Plan Nr. 61/12-329
Aus der amtlichen Vorlage
" BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das v.g. Gebiet - Östlich Hammer Deich, südlich Südring - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 03, den am 29.02.1968 vom Rat der Stadt gefassten Beschluss über die Aufstellung von Bebauungsplänen für ein Gebiet zwischen dem Hammer Deich, dem Südring, dem Flurstück Gemarkung Unterbilk Flur 14 Nr. 8 (Verbindungsweg zwischen dem Südring und dem Holterweg), dem Holterweg, den Flurstücken Gemarkung Hamm Flur 5 Nr. 70 (Ostseite), 72, 73, Gemarkung Volmerswerth Flur 3 Nr. 35, 37, 133, 19, Gemarkung Volmerswerth Flur 2 Nr. 26, 27 und Nr. 71 bis zum Hammer Deich aufzuheben. Der Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 05.02.1998 wird hiermit aufgehoben.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung 3
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 17/2005