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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bedarfs- und Platzsituation der Tageseinrichtungen für Kinder in Düsseldorf
Beschlussdarstellung:
Der Rat beschließt, die Übernahme der Trägeranteile nach dem GTK (Gesetz über
Tageseinrichtungen für Kinder) von katholischen Tageseinrichtungen für Kinder bis
31.07.2011 für Gruppen, die nach den kirchlichen Planungen 2005-2007 zur Schließung
anstehen und nach der Jugendhilfeplanung "Kindertagesstätten 2003-2005" erforderlich
sind. Zusätzlich wird für jede dieser Gruppen ein Verwaltungskostenanteil von 1.000 € pro
Kindergartenjahr finanziert. Des weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, eine
vertraglich Sonderregelung bis 31.07.2011 für alle Träger, die die Betriebsführung von
kirchlichen Einrichtungen übernehmen, zu schließen und dabei auch die bisher zusätzlich
geförderten Einrichtungen dieser Träger in diesen Vertrag mit zu überführen. Die
evangelischen Träger erhalten zusätzlich zu dem bisherigen Vertrag zur Sicherung des
Rechtsanspruches für die vorgehaltenen 700 Ki ndergartenplätze ein
Verwaltungspauschale von 35.000 € für die Laufzeit der getroffenen Vereinbarung bis
31.07.2008. Die erforderlichen Investitionsmittel zum Erhalt der zusätzlich geförderten
Plätze aller freien Träger von insgesamt 5 Mio. Euro sind jährlich bis zu 1 Mio. Euro für
die Laufzeit der Verträge zur Sicherung des Rechtsanspruches auf einen
Kindergartenplatz durch die Verwaltung zu etatisieren.
Sachdarstellung:
1. Situation der Katholischen Träger
Bereits in März 2004 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass die katholische
Kindergartenplanung eine Absenk ung des Platzangebotes in den kath.
Kindertageseinrichtungen von 5.195 auf 4000 Plätze vorsieht. Durch die Übernahme des
gesetzlichen Trägeranteils durch die Stadt konnte der Bestand von 10 zur Schließung
vorgesehener Gruppen gesichert werden. Für 2 Einrichtungen mit 5 Gruppen wurden
Trägerwechsel vereinbart. Die Einrichtung Paulusplatz wurde in der Zwischenzeit von der
Stadt übernommen. Die Übernahme der Einrichtung Kaiserswerther Straße steht an.
Mit einem Hirtenbrief vom Oktober vergangenen Jahres kündigte der Erzbischof von Köln
weitere Sparmaßnahmen im Rahmen des Projektes „Zukunft heute" auch im Bereich der
Tageseinrichtungen für Kinder an. Für die Stadt Düsseldorf sieht die Planung des
Generalvikariats einen Abbau von rd. 100 Gruppen, das entspricht rd. 2.100 Plätzen, in
den nächsten 2 Jahren vor. Dies bedeutet einen Verlust von rd. 12 % aller Plätze in
Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf. Auf der Grundlage der bisherigen gesetzlichen
Trägeranteile bringt dieser Abbau der Katholischen Kirche neben geringeren
Verwaltungsgemeinkosten Einsparungen von jährlich rd. 1,8 Mio Euro. Die
Seelsorgebereiche haben dem Generalvikariat bis August dieses Jahres entsprechende
Vorschläge zur Umsetzung des Projektes zu unterbreiten.
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2. Situation der Evangelischen Träger
Der Jugendhilfeausschuss hat 2004 beschlossen, mit der Evangelischen Kirche in
Düsseldorf eine vertragliche Vereinbarung zu schließen, um den angekündigten Abbau
von 700 Plätzen aufzuhalten. Dieser Vertrag läuft bis 31.07.2008 und sieht eine
Finanzierung von 1.000 € je Platz , der durch die Verwaltung nachgefragt wird, vor.
Platzreduzierungen sind nur im Einvernehmen mit der Stadt Düsseldorf möglich.
3. Situation der Finanzierungsverträge mit „Finanzschwachen" Trägern
Die mit dem DRK und der AWO am 15.06.2000 geschlossenen Finanzierungsverträge für
deren 20 Einrichtungen mit 1.200 Plätzen (rd. 60 Grupen) laufen zum Ende dieses
Kalenderjahres aus. Aufgrund der bisherigen Regelung erhalten diese Träger über den
gesetzlichen Zuschuss von 91 % der Betriebskosten hinaus eine städtische
Sonderförderung von plus 3 % (nicht umgesetzte gesetzlich vorgesehene Erhöhung)
zuzüglich 8 % für die Verwaltungskosten (= 102 %). Für die Zukunft ist eine neue
Zuschussregelung zu treffen, um diese Träger für eine Ausweitung Ihres Angebotes
gewinnen zu können.
4. Verhandlungsergebnis der Stadt Düsseldorf
Bei den im Folgenden dargestellten Planungen und Verhandlungen wurde der zukünftige
Bedarf für die Versorgung unter 3-jähriger Kinder und die demographische Entwicklung
berücksichtigt, wonach in dem Zeitraum von 2006 bis 2011 rund 370 Kinder weniger
versorgt werden müssen. Die aktuelle Entwicklung hinsichtlich der vorgezogenen
Einschulung von 5-jährigen Kindern in die Grundschule wird in die jährlichen
Fortschreibung der Bedarfsplanung einbezogen. Aufgrund tendenziell steigender
Nachfrage bei den Kindern des hineinwachsenden Jahrganges hat diese Veränderung
bisher keinen Einfluss auf die Nachfrageerwartung bei den "Kindergartenkindern".
In Verhandlungen mit dem Stadtdechanten wurde eine gemeinsame Planungsgrundlage
entwickelt, deren Ziel es ist, möglichst viele Plätze zu erhalten und gleichzeitig der
Vorgabe des Bistums weitgehend gerecht zu werden. Die Planung sieht für die nächsten
2 Jahre und fortdauernd bis zum Jahr 2011 folgendes vor:
# 55 Gruppen werden durch Übernahme der Trägeranteile (in der Regel 20 % der
Betriebskosten) bis 31.07 2011 gesichert und bleiben erhalten.
< Bei 45 Gruppen sind zusätzliche Overheadkosten von 1.000 € pro
Gruppe/Jahr zu finanzieren.
< Investitionskosten sind entsprechend dem notwendigen Bedarf in den
zusätzlich geförderten Einrichtungen sicherzustellen (z.B. Heizung, Dach
und Fach).
# 12 Einrichtungen mit 27 Gruppen sind über einen Trägerwechsel im Rahmen von
Betriebsüberleitungen erhaltbar.
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< Angebote zur Übernahme zu bestimmten Rahmenbedingungen liegen vor
von: SKFM 3 Einrichtungen, Diakonie 3 Einrichtungen, DRK 1 Einrichtung,
AWO z.Z. keine Einrichtung
< 3 Einrichtungen sind definitiv von der Stadt Düsseldorf zu übernehmen, um
sie zu erhalten (Kaiserswerther Straße, Pastor-Busch-Weg, Im Grund).
< Die Einrichtung Wittenberger Weg ist nur im Verbund mit der Offenen Tür
zu übernehmen. Der SKFM wäre hierzu bereit.
# 11 Gruppen mit rd. 220 Plätze werden bis zum 31.07.2007 tatsächlich
geschlossen.
# 11 Gruppen werden sukzessive qualifiziert, d.h. mit entsprechender kommunaler
Zusatzfinanzierung in Fam iliengruppen, integrative Gruppen oder
Tagesstättengruppen umgewandelt.
Eine Rückmeldung des Generavikariats zur vorgelegten gemeinsamen Planung steht
noch aus.
5. Neue Finanzierungsregelung für "finanzschwache" Träger
Mit Auslaufen der vertraglichen Regelungen mit dem DRK und der AWO sollte für alle
"finanzschwachen" Träger ein einheitliche Fördermaßstab vorgegeben werden. Dieser
sollte es den Trägern ermöglichen, die vorhandenen Einrichtungen langfristig zu erhalten
und zusätzliche -aus Betriebsüberleitungen- sowie neue Einrichtungen zu übernehmen.
Von der Vereinheitlichung wären zusätzlich der SKFM sowie die Lebenshilfe betroffen.
Alle Träger, mit Ausnahme der Lebenshilfe, haben Ihre Bereitschaft signalisiert, unter
bestimmten Konditionen zusätzliche Einrichtungen zu betreiben. In Vorgesprächen mit
den Trägern wurde folgendes Finanzierungsmodell entwickelt:
Kindergarten-
jahr
2005/2006
2006/2007
2007/2008
2008/2009
2009/2010
2010/2011
ab 01.08.2011
Förderhöhe 94 % + 12 % 94 % + 10 % 94 % + 08 % 94 % + 6 %
Mehr z.
aktuellen
Regelung in % 4 %2 %0 %- 2 %
Mehrkosten
jährl.
Für 7 katholische Einrichtungen, die von "finanzschwachen" Trägern ggf. zu übernehmen
wären, würden folgende Mehrkosten entstehen:
Kindergarten-
jahr
2005/2006
2006/2007
2007/2008
2008/2009
2009/2010
2010/2011
ab 01.08.2011
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Mehrkosten
jährl.
Eine darüber hinaus gehende Finanzierung sollte jedoch auf weitere 5 Einrichtungen
beschränkt werden, falls weitere Überleitungsverpflichtungen während der Laufzeit des
Vertrages durch freie Träger angezeigt werden.
6. Die Diakonie als neuer Träger
Die Diakonie in Düsseldorf wäre bereit, bis zu 5 Einrichtungen zu folgenden Konditionen
zu übernehmen:
# 100 % ige Übernahme des Eigenanteils von 20 %
# Zahlung der Overheadkosten von 1.000 Euro je Gruppe /Jahr
Zunächst käme jedoch nur die Übernahme von 3 katholischen Einrichtungen in Betracht.
7. Sonderregelungen für evangelische Träger
Die evangelischen Träger wären mit allen Sonderregelungen in Bezug auf
Overheadkosten benachteiligt, obwohl sie als erster Trägerverbund Unterstützung zur
Sicherung des Rechtsanspruchs zugesichert haben (s. Vertrag vom 21.6.2004 für den
Zeitraum vom 1.8.2004 bis 31.07.2008).
Die vertraglich gesicherten 700 Plätze sollten analog dem Verhandlungsergebnis mit der
kath. Kirche pauschal mit 35.000 Euro jährlich für Overheadkosten finanziert werden. Ein
Ergänzungsvertrag ist hierfür erforderlich.
Berechnung: 700 Plätze : 20 Plätze je Gruppe = 35 Gruppen à 1.000 Euro = 35.000 €.
8. Investitionsmaßnahmen
Vorgabe des Erzbistums für die Nichtschließung von Einrichtungen und Gruppen ist
neben der Sicherstellung der lfd. Finanzierung auch die Gewährleistung der
Gebäudeunterhaltung an Dach und Fach.
Im Rahmen der Betriebsüberleitungen werden den übernehmenden Trägern die Gebäude
zur kostenlosen Nutzung übertragen. Die übernehmenden Träger verpflichten sich im
Gegenzug zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der Gebäude und der Außenanlagen.
Für mögliche Sanierungsmaßnahmen, die über die Instandhaltungspauschale und
-rücklage hinausgehen, wäre im städt. Haushalt ein Investitionsbudget erforderlich das
5 Mio. Euro umfassen sollte. Um diesen "Investitionstopf" zu füllen, wären für 5 Jahre
jährlich 1 Mio. € zusätzlich in den Haushalt einzustellen. Haushaltsausgabereste sind mit
dem Ansatz des nächsten Jahres zu verrechnen, so dass jeweils jährlich die Auffüllung bis
zu einem Betrag von 1 Mio. Euro erfolgt. Alle Investitionsmaßnahmen sind wie bisher
durch den Jugendhilfeausschuss zu entscheiden.
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 12.04.2005 -/-
2
Haupt- und Finanzausschuss -/-
1
-/-
2
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche