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Beschlussvorlage
Betrifft:
Mitteilungen der Verwaltung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 nimmt Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Umbaumaßnahme Kinderspielplatz Heinefeldplatz
In der Sitzung am 29.01.2003 wurde bezüglich des Beschlusses der
Bezirksvertretung 6 vom 04.09.2002 unter "Mitteilungen der Verwaltung" der
damalige Sachstand mitgeteilt. Zwischenzeitlich ergibt sich folgender aktueller
Sachstand:
Die am 16.12.2002 erwähnten Landesmittel, die für die Grundsanierung des
gesamten Platzes vorgesehen waren, stehen zeitnah nicht zur Verfügung:
Es ist dennoch beabsichtigt, eine vereinfachte Umbaumaßnahme ohne
Landesmittel für den gesamten Bereich des Heinefeldplatzes zu planen.
Die in dem damaligen Schreiben genannte Sanierung für den Kinderspielplatz im
oberen Bereich der Anlage wird bis zum Frühsommer 2004 abgeschlossen sein.
Eine entsprechende Beauftragung aus Unterhaltungsmitteln erfolgte bereits im
letzten Jahr.
Der Zeitpunkt für den Umbau des unteren Bereiches der Anlage, für die im Laufe
des Jahres eine vereinfachte Umbauplanung erstellt wird, ist abhängig von der
Bereitstellung der notwendigen Mittel und kann z.Zt. noch nicht bestimmt werden.
Folgende Arbeiten sind im einzelnen zunächst in diesem Jahr vorgesehen:
Maßnahmen bzw. Komplettumbau im oberen Bereich für Kleinkinder:
Entfernung der alten Spielgeräte, Platten, Sandgruben und der beiden
vorhandenen Tischtennisplatten,
Neuausstattung besteht aus:
1 Spielgerätekombination mit Wackelbrücke, Feuerwehrstange, Netzaufstieg und
Rutsche
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1 Doppenschaukel
1 Wippgerät für Kleingruppen
3 Einzelwippgeräte
1 Bank- und Tischkombination
1 Buddelsandbereich mit Spielhäuschen
Maßnahmen im unteren Bereich für Schulkinder und Jugendliche im Vorgriff
auf die eigentliche Umbaumaßnahme:
Aufstellung der im oberen Bereich abgebauten beiden Tischtennisplatten
Aufstellung von drei Jugendbänken
Abbau von maroden Geräten
Durch die räumliche Aufteilung der Nutzergruppen findet eine Entzerrung der
bisherigen altersbedingten Interessenunterschiede statt.
2. Reiherweg - Versetztes Parken
Die Bezirksvertretung 6 hatte am 28.09.2000 die Verwaltung gebeten, auf dem
Reiherweg zwischen Deikerstraße und Bachstelzenweg versetztes Parken in
großen Abständen vorzusehen.
Nach grundlegender Prüfung teilt die Verwaltung mit, dass keine Notwendigkeit
gesehen werde, in dieser Tempo 30-Zone weitere Verkehrsberuhi gungs-
maßnahmen vorzusehen. Zudem müßten bei der Anordnung des versetzten
Parkens etliche Stellplätze auf der Straße entfallen.
3. Rather Kreuzweg
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 05.11.2003 um
Prüfung gebeten, ob auf dem Rather Kreuzweg ab Mannesmann Tor 1 bis vor der
Kantine Vallourec & Mannesmann in den Parkbuchten das Verkehrszeichen
"Parken nur für Personenkraftwagen" (Nummer 1048-10) aufgestellt werden kann
oder welche anderen Maßnahmen in Frage kommen, um das Parken schwerer
LKW dort zu verhindern.
Die Verwaltung hat nach Prüfung den Auftrag erteilt, die Zeichen 314-50
Straßenverkehrsordnung (StVO) "Parkplatz" mit den Zusätzen 1048-10 StVO "nur
Personenkraftwagen" zu setzen, da andere Maßnahmen nicht in Frage kommen,
um das Parken von LKW an dieser Stelle zu verhindern.
4. Denkmalschutz für ein Gebäude der Reitzensteinkaserne
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 01.10.2003
gebeten, die Denkmalwürdigkeit zu prüfen und alle erforderlichen Maßnahmen
einzuleiten, um zur Erinnerung an ein Stück "Düsseldorfer Stadtgeschichte" und
die Reitzensteinkaserne das heutige Stabsgebäude (Block 10) der 7.
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Panzerdivision unter Denkmalschutz zu stellen.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Stadt Düsseldorf für die Unterschutzstellung der
Reitzensteinkaserne nicht zuständig ist. Verwaltungsinterne Überprüfungen haben
ergeben, dass von einer Denkmalwürdigkeit der einzelnen Gebäude nicht
auszugehen ist. Insofern besteht auch keine Veranlassung, in diesem Sinne die
Bezirksregierung als zuständige Behörde anzuschreiben.
Ergänzend wird auf die erste Sitzung des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung vom 14.01.2004 verwiesen, dass entsprechend dem dort
geäußerten Wunsch auch die Verwaltung möglichst die Turnhalle erhalten möchte.
5. Platzgestaltung Oberrather Straße
Die Bezirksvertretung 6 hatte am 29.01.2003 die Verwaltung gebeten, den Ort, an
dem nunmehr auch der neue Oberrather Wochenmarkt regelmäßig stattfindet, mit
geeigneten Mitteln als einheitlich gestalteten Platz (ggf. mit Bäumen/Blumenkübeln
usw. aufzuwerten. Die Planung soll vor ihrer Umsetzung der Bezirksvertretung 6
vorgestellt werden.
Die Verwaltung wurde außerdem gebeten, alle vorbereitenden Maßnahmen zu
treffen, diesem Platz einen eigenständigen Namen zu geben.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Gestaltung des Platzes auf die Prioritätenliste
gesetzt wurde, die Realisierung des Projektes ist für 2005 vorgesehen.
6. Parksituation Korveyer Straße
Bei der Einrichtung des damaligen "Anwohnerparkgebietes" östlich der Kalkumer
Straße im August 1990 wurde auch die Korveyer Straße im Bereich zwischen
Fallingbosteler Straße und Hoferhofstraße mit einer entsprechenden Beschilderung
versehen. Zwischenzeitlich ist diese Beschilderung jedoch nicht mehr vorhanden.
Aufgrund eines Schreibens der Anlieger aus diesem Bereich wurde jetzt der
Auftrag erteilt, eine Beschilderung entsprechend den Verkehrszeichen auf den
umliegenden Straßen kurzfristig wieder aufzustellen.
7. Abfallbehälter auf Waldparkplätzen
Die Bezirksvertretung 6 hatte im Juni 2002 den Wunsch geäußert, am Standort
Parkplatz Bauenhäuser Weg/Fahneburgstraße Abfallbehälter aufzustellen. Seitens
des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes war der Wunsch unter Hinweis auf die
möglichen negativen Auswirkungen von Abfallbehältern auf Waldparkplätzen
zurückgewiesen worden.
Aufgrund eines Schreibens der Bezirksverwaltungsstelle 6 vom 07.10.2002 hat das
Umweltamt die Möglichkeit der Aufstellung von Abfallbehältern auf Wald-
parkplätzen generell und auf den Einzelfall bezogen ausführlich mit dem Garten-,
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Friedhofs- und Forstamt besprochen. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat in
der Vergangenheit teilweise Abfallbehälter auf Waldparkplätzen zurück gebaut,
weil es dort immer wieder zu illegalen Müllablagerungen kam. Nach Entfernung der
Abfallbehälter sind die Müllablagerungen merklich zurück gegangen. Folgt man
dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wal dparkplätze, sind diese für
erholungssuchende Kfz-Nutzer/-innen, die den Parkplatz ansteuern, um den Wald
aufzusuchen. Für den auf der Autofahrt dorthin anfallenden Müll kann zugemutet
werden, diesen im Auto zu belassen und ihn daheim zu entsorgen. Anfallender
Müll auf dem Spazierweg kann in den im Stadtwald ausreichend aufgestellten
Abfallbehälter entsorgt werden. Die angefallenen Müllmengen in diesen Behältern
zeigen, dass die Anzahl der Abfallbehälter ausreichend bemessen ist.
Fehlende Papierkörbe auf den Waldparkplätzen führen nicht zu einer über das
normale Maß hinaus gehenden Verunreinigung der Parkplätze. Einzelne achtlos
weggeworfene Papiertaschentücher, Zigarettenschachteln o.ä. werden durch die
wöchentlichen Reinigungen der Parkplätze entfernt. Aus den genannten Gründen
wird das Aufstellen von Abfallbehältern auf Waldparkplätzen und auch am Standort
Bauenhäuser Weg abgelehnt.
Der Wunsch der Bezirksvertretung 6 nach zusätzlichen Papierkörben zur
Unterstützung der Sauberkeit in den Stadtgebieten ist verständlich, berechtigt und
wird soweit wie möglich unterstützt. Allerdings stehen im vorliegenden Fall die
Interessen zum Schutz des Waldes und der Verhinderung von zusätzlichen
Verunreinigungen der Waldparkplätze im Vordergrund. Diese Gründe müssen
zunächst akzeptiert werden. Im Rahmen der Kontrollen durch
Außendienstmitarbeiter wird der Parkplatz in der nächsten Zeit häufiger kontrolliert.
Mitte des Jahres 2004 werden hierzu Auswertungen vorliegen, die dann ggf. zu
einer anderen Entscheidung führen könnten.
Amt:
Bezirksverwaltungsstelle 6
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