Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 23/2005

Bauvoranfrage zur Errichtung von 14 Reihenhäusern

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Werstener Friedhofstraße 66 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 14. Februar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Bauens außerhalb der überbaubaren Flächen, der Stellplatzanordnung und der Dachneigung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 179 23/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Nosthofenstraße 48 - 74 - Neubau von 14 Reihenhäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Bauens außerhalb der überbaubaren Flächen, der Stellplatzanordnung und der Dachneigung. Sachdarstellung: Das Grundstück Nosthofenstraße 48 - 74 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5872/17, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausweist und u.a. durch Baugrenzen überbaubare Flächen, unterirdische Stellplätze und eine Dachneigung von 22° festsetzt. Geplant ist die Errichtung von 14 II-geschossigen Reihenhäusern mit Satteldach und 14 oberirdischen Garagen. Alle Häuser sollen reine Südlage erhalten. Die Bruttogeschossfläche für die 14 Reihenhäuser soll ca. 2.332 qm betragen. Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da außerhalb der überbaubaren Flächen gebaut werden soll und die Stellplätze oberirdisch vorgesehen sind. Zudem soll die festgesetzte Dachneigung von 22° mit geplanten ca. 42° überschritten werden. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Auf die Errichtung des möglich Geschosswohnungsbaus soll verzichtet wer den, da ein großer Bedarf an familiengerechten Einfamilienhäusern besteht. Da das Vorhaben zudem im Rahmen des "kostensparenden Bauens" realisiert werden soll, sind die Garagen oberirdisch vorgesehen. Um die vorhandene Bebauung nicht den Verkehrsimmissionen auszusetzen, sind die Garagen zu dem bestehenden Parkplatz als Garagenhof vorgesehen. Auch die stärker geneigten Dächer sind städtebaulich vertretbar. Die GRZ von 0,3 wird um 0,03, die GFZ von 1,0 wird um 0,33 unterschritten., Das Vorhaben macht den Nachweis von 14 Stellplätzen erforderlich. Diese werden in Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 23/2005 Seite 2 von 2 Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 18.02.05 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 23/2005