Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 19/2004

Bauvoranfrage Zur Lindung 7

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Zur Lindung 7 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Februar 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 175 19/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Zur Lindung 7 Neubau eines Mehrfamilienhauses Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Zur Lindung 7 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet. Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes mit 7 Wohneinheiten für betreutes Wohnen im Zusammenhang mit dem vorhandenen Hotel und Restaurant auf dem Grundstück. Der Neubau ist überwiegend II-geschossig, teilweise III-geschossig geplant und hat einen als Turm angebauten Treppenraum und Aufzugsbereich. Die Stellung des Baukörpers soll so angeordnet werden, dass der vorhandene schützenswerte Mammutbaum erhalten werden kann. Die Gesamtgeschossfläche beträgt ca. 762 qm, das Bauvolumen ca. 4.900 cbm. Da das geplante Vorhaben nach seiner Art in diesem Gebiet zulässig ist und sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Erteilung des Vorbescheides. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 7 Stellplätzen erforderlich. Die Stellplätze sollen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Die Zufahrt erfolgt über den bereits vorhandenen Parkplatz von der Straße Zur Lindung aus. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 4 Bäume (2 Kiefern, 1 Birke und 1 Fichte) gefällt werden, wobei die 2 Kiefern schützenswert im Sinne der Baumsatzung sind.. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Das Grundstück wird durch eine Schallschutzmauer zur Bahntrasse hin abgeschirmt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 19/2004 Seite 2 von 2 Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 24.02.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 19/2004