Ö Vorlagen - Nr.01/ 59/2004
Düsseldorf, den 08. März 2004
Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf
E-Mail:
[email protected]
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Herrn Oberbürgermeister
Joachim Erwin
Anfrage
Anfrage der Ratsfraktion von Bü90/Grü: Optionen für die Kommune nach Hartz IV
- Zuständigkeit für die Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach dem Ergebnis im Vermittlungsausschuss zu den Beratungen der HARTZ-Gesetze
können die Kommunen entscheiden, ob sie selbst, ob die Agentur für Arbeit oder ob
Kommunen und Arbeitsagentur gemeinsam im Rahmen von s ogenannten Arbeits-
gemeinschaften die Zuständigkeit nach dem SGB II für alle Empfängerinnen und
Empfänger von ALG II übernehmen. Ein entsprechender Antrag zur Option nach § 6a
SGB II - alleinige Zuständigkeit bei der Kommune - müsste bis zum 31.8. diesen Jahres
gestellt werden. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 25. März 2004 zu
nehmen:
1. Wie beurteilt die Verwaltung nach dem derzeitigen Kenntnisstand die Möglichkeiten
und Chancen der Stadt Düsseldorf, wenn sie sich am sogenannten Optionsmodell
beteiligte? Wie hoch ist u.a. der vorgesehene finanzielle Ausgleich für die Kommune
und hält die Verwaltung dies für ausreichend?
2. Welche Überlegungen hat die Verwaltung bezüglich der Bildung von Arbeits-
gemeinschaften in den Jobcentern, damit die Stadt und die Arbeitsagentur
gemeinsam ihre Aufgaben wahrnehmen können? Auf welcher Ebene finden dazu zur
Zeit bereits Gespräche statt, und in welcher Weise und welche politischen Fraktionen
des Rates sind bisher daran beteiligt?
3. In welcher Weise plant die Verwaltung Einfluss darauf zu nehmen, dass die
Kommune im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft erheblichen Einfluss behalten/
erlangen könnte, was die Ausgestaltung der sozialen Grundsicherung, der sozialen
Dienste sowie der Beschäftigungspolitik und Beschäftigungsmaßnahmen angeht?
Und trifft es zu, dass durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen z.B. auch die
Ausschreibungspraxis für Beschäftigungsmaßnahmen oder die Zuordnung der
Klientel in "arbeitsfähige" und nicht mehr vermittelbare Klienten durch die Stadt
gestaltet werden können?
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr.01/ 59/2004
Düsseldorf, den 08. März 2004
Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf
E-Mail
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Begründung:
Bündnis 90/Die Grünen sehen nach dem derzeitigen Kenntnisstand Vor- und Nachteile
sowohl für das Optionsmodell als auch die Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Die
vollständige Überleitung aller ALG II-EmpfängerInnen in die Zuständigkeit der
Bundesagentur für Arbeit erscheint uns dagegen nicht sinnvoll.
Wenn die Stadt Düsseldorf sich ab 1.1.2005 am Optionsmodell beteiligen will, so müssten
die Gremien bis vor der Sommerpause entsprechende Beschlüsse fassen. Sollte sie sich
für die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft entscheiden, dann bedarf die Ausarbeitung
entsprechender Verträge fachlicher und zeitlich intensiver Vorarbeit.
Bisher ist die Politik nicht differenziert über die Vor- und Nachteile für die Kommune im
Zusammenhang mit HARTZ IV informiert worden. Zum Einstieg in die Diskussion sollten
daher die o.a. Fragen auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung genommen
werden. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit regen wir an, diese Anfrage in der Sitzung
gemeinsam mit der Anfrage der Fraktionen von CDU/FDP zu HARTZ IV zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Antonia Frey
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
RSD AllVorlg.WPT