Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 23/2004

Bauvoranfrage Nöggerathweg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Nöggerathweg · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Februar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt S die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch(BauGB) hinsichtlich S der Überschreitung der Baugrenze (Wohngebäude und Garagen) S sowie der Bauweise (4 Doppelhaushälften statt einer Hausgruppe) und S die Zulassung einer Ausnahme hinsichtlich der abweichenden Anordnung von Garagen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Nöggerathweg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 179 23/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Nöggerathweg und andere - Errichtung von 59 Einfamilien-Reihenhäusern und 64 Garagen Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt S die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch(BauGB) hinsichtlich S der Überschreitung der Baugrenze (Wohngebäude und Garagen) S sowie der Bauweise (4 Doppelhaushälften statt einer Hausgruppe) und S die Zulassung einer Ausnahme hinsichtlich der abweichenden Anordnung von Garagen. Sachdarstellung: Das Grundstück Nöggerathweg liegt im Bereich des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5673/25, der hier u.a. Baugrenzen und als Bauweise Hausgruppen festsetzt. Der Bebauungsplan sieht vor, dass ausnahmsweise im Einzelfall Stellplätze, Carports und Garagen in vom Bebauungsplan abweichender Anordnung auf dem Grundstück zugelassen werden können. Geplant ist die Errichtung von 59 zweigeschossigen Einfamilienreihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und 64 Garagen. Um eine bessere Wohnqualität zu schaffen wird die Lage der Baukörper abweichend vom Bebauungsplan konzipiert. Ursprünglich im Bebauungsplan festgesetzte Nordgärten werden zu Südgärten, und Ostgärten werden zu Westgärten. Nur die Häuserzeile zum See behält aufgrund der Seeorientierung Nordgärten. Daraus ergibt sich auch abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine veränderte Anordnung der Garagen, z.T. mit Verlegung in die Häuser selbst (am Nöggerathweg). Um einen harmonischen Übergang zum benachbarten westlichen Wohngebiet WR3, das überwiegend mit Doppelhaushälften und freistehenden Einfamilienhäusern bebaut ist, zu erreichen, sollen statt der festgesetzten Hausgruppe 2 Doppelhäuser mit symmetrischer Garagenanordnung errichtet werden. Die im Bebauungsplan vorgesehene Reihung von Garagen entfällt; dadurch verbessert sich die Eingangssituation der gegenüberliegenden Hausgruppe. Diese Hausgruppe erhält zudem einen leicht abknickenden Baukörper, so dass die Fluchtlinien der Baukörper im angrenzenden WR 3 aufgenommen werden. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich, weil aufgrund der veränderten Lage der Baukörper außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen gebaut werden soll und von der festgesetzten Bauweise (Hausgruppen) abgewichen werden soll. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 23/2004 Seite 2 von 2 Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie diese für städtebaulich vertretbar hält. Die veränderte Lage der Baukörper zur Himmelsrichtung führt zu einer wesentlichen Verbesserung der Wohnsituation. Die Lage der Baukörper/Garagen außerhalb der Baugrenzen und das Abweichen von der festgesetzten Bauweise ist im vorliegenden Fall mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Nachbareinverständnisse für die Bebauung Richtung Nöggerathweg werden eingeholt, so dass nachbarschützende Belange nicht tangiert werden. Um das Bauvorhaben realisieren zu können, ist hinsichtlich der Anordnung der Garagen die Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Absatz 1 BauG erforderlich. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Zulassung der Ausnahme, da aus Sicht öffentlicher Belange (Gestaltung/Umweltschutz, Sicherheit u.a.) keine Bedenken bestehen. Zwei schützenwerte Bäume sind von dem Bauvorhaben betroffen. Eine Fällgenehmigung liegt bereits vor. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 63 Stellplätzen erforderlich, 64 Garagen werden auf dem Antragsgrundstück errichtet. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen und eine Ausnahme nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, das Bauvolumen größer als 7.000 m³ und das Grundstück größer als 1.000qm ist. Anlage: Lageplan mit Baurecht (Kopie) Ansichten Schnitt Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 23/2004