Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/089/2026

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Kennedydamm 55 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 18. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Bebauungsplan Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166 Visualisierung Kennedydamm 55 - neu Kurzbeschreibung des Projektes Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.05.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01/017 Kennedydamm 55 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung über die Rechtsverbindlichkeit erfolgte im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025. Am 09.10.2025 hat der Rat einen erneuten Einleitungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan 01/032 Kennedydamm 55/Roßstraße gefasst, da der Vorhabenträger ein südlich angrenzendes 338 m² großes Teilgrundstück der Liegenschaft Schwannstraße 3 erworben und dementsprechend die Zufahrt- und Tiefgaragenplanung angepasst hat. Im Laufe des Planverfahrens haben sich die Rahmenbedingungen für die Projektierung so verändert, dass der konstruktive stadträumliche Ansatz der „Twistung" und das Nutzungskonzept für eine nachhaltige und wirtschaftliche Nutzung hinterfragt werden mussten. Die Neuformulierung und Anpassung des Gebäudes wurde dem Beirat für Baukultur vorgestellt und insgesamt die Entscheidungsfindung nachvollzogen. Mit der angepassten Form ist eine wirtschaftlichere Errichtung unterstützt und die Mischung der Nutzungstypen bieten eine größere Zukunftsfähigkeit. Die Weiterentwicklung des Projektes soll durch die Neuaufstellung des Verfahrens gesichert werden und über die anstehende Beteiligung der Öffentlichkeit und Einbeziehung der Fachämter im Verfahren weitere Qualifizierung erfahren.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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APS/089/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr.01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166 - Einleitung, Öffentlichkeitsbeteiligung Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 109.10.2026Anhörung Ausschuss für Planung und 14.10.2026Vorberatung Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss02.11.2026Vorberatung Rat 12.11.2026Entscheidung Sitzung des APS am 14.10.2026Vorlage Nr. APS/089/2026 Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Einleitung Entwurf Nr. 01/035- Öffentlichkeitsbeteiligung Kennedydamm 55/Roßstraße 166- Vorlage Nr. APS/089/2026 Seite 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166- - Einleitung - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166- angehört und empfiehlt dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Planaushangs mit dem Angebot zur Erörterung der Planung durchzuführen. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166 -und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. RAT I.Der Rat beschließt für ein Gebiet nordöstlich des Kennedydamms - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im vorhabenbezogenen Bebauungsplan- Entwurf Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166 -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB einzuleiten, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: Seite 3 -Ausweisung und Planungsrechtsschaffung für ein Bürohochhaus als Landmarke. II.Der Rat nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166 - und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf dieser Grundlage durchzuführen. Sachdarstellung: Bebauungsplan Nr. 01/035 - Kennedydamm 55/Roßstraße 166 Visualisierung Kennedydamm 55 - neu Kurzbeschreibung des Projektes Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.05.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01/017 Kennedydamm 55 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung über die Rechtsverbindlichkeit erfolgte im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025. Am 09.10.2025 hat der Rat einen erneuten Einleitungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan 01/032 Kennedydamm 55/Roßstraße gefasst, da der Vorhabenträger ein südlich angrenzendes 338 m² großes Teilgrundstück der Liegenschaft Schwannstraße 3 erworben und Seite 4 dementsprechend die Zufahrt- und Tiefgaragenplanung angepasst hat. Im Laufe des Planverfahrens haben sich die Rahmenbedingungen für die Projektierung so verändert, dass der konstruktive stadträumliche Ansatz der „Twistung" und das Nutzungskonzept für eine nachhaltige und wirtschaftliche Nutzung hinterfragt werden mussten. Die Neuformulierung und Anpassung des Gebäudes wurde dem Beirat für Baukultur vorgestellt und insgesamt die Entscheidungsfindung nachvollzogen. Mit der angepassten Form ist eine wirtschaftlichere Errichtung unterstützt und die Mischung der Nutzungstypen bieten eine größere Zukunftsfähigkeit. Die Weiterentwicklung des Projektes soll durch die Neuaufstellung des Verfahrens gesichert werden und über die anstehende Beteiligung der Öffentlichkeit und Einbeziehung der Fachämter im Verfahren weitere Qualifizierung erfahren. Visualisierung Kennedydamm 55 Twist - alt Plangebiet und Umgebung Das Plangebiet befinden sich an der nordöstlichen Spitze des Kennedydamms im Übergang zur Roßstraße. Umgeben von großen Verkehrsachsen und in der Nachbarschaft der L'Oreal- und pwc-Zentralen ist das Grundstück prädestiniert für eine Hochhausentwicklung als gewerblich genutzter Standort. Bestehendes Planungsrecht Das aktuelle Planungsrecht 01/032 Kennedydamm 55/Roßstraße ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan. Geplant war ein 117, 8 m hohes Hochhaus, das wirkt als würden sich die Geschosse ineinander verdrehen. An den Fassaden waren Lamellen geplant, auf denen PV- Elemente untergebracht werden konnten. Weiterhin waren 900 m² Fassadenbegrünung vorgesehen. Seite 5 Projekteckdaten Mit dem Kennedydamm Tower entsteht am Stadttor Nord ein neuer städtebaulicher Hochpunkt und eine prägnante Adresse für Düsseldorf. An der Schnittstelle wichtiger Stadtachsen markiert der 117,8 Meter hohe Turm den Auftakt zum Kennedydamm. Das Gebäude soll eine flexibel nutzbare, weitgehend nutzungsneutrale Struktur erhalten, die unterschiedliche Nutzungen wie Büro, gewerbliches Wohnen und Hotel ermöglicht. Wie zuletzt auch für den Twist geplant, sind die oberirdischen Parkgeschosse so konzipiert, dass sie bei veränderten Mobilitätsanforderungen perspektivisch umgenutzt werden können. Ergänzend ist ein Mobilitätskonzept mit einem integrierten Vertiport auf dem Gebäudedach vorgesehen. Zur Energiegewinnung sollen Photovoltaikelemente in die Fassade integriert werden. Im Bereich der unteren Geschosse ist eine bodengebundene Fassadenbegrünung vorgesehen; Dach- und Terrassenflächen sollen teilweise intensiv begrünt werden. Bei der Konstruktion sollen Aspekte der Langlebigkeit, Ressourcenschonung und späteren Kreislauffähigkeit berücksichtigt werden. Im Sinne des Social Returns sind zudem eine öffentlich zugängliche Dachterrasse mit Gastronomie, nutzungsbezogene Dachgärten sowie eine öffentlich zugängliche Lobby geplant. Im Laufe des Verfahrens wird das Fassaden-, Begrünungs- und Außenanlagenkonzept weiter qualifiziert. Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ohne gesonderte Informations- oder Erörterungsveranstaltung durchzuführen. Die Planunterlagen sollen im Technischen Rathaus an der Brinckmannstraße 5 sowie über das städtische Internetportal zugänglich gemacht werden. In den vorausgegangenen Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 und 01/032 Kennedydamm 55/Roßstraße wurde bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer Hochhausplanung an diesem Standort durchgeführt. Die grundsätzliche städtebauliche Konzeption und die geplante Hochhausbebauung bleiben bestehen. Das erneute Verfahren dient insbesondere der planungsrechtlichen Sicherung der Anpassungen in der Kubatur und der TG-Zufahrt. Da die wesentlichen Planungsinhalte bereits bekannt sind und die Änderungen anhand der Planunterlagen nachvollzogen werden können, wird durch eine zusätzliche Veranstaltung kein wesentlich höherer Informationsgehalt für die Öffentlichkeit erwartet. Seite 6

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/089/2026