Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 176 13/2004

Mitteilungen der Verwaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Korveyer Straße 7 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 3. Februar 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Betrifft: Mitteilungen der Verwaltung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 nimmt Kenntnis. Sachdarstellung: 1. Umbaumaßnahme Kinderspielplatz Heinefeldplatz In der Sitzung am 29.01.2003 wurde bezüglich des Beschlusses der Bezirksvertretung 6 vom 04.09.2002 unter "Mitteilungen der Verwaltung" der damalige Sachstand mitgeteilt. Zwischenzeitlich ergibt sich folgender aktueller Sachstand: Die am 16.12.2002 erwähnten Landesmittel, die für die Grundsanierung des gesamten Platzes vorgesehen waren, stehen zeitnah nicht zur Verfügung: Es ist dennoch beabsichtigt, eine vereinfachte Umbaumaßnahme ohne Landesmittel für den gesamten Bereich des Heinefeldplatzes zu planen. Die in dem damaligen Schreiben genannte Sanierung für den Kinderspielplatz im oberen Bereich der Anlage wird bis zum Frühsommer 2004 abgeschlossen sein. Eine entsprechende Beauftragung aus Unterhaltungsmitteln erfolgte bereits im letzten Jahr. Der Zeitpunkt für den Umbau des unteren Bereiches der Anlage, für die im Laufe des Jahres eine vereinfachte Umbauplanung erstellt wird, ist abhängig von der Bereitstellung der notwendigen Mittel und kann z.Zt. noch nicht bestimmt werden. Folgende Arbeiten sind im einzelnen zunächst in diesem Jahr vorgesehen: Maßnahmen bzw. Komplettumbau im oberen Bereich für Kleinkinder: Entfernung der alten Spielgeräte, Platten, Sandgruben und der beiden vorhandenen Tischtennisplatten, Neuausstattung besteht aus: 1 Spielgerätekombination mit Wackelbrücke, Feuerwehrstange, Netzaufstieg und Rutsche RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 1 Doppenschaukel 1 Wippgerät für Kleingruppen 3 Einzelwippgeräte 1 Bank- und Tischkombination 1 Buddelsandbereich mit Spielhäuschen Maßnahmen im unteren Bereich für Schulkinder und Jugendliche im Vorgriff auf die eigentliche Umbaumaßnahme: Aufstellung der im oberen Bereich abgebauten beiden Tischtennisplatten Aufstellung von drei Jugendbänken Abbau von maroden Geräten Durch die räumliche Aufteilung der Nutzergruppen findet eine Entzerrung der bisherigen altersbedingten Interessenunterschiede statt. 2. Reiherweg - Versetztes Parken Die Bezirksvertretung 6 hatte am 28.09.2000 die Verwaltung gebeten, auf dem Reiherweg zwischen Deikerstraße und Bachstelzenweg versetztes Parken in großen Abständen vorzusehen. Nach grundlegender Prüfung teilt die Verwaltung mit, dass keine Notwendigkeit gesehen werde, in dieser Tempo 30-Zone weitere Verkehrsberuhi gungs- maßnahmen vorzusehen. Zudem müßten bei der Anordnung des versetzten Parkens etliche Stellplätze auf der Straße entfallen. 3. Rather Kreuzweg Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 05.11.2003 um Prüfung gebeten, ob auf dem Rather Kreuzweg ab Mannesmann Tor 1 bis vor der Kantine Vallourec & Mannesmann in den Parkbuchten das Verkehrszeichen "Parken nur für Personenkraftwagen" (Nummer 1048-10) aufgestellt werden kann oder welche anderen Maßnahmen in Frage kommen, um das Parken schwerer LKW dort zu verhindern. Die Verwaltung hat nach Prüfung den Auftrag erteilt, die Zeichen 314-50 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Parkplatz" mit den Zusätzen 1048-10 StVO "nur Personenkraftwagen" zu setzen, da andere Maßnahmen nicht in Frage kommen, um das Parken von LKW an dieser Stelle zu verhindern. 4. Denkmalschutz für ein Gebäude der Reitzensteinkaserne Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 01.10.2003 gebeten, die Denkmalwürdigkeit zu prüfen und alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um zur Erinnerung an ein Stück "Düsseldorfer Stadtgeschichte" und die Reitzensteinkaserne das heutige Stabsgebäude (Block 10) der 7. Seite 3 von 4 Panzerdivision unter Denkmalschutz zu stellen. Die Verwaltung teilt mit, dass die Stadt Düsseldorf für die Unterschutzstellung der Reitzensteinkaserne nicht zuständig ist. Verwaltungsinterne Überprüfungen haben ergeben, dass von einer Denkmalwürdigkeit der einzelnen Gebäude nicht auszugehen ist. Insofern besteht auch keine Veranlassung, in diesem Sinne die Bezirksregierung als zuständige Behörde anzuschreiben. Ergänzend wird auf die erste Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 14.01.2004 verwiesen, dass entsprechend dem dort geäußerten Wunsch auch die Verwaltung möglichst die Turnhalle erhalten möchte. 5. Platzgestaltung Oberrather Straße Die Bezirksvertretung 6 hatte am 29.01.2003 die Verwaltung gebeten, den Ort, an dem nunmehr auch der neue Oberrather Wochenmarkt regelmäßig stattfindet, mit geeigneten Mitteln als einheitlich gestalteten Platz (ggf. mit Bäumen/Blumenkübeln usw. aufzuwerten. Die Planung soll vor ihrer Umsetzung der Bezirksvertretung 6 vorgestellt werden. Die Verwaltung wurde außerdem gebeten, alle vorbereitenden Maßnahmen zu treffen, diesem Platz einen eigenständigen Namen zu geben. Die Verwaltung teilt mit, dass die Gestaltung des Platzes auf die Prioritätenliste gesetzt wurde, die Realisierung des Projektes ist für 2005 vorgesehen. 6. Parksituation Korveyer Straße Bei der Einrichtung des damaligen "Anwohnerparkgebietes" östlich der Kalkumer Straße im August 1990 wurde auch die Korveyer Straße im Bereich zwischen Fallingbosteler Straße und Hoferhofstraße mit einer entsprechenden Beschilderung versehen. Zwischenzeitlich ist diese Beschilderung jedoch nicht mehr vorhanden. Aufgrund eines Schreibens der Anlieger aus diesem Bereich wurde jetzt der Auftrag erteilt, eine Beschilderung entsprechend den Verkehrszeichen auf den umliegenden Straßen kurzfristig wieder aufzustellen. 7. Abfallbehälter auf Waldparkplätzen Die Bezirksvertretung 6 hatte im Juni 2002 den Wunsch geäußert, am Standort Parkplatz Bauenhäuser Weg/Fahneburgstraße Abfallbehälter aufzustellen. Seitens des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes war der Wunsch unter Hinweis auf die möglichen negativen Auswirkungen von Abfallbehältern auf Waldparkplätzen zurückgewiesen worden. Aufgrund eines Schreibens der Bezirksverwaltungsstelle 6 vom 07.10.2002 hat das Umweltamt die Möglichkeit der Aufstellung von Abfallbehältern auf Wald- parkplätzen generell und auf den Einzelfall bezogen ausführlich mit dem Garten-, Seite 4 von 4 Friedhofs- und Forstamt besprochen. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat in der Vergangenheit teilweise Abfallbehälter auf Waldparkplätzen zurück gebaut, weil es dort immer wieder zu illegalen Müllablagerungen kam. Nach Entfernung der Abfallbehälter sind die Müllablagerungen merklich zurück gegangen. Folgt man dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wal dparkplätze, sind diese für erholungssuchende Kfz-Nutzer/-innen, die den Parkplatz ansteuern, um den Wald aufzusuchen. Für den auf der Autofahrt dorthin anfallenden Müll kann zugemutet werden, diesen im Auto zu belassen und ihn daheim zu entsorgen. Anfallender Müll auf dem Spazierweg kann in den im Stadtwald ausreichend aufgestellten Abfallbehälter entsorgt werden. Die angefallenen Müllmengen in diesen Behältern zeigen, dass die Anzahl der Abfallbehälter ausreichend bemessen ist. Fehlende Papierkörbe auf den Waldparkplätzen führen nicht zu einer über das normale Maß hinaus gehenden Verunreinigung der Parkplätze. Einzelne achtlos weggeworfene Papiertaschentücher, Zigarettenschachteln o.ä. werden durch die wöchentlichen Reinigungen der Parkplätze entfernt. Aus den genannten Gründen wird das Aufstellen von Abfallbehältern auf Waldparkplätzen und auch am Standort Bauenhäuser Weg abgelehnt. Der Wunsch der Bezirksvertretung 6 nach zusätzlichen Papierkörben zur Unterstützung der Sauberkeit in den Stadtgebieten ist verständlich, berechtigt und wird soweit wie möglich unterstützt. Allerdings stehen im vorliegenden Fall die Interessen zum Schutz des Waldes und der Verhinderung von zusätzlichen Verunreinigungen der Waldparkplätze im Vordergrund. Diese Gründe müssen zunächst akzeptiert werden. Im Rahmen der Kontrollen durch Außendienstmitarbeiter wird der Parkplatz in der nächsten Zeit häufiger kontrolliert. Mitte des Jahres 2004 werden hierzu Auswertungen vorliegen, die dann ggf. zu einer anderen Entscheidung führen könnten. Amt: Bezirksverwaltungsstelle 6 RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 176 13/2004