Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/179/2025

Bauvoranfrage, Friedrichstraße 61a – Neubau eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Friedrichstraße 61a · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 12Dokumente 13. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage sowie der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung und der Baugrenze.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das geplante Bauvorhaben an der Friedrichstraße 61a liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5475/045, der hinsichtlich der Art der Nutzung ein „D"-Gebiet (Geschäftsgebiet) festsetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan Baugrenzen entlang der Straßenbegrenzungslinie fest. Das Vorhaben wird bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt. Demnach ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, nach der Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist. Die Planung umfasst den Abbruch des Bestandgebäudes sowie den Neubau eines VI - geschossigen Wohn- und Geschäftshauses und eines III-geschossigen Hofgebäudes. Straßenseitig ist eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss geplant. Im 1. bis zum 6. Obergeschoss und im neu geplanten Hofgebäude sollen insgesamt 16 Wohneinheiten entstehen. Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV3/179/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage, Friedrichstraße 61a - Neubau eines mehrgeschossigen Wohn - und Geschäftshauses Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 04.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage sowie der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung und der Baugrenze. Sachdarstellung: Das geplante Bauvorhaben an der Friedrichstraße 61a liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5475/045, der hinsichtlich der Art der Nutzung ein „D"-Gebiet (Geschäftsgebiet) festsetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan Baugrenzen entlang der Straßenbegrenzungslinie fest. Das Vorhaben wird bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt. Demnach ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, nach der Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist. Die Planung umfasst den Abbruch des Bestandgebäudes sowie den Neubau eines VI - geschossigen Wohn- und Geschäftshauses und eines III-geschossigen Hofgebäudes. Straßenseitig ist eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss geplant. Im 1. bis zum 6. Obergeschoss und im neu geplanten Hofgebäude sollen insgesamt 16 Wohneinheiten entstehen. Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Das Planungsgrundstück liegt in einem D-Gebiet (Geschäftsgebiet). In den umliegenden Gebäuden befinden sich vorwiegend Gebäude mit einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss und einer Wohnnutzung in den darüber liegenden Geschossen. Mit der geplanten gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss wird der Geschäftsstraße Rechnung getragen. Bedenken gegen die Wohnnutzung im rückwärtigen Grundstücksbereich und den oberen Geschossen bestehen nicht. Bezüglich des Maßes der Nutzung orientiert sich das Bauvorhaben mit einer Gebäudehöhe von 22,83 m exakt an der Umgebungsbebauung (Herzogstraße 8) und fügt sich somit in die nähere Umgebung ein. Die Baugrenze wird durch den geplanten ca. 3,70 m breiten Erker um ca. 1 m ab dem 1. Obergeschoss überschritten. Die geringfügige Überschreitung der Baugrenze ist ausnahmsweise zulässig. Sowohl die straßenbegleitende Bebauung als auch der rückwärtige Bereich sind geprägt durch die geschlossene Bauweise. Zudem nimmt die geplante Bebauung die geschlossene Bauweise der noch vorhandenen Bebauung auf. Das Grundstück ist zum heutigen Zeitpunkt vollständig überbaut. Dies gilt auch für weitere Grundstücke im prägenden Blockinnenbereich, wie z. B. die Nachbargrundstücke Friedrichstraße 61, 61c und 63. Daher fügt sich das geplante Vorhaben auch hinsichtlich der Bauweise und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung der rückwärtigen Wohnbebauung erfolgt durch den Innenhof, das straßenseitige Gebäude mit der Gewerbeeinheit im Erdgeschoss wird über die Friedrichstraße erschlossen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Genehmigung der Bauvoranfrage und der erforderlichen Befreiungen. Nachrichtlich: Insgesamt sind 8 Stellplätze erforderlich. Zwei werden auf dem Grundstück selbst im rückwärtigen Grundstücksbereich errichtet, die restlichen sechs sollen abgelöst werden. Vom Bauvorhaben sind keine satzungsgeschützten Bäume betroffen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Grundriss_EG Schnitt A-A Schnitt B-B Schnitt C-C Ansicht_Straße Perspektive 1 Perspektive 2 Perspektive 3
Grundriss_EG als Text anzeigen
Title: MFH Neubau Friedrichstraße URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566025.pdf Published Time: Wed, 22 Oct 2025 07:44:16 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: ## ZEICHNUNG:PROJEKT: Planersteller 420*297 A3 BlattgrößeMaßstab Datum 1:100 > Dateiname:Friedrich61a_Entwurf_250327.pln > Pfad:/Volumes/1_Projekte/2022_03_Friedrichstr61a/2.2_CAD/3_Entwurf/Friedrich61a_Entwurf_250327.pln ## BAUVORHABEN: ## FRIE61A - ## MFH Neubau Friedrichstraße ## Friedrichstraße 61 a ## 40217 Düsseldorf JH/GS # 4.01_EGFRIE61a 03.04.25 ## PHASE: VORANFRAGE > 16 STG x 18,4 x 26 3Stg x 185 x 26 9 1,20 26 1,20 9 8515 10,185 35 3,00 35 14,05 35 11,05 5,92 14,75 6,30 35 3,33 55 2,04 2,8535 35 2,55 15 8,15 35 15,004,665 10,985 1,30 2,45 40 1,20 15 1,20 15 35 175 175 > 2,385 15 > 20 > 1,74 15 2,00 15 > 465 11,265 255 35 1,15 > 755 2,165 11 > 3,00 > 1,50 1,325 1,01 > 3,00 1,355 1,10 245 2,3035 3,20 > 535 38 345 4,985 35 4,79 345 +0,06 > 4,24 1,50 1,55 11,19 31 20 305 > 26175 2,765 1,50 5,47 +/-0,00 +0,08 Innenhof > 34 x Fahrrad-St.pl. > übereinander > Doppelparker WC H WC D Kabine Aufzug 1,10/2,10 > Lage desBaumes muss > noch abgestimmt werden! > Gewerbe > Zugang Wohngeschosse RH: 5,85m bis UK.abg.Decke > Nach Abstimmung Gewerbe > Nutzung/ Nutzer steht noch nicht fest Verkleidung DurchfahrtFassadenbegrünung Nachbarwand Nachbarwand statische Maßnahmen nach Abstimmung > Wohnen > Fassadenbegrünung Lichthof > 3,19 Parkplatz NF: 33,28 m2 RH: 3,1 m Fahrrad Abstell NF: 40,33 m2 RH: 3,1 m Gewerbe Aussen EG NGF: 0,00 m2 RH: 3,7 m Gewerbe EG NF: 68,69 m2 RH: 2,85 m Müll/Abst. NF: 6,07 m2 RH: 3,7 m Gewerbe EG WCs NF: 9,58 m2 RH: 2,85 m > CC > 35 2,215 > 175 > 1,645 205 16 90 1,955 425 90 1,955 16 > 255 25 3,11 72 2,26 1,465 2,26 > 3,19 51 > 505 3,11 35 6,775 9 > 10,83 > 20 5,225 175 > 20 1,97 > 1,575 8 3,575 > 5,25 355 > 175 > 1,675 175 2x PKW St.Pl. Beh.ger. Doppelparkstand Breite gem. EAR 23 6,30 x 5,20m 36,97ü.NN 37,05ü.NN 37,03ü.NN RH: 3,19 m BB AA
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Title: MFH Neubau Friedrichstraße URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566035.pdf Published Time: Wed, 22 Oct 2025 07:45:48 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: ZEICHNUNG:PROJEKT: Planersteller 420*297 A3 BlattgrößeMaßstab Datum 1:100 > Dateiname:Friedrich61a_Entwurf_250327.pln > Pfad:/Volumes/1_Projekte/2022_03_Friedrichstr61a/2.2_CAD/3_Entwurf/Friedrich61a_Entwurf_250327.pln BAUVORHABEN: ARCHITEKT: A R C H I T E K T E N G R U P P E M. A. J O N A S H O F M A N N S C H L O S S S T R A S S E 54 4 0 4 7 7 D Ü S S E L D O R F T E L. 0 1 7 8 6 5 9 9 7 9 9 [email protected] BAUHERREN: F.W. Böhmer GmbH & Co. KG, c/o GRP Steuerkanzlei, Lindemannstraße 90-92, 40237 Düsseldorf FRIE61A - MFH Neubau Friedrichstraße Friedrichstraße 61 a 40217 Düsseldorf JH/GS ## 4.11_Ansicht StraßeFRIE61a 03.04.25 PHASE: VORANFRAGE 0,06 15,45 18,425 22,835 19,15 16,665 15,675 17,745 20,235 16,65 15,5515,55 16,65 19,15 20,90 0,085 22,835 0,00 5,88 12,475 3,55 9,50 6,525 19,15 OK. First 59,80ü.NN OK. DR 56,11ü.NN OK.DR 53,63ü.NN 37,03 ü.NN OK.DR 52,64ü.NN OK.DR 54,71ü.NN OK.First 57,20ü.NN 37,05ü.NN OK. DR 56,11ü.NN OK.Brüstung UK.Brüstung HGH OK.Brüstung UK.Brüstung OK. First 59,80ü.NN 36,97 ü.NN UK.Vorbau OK. DR 56,11ü.NN Friedrichstraße 61aFriedrichstraße 61b Herzogstraße 9 Bestand Abbruch Perspektive Detail Fenster
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