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Ö Vorlagen - Nr. 175 47/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Leuchtenberger Kirchweg 69 -- Neubau eines Einfamilienhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Leuchtenberger Kirchweg 69 liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Fluchtlinienplanes Nr. 5083/02, der eine straßenseitige Fluchtlinie
festsetzt. Da dieser Fluchtlinienplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen nach § 34
Baugesetzbuch. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage. Der Neubau soll II-
geschossig mit einem 25° Dach entstehen.
Da das Vorhaben in diesem Gebiet nach seiner Art zulässig ist und sich auch nach
seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen
Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides. Ähnliche Häuser sind in der näheren
Umgebung prägend vorhanden.
Das Vorhaben macht den Nachweis eines Stellplatzes erforderlich. Der notwendige
Stellplatz soll in der geplanten Garage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen
werden.
Auf dem Grundstück befindet sich Baum- und Buschbestand. Nach einer ersten
Überprüfung müssen für das Bauvorhaben keine satzungsgeschützte Bäume gefällt
werden. Im Genehmigungsverfahren wird ein Aufmaß des Baumbestandes gefordert.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Schnitt
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 47/2004
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 27.04.04 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin