Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 176 39/2004
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Betrifft:
Mitteilungen der Verwaltung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 nimmt Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Müllbehälter mit Zigaretteneinwurffach
Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 28.01.2004 die Verwaltung
gebeten, an allen Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie an allen wichtigen
Plätzen und Kreuzungsbereichen im Stadtbezirk 6 - analog zur Altstadt und
Innenstadt - die neuen Müllbehälter mit Zigaretteneinwurffach zu installieren oder
die vorhandenen Behälter umzurüsten.
Die Verwaltung teilt mit, dass die AWISTA GmbH im Rahmen des neuen
Bußgeldkatalogs, der u.a. ein Bußgeld für "Kippenschnippen" vorsieht, beauftragt
wurde, alle vorhandenen Abfallbehälter für die Nutzung zur ordnungsgemäßen
Entsorgung von Zigaretten umzurüsten. Bei den Standabfallbehältern im
Innenstadtbereich, bei denen ohne großen Aufwand eine Umrüstung möglich war,
wurden die Deckel gegen jene ausgetauscht, die mit einer Zigarettenaufnahme-
möglichkeit ausgestattet sind. Da aber die überwiegend vorhandenen
Hängeabfall-behälter nur mit hohem Aufwand hätten umgerüstet werden können,
wurde für diese Behälter ein Aufkleber entworfen, der Raucherinnen und Raucher
darauf hinweisen soll, dass die Zigaretten auf dem Deckel ausgedrückt werden
sollen, bevor die Kippe in den Abfallbehälter geworfen wird. Mit diesem Aufkleben
wurden alle Hängeabfallbehälter bestückt; fehlende Aufkleber werden regelmäßig
durch die AWISTA GmbH nach geklebt.
Darüber hinaus wurden seitens der AWISTA GmbH 400 neue Abfallbehälter mit
Zigarettenaufnahmemöglichkeit beschafft, die im Wege des Austausches defekter
oder entwendeter Hängebehälter aufgehängt werden. Für eine darüber hinaus
gehende großflächige Umrüstung von Abfallbehältern stehen derzeit keine
Haushaltsmittel zur Verfügung.
2. Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Kindertagesstätte Ahornallee 7
Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 28.01.2004 die Verwaltung
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 176 39/2004
Seite 2 von 3
gebeten, vor der Ev. Integrativen Kindertagesstätte Ahornallee 7 einen
Behindertenparkplatz (montags - freitags 7.00 - 16.00 Uhr) einzurichten und den
dort vorhandenen hohen Bordsteig abzusenken, um so den behinderten Kindern
das Ein- und Aussteigen zu erleichtern.
Der Auftrag, den Behindertenparkplatz unmittelbar vor dem Eingang der
Kindertagesstätte einzurichten, wurde zwischenzeitlich erteilt. Mit der Ausführung
der notwendigen Arbeiten ist kurzfristig zu rechnen.
Eine Absenkung des Bordsteines an dieser Stelle ist nicht nötig, da bereits heute
regelmäßig Fahrzeuge dort ohne Probleme abgestellt werden. Der Platz befindet
sich im Anschluss an eine Garagenzufahrt, die abgesenkt ist. Zudem steigen die
Kinder in der Regel nicht zur Fahrbahn, sondern zur Kindertagesstätte hin aus.
3. Kinderspielplatz Roseggerstraße
In der Sitzung am 05.11.2003 hatte die Bezirksvertretung 6 die Verwaltung gebeten
zu prüfen, mit welchen Maßnahmen (verschließbares Tor mit Schließdienst durch
die Anwohner, Umlaufschranke oder andere Vorschläge) verhindert werden kann,
dass der Kinderspielplatz von Mofafahrern und zwielichtigen Personen in den
Abendstunden zweckentfremdet wird. Zudem sollt geprüft werden, ob und ggf.
welche rechtlichen Möglichkeiten für einen Schließdienst durch die Anwohner
bestehen und ob es Altenativen zur Schließung des Platzes gibt. Weiterhin wurde
angeregt, vorab ein Schild mit den Öffnungszeiten des Kinderspielplatzes
anzubringen.
Die Verwaltung hat die Angelegenheit vor Ort geprüft und teilt Folgendes mit:
Eine Umlaufsperre befindet sich bereits im Eingangsbereich des Platzes. Diese
kann das Befahren mit Mofas zwar erschweren, jedoch nicht verhindern. Eine
nachträgliche Verengung des Durchlasses ist nicht möglich, weil Rollstuhlfahrer
bzw. Leute mit Kinderwagen sonst nicht mehr auf den Kinderspielplatz gelangen
können.
Eine Beschilderung, die auf den öffentlichen Kinderspielplatz hinweist, existiert zur
Zeit nicht mehr, wird aber kurzfristig angebracht. Auf dem Schild befindet sich ein
Piktogramm, das auf ein Fahrverbot in Form eines durchgestrichenen Fahrrades
hinweist.
Personen, die sich in den Abend- und Nachtstunden störend verhalten, können des
Platzes verwiesen werden. In diesen Fällen kann der Ordnungs- und Servicedienst,
der täglich bis 01.30 Uhr telefonisch unter 89-94000 erreichbar ist, eingeschaltet
werden. Je nach Einsatzlage wird eine zeitnahe örtliche Prüfung durchgeführt.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte wird vorgeschlagen, die weitere
Entwicklung abzuwarten und etwaige weitere in der Sache dienliche Investitionen
möglichst bis zum vorgesehenen Umbau des Platzes auszusetzen.
4. Verkehrssicherheit an der Haltestelle Rather Broich
Ö Vorlagen - Nr. 176 39/2004
Seite 3 von 3
Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 25.02.2004 beschlossen, zur
Festlegung von konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im
Bereich der o.a. Haltestelle eine Kleine Kommission zu bilden.
Bei einem Ortstermin am 05.04.2004 traf sich die Kleine Kommission - die Herren
Behfeldt, Münter und Schumacher (Herr Herrmann war entschuldigt) - mit
Vertretern des Amtes für Verkehrsmanagement und der Bezirksverwaltungsstelle
und beschloss folgende Maßnahmen:
S Verlegung der großen Verkehrsbake im Eingangsbereich Caritasheim
unmittelbar an den Straßenrand vor die vorhandene Grünfläche
S Aufstellen einer zusätzlichen Verkehrsbake an der Spitze des Haltestellen-
bereichs Linie 712 - Rather Broich
S Anbringen einer zusätzlichen Balkenmarkierung am Fußgängerüberweg
Caritasheim - Haltestelle 712
Die Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden. Über weitergehende, evtl. auch
bauliche Maßnahmen, soll erforderlichenfalls zu einem späteren Zeitpunkt beraten
werden.
Amt:
Bezirksverwaltungsstelle 6
RSD AllVorlg.WPT