Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 01/ 59/2004

Anfr. Bü90: Hartz IV

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 30 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 9. März 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Bündnis 90/Die Grünen sehen nach dem derzeitigen Kenntnisstand Vor- und Nachteile sowohl für das Optionsmodell als auch die Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Die vollständige Überleitung aller ALG II-EmpfängerInnen in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit erscheint uns dagegen nicht sinnvoll. Wenn die Stadt Düsseldorf sich ab 1.1.2005 am Optionsmodell beteiligen will, so müssten die Gremien bis vor der Sommerpause entsprechende Beschlüsse fassen. Sollte sie sich für die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft entscheiden, dann bedarf die Ausarbeitung entsprechender Verträge fachlicher und zeitlich intensiver Vorarbeit. Bisher ist die Politik nicht differenziert über die Vor- und Nachteile für die Kommune im Zusammenhang mit HARTZ IV informiert worden. Zum Einstieg in die Diskussion sollten daher die o.a. Fragen auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung genommen werden. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit regen wir an, diese Anfrage in der Sitzung gemeinsam mit der Anfrage der Fraktionen von CDU/FDP zu HARTZ IV zu behandeln.

Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr.01/ 59/2004 Düsseldorf, den 08. März 2004 Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Seite 1 von 2 Herrn Oberbürgermeister Joachim Erwin Anfrage Anfrage der Ratsfraktion von Bü90/Grü: Optionen für die Kommune nach Hartz IV - Zuständigkeit für die Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nach dem Ergebnis im Vermittlungsausschuss zu den Beratungen der HARTZ-Gesetze können die Kommunen entscheiden, ob sie selbst, ob die Agentur für Arbeit oder ob Kommunen und Arbeitsagentur gemeinsam im Rahmen von s ogenannten Arbeits- gemeinschaften die Zuständigkeit nach dem SGB II für alle Empfängerinnen und Empfänger von ALG II übernehmen. Ein entsprechender Antrag zur Option nach § 6a SGB II - alleinige Zuständigkeit bei der Kommune - müsste bis zum 31.8. diesen Jahres gestellt werden. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 25. März 2004 zu nehmen: 1. Wie beurteilt die Verwaltung nach dem derzeitigen Kenntnisstand die Möglichkeiten und Chancen der Stadt Düsseldorf, wenn sie sich am sogenannten Optionsmodell beteiligte? Wie hoch ist u.a. der vorgesehene finanzielle Ausgleich für die Kommune und hält die Verwaltung dies für ausreichend? 2. Welche Überlegungen hat die Verwaltung bezüglich der Bildung von Arbeits- gemeinschaften in den Jobcentern, damit die Stadt und die Arbeitsagentur gemeinsam ihre Aufgaben wahrnehmen können? Auf welcher Ebene finden dazu zur Zeit bereits Gespräche statt, und in welcher Weise und welche politischen Fraktionen des Rates sind bisher daran beteiligt? 3. In welcher Weise plant die Verwaltung Einfluss darauf zu nehmen, dass die Kommune im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft erheblichen Einfluss behalten/ erlangen könnte, was die Ausgestaltung der sozialen Grundsicherung, der sozialen Dienste sowie der Beschäftigungspolitik und Beschäftigungsmaßnahmen angeht? Und trifft es zu, dass durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen z.B. auch die Ausschreibungspraxis für Beschäftigungsmaßnahmen oder die Zuordnung der Klientel in "arbeitsfähige" und nicht mehr vermittelbare Klienten durch die Stadt gestaltet werden können? RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr.01/ 59/2004 Düsseldorf, den 08. März 2004 Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf E-Mail [email protected] Seite 2 von 2 Begründung: Bündnis 90/Die Grünen sehen nach dem derzeitigen Kenntnisstand Vor- und Nachteile sowohl für das Optionsmodell als auch die Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Die vollständige Überleitung aller ALG II-EmpfängerInnen in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit erscheint uns dagegen nicht sinnvoll. Wenn die Stadt Düsseldorf sich ab 1.1.2005 am Optionsmodell beteiligen will, so müssten die Gremien bis vor der Sommerpause entsprechende Beschlüsse fassen. Sollte sie sich für die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft entscheiden, dann bedarf die Ausarbeitung entsprechender Verträge fachlicher und zeitlich intensiver Vorarbeit. Bisher ist die Politik nicht differenziert über die Vor- und Nachteile für die Kommune im Zusammenhang mit HARTZ IV informiert worden. Zum Einstieg in die Diskussion sollten daher die o.a. Fragen auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung genommen werden. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit regen wir an, diese Anfrage in der Sitzung gemeinsam mit der Anfrage der Fraktionen von CDU/FDP zu HARTZ IV zu behandeln. Mit freundlichen Grüßen Antonia Frey Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 59/2004