Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 176 39/2004

Mitteilungen der Verwaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ahornallee 7 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 6. April 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 176 39/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Mitteilungen der Verwaltung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 nimmt Kenntnis. Sachdarstellung: 1. Müllbehälter mit Zigaretteneinwurffach Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 28.01.2004 die Verwaltung gebeten, an allen Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie an allen wichtigen Plätzen und Kreuzungsbereichen im Stadtbezirk 6 - analog zur Altstadt und Innenstadt - die neuen Müllbehälter mit Zigaretteneinwurffach zu installieren oder die vorhandenen Behälter umzurüsten. Die Verwaltung teilt mit, dass die AWISTA GmbH im Rahmen des neuen Bußgeldkatalogs, der u.a. ein Bußgeld für "Kippenschnippen" vorsieht, beauftragt wurde, alle vorhandenen Abfallbehälter für die Nutzung zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Zigaretten umzurüsten. Bei den Standabfallbehältern im Innenstadtbereich, bei denen ohne großen Aufwand eine Umrüstung möglich war, wurden die Deckel gegen jene ausgetauscht, die mit einer Zigarettenaufnahme- möglichkeit ausgestattet sind. Da aber die überwiegend vorhandenen Hängeabfall-behälter nur mit hohem Aufwand hätten umgerüstet werden können, wurde für diese Behälter ein Aufkleber entworfen, der Raucherinnen und Raucher darauf hinweisen soll, dass die Zigaretten auf dem Deckel ausgedrückt werden sollen, bevor die Kippe in den Abfallbehälter geworfen wird. Mit diesem Aufkleben wurden alle Hängeabfallbehälter bestückt; fehlende Aufkleber werden regelmäßig durch die AWISTA GmbH nach geklebt. Darüber hinaus wurden seitens der AWISTA GmbH 400 neue Abfallbehälter mit Zigarettenaufnahmemöglichkeit beschafft, die im Wege des Austausches defekter oder entwendeter Hängebehälter aufgehängt werden. Für eine darüber hinaus gehende großflächige Umrüstung von Abfallbehältern stehen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung. 2. Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Kindertagesstätte Ahornallee 7 Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 28.01.2004 die Verwaltung RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 176 39/2004 Seite 2 von 3 gebeten, vor der Ev. Integrativen Kindertagesstätte Ahornallee 7 einen Behindertenparkplatz (montags - freitags 7.00 - 16.00 Uhr) einzurichten und den dort vorhandenen hohen Bordsteig abzusenken, um so den behinderten Kindern das Ein- und Aussteigen zu erleichtern. Der Auftrag, den Behindertenparkplatz unmittelbar vor dem Eingang der Kindertagesstätte einzurichten, wurde zwischenzeitlich erteilt. Mit der Ausführung der notwendigen Arbeiten ist kurzfristig zu rechnen. Eine Absenkung des Bordsteines an dieser Stelle ist nicht nötig, da bereits heute regelmäßig Fahrzeuge dort ohne Probleme abgestellt werden. Der Platz befindet sich im Anschluss an eine Garagenzufahrt, die abgesenkt ist. Zudem steigen die Kinder in der Regel nicht zur Fahrbahn, sondern zur Kindertagesstätte hin aus. 3. Kinderspielplatz Roseggerstraße In der Sitzung am 05.11.2003 hatte die Bezirksvertretung 6 die Verwaltung gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen (verschließbares Tor mit Schließdienst durch die Anwohner, Umlaufschranke oder andere Vorschläge) verhindert werden kann, dass der Kinderspielplatz von Mofafahrern und zwielichtigen Personen in den Abendstunden zweckentfremdet wird. Zudem sollt geprüft werden, ob und ggf. welche rechtlichen Möglichkeiten für einen Schließdienst durch die Anwohner bestehen und ob es Altenativen zur Schließung des Platzes gibt. Weiterhin wurde angeregt, vorab ein Schild mit den Öffnungszeiten des Kinderspielplatzes anzubringen. Die Verwaltung hat die Angelegenheit vor Ort geprüft und teilt Folgendes mit: Eine Umlaufsperre befindet sich bereits im Eingangsbereich des Platzes. Diese kann das Befahren mit Mofas zwar erschweren, jedoch nicht verhindern. Eine nachträgliche Verengung des Durchlasses ist nicht möglich, weil Rollstuhlfahrer bzw. Leute mit Kinderwagen sonst nicht mehr auf den Kinderspielplatz gelangen können. Eine Beschilderung, die auf den öffentlichen Kinderspielplatz hinweist, existiert zur Zeit nicht mehr, wird aber kurzfristig angebracht. Auf dem Schild befindet sich ein Piktogramm, das auf ein Fahrverbot in Form eines durchgestrichenen Fahrrades hinweist. Personen, die sich in den Abend- und Nachtstunden störend verhalten, können des Platzes verwiesen werden. In diesen Fällen kann der Ordnungs- und Servicedienst, der täglich bis 01.30 Uhr telefonisch unter 89-94000 erreichbar ist, eingeschaltet werden. Je nach Einsatzlage wird eine zeitnahe örtliche Prüfung durchgeführt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte wird vorgeschlagen, die weitere Entwicklung abzuwarten und etwaige weitere in der Sache dienliche Investitionen möglichst bis zum vorgesehenen Umbau des Platzes auszusetzen. 4. Verkehrssicherheit an der Haltestelle Rather Broich Ö Vorlagen - Nr. 176 39/2004 Seite 3 von 3 Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 25.02.2004 beschlossen, zur Festlegung von konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der o.a. Haltestelle eine Kleine Kommission zu bilden. Bei einem Ortstermin am 05.04.2004 traf sich die Kleine Kommission - die Herren Behfeldt, Münter und Schumacher (Herr Herrmann war entschuldigt) - mit Vertretern des Amtes für Verkehrsmanagement und der Bezirksverwaltungsstelle und beschloss folgende Maßnahmen: S Verlegung der großen Verkehrsbake im Eingangsbereich Caritasheim unmittelbar an den Straßenrand vor die vorhandene Grünfläche S Aufstellen einer zusätzlichen Verkehrsbake an der Spitze des Haltestellen- bereichs Linie 712 - Rather Broich S Anbringen einer zusätzlichen Balkenmarkierung am Fußgängerüberweg Caritasheim - Haltestelle 712 Die Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden. Über weitergehende, evtl. auch bauliche Maßnahmen, soll erforderlichenfalls zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. Amt: Bezirksverwaltungsstelle 6 RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 176 39/2004