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Ö Vorlagen - Nr. 179 21/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Johannes-Hesse-Straße 44 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit
Tiefgarage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit, der Bauweise, der Überschreitungen der
Grundflächenzahl (GRZ) und der Baugrenzen sowie der Dachgestaltung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Johannes-Hesse-Straße 44 liegt im Gelt ungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6270/04 aus dem Jahr 1972, der das Gebiet als
allgemeines Wohngebiet ausweist und u.a. eine zwingende VI- und eine I-Geschossigkeit,
eine geschlossene Bebauung, eine GRZ von 0,4, Baugrenzen und ein Flachdach
festsetzt.
Geplant ist der Neubau eines III-geschossigen Mehrfamilienhauses mit Staffelgeschoss.
Insgesamt sollen ca. 14 Eigentumswohnungen neu entstehen. Die Erschließung erfolgt
von der Johannes-Hesse-Straße aus. Die Tiefgarage ragt ca. 1,50 m aus dem
vorhandenen Gelände heraus; sie wird durch eine Zufahrtsrampe an der südlichen
Grundstücksgrenze erschlossen.
Das Bauvolumen beträgt ca. 10.450 cbm. Die architektonische Gestaltung bleibt dem
Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befrei ungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da die festgesetzte Geschossigkeit nicht eingehalten wird,
von der geschlossenen Bauweise rückwärtig abgewichen und die GRZ von 0,4 um 0,31
überschritten werden soll. Zudem werden die Baugrenzen überschritten und statt eines
Flachdaches ist auf dem Staffelgeschoss ein Pultdach vorgesehen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die Schimmelpfennigstraße wurde wie im
Bebauungsplan festgesetzt ausgebaut. Durch den Erhalt der Gebäude Einsiedelstraße 26
bis 32a wurden die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes in diesem Bereich
inzwischen faktisch überholt. Die festgesetzen Baugrenzen, die geschlossene Bebauung
und die Zahl der Vollgeschosse entsprechen nicht der vorhandenen Bausubstanz und
lassen eine sinnvolle Bebauung des Baugrundstücks nur unter Erteilung von Befreiungen
zu. Die Überschreitung der GRZ ergibt sich daraus, dass die Tiefgarage, die aus dem
Gelände herausragt, in die Berechnung einbezogen werden muss; die oberirdische
Bebauung hält ansonsten die festgesetzte GRZ von 0,4 ein.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 179 21/2005
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Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 14 Stellplätzen erforderlich. In der Tiefgarage
auf dem eigenen Grundstück sollen 20 Stellplätze nachgewiesen werden.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen satzungsgeschützte Bäume gefällt
werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs-
und Forstamt im Baugenehmigungsverfahren.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Bauvolumen größer als 7.000 cbm ist.
Anlagen:
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
- Ansichten, Schnitt
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 18.02.2005 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin