Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 21/2005

Bauvoranfrage Johannes-Hesse-Straße 44

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Johannes-Hesse-Straße 44 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 14. Februar 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit, der Bauweise, der Überschreitungen der Grundflächenzahl (GRZ) und der Baugrenzen sowie der Dachgestaltung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 179 21/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Johannes-Hesse-Straße 44 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit, der Bauweise, der Überschreitungen der Grundflächenzahl (GRZ) und der Baugrenzen sowie der Dachgestaltung. Sachdarstellung: Das Grundstück Johannes-Hesse-Straße 44 liegt im Gelt ungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6270/04 aus dem Jahr 1972, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausweist und u.a. eine zwingende VI- und eine I-Geschossigkeit, eine geschlossene Bebauung, eine GRZ von 0,4, Baugrenzen und ein Flachdach festsetzt. Geplant ist der Neubau eines III-geschossigen Mehrfamilienhauses mit Staffelgeschoss. Insgesamt sollen ca. 14 Eigentumswohnungen neu entstehen. Die Erschließung erfolgt von der Johannes-Hesse-Straße aus. Die Tiefgarage ragt ca. 1,50 m aus dem vorhandenen Gelände heraus; sie wird durch eine Zufahrtsrampe an der südlichen Grundstücksgrenze erschlossen. Das Bauvolumen beträgt ca. 10.450 cbm. Die architektonische Gestaltung bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befrei ungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die festgesetzte Geschossigkeit nicht eingehalten wird, von der geschlossenen Bauweise rückwärtig abgewichen und die GRZ von 0,4 um 0,31 überschritten werden soll. Zudem werden die Baugrenzen überschritten und statt eines Flachdaches ist auf dem Staffelgeschoss ein Pultdach vorgesehen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die Schimmelpfennigstraße wurde wie im Bebauungsplan festgesetzt ausgebaut. Durch den Erhalt der Gebäude Einsiedelstraße 26 bis 32a wurden die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes in diesem Bereich inzwischen faktisch überholt. Die festgesetzen Baugrenzen, die geschlossene Bebauung und die Zahl der Vollgeschosse entsprechen nicht der vorhandenen Bausubstanz und lassen eine sinnvolle Bebauung des Baugrundstücks nur unter Erteilung von Befreiungen zu. Die Überschreitung der GRZ ergibt sich daraus, dass die Tiefgarage, die aus dem Gelände herausragt, in die Berechnung einbezogen werden muss; die oberirdische Bebauung hält ansonsten die festgesetzte GRZ von 0,4 ein. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 21/2005 Seite 2 von 2 Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 14 Stellplätzen erforderlich. In der Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück sollen 20 Stellplätze nachgewiesen werden. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt im Baugenehmigungsverfahren. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Bauvolumen größer als 7.000 cbm ist. Anlagen: - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan - Ansichten, Schnitt Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 18.02.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 21/2005