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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 33_2004_18172.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00070782.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:19 GMT
Number of Pages: 16
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 33/2004
> 1Mitwirkung des AWM, soweit wohnungsrelevante Interessen berührt werden 2Mitwirkung des OVA bei verkehrsplanerischen Angelegenheiten
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Beschlussvorlage Betrifft:
FNP-Änderung Nr. 72 - Gatzweiler -Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
” AWM 1 Die Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zu o. g. Punkten angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” BV Die Bezirksvertretung 04 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zu o. g. Punkten angehört und empfiehlt dem APS eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” OVA 2 D e r O r d n u n g s - u n d V e r k e h r s a u s s c h u s s s t i m m t d e r Flächennutzungsplanänderung Nr. 72 - Viersener Straße / Neuwerker Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen Brüsseler Straße (B7), Heerdter Lohweg einschließlich der Bahntrasse nördlich der Viersener Straße - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 72 (Entwurf) - Viersener Straße / Neuwerker Straße -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -die Änderung Nr. 72 (Entwurf) - Viersener Straße / Neuwerker Straße - des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) mit nachfolgenden vorrangigen Planungszielen - Darstellung von Kerngebiet, Wohnbaufläche, Grünfläche und Fläche für den überörtlichen Straßenverkehr aufzustellen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 33/2004
Seite 2 von 16 II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 72 - Viersener Straße /Neuwerker Straße - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorbehaltlich der Zustimmung des OVA zu.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2Bezirksvertretung 4 -/- 1 -/-2Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/- 1 -/-2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 33/2004
Seite 3 von 16 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/33/2004
# Bericht über die Bürgerbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 72 (Vorentwurf) - Viersener Straße / Neuwerker Straße -
Ort: Gemeindesaal der Philippuskirche Grevenbroicher Weg 5 Zeit: Dienstag, den 09.12.2003 von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Tups ca. 65 Bürgerinnen und Bürger 5 Mitarbeiter der Verwaltung Herr Bezirksvorsteher Rolf Tups begrüßt die erschienenen Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiter der Verwaltung und die anwesenden Vertreter der örtlichen Politik. Es wird der Ablauf des Planverfahrens erläutert und auf die Möglichkeit der Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger zur Planung hingewiesen: Bei dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden die mündlich vorgebrachten Änderungswünsche und Gegenvorschläge zu Protokoll genommen, schriftlich eingehende Anregungen sind zwei Wochen nach der Bürgerversammlung beim Stadtplanungsamt der Stadt Düsseldorf einzureichen, diese werden aber nicht gesondert bestätigt. Danach wird der Bericht, der die Anregungen der Bürger und die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung enthält, in der zuständigen Bezirksvertretung 4 und, im Anschluss daran, im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) behandelt. Frau Dohmen gibt zunächst eine kurze Einführung zur Flächennutzungsplanung. Anhand von Plänen stellt Herr Morgeneier zunächst die Ziele und die Inhalte des Entwurfes zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 72 vor. Die bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan werden folgendermaßen geändert: Die Fläche in der Flächennutzungsplanänderung Nr. 72 - Viersener Straße / Neuwerker Straße -, die südlich entlang der Gleistrasse der Bundesbahn als Gewerbefläche vorgesehen war, wird künftig als Kerngebiet (MK) östlich zur Brüsseler Straße (B 7) hin und als Wohnbaufläche (W) westlich zur Straße Heerdter Lohweg dargestellt. Die Grünfläche im Süden des Plangebietes wird von einem Kerngebiet (MK) eingerahmt, das eine Lärmschutzfunktion zur Brüsseler Straße für das bestehende Wohngebiet an der Viersener Straße und der Neuwerkerstraße übernehmen soll. Die ehemalige Gleistrasse der Deutschen Bahn AG wird aufgrund des Verkehrskonzeptes Ö Vorlagen - Nr. 61/ 33/2004
Seite 4 von 16 Heerdt als Hauptverkehrsstraße dargestellt. In der anschließenden Diskussion wurden folgende Anregungen und Fragen zur Flächennutzungsplanänderung erörtert:
1. Ein Bürger fragte, welche Auswirkung die Darstellung von Kerngebiet (MK) entlang der Brüsseler Straße z. B. für die Wohngebäude in der Neuwerker Straße 6 - 14 habe?
Stellungnahme der Verwaltung: Die Flächennutzungsplanänderung wirkt sich nicht direkt auf die vorhandene Wohnbebauung aus. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet wird aber die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes möglich, der einen Abriss der Häuser erfordert.
2. Wäre eine Kerngebietsausweisung (MK) für das Gewerbegebiet - jetzt geplante Wohnbaufläche (W) am Heerdter Lohweg / Basisstraße - aufgrund der Lärmbelastung aus der “Basisstraße” nicht geeigneter?
Antwort der Verwaltung: Im Rahmenplan “Teilbereich Heerdt” und in dem Ergebnis zum Gutachterverfahren Gatzweiler ist diese Fläche als Wohngebiet vorgesehen; dieses Gebiet soll auch Ersatzwohnungen für die aufgegebenen Wohnungen aus dem Plangebiet aufnehmen. Eine genauere und differenziertere Aussage über verschiedene Möglichkeiten der Nutzung muss im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens geprüft werden. Da das Gelände sich von der “Basisstraße” nach Süden zu der Wohnbebauung der Viersener Straße erstreckt, ist eine Wohnbebauung vorstellbar, bei der die Nebenräume wie Küchen, Flure und Treppen nach Norden zur “Basisstraße” und Wohn- und Schlafräume nach Süden angeordnet werden.
3. Wieso ist die “Basisstraße” als vierspurige Straße geplant und als “Hauptverkehrsstraße” ausgewiesen? Für die Erschließung des Geländes der Gatzweiler Brauerei sei eine zweispurige Straße ausreichend.
Antwort der Verwaltung: a) Die geplante Basisstraße soll die zusätzliche Wohnbebauung am Heerdter Lohweg und die Bürobebauung auf dem Gelände der Gatzweiler Brauerei aufnehmen, um so die bestehende Wohnbebauung an der Viersener Straße und Neuwerker Straße vor Zusatzverkehr zu schützen. Die “Basisstraße” ist Teil des politisch geforderten und verwaltungsseitig beabsichtigten Verkehrskonzeptes Heerdt. Das Verkehrskonzept Heerdt sieht u. a. vor, zur Verbesserung der Verkehrsabläufe zwischen der Prinzenallee und dem Heerdter Lohweg, auf der ehemaligen Güterbahntrasse, eine neue leistungsfähige Trasse “Basisstraße” zu schaffen. Diese wird einen Anschluss Richtung Osten zum ehemaligen Güterbahnhof Oberkassel sowie einen Anschluss Richtung Westen zur B 7 und A 52 erhalten. Eine Belastung der “Basisstraße” wird nach dem Verkehrskonzept Heerdt, Stand Dezember 2003, mit 16 000 - 17 000 Fahrzeuge / Tag angegeben. b) Für den 1. Bauabschnitt des Gatzweiler Geländes (50 % der Gesamtnutzfläche) ist kein vierspuriger Straßenausbau notwendig. Bei den ca. 800 Pkw-Parkplätzen für die Bürobebauung im Gatzweiler Gelände würde diese aber bei einem zweispurigen Ö Vorlagen - Nr. 61/ 33/2004
Seite 5 von 16 Straßenausbau Behinderungen bei Ein- und Ausfahrten aus den Tiefgaragen bedeuten. Um dies zu vermeiden, müssen separate Abbiegespuren vorgesehen werden. Im Weiteren müssen auch die zusätzlichen ehemaligen Industriegebiete bedacht werden, die sich noch in der Umnutzungsphase befinden. Die Summe aller Veränderungen in den Plangebieten z. B.: 1. ehemaliger Güterbahnhof Oberkassel 2. Prinzenpark und angrenzendes Allianz-Gelände (südöstlich Hansaallee) 3. Gatzweiler und Stadtwerke-Gelände 4. Seestern 5. Arrondierung Lörick 6. Erweiterung Böhler-Gelände 7. östlich Schiessstraße erzeugen den Verkehr, der durch das Verkehrskonzept Heerdt bewältigt werden muß.
4. Wie kann die Wohnbebauung an der Viersener Straße und Neuwerker Straße von den Lärmbelastungen des Verkehrs geschützt werden?
Antwort der Verwaltung: Eine Bebauung - Kerngebiet - (MK) entlang der Brüsseler Straße (B 7) als Mantelbebauung und die Bebauung an der “Basisstraße” / Heerdter Lohweg als Blockbebauung, wie sie im Gutachten Gatzweiler von den Architekten vorgeschlagen wurde, schirmen die Wohnbebauung an der Viersener Straße und der Neuwerker Straße vom Straßenlärm ab. Die Belastungen des Lärms auf die Wohngebiete werden im Bebauungsplanverfahren ermittelt und Maßnahmen entsprechend im B-Plan getroffen.
5. Es wurde gefragt, ob der angestiegene Individualverkehr (IV) nicht durch Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gemindert werden könne?
Antwort der Verwaltung: Durch den Ausbau der U 81 von der Messe über den Rhein nach Neuss sollen große Teile des Verkehrs auf den öffentlichen Personennahverkehr umgeleitet werden. Diese Entlastung ist beim Verkehrskonzept Heerdt schon berücksichtigt worden.
6. Ein Bürger fragte, ob die neue Straße an den Böschungsfuß der Brüsseler Straße (B 7) von der Prinzenallee kommend verlegt werden und so den Verkehr gleich auf die Brüsseler Straße abführen könne?
Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung führt aus, dass zu einer solchen Modifizierung des Verkehrskonzeptes eine Aussage erst nach Überprüfung getroffen werden kann. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Schriftlich gingen folgende Anregungen ein:
Ein Eigentümer wünscht a) die Darstellung des Grundstückes Heerdter Lohweg 216 als Kerngebiet und b) die Verschiebung der vierspurigen Basisstraße so weit nach Norden, dass sowohl die Umfahrungsmöglichkeit der Hallen im Gegenverkehr als auch die Zufahrt über den Ö Vorlagen - Nr. 61/ 33/2004
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Heerdter Lohweg erhalten bleiben.
Antwort der Verwaltung: a) Grundlage der FNP-Änderung ist der aus dem städtebaulichen Gutachterverfahren als Empfehlung hervorgegangene Wettbewerbsentwurf vom Architektenbüro HPP. Dieser sieht hier eine lärmabschirmende Wohnbebauung vor. Ebenso beinhaltet der im Jahr 2000 vom APS beschlossene Rahmenplan hier eine Wohnnutzung; daher kann der Anregung nicht gefolgt werden. Gleichwohl genießt der heute hier ansässige Betrieb Bestandsschutz. b) Im Bereich o. g. Grundstücks kann die Trasse soweit nach Norden verschoben werden, dass die z. Zt. in Anspruch zu nehmenden geringen privaten Flächenanteile weiter minimiert werden. Für einen 2-spurigen Zwischenausbau werden die heute vorhandenen Ein- und Ausfahrmöglichkeiten vom Heerdter Lohweg aus beibehalten. Auch bei einem endgültigen 4-spurgien Ausbau der Basisstraße werden die heutigen Ein- und Ausfahrmöglichkeiten vom Heerdter Lohweg aus beibehalten, jedoch geringfügig nach Süden verschoben. Das Grundstück bleibt somit nach wie vor ordnungsgemäß erschlossen.
Die Interessengemeinschaft Viersener Straße / Neuwerker Straße sowie ein Einzeleigentümer fordern a) eine Verbesserung des Verkehrskonzeptes und lehnen die geplante Basisstraße ab. Sie regen an, statt dessen eine “grüne Mitte” als Grünverbindung zwischen Heerdt und Belsenplatz zu schaffen. b) Außerdem setzt sich die Interessengemeinschaft dafür ein, den Abriss der Häuser an der südlichen Neuwerker Straße zu überprüfen.
Antwort der Verwaltung: a) Die städtebaulichen Planungen im Stadtbezirk 4 mit einem Potenzial von 20.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen (heute im gesamten Bezirk 4 ca. 38.000 Beschäftigte) und zusätzlich 5.000 Einwohnern (heute insgesamt ca. 38.000 Einwohner) führen zu einem erheblichen zusätzlichen Kfz-Verkehr von in der Summe ca. 30.000 Kfz-Fahrten pro Tag. Das gesamte Planungsgebiet erstreckt sich von der Böhlerstraße im Westen bis zum Belsenplatz und schließt auch die Erweiterungen des Seesterns mit ein. Diese Flächen werden in Zukunft nicht in einem Verfahren entwickelt, sondern über mehrere Bebauungspläne, die nur im geringen Maße einen planerischen Zusammenhang darstellen. Seitens der Verkehrsplanung tritt durch diese schrittweise Entwicklung das Problem auf, dass jeder einzelne Bebauungsplan für sich gesehen zumeist nur geringe Modifikationen im Verkehrsnetz benötigt, sich also größere Infrastrukturmaßnahmen nicht begründen lassen. Da der Verkehrsplanung und den Bürgern sowie Politikern vor Ort allerdings sehr wohl bekannt ist, dass die Gesamtsumme aller Planungen eine erhebliche verkehrliche Mehrbelastung verursacht, besteht der Bedarf bei der Verkehrsplanung, die Gesamtentwicklung und deren Auswirkung auf den Verkehr und die Erreichbarkeit aufzuzeigen. In der Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 03.12.2003 ist vom Amt für Verkehrsmanagement detailliert vorgestellt worden, dass die Gesamtentwicklungen im Bezirk 4 zu erheblichen Mehrbelastungen am Seestern und auf der Luegallee führen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 33/2004
Seite 7 von 16 Nachgewiesen wurde auch, dass mit dem geplanten Vollanschluss am Heerdter Lohweg/Greifweg die durch den Städtebau verursachten verkehrlichen Probleme behoben werden können. Voraussetzung ist allerdings ein Ausbau einer leistungsfähigen Basis-straße zwischen Prinzenallee und Heerdter Lohweg, welche die beiden Teilknoten verbindet. Die Basisstraße dient daher zukünftig nicht nur zur Aufnahme des Quell- und Zielverkehrs der angrenzenden Entwicklungsgebiete, sie nimmt auch Durchgangsverkehre zur Brüsseler Straße auf. Bei einer prognostizierten Gesamtbelastung von 16.000 Kfz/Tag kann der volle Nutzen des Anschlusses nur dann gewährleistet werden, wenn für die Basisstraße je Richtung eine durchgängige,
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