1 - 11a

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schwelmer Straße 1 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 8. Januar 2019veröffentlicht

Themen

+2 weitere Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
  • > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00333360.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:51:21 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 172/ 6/2019 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft:

Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 172/ 6/2019 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00333360.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:51:21 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 172/ 6/2019 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Bruchstraße 64, Schwelmer Straße 1 - 11a - Errichtung von 7 Wohngebäuden mit gemeinsamer Tiefgarage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ergibt sich aus dem geltenden Planungsrecht, der geplanten Bebauung im Hintergelände, der Größe des Grundstücks von mehr als 1.000 m² und dem Bauvolumen von über 7.000 m³. Die Grundstücke Bruchstraße 64 und Schwelmer Straße 1-11, 11a liegen im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 5777/06, der lediglich Fluchtlinien festsetzt. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB. Weiterhin liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung des Stadtgebietes 02, deren Ziel es u.a. ist, die charakteristischen Gründerzeitfassaden zu schützen. Die nähere Umgebung ist geprägt von Wohnen und Kleingewerbe zur Nahversorgung. Die vorhandene geschlossene Blockrandbebauung weist Bautiefen von ca. 12 m bis 14,20 m und Firsthöhen zwischen ca. 17,30 m und ca. 22,20 m auf. Unter Einbeziehung der gründerzeitlichen Fassade sollen auf dem Grundstück Bruchstr. 64 zwei neue Wohnhäuser errichtet werden. Gegenüber dem vorhandenen Gebäude sind zwei zusätzliche Geschosse geplant, so dass die geplanten Gebäude mit 5 Geschossen und ausgebautem Dachgeschoss die Trauf- und Firsthöhen des angrenzenden Gebäudes Bruchstr. 50 aufnehmen. Die zurückgesetzten Gebäude auf dem Grundstück Schwelmer Str. 7 sollen abgebrochen werden. Straßenseitig soll die Baulücke mit einem IV- und einem V-geschossigen Wohnhaus mit jeweils ausgebautem Dachgeschoss geschlossen werden. Das Gebäude Schwelmer Str. 7 passt sich damit der Trauf- und Firsthöhe des Gebäudes Schwelmer Str. 13 an. Im Blockinnenbereich sind 3 II-III-geschossige Stadthäuser mit Flachdach und Gebäudehöhen von 6,50m (II-geschossig) und 9,50m (III-geschossig) geplant. Die Häuser im Innenhof sowie die geplante Tiefgarage werden über eine Tordurchfahrt im Haus Schwelmer Straße 7 erschlossen. Begründung: Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung des Vorbescheides. Die Wohnnutzung entspricht der vorherrschenden Nutzung in der Umgebung und fügt sich somit nach Art der Nutzung ein. Die vorhandene störende gewerbliche Nutzung des Grundstücks Schwelmer Str. 7 wird aufgegeben. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche fügen sich die Gebäude in die nähere Umgebung ein. Vorlage 172/ 6/2019 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Durch die Schließung des Blockrandes wird der gründerzeitliche Block vervollständigt. Die Fassade des Eckgebäudes wird erhalten. Die Bebauung nimmt die Höhen und Bautiefen zu den Nachbargebäuden auf, der Höhenversprung zum Haus Bruchstraße 50 wird korrigiert. Die geplanten Stadthäuser entsprechen der bereits im Blockinnenbereich vorhandenen Bebauung. Dort sind bereits Wohnbebauungen in geschlossener Bauweise mit Flachdach und Höhen zwischen 7,48m und 11,40 vorhanden. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden voraussichtlich in der Tiefgarage nachgewiesen, deren Erdüberdeckung intensiv begrünt werden soll. Der Stellplatznachweis und die Frage, ob schützenswerte Bäume betroffen sind, sind Gegenstand des Bauantragsverfahrens. Die vorhandene Versiegelung des Grundstückes soll reduziert und zusätzlich begrünt werden. Die beabsichtigten Abbrüche werden der Bezirksvertretung gesondert vorgestellt. Anlagen: - Katasterauszug - Luftbild - Auszug B-Plan - Lageplan - Versiegelungsplan - Ansichten - Fotos/Perspektiven Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 2 23.01.2019 -/-¹ -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Frau Zuschke

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172/ 6/2019