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Ö Vorlagen - Nr. 179 23/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Nosthofenstraße 48 - 74 - Neubau von 14 Reihenhäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich des Bauens außerhalb der überbaubaren Flächen, der
Stellplatzanordnung und der Dachneigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Nosthofenstraße 48 - 74 liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5872/17, der das Gebiet als allgemeines
Wohngebiet ausweist und u.a. durch Baugrenzen überbaubare Flächen, unterirdische
Stellplätze und eine Dachneigung von 22° festsetzt.
Geplant ist die Errichtung von 14 II-geschossigen Reihenhäusern mit Satteldach und 14
oberirdischen Garagen. Alle Häuser sollen reine Südlage erhalten.
Die Bruttogeschossfläche für die 14 Reihenhäuser soll ca. 2.332 qm betragen.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da außerhalb der überbaubaren Flächen gebaut werden soll und die
Stellplätze oberirdisch vorgesehen sind. Zudem soll die festgesetzte Dachneigung von
22° mit geplanten ca. 42° überschritten werden.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Auf die Errichtung des möglich
Geschosswohnungsbaus soll verzichtet wer den, da ein großer Bedarf an
familiengerechten Einfamilienhäusern besteht. Da das Vorhaben zudem im Rahmen des
"kostensparenden Bauens" realisiert werden soll, sind die Garagen oberirdisch
vorgesehen. Um die vorhandene Bebauung nicht den Verkehrsimmissionen auszusetzen,
sind die Garagen zu dem bestehenden Parkplatz als Garagenhof vorgesehen. Auch die
stärker geneigten Dächer sind städtebaulich vertretbar. Die GRZ von 0,3 wird um 0,03, die
GFZ von 1,0 wird um 0,33 unterschritten.,
Das Vorhaben macht den Nachweis von 14 Stellplätzen erforderlich. Diese werden in
Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
RSD AllVorlg.WPT
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Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 18.02.05 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin