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Ö Vorlagen - Nr. 179 46/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Eichelstraße o.Nr. - Neubau von 2 Doppelhäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Eichelstraße o. Nr. liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt.
Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet.
Geplant ist die Errichtung von zwei II-geschossigen Doppelhäusern in einer heute
üblichen Gebäudetiefe von 13,00 m.
Da das Vorhaben nach seiner Art in diesem Gebiet zulässig ist und sich auch nach
seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen
Rechtsanspruch auf Erteilung des Vorbescheides. Das Vorhaben ergänzt die bestehende
II- und III-geschossige, straßenrandnahe Bebauung mit Vorgärten und Gärten im
Hinterland. Diese Siedlungsstruktur stellt in dem hier maßgeblichen Bereich das prägende
Moment dar.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 4 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze
sollen in Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Das Antragsgrundstück ist größtenteils mit Forstpflanzen bepflanzt und somit Wald.
Allerdings kann die Bepflanzung einer Bebauung nicht entgegenstehen, da gemäß Erlass
des Ministeriums, "die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch sich nur nach
der vorhandenen Bebauung und Erschließung beurteilt. Ein hiernach unbedenkliches
Vorhaben kann nach bisheriger Rechtsprechung als solches durch Vorschriften der
Walderhaltung nicht verhindert werden." Der Leiter des Forstamtes Mettmann und das
Garten-, Friedhofs- und Forstamt haben der geplanten Bebauung zugestimmt.
Hinweis:
Der Bezirksvertretung hat bereits eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 Reihenhäusern
auf diesem Grundstück vorgelegen. Die Bezirksvertretung hat seinerzeit vorlagegemäß
beschlossen.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 179 46/2004
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansicht
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 26.03.04 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin