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Beschlussvorlage
Betrifft:
Mitteilungen der Verwaltung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 nimmt Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Baumpflanzungen und Baumfällungen
Im Berichtszeitraum von Mai 2003 bis April 2004 wurden im Stadtbezirk 6 folgende
Maßnahmen durchgeführt:
S Baumpflanzungen
Insgesamt: 91 (im Straßenraum)
S Baumfällungen
Insgesamt: 22 (im Straßenraum)
Eingeschlossen sind außer biologischen Abgängen auch Entfernungen aus
Gründen von Bauvorhaben, Unfällen und Verlust von Jungbäumen nach der
Pflanzung.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Standorte:
Stadtbezirk 17/6 Baumpflanzungen
Straße/Anlage Stck. Baumart
Rather Broich 10 Robinie
Am Götzenkothen 1 Amberbaum
Kürtenstraße 11 Robinie
Eckampstraße 2 Mehlbeere
Heinrichstraße 20 Linde
Wilhelm-Raabe-Straße 1 Mehlbeere
Rather Kreuzweg 1 Robinie
St. Franziskus-Straße 1 Mehlbeere
Mühlenbroicher Weg 1 Eiche
Am Bockskothen 1 Eiche
RSD AllVorlg.WPT
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Ungelsheimer Weg 1 Amberbaum
Am Stock 2 Eiche
In der Nießdonk 1 Eiche
Scheffelstraße 2 Mehlbeere
Kanzlerstraße 1 Amberbaum
Kalkumer Straße 2 Robinie
In den Diken 1 Mehlbeere
Am Schorn 3 Robinie
Merlinweg 1 Ahorn
Ahornallee 1 Ahorn
Unterrather Straße 3 Mehlbeere
Kehler Straße 1 Birke
Hamborner Straße 1 Linde
Theodorstraße 22 Linde
__
91
Stadtbezirk 6 Baumfällungen
Straße/Anlage Stck. Baumart
Volkardeyer Weg 1 Rotdorn
Rather Kreuzweg 1 Robinie
Westfalenstraße 1 Robinie
Am Klosterhof 1 Robinie
Kürtenstraße 1 Robinie
Stieglitzstraße 1 Ahorn
Recklinghauser Straße 2 Platane
Thewissenweg 3 Robinie
Beedstraße 2 Robinie
Brackweder Straße 1 Traubenkirsche
An der Piwipp 1 Traubenkirsche
An der Piwipp 1 Robinie
Kehler Straße 1 Birke
Hoferhofstraße 3 Stadtbirne
Korveyer Straße 2 Rotdorn
__
22
2. Verkehrliche Auswirkungen des Umbaus des Freiligrathplatzes auf Unterrath-West
Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 24.03.2004 die Verwaltung um
Mitteilung gebeten, welche verkehrlichen Auswirkungen (Lärmimmissionen,
zusätzlicher Autoverkehr) auf Unterrath-West - speziell auf die Straßen Am Roten
Haus, Deikerstraße und Eckenerstraße - durch den Umbau des Freiligrathplatzes
entstehen.
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Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
Zur Verbesserung der Stadtbahnverbindung zur Messearena aus Richtung Norden
wird die umständliche Umsteigebeziehung aufgegeben und eine Direktverbindung
vorgesehen. Durch diese Maßnahme wird sich die Leistungsfähigkeit des
Freiligrathplatzes für PKW nicht ändern, so dass keine verkehrlichen
Auswirkungen auf Unterrath-West durch den Umbau entstehen werden.
3. Errichtung von Grillplätzen im Stadtbezirk 6, insbesondere in Rath
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 28.04.2004 um
Prüfung gebeten, ob, an welchen Standorten und unter welchen Voraussetzungen
im Stadtbezirk 6, insbesondere in Rath, öffentliche Grillplätze - ggf. mit einer
Grillhütte - errichtet werden können.
Nach Prüfung der Verwaltung sind folgende Voraussetzungen für öffentliche
Grillplätze im Stadtbezirk 6 zu beachten:
SStandort so auswählen, dass Belästigungen der Anlieger ausgeschlossen sind
und der Brandschutz beachtet werden kann
Seingeschränkte Nutzungszeiten (öffentliche Grünanlagen sind tageslicht-
gerichtete Anlagen)
Shohe Investitionskosten für stationäre Grillanlagen, Toilettenanlagen,
Sitzgelegenheiten und Abfallbehälter
SBauantrag für Grillhütte und Toilettenanlage
Sgeeignete Infrastruktur (Zuwegung, Parkplätze)
Skostenintensive Personalbetreuung für den Grillbereich (Anmeldungen,
Freigabe der Grillstellen, Abnahmen nach Gebrauch, Reinigungs- und
Reparaturarbeiten)
SGrillplätze im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald nur mit
Genehmigung der Unteren Forstbehörde Mettmann (§ 47 Landesforstgesetz
NW)
Zur Zeit bestehen Grillmöglichkeiten in den Freizeitanlagen Heerdt, an der
Ulenbergstraße und in Niederheid sowie im Südpark.
Unter den oben angeführten Voraussetzungen bestehen keine weiteren
Möglichkeiten für Grillangebote im Stadtbezirk 6.
4. Rampe Kieshecker Weg/Am Schorn
Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 05.11.2003 die Verwaltung um
Prüfung gebeten, ob über die Böschung des Kieshecker Weges eine Rampe als
Fuß-und Radwegverbindung angelegt werden kann, die den bereits entlang des
Lärmschutzwalles vorhandenen Fußweg mit dem Kieshecker Weg verbindet.
Nach einem ersten Zwischenbericht in der Sitzung am 24.03.2004 (siehe
Mitteilungen der Verwaltung 176 26/2004) teilt die Verwaltung nun nach dem
Vorliegen des Untersuchungsergebnisses Folgendes mit:
RSD AllVorlg.WPT
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Aufgrund der durchgeführten Vermessung sind der vorhandene Lärmschutzwall
entlang der DB-Trasse und die Kleingartenanlage "In der Nießdonk" als
Zwangspunkte bei der Rampenplanung zu berücksichtigen.
Damit beschränkt sich die Fläche zur Anlage einer Rampe auf den schon in der
Örtlichkeit vorhandenen Geh- und Radweg entlang des Lärmschutzwalles, welcher
eine Breite von 3,00 m aufweist. Die geplante Rampe für Fußgänger und Radfahrer
hat eine Breite von 2,50 m. Hinzu kommt noch die aus statischen Gründen
erforderliche Böschungsbreite. Eine Anbindung des Weges, welcher zwischen den
Häusern hindurch auf den Geh- und Radweg führt, ist aufgr und der
unterschiedlichen Höhen im Anschlussbereich nicht durchführbar.
Wegen dieser Gegebenheiten ist der Bau einer Rampe nicht möglich.
Der Vorschlag der Verwaltung ist daher, den Höhenunterschied mit Hilfe einer
Treppe zu überwinden, um eine Verbindung zum Kieshecker Weg zu schaffen. Die
Treppe ist so zu planen, dass auch Radfahrer und Personen mit Kinderwagen
diese nutzen können.
Amt:
Bezirksverwaltungsstelle 6