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Beschlussvorlage
Betrifft:
FNP-Änderung Nr.89
- Wohngebiete Himmelgeist/Itter -
Anregungen; Änderungen in roter Farbe; erneute öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 09 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung
zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 - Wohngebiete Himmelgeist
/ Itter - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
den zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 -
Wohngebiete Himmelgeist / Itter während der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen und stimmt vorbehaltlich der Zustimmung der
BV 09 der nachfolgenden Behandlung der Anregungen gemäß § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I. S.
137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-
Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum
Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I. S. 1950) i. V. m. § 244 Abs. 2
Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23.
September 2004 (BGBl. I. S. 2414) entsprechend Anlage 1 zur
vorliegenden Vorlage zu.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt vorbehaltlich
der Zustimmung der BV 09 den Ä nderungen des Entwurfes zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 - Wohngebiete Himmelgeist / Itter
- in roter Farbe zu.
Es handelt sich insbesondere um:
- Verkleinerung der Schulerweiterungsfläche
- Darstellung einer Hauptversorgungsleitung
- Darstellung eines Planzeichens für einen Spielplatz
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem
geänderten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 -
Wohngebiete Himmelgeist / Itter - und der Begründung für die erneute
öffentliche Auslegung vorbehaltlich der Zustimmung der BV 09 zu.
Sofern im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung keine
Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den geänderten Entwurf als Plan
zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
RSD AllVorlg.WPT
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.04.2005 -/-
2
Bezirksvertretung 9 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Anregungen
2 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/40/2005
Anregungen
aus der öffentlichen Auslegung vom 20.07. bis 20.08.2004
zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 (Entwurf)
- Wohngebiete Himmelgeist/Itter -
A. Behandlung der Anregungen
B. Liste der Einsprechenden
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A. Behandlung der Anregungen
zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 (Entwurf)
- Wohngebiet Himmelgeist/ Itter -
1. Erzbischöfliches Generalvikariat
Das Erzbischöfliche Generalvikariat regt an, die kircheneigenen Grundstücke Gemarkung
Himmelgeist, Flur 4, Flustücke 90 und 91 sowie Flur 2, Flustück 97 als Wohnbaufläche
darzustellen und den geplanten Grünzug, der im Bereich der Flurstücke 90 und 91 liegt,
nach Süden zu verschwenken.
Die im Flur 4 gelegenen Grundstücke liegen zum überwiegenden Teil auf der Fläche des
vom Himmelgeister Friedhof ausgehenden, in dessen Achse fortgeführten, Grünzuges.
Der Grünzug endet im Norden des parallel laufenden Bebauungsplanes Nr. 5670/19, Am
Scheitenwege, und rundet dort das Plangebiet ab. Eine Verlagerung des Grünzuges nach
Süden ließe dort eine unzusammenhängende Restfläche entstehen. Zum Anderen wäre
die achsiale Ausrichtung auf den Friedhof nicht mehr gegeben. Aufgrund des
Gesamtzusammenhangs wird an der Beibehaltung der Ausrichtung des Grünzuges
festgehalten und der Anregung nicht gefolgt. Die genaue Lage des Grünzuges wird in den
nachfolgenden Bebauungsplan-Verfahren festgesetzt.
Im Rahmen des folgenden Umlegungsverfahren wird ein gerechter Wertausgleich
erfolgen.
Das im Flur 2 liegende Flurstück 97 liegt in der Wasserschutzzone II und im
Landschaftschutzgebiet. Diese Schutzgebiete sind lt. Wasserschutzgebietsverordnung
von Bebauung freizuhalten.
Daher kann dort keine Wohnbaufläche dargestellt werden. Der Anregung wird nicht
gefolgt.
2. Deutsche Telekom
Die Deutsche Telekom bittet um Aufnahme des Hinweises in den Erläuterungsbericht,
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dass bei der Aufstellung der Bebauungspläne in allen Straßen geeignete und
ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationsanlagen vorgesehen
werden.
Im Flächennutzungsplan, der ja grundsätzlich nur Hauptverkehrsstraßen darstellt, erübrigt
sich die Aufnahme eines solchen Hinweises.
Der Anregung wird daher nicht gefolgt.
3. Stadtwerke Düsseldorf
Es wird um Darstellung einer Hauptversorgungsleitung (Gas) gebeten.
Der Anregung wird gefolgt.
4. Forstamt Mettmann
Das Forstamt Mettmann fordert die Darstellung einer Fläche für die Fortswirtschaft
nordöstlich der Kreuzung Münchener Straße / Ickerswarder Straße, da dort Wald
entstanden sei.
Obwohl es sich teilweise um Wald im forstrechtlichen Sinne handelt, wird an der
Darstellung Grünfläche festgehalten, da der Wald nur ein Bestandteil der Grünzug-
Nutzung ist. Aus der Darstellung im Flächennutzungsplan ergibt sich kein unmittelbar
umsetzungsfähiges Baurecht; eine Inanspruchnahme der Fläche für andere Nutzungen ist
nicht geplant.
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Der Schutzstatus des Waldes im forstrechtlichen Sinne ist per Gesetz gesichert. Die
Darstellung als Grünfläche steht dem nicht entgegen. Eine Teilfläche ist als
Lärmschutzwall in dem Bebauungsplan Nr. 5672/10 festgesetzt. Hierbei handelt es sich
nicht um Wald im forstrechtlichen Sinne.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Zu 5.:
Es wird angeregt,
- den im Gebietsentwicklungsplan (GEP) dargestellten Siedlungsbereich (ASB) als
Vorratsfläche für Siedlungsraum zu sichern.
Mit der vorliegenden Planung bestehe nur eine bedingte Übereinstimmung
zwischen Kommunaler Planung und den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung. Der Erläuterungsbericht solle vervollständigt werden.
Aus der Darstellung von Siedlungsflächen im GEP ergibt sich kein Umsetzungszwang.
Die Flächendarstellungen im GEP erfolgen in einer generalisierenden Darstellung, d. h.
in den Siedlungsflächen sind auch Grünanteile, Straßen usw. enthalten.
Die landesplanerische Anfrage zur FNP-Änderung wurde positiv beschieden; damit
besteht Übereinstimmung zwischen den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
und der kommunalen Planung. Die Planung ist somit aus dem GEP entwickelt.
Die Konkretisierung der Planungsziele des GEP erfolgte im Rahmenplan und in der FNP-
Änderung.
Der Anregung wird daher nicht gefolgt.
- zu überprüfen, ob die Flurstücke Gemarkung Himmelgeist Flur 2, Nrn. 147, 338,
337 und 336 durch die neue Darstellung des FNP benachteiligt seien im Vergleich
zur bisherigen Darstellung des FNP.
Das Flurstück 337 liegt in der neuen Darstellung des FNP sogar mit einer größeren
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Fläche im Wohngebiet als in der bisherigen Darstellung. Für die übrigen Flurstücke ergibt
sich keine wesentlich veränderte Situation. Bisher lagen sie überwiegend in einer
Grünfläche, die jetzt zur Fläche für Landwirtschaft wird.
Eine Benachteiligung erfolgt nicht.
- die erstmalige Ausweisung von Flächen für die Landwirtschaft sowie das
Ausgleichsmodell "Landwirtschaft und Eingriffsregelung" zu überprüfen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahren und im Zuge der
vorausgegangenen Rahmenplanung haben zu der jetzt vorliegenden Planfassung der
FNP-Änderung geführt. Die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft ist das
Ergebnis des veränderten Flächenbedarfs und der Ableitung aus der Rahmenplanung.
Ziel des Rahmenplanes ist der Erhalt des dörflichen Charakters in einer durch
Landwirtschaft geprägten Struktur.
Ausgleichsflächen werden im FNP nicht dargestellt. Inwieweit das o. g. Ausgleichsmodell
zur Anwendung kommt, wird in den nachfolgenden B-Plan-Verfahren festgelegt.
Der Anregung wird daher nicht gefolgt.
Zu 6.:
Der Eigentümer der Fläche Gemarkung Himmelgeist, Flur 4, Flurstücke 22, 23, 26, 27, 28,
29 und 30 regt an, diesen Bereich (zwischen Himmelgeister Straße 103 und 167) als
Wohnbaufläche und Überschwemmungsgebiet darzustellen, da das südlich angrenzende
Gebiet auf gleichem Höhenniveau liege und ebenfalls Überschwemmungsgebiet sei.
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Die südlich angrenzenden Flächen liegen nicht auf gleichem Höhenniveau und sind kein
Überschwemmungsgebiet.
Die gewünschte Darstellung von Wohnbaufläche kann nicht übernommen wer den,
solange dort Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist. Überschwemmungsgebiete sind
von entgegenstehenden Nutzungen, insbesondere Wohnbauflächen, freizuhalten.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
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B. Liste der Einsprechenden
zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 (Entwurf)
- Wohngebiet Himmelgeist / Itter -
(aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht abgebildet)
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/40/2005
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf)
- Wohngebiete Himmelgeist und Itter -
Stadtbezirk 9 Stadtteile Himmelgeist, Itter,
Wersten und Holthausen
1. Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 9 in den Stadtteilen Himmelgeist und Itter südlich des
Universitätsgeländes und erstreckt sich von der Münchener Straße bis zum Rhein.
Zusätzlich umfasst das Plangebiet im Bereich östlich der Münchener Straße Randflächen
der Stadtteile Wersten und Holthausen.
Das Gebiet weist zur Zeit folgende Nutzungen auf:
- Wohnbebau ung entlang der Himmelgeister Landstraße, Ickerswarder Straße, Am
Bärenkamp, Steinkaul, Am Steinebrück, Im Hasengraben, Auf'm Wetsche
(Seniorenwohnanlage)
- Grundschule, Steinkaul 27
- Flächen für die Landwirtschaft / Gartenbau im Hintergelände der Wohngebiete bis zur
Münchener Straße
- Friedhof, Himmelgeister Landstraße 186
- Schützenplatz, An der Jagengrenze
- überörtliche Hauptverkehrsstraße, Münchener Straße
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 40/2005- 11 -
2. Planungsanlass
Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung in Himmelgeist und Itter werden die
vorerst letzten zusammenhängenden Wohnbauflächenreserven im Düsseldorfer Süden
erschlossen.
Der Rahmenplan Himmelgeist - Itter, der im März 2001 vom Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung beschlossen wurde, sieht hier im Wesentlichen eine Erweiterung der
Wohngebiete Himmelgeist und Itter sowie des Wohnbereichs an der Himmelgeister
Landstraße vor.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wurde erforderlich, um die Ziele der
Rahmenplanung und des Werkstattverfahrens zusammen mit den Bebauungsplänen
planungsrechtlich abzusichern. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wurden die
Bebauungspläne Nr. 5670/19 - Am Scheitenwege -, Nr. 5670/20 - Auf'm Wetsche - und Nr.
5671/19 - Am Kuchhof - aufgestellt. Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung geht
über die Grenzen dieser Bebauungspläne hinaus.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich der Ortskerne Himmelgeist und Itter
sowie der Himmelgeister Landstraße Wohngebiete dar. Die übrigen Flächen bis zur
Münchener Straße sind als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage,
Dauerkleingärten, Sportplatz, Spielplätze, Friedhof und Festplatz dargestellt.
Nordöstlich der Münchener Straße, die als überörtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen
ist, befindet sich eine Grünfläche mit Spielplätzen. In dieser ist die Trassierung der
Stadtbahnlinie als Verkehrsfläche mit einem Endhaltepunkt südlich der Ickerswarder Straße
ausgewiesen.
Im Ortskern von Himmelgeist liegt eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
"Schule".
Westlich der Himmelgeister Landstraße ist die Umgrenzung eines
Landschaftsschutzgebietes und eine kleine Fläche für die Landwirtschaft, zugleich
Überschwemmungsgebiet, dargestellt.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 40/2005- 12 -
Entlang der Münchener Straße verläuft im Bereich Itters eine Hochspannungsfreileitung.
Im Landschaftsplan von 1997 sind in folgenden Bereichen Landschaftsschutzgebiete
festgesetzt: westlich der vorhandenen Wohnbebauung an der Himmelgeister Landstraße
und südlich Am Steinebrück im Bereich der Belüftungsschneise zwischen Himmelgeist und
Itter. Ein geschützter Landschaftsbestandteil befindet sich zwischen der Straße Im
Hasengraben und Münchener Straße.
Die Wohngebiete im Bereich der Ortskerne Himmelgeist und der Himmelgeister Landstraße
sind in den Bebauungsplänen 5671/17, 5670/10, 5670/13 und im Bebauungsplan-Text für
den Stadtbezirk 9 festgesetzt; in Itter sind es die Bebauungspläne 5670/18, 5770/18,
Die Verkehrsfläche der Münchener Straße sowie angrenz ende Flächen für die
Landwirtschaft und Grünflächen sind in den Bebauungsplänen 5671/16, 5771 /13, 5770/09
und 5770/14 festgesetzt.
Der nördliche Bereich von Himmelgeist liegt in der Wasserschutzzone III A des
Wasserschutzgebietes Flehe. Im Norden wird die Wasserschutzzone II tangiert.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) von 1999 für den Regierungsbezirk Düsseldorf sind
Himmelgeist und Itter bis zur Münchener Straße als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
ausgewiesen; dieser dient vor allem der Entwicklung von Wohngebieten.
Die Ortsteile sind durch einen regionalen Grünzug voneinander getrennt. Dieser ist
wesentlicher Bestandteil des regionalen Freiraumsystems und sorgt an dieser Stelle für die
notwendigen Ausgleichsfunktionen umliegender Verdichtungsgebiete.
Außerdem dient dieser regionale Grünzug der siedlungsräumlichen Gliederung und dem
klimaökologischen Ausgleich sowie der Biotopvernetzung und der freiraumorientierten
Erholung. Ein Verbund der innerörtlichen Grünflächen mit den Grünzügen wird im Rahmen
dieser Flächennutzungsplanänderung gefördert.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 40/2005- 13 -
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan als Hauptluftaustauschgebiet
gekennzeichnet und liegt in der Hauptventilationsschneise, die entlang des Rheins verläuft.
Diese Funktion wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Grundwasser- und Gewässerschutz ist im Bereich Himmelgeist dargestellt.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient im Wesentlichen folgenden Zielen:
- Erweiterung der bestehenden Wohngebiete
- Ausweisung von Flächen für die Landwirtschaft
- Ausweisung von Einrichtungen für den Gemeinbedarf: Kindergarten in Himmelgeist
- Erweiterung der bestehenden Grundschule in Himmelgeist
- Ausweisung von Grünflächen, Spielflächen
- Ausweisung von Sondergebiet (Gartenbaubetrieb und Gartencenter)
5.1 Entwicklung von Wohngebieten
Auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt besteht gegenwärtig und in den nächsten 10 Jahren
gerade nach Einfamilienhäusern eine sehr hohe Nachfrage. Seit vielen Jahren verliert die
Stadt Einwohner an die Städte und Gemeinden der Re
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.