Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 46/2004

Bauvoranfrage Eichelstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Eichelstraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 18. März 2004veröffentlicht

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Eichelstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

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Ö Vorlagen - Nr. 179 46/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Eichelstraße o.Nr. - Neubau von 2 Doppelhäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Eichelstraße o. Nr. liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet. Geplant ist die Errichtung von zwei II-geschossigen Doppelhäusern in einer heute üblichen Gebäudetiefe von 13,00 m. Da das Vorhaben nach seiner Art in diesem Gebiet zulässig ist und sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Erteilung des Vorbescheides. Das Vorhaben ergänzt die bestehende II- und III-geschossige, straßenrandnahe Bebauung mit Vorgärten und Gärten im Hinterland. Diese Siedlungsstruktur stellt in dem hier maßgeblichen Bereich das prägende Moment dar. Das Vorhaben macht den Nachweis von 4 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze sollen in Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Das Antragsgrundstück ist größtenteils mit Forstpflanzen bepflanzt und somit Wald. Allerdings kann die Bepflanzung einer Bebauung nicht entgegenstehen, da gemäß Erlass des Ministeriums, "die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch sich nur nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung beurteilt. Ein hiernach unbedenkliches Vorhaben kann nach bisheriger Rechtsprechung als solches durch Vorschriften der Walderhaltung nicht verhindert werden." Der Leiter des Forstamtes Mettmann und das Garten-, Friedhofs- und Forstamt haben der geplanten Bebauung zugestimmt. Hinweis: Der Bezirksvertretung hat bereits eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 Reihenhäusern auf diesem Grundstück vorgelegen. Die Bezirksvertretung hat seinerzeit vorlagegemäß beschlossen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 46/2004 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansicht Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 26.03.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 46/2004