Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 17/2005

Plan Nr. 61/12-329

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stoffeler Kapellenweg 65 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Dezember 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das v.g. Gebiet - Östlich Hammer Deich, südlich Südring - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 03, den am 29.02.1968 vom Rat der Stadt gefassten Beschluss über die Aufstellung von Bebauungsplänen für ein Gebiet zwischen dem Hammer Deich, dem Südring, dem Flurstück Gemarkung Unterbilk Flur 14 Nr. 8 (Verbindungsweg zwischen dem Südring und dem Holterweg), dem Holterweg, den Flurstücken Gemarkung Hamm Flur 5 Nr. 70 (Ostseite), 72, 73, Gemarkung Volmerswerth Flur 3 Nr. 35, 37, 133, 19, Gemarkung Volmerswerth Flur 2 Nr. 26, 27 und Nr. 71 bis zum Hammer Deich aufzuheben. Der Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 05.02.1998 wird hiermit aufgehoben.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 17/2005 Seite 1 von 2 Stand: 16.12.2004, Vorlage Nr. 61/17/2005 Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 61/12-329 - Östlich Hammer Deich - Aufhebung Aufstellungsbeschluss Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das v.g. Gebiet - Östlich Hammer Deich, südlich Südring - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 03, den am 29.02.1968 vom Rat der Stadt gefassten Beschluss über die Aufstellung von Bebauungsplänen für ein Gebiet zwischen dem Hammer Deich, dem Südring, dem Flurstück Gemarkung Unterbilk Flur 14 Nr. 8 (Verbindungsweg zwischen dem Südring und dem Holterweg), dem Holterweg, den Flurstücken Gemarkung Hamm Flur 5 Nr. 70 (Ostseite), 72, 73, Gemarkung Volmerswerth Flur 3 Nr. 35, 37, 133, 19, Gemarkung Volmerswerth Flur 2 Nr. 26, 27 und Nr. 71 bis zum Hammer Deich aufzuheben. Der Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 05.02.1998 wird hiermit aufgehoben. Sachdarstellung: Der Aufstellungsbeschluss wurde mit der Zielsetzung gefasst, Baurecht für den Bau der Kläranlage Süd sowie deren Zufahrtsstraßen vom Südring zu schaffen. Außerdem sollte die Erweiterung des Südfriedhofes gesichert werden. Zwischenzeitlich wurde die Kläranlage auf der Rechtsgrundlage des § 35 BBauG genehmigt und realisiert. Aufgrund der Friedhofsflächenbedarfsberechnung ist eine Erweiterung des Südfriedhofes nicht mehr notwendig. Für die übrigen Gebiete, die der Aufstellungsbeschluss umfaßt, wurden keine konkreten Planungsziele genannt. Der Aufstellungsbeschluss kann daher aufgehoben werden. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen in der Drucksache Nr. 61/193/2004 verwiesen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.05 -/- 2 Bezirksvertretung 3 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 17/2005 Seite 2 von 2 Stand: 16.12.2004, Vorlage Nr. 61/17/2005 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 17/2005