Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 54/2005

Sonderfinanzierung Kita

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Straße 209 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 5. April 2005veröffentlicht

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Seite 1 von 6 Beschlussvorlage Betrifft: Bedarfs- und Platzsituation der Tageseinrichtungen für Kinder in Düsseldorf Beschlussdarstellung: Der Rat beschließt, die Übernahme der Trägeranteile nach dem GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) von katholischen Tageseinrichtungen für Kinder bis 31.07.2011 für Gruppen, die nach den kirchlichen Planungen 2005-2007 zur Schließung anstehen und nach der Jugendhilfeplanung "Kindertagesstätten 2003-2005" erforderlich sind. Zusätzlich wird für jede dieser Gruppen ein Verwaltungskostenanteil von 1.000 € pro Kindergartenjahr finanziert. Des weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, eine vertraglich Sonderregelung bis 31.07.2011 für alle Träger, die die Betriebsführung von kirchlichen Einrichtungen übernehmen, zu schließen und dabei auch die bisher zusätzlich geförderten Einrichtungen dieser Träger in diesen Vertrag mit zu überführen. Die evangelischen Träger erhalten zusätzlich zu dem bisherigen Vertrag zur Sicherung des Rechtsanspruches für die vorgehaltenen 700 Ki ndergartenplätze ein Verwaltungspauschale von 35.000 € für die Laufzeit der getroffenen Vereinbarung bis 31.07.2008. Die erforderlichen Investitionsmittel zum Erhalt der zusätzlich geförderten Plätze aller freien Träger von insgesamt 5 Mio. Euro sind jährlich bis zu 1 Mio. Euro für die Laufzeit der Verträge zur Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz durch die Verwaltung zu etatisieren. Sachdarstellung: 1. Situation der Katholischen Träger Bereits in März 2004 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass die katholische Kindergartenplanung eine Absenk ung des Platzangebotes in den kath. Kindertageseinrichtungen von 5.195 auf 4000 Plätze vorsieht. Durch die Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils durch die Stadt konnte der Bestand von 10 zur Schließung vorgesehener Gruppen gesichert werden. Für 2 Einrichtungen mit 5 Gruppen wurden Trägerwechsel vereinbart. Die Einrichtung Paulusplatz wurde in der Zwischenzeit von der Stadt übernommen. Die Übernahme der Einrichtung Kaiserswerther Straße steht an. Mit einem Hirtenbrief vom Oktober vergangenen Jahres kündigte der Erzbischof von Köln weitere Sparmaßnahmen im Rahmen des Projektes „Zukunft heute" auch im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder an. Für die Stadt Düsseldorf sieht die Planung des Generalvikariats einen Abbau von rd. 100 Gruppen, das entspricht rd. 2.100 Plätzen, in den nächsten 2 Jahren vor. Dies bedeutet einen Verlust von rd. 12 % aller Plätze in Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf. Auf der Grundlage der bisherigen gesetzlichen Trägeranteile bringt dieser Abbau der Katholischen Kirche neben geringeren Verwaltungsgemeinkosten Einsparungen von jährlich rd. 1,8 Mio Euro. Die Seelsorgebereiche haben dem Generalvikariat bis August dieses Jahres entsprechende Vorschläge zur Umsetzung des Projektes zu unterbreiten. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 2. Situation der Evangelischen Träger Der Jugendhilfeausschuss hat 2004 beschlossen, mit der Evangelischen Kirche in Düsseldorf eine vertragliche Vereinbarung zu schließen, um den angekündigten Abbau von 700 Plätzen aufzuhalten. Dieser Vertrag läuft bis 31.07.2008 und sieht eine Finanzierung von 1.000 € je Platz , der durch die Verwaltung nachgefragt wird, vor. Platzreduzierungen sind nur im Einvernehmen mit der Stadt Düsseldorf möglich. 3. Situation der Finanzierungsverträge mit „Finanzschwachen" Trägern Die mit dem DRK und der AWO am 15.06.2000 geschlossenen Finanzierungsverträge für deren 20 Einrichtungen mit 1.200 Plätzen (rd. 60 Grupen) laufen zum Ende dieses Kalenderjahres aus. Aufgrund der bisherigen Regelung erhalten diese Träger über den gesetzlichen Zuschuss von 91 % der Betriebskosten hinaus eine städtische Sonderförderung von plus 3 % (nicht umgesetzte gesetzlich vorgesehene Erhöhung) zuzüglich 8 % für die Verwaltungskosten (= 102 %). Für die Zukunft ist eine neue Zuschussregelung zu treffen, um diese Träger für eine Ausweitung Ihres Angebotes gewinnen zu können. 4. Verhandlungsergebnis der Stadt Düsseldorf Bei den im Folgenden dargestellten Planungen und Verhandlungen wurde der zukünftige Bedarf für die Versorgung unter 3-jähriger Kinder und die demographische Entwicklung berücksichtigt, wonach in dem Zeitraum von 2006 bis 2011 rund 370 Kinder weniger versorgt werden müssen. Die aktuelle Entwicklung hinsichtlich der vorgezogenen Einschulung von 5-jährigen Kindern in die Grundschule wird in die jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung einbezogen. Aufgrund tendenziell steigender Nachfrage bei den Kindern des hineinwachsenden Jahrganges hat diese Veränderung bisher keinen Einfluss auf die Nachfrageerwartung bei den "Kindergartenkindern". In Verhandlungen mit dem Stadtdechanten wurde eine gemeinsame Planungsgrundlage entwickelt, deren Ziel es ist, möglichst viele Plätze zu erhalten und gleichzeitig der Vorgabe des Bistums weitgehend gerecht zu werden. Die Planung sieht für die nächsten 2 Jahre und fortdauernd bis zum Jahr 2011 folgendes vor: # 55 Gruppen werden durch Übernahme der Trägeranteile (in der Regel 20 % der Betriebskosten) bis 31.07 2011 gesichert und bleiben erhalten. < Bei 45 Gruppen sind zusätzliche Overheadkosten von 1.000 € pro Gruppe/Jahr zu finanzieren. < Investitionskosten sind entsprechend dem notwendigen Bedarf in den zusätzlich geförderten Einrichtungen sicherzustellen (z.B. Heizung, Dach und Fach). # 12 Einrichtungen mit 27 Gruppen sind über einen Trägerwechsel im Rahmen von Betriebsüberleitungen erhaltbar. Seite 4 von 6 < Angebote zur Übernahme zu bestimmten Rahmenbedingungen liegen vor von: SKFM 3 Einrichtungen, Diakonie 3 Einrichtungen, DRK 1 Einrichtung, AWO z.Z. keine Einrichtung < 3 Einrichtungen sind definitiv von der Stadt Düsseldorf zu übernehmen, um sie zu erhalten (Kaiserswerther Straße, Pastor-Busch-Weg, Im Grund). < Die Einrichtung Wittenberger Weg ist nur im Verbund mit der Offenen Tür zu übernehmen. Der SKFM wäre hierzu bereit. # 11 Gruppen mit rd. 220 Plätze werden bis zum 31.07.2007 tatsächlich geschlossen. # 11 Gruppen werden sukzessive qualifiziert, d.h. mit entsprechender kommunaler Zusatzfinanzierung in Fam iliengruppen, integrative Gruppen oder Tagesstättengruppen umgewandelt. Eine Rückmeldung des Generavikariats zur vorgelegten gemeinsamen Planung steht noch aus. 5. Neue Finanzierungsregelung für "finanzschwache" Träger Mit Auslaufen der vertraglichen Regelungen mit dem DRK und der AWO sollte für alle "finanzschwachen" Träger ein einheitliche Fördermaßstab vorgegeben werden. Dieser sollte es den Trägern ermöglichen, die vorhandenen Einrichtungen langfristig zu erhalten und zusätzliche -aus Betriebsüberleitungen- sowie neue Einrichtungen zu übernehmen. Von der Vereinheitlichung wären zusätzlich der SKFM sowie die Lebenshilfe betroffen. Alle Träger, mit Ausnahme der Lebenshilfe, haben Ihre Bereitschaft signalisiert, unter bestimmten Konditionen zusätzliche Einrichtungen zu betreiben. In Vorgesprächen mit den Trägern wurde folgendes Finanzierungsmodell entwickelt: Kindergarten- jahr 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 ab 01.08.2011 Förderhöhe 94 % + 12 % 94 % + 10 % 94 % + 08 % 94 % + 6 % Mehr z. aktuellen Regelung in % 4 %2 %0 %- 2 % Mehrkosten jährl. Für 7 katholische Einrichtungen, die von "finanzschwachen" Trägern ggf. zu übernehmen wären, würden folgende Mehrkosten entstehen: Kindergarten- jahr 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 ab 01.08.2011 Seite 5 von 6 Mehrkosten jährl. Eine darüber hinaus gehende Finanzierung sollte jedoch auf weitere 5 Einrichtungen beschränkt werden, falls weitere Überleitungsverpflichtungen während der Laufzeit des Vertrages durch freie Träger angezeigt werden. 6. Die Diakonie als neuer Träger Die Diakonie in Düsseldorf wäre bereit, bis zu 5 Einrichtungen zu folgenden Konditionen zu übernehmen: # 100 % ige Übernahme des Eigenanteils von 20 % # Zahlung der Overheadkosten von 1.000 Euro je Gruppe /Jahr Zunächst käme jedoch nur die Übernahme von 3 katholischen Einrichtungen in Betracht. 7. Sonderregelungen für evangelische Träger Die evangelischen Träger wären mit allen Sonderregelungen in Bezug auf Overheadkosten benachteiligt, obwohl sie als erster Trägerverbund Unterstützung zur Sicherung des Rechtsanspruchs zugesichert haben (s. Vertrag vom 21.6.2004 für den Zeitraum vom 1.8.2004 bis 31.07.2008). Die vertraglich gesicherten 700 Plätze sollten analog dem Verhandlungsergebnis mit der kath. Kirche pauschal mit 35.000 Euro jährlich für Overheadkosten finanziert werden. Ein Ergänzungsvertrag ist hierfür erforderlich. Berechnung: 700 Plätze : 20 Plätze je Gruppe = 35 Gruppen à 1.000 Euro = 35.000 €. 8. Investitionsmaßnahmen Vorgabe des Erzbistums für die Nichtschließung von Einrichtungen und Gruppen ist neben der Sicherstellung der lfd. Finanzierung auch die Gewährleistung der Gebäudeunterhaltung an Dach und Fach. Im Rahmen der Betriebsüberleitungen werden den übernehmenden Trägern die Gebäude zur kostenlosen Nutzung übertragen. Die übernehmenden Träger verpflichten sich im Gegenzug zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der Gebäude und der Außenanlagen. Für mögliche Sanierungsmaßnahmen, die über die Instandhaltungspauschale und -rücklage hinausgehen, wäre im städt. Haushalt ein Investitionsbudget erforderlich das 5 Mio. Euro umfassen sollte. Um diesen "Investitionstopf" zu füllen, wären für 5 Jahre jährlich 1 Mio. € zusätzlich in den Haushalt einzustellen. Haushaltsausgabereste sind mit dem Ansatz des nächsten Jahres zu verrechnen, so dass jeweils jährlich die Auffüllung bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro erfolgt. Alle Investitionsmaßnahmen sind wie bisher durch den Jugendhilfeausschuss zu entscheiden. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Seite 6 von 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 12.04.2005 -/- 2 Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/- 2 Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 54/2005