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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 21_2004_18061.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073124.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:21 GMT
Number of Pages: 36
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 21/2004
> 1Mitwirkung des OVA bei verkehrsplanerischen Angelegenheiten 2Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen
Seite 1 von 36
Beschlussvorlage Betrifft:
B-Plan Nr. 5379/56 - Sky-Office Kennedydamm -Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5379/56 - Sky-Office Kennedydamm - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” OVA 1 Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5379/56 - Sky-Office Kennedydamm - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den verkehrsplanersichen Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel
“Ziel und Zweck des Bebauungsplanes - Verkehr” enthalten.
” AUS 2 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5379/56 - Sky-Office Kennedydamm - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel
“Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, vorbehaltlich der Beschlüsse des Ordnungs- und Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Umweltschutz für ein Gebiet westlich des Kennedydamms und nördlich des Bennigsen-Platzes - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5379/56 - Sky-Office Kennedydamm -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 21/2004
Seite 2 von 36 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Kerngebiet II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5379/56 - Sky-Office Kennedydamm - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 5379/56 -Sky-Office Kennedydamm - erfolgt erst dann, wenn der erforderliche städtebauliche Vertrag wirksam ist.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/-2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/-2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 21/2004
Seite 3 von 36 Stand: 05.03.2004, Vorlage Nr. 61/21/2004
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/21/2004
# Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5379/56 “ Sky-Office Kennedydamm “
Ort: Aula der Realschule In der Lohe Schwannstraße 5 Zeit: Mittwoch, den 03.12.2003 von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr Anwesend: Frau Schmidt ca. 20 Bürgerinnen und Bürger Mitarbeiter der Verwaltung Stadtplanungsamt: Herr Jansen, Frau Kopperberg, Frau Westermann Amt für Verkehrsmanagement: Herr Schmitz Vertreter des Investors und vom Investor beauftragte Fachplaner Frau Bezirksvorsteherin Schmidt begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, verweist auf das Ziel der Veranstaltung und stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung vor, die Informationen zum Planverfahren und dessen Verfahrensablauf vortragen, das hier zur Diskussion steht. Im Anschluss an diese Information mit anschließenden Diskussionen informiert die Verwaltung in einem gesonderten Punkt über den “Projektsteuerungsplan Golzheim-Süd”. Im Gegensatz zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu dem Bebauungsplanverfahren ist die Information über den “Projektsteuerungsplan Golzheim-Süd” kein gesetzlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren, sondern eine im Auftrag der Politik durchgeführte informelle Veranstaltung für die Öffentlichkeit. Dieses Thema ist daher nicht Bestandteil des Berichtes über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5379/56 “Sky-Office Kennedydamm”. Herr Jansen erläuterte die Möglichkeiten, wie die Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf die Planung nehmen können. Er weist darauf hin, dass innerhalb von vier Wochen weitere schriftliche Anregungen beim Stadtplanungsamt eingebracht werden können, deren Abwägung in dem Bericht über die Bürgerbeteiligung und damit in die weitere Planung einflössen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 21/2004
Seite 4 von 36 Stand: 05.03.2004, Vorlage Nr. 61/21/2004 Frau Kopperberg übernimmt das Wort und erläutert die Planung. Das Baugrundstück für das geplante Projekt ist das letzte Grundstück in Golzheim-Süd, auf dem bestehendes Baurecht bislang nicht ausgenutzt wurde und das somit unbebaut blieb. Für dieses Baugrundstück wurde ein Gutachterverfahren unter Beteiligung fünf namhafter Architekturbüros ausgelobt, um eine dem Standort angemessene hochwertige Architektur zu entwickeln. Das Architekturbüro Ingenhoven / Overdiek & Partner wurde für seinen Entwurf mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Diese Planung wurde als Grundlage für den Bebauungsplan-Vorentwurf weiter entwickelt. Das Grundstück nördlich der vorhandenen Fußgängerbrücke zwischen Kennedydamm und dem Bennigsen-Platz wird derzeit als Parkplatz genutzt und ist neben einer Anbindung über den Bennigsen-Platz bereits heute über den Kennedydamm erschlossen. Eine der Voraussetzungen zur Realisierung des geplanten Projektes ist, dass die Haupterschließung des geplanten Gebäudes und seiner Tiefgarage ausschließlich vom Kennedydamm über eine Parallelfahrbahn erfolgt. Zielsetzung iest es, die bestehende Verkehrsbelastung auf der Kaiserswerther Straße entlang der Wohngebiete nicht durch zusätzliche Erschließungsverkehre zu erhöhen. Über den Bennigsen-Platz wird lediglich eine Vorfahrt mit drei oberirdischen Kfz-Stellplätzen angelegt. Entsprechend der Landesbauordnung (BauO NRW) werden je nach Grundrissaufteilung des geplanten Hochhauses ca. 430 bis 500 Kfz-Stellplätze nachzuweisen sein. Die augenblickliche Planung sieht ca. 500 Kfz-Stellplätze in einer mehrgeschossigen Tiefgarage vor. Wesentliche Aufgabe für die Planung ist es, die Freiraumqualitäten und vorhandene Freiraumverbindungen vom Rheinpark über den Golzheimer Platz, den Karl-Arnold-Platz und den Bennigsen-Platz zur Fußgängerbrücke und weiter in Richtung Osten aufzuwerten. Im Zusammenhang mit der westlichen Anbindung des Neubauprojektes soll auch eine Umgestaltung des Bennigsen-Platzes mit Neuordnung der Funktionen erfolgen. Um dies zu ermöglichen, ist eine Umgestaltung der Freiflächen der südlich angrenzenden Kerngebietsgrundstücke erforderlich, die mit den Festsetzungen des Planes herbeigeführt werden soll. Frau Kopperberg beendet ihre einführenden Erläuterungen mit der Aufforderung an die Bürgerinnen und Bürger, Fragen zu stellen sowie Anregungen zur Planung vorzutragen.
Zum Thema “Geplante Nutzungen” werden von den Bürgerinnen und Bürgern folgende Fragen und Anregungen vorgetragen: 1. Es wird nach der Größe der zu errichtenden Geschossfläche im Hochhaus gefragt. 2. Es wird nach den zukünftigen Nutzungen des Hochhauses sowie nach Informationen über die zukünftige Nutzung des Gebäudes gefragt.
Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Das geplante Hochhaus wird ca. 37 400 qm Geschossfläche enthalten. Zu 2. Die Planung wird zurzeit von einem Immobilienentwickler betrieben, der das Gebäude nicht selbst nutzen wird. Weitere Informationen darüber, ob ein einzelner Nutzer oder unterschiedliche Firmen Büroräume in dem Gebäude anmieten werden, liegen der Stadt nicht vor. Im Gebäude sollen überwiegend Büroräume zur Verfügung gestellt werden. Zulässig sind auch Ö Vorlagen - Nr. 61/ 21/2004
Seite 5 von 36 Stand: 05.03.2004, Vorlage Nr. 61/21/2004 ergänzende Nutzungen wie Gastronomie, Kiosk oder sonstige Dienstleistungen. Zum Thema “Verkehr” werden folgende Fragen und Anregungen vorgetragen:
1. Es werden Probleme für die Wohnbebauung erwartet, wenn der Besucherverkehr zum Hochhaus über die Kaiserswerther Straße fahren wird. 2. Es wird die Frage gestellt, ob eine Zufahrt zum Gebäude am Kennedydamm nur von Norden aus erfolgen kann. 3. Es wird zu bedenken gegeben, dass bereits heute zu Spitzenstunden der Kennedydamm überlastet sei. 4. Es wird die Frage gestellt, ob zuverlässig ausgeschlossen werden könne, dass die Tiefgaragenzufahrt irgendwann doch über den Bennigsen-Platz erfolgt. 5. Es wird gefragt, ob der abfließende Verkehr, der Richtung Norden fahren will, nicht zwangsläufig die Kaiserswerther Straße belasten werde.
Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Wie bereits im Vortrag erläutert, hat die Gebäudevorfahrt vom Bennigsen-Platz nur e i n e s e h r u n t e r g e o r d n e t e B e d e u t u n g , s o d a s s k e i n e s p ü r b a r e Verkehrsmehrbelastung für die Kaiserswerther Straße oder auch den Karl-Arnold-Platz zu erwarten ist. Die Tiefgarage ist ausschließlich an den Kennedydamm angebunden. Zu 2. Es wird bestätigt, dass eine Zufahrt zum Gebäude vom Kennedydamm nur aus Richtung Norden erfolgen kann. Im Zusammenhang mit den Erweiterungsabsichten des Hilton-Hotels soll in seiner Höhe vor dem Verteilerknoten am Nordfriedhof auf dem Kennedydamm eine Wendefahrt eingerichtet werden. Damit entstünde auch für Fahrzeuge mit dem Ziel “Sky-Office Kennedydamm” eine Anfahrtsmöglichkeit über den Kennedydamm aus Richtung Süden. Zu 3. Herr Schmitz vom Amt für Verkehrsmanagement erläutert, dass nicht der Kennedydamm selbst, jedoch die Knotenpunkte am Nordfriedhof und an der Kaiserswerther Straße bereits heute zu den Spitzenzeiten bis zur Kapazitätsgrenze ausgelastet sind. Herr Schmitz stellt dar, dass der Zusatzverkehr aus dem Projekt prozentual zur Gesamtverkehrsbelastung sehr gering sei, so dass eine weitere Verschärfung der Situation kaum spürbar sein wird. Gegebenenfalls werde es infolge des neuen Projektes zu Verkehrsverlagerungen auf sonstige Hauptverkehrsstraßen im Umfeld kommen. Zu 4. Frau Kopperberg führt aus, dass die Tiefgaragenzufahrt nördlich des Gebäudes zum Kennedydamm festgesetzt wird. Diese Festsetzung sei Vorgabe für die Architekten, so dass eine Baugenehmigung nur erteilt wird, wenn ihr entsprochen werde. Da es die Zielsetzung der Politik sei, die Kaiserswerther Straße mit ihrer anliegenden Wohnnutzung vor weiterem Verkehr zu schützen, könne sich zurzeit keiner vorstellen, dass auf diese Forderung verzichtet werde. Zu 5. Herr Schmitz vom Amt für Verkehrsmanagement weist darauf hin, dass es Alternativen zur Nutzung der Kaiserswerther Straße gibt, um vom Sky-Office Kennedydamm in Richtung Norden zu fahren. Weiterhin sei die Prüfung noch nicht abgeschlossen, ob durch Ergänzungen oder Umbauten in den Kreuzungen noch Alternativen angeboten werden können. Geprüft werden insbesondere Ö Vorlagen - Nr. 61/ 21/2004
Seite 6 von 36 Stand: 05.03.2004, Vorlage Nr. 61/21/2004 Wendemöglichkeiten, die über den Mittelstreifen des Kennedydammes hinweg geführt werden sollen. Zum Thema “Freiflächen” und “Grün” werden folgende Fragen und Anregungen vorgetragen:
1. Es wird gefragt, wann die Planung bezüglich der Freiflächengestaltung umgesetzt wird. 2. Es wird nach den konkreten Konzepten für die Gestaltung der Platzabfolge sowie der Freiflächen entlang des Kennedydamms gefragt.
Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Die Gestaltung der Freiflächen soll gleichzeitig mit der Umsetzung der Planung (Bau des Hochhauses) erfolgen. Entsprechende Festsetzungen zur Freiflächengestaltung im Bebauungsplan werden als Auflagen in die Baugenehmigung aufgenommen. Zu 2. Frau Kopperberg erläutert die Abfolge der unterschiedlichen Plätze und die Wegeführung insbesondere im Bereich des Bennigsen-Platzes, die eine deutliche Aufwertung gegenüber der heutigen Situation darstellen wird. Weiterhin geht sie auf die städtebauliche Situation ein, die wesentlich von den Leitbildern der 60er und 70er Jahre geprägt ist. Es entstanden Solitärgebäude in großzügigen zusammenhängenden Freiräumen, die keinem übergeordneten Gestaltungsprinzip folgten. Diese Freiraumqualität soll nun aufgewertet werden. Die Freiflächen sollen sich langfristig parkähnlich entwickeln. Die Gliederung erfolgt überwiegend durch Baumgruppen. Durch eine ausreichende Erdüberdeckung ist es möglich, Bäume auf der Tiefgarage zu pflanzen und damit die Gliederung des Freiraumes zu unterstützen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zum Bebauungsplan vorliegen, leitet Frau Schmidt zum 2. Teil der Abendveranstaltung über und bittet Herrn Jansen, den Projektsteuerungsplan Golzheim-Süd vorzustellen. Es wurden keine weiteren schriftlichen Anregungen seitens der Bürgerinnen und Bürger bei der Verwaltung eingereicht. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 21/2004
Seite 7 von 36 Stand: 05.03.2004, Vorlage Nr. 61/21/2004 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/21/2004
## I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum Bebau-ungsplan-Vorentwurf Nr. 5379/56 - Sky-Office Kennedydamm - vorgebracht haben:
1. Deutsche Flugsicherung GmbH Postfach 1243 63225 Langen 2. Polizeipräsidium Düsseldorf Postfach 10 11 10 40 002 Düsseldorf und Polizeiinspektion Nord 3. Staatliches Umweltamt Düsseldorf Schanzenstraße 90 40549 Düsseldorf 4. Bezirksregierung Düsseldorf Luftfahrtbehörde Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf 5. Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 10
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.