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Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586594.pdf
Published Time: 2026-05-29T08:00:00.000Z
Number of Pages: 5
Markdown Content:
AÖE/032/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
# zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
# Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Sicherstellung des Wasserstandes im Ostparkweiher - Ausführungs- und
Finanzierungsbeschluss -
Fachbereich:
68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz
22.06.2026 Entscheidung
Bezirksvertretung 7 23.06.2026 Anhörung
Beschlussdarstellung :
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung
2026 sowie vorbehaltlich der Anhörung der Bezirksvertretung 7, die Ausführung des
Projekts:
Sicherstellung des Wasserstandes im Ostparkweiher (Entschlammung)
Beschlusslage:
Bedarfsbeschluss im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz vom 03.06.2024 zur Sicherstellung des
Wasserstandes im Ostparkweiher (AÖE/025/2024)
Sachdarstellung:
Kosten:
Planungsmittel: 118.228 Euro
Baukosten: 1.394.485 Euro
Gesamtkosten (brutto): 1.512.713 Euro
Jährliche Nettofolgekosten (brutto) 21.558 Euro Ausgangssituation:
Am 03.06.2024 wurde im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz der Beschluss (AÖE/025/2024) gefasst, die
Verwaltung unter dem Vorbehalt einer Förderzusage zu beauftragen, für das Projekt
„Sicherung des Wasserstands im Ostparkweiher“ die weitere Planung mit vorheriger
Entschlammung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Die bereits im Oktober 2023 eingereichte Förderantragsskizze, wurde nachfolgend im
Oktober 2024, mit einer Fördersumme über 942.574,57 € bewilligt, was einem Anteil von 80
% der zu diesem Zeitpunkt ermittelten Kosten entspricht. Die Zuwendung gilt für den
Bewilligungszeitraum vom 01.01.2025 bis 30.06.2027.
Inzwischen wurden sowohl vorbereitende Untersuchungen, insbesondere eine
Probennahme und geotechnische Analyse, durchgeführt und ein artenschutzrechtliches
Fachgutachten erstellt, als auch die Planung einschließlich des Entwurfs ausgearbeitet.
Der Ostparkweiher befindet sich durch die Verschlammung der Gewässersohle weiterhin in
einem ökologisch kritischen Zustand. Zudem fehlen ausreichend tiefe und dauerhaft
wasserführende Bereiche, sodass aquatische Organismen bei niedrigen Wasserständen
keine geeigneten Rückzugsräume vorfinden. Ziel der Maßnahme ist es daher, die
ökologische Funktionsfähigkeit des Ostparkweihers durch die Entfernung von
Sedimentablagerungen und die Schaffung eines dauerhaft wasserführenden, tieferen
Bereichs nachhaltig zu verbessern. Die Vertiefung wird zentral mit einer Sohle von rund 100
cm unterhalb der bestehenden Gewässersohle hergestellt. In der Machbarkeitsstudie, die vor
dem Bedarfsbeschluss erstellt wurde, waren drei flachere Vertiefungen mit einer Vertiefung
von rund 50 cm vorgeschlagen worden, womit bei Niedrigwasserständen nur eine 20 cm
hohe Wassersäule verbleiben würde. Die Änderung auf nur eine größere Vertiefung ist aus
ökologischer Sicht sinnvoll und wird von den Fachbeteiligten empfohlen, damit bei
möglichen Grundwassertiefstständen in der Zukunft noch ein Rückzugsraum für die
aquatische Fauna und Flora verbleibt. Zudem ermöglicht eine höhere Wassersäule eine
thermische Zirkulation des Wassers, wodurch die tieferen Schichten mit Sauerstoff
angereichert werden. Dies wiederum ist für die Zersetzung von organischem Material
wichtig, damit die Schlammneubildung möglichst reduziert wird.
Darüber hinaus ist die Herstellung naturnaher Flachuferbereiche vorgesehen. Diese
werden durch die Umlagerung des im Zuge der Teilvertiefung anfallenden Materials
hergestellt, durch Initialpflanzungen begrünt und tragen zur ökologischen Aufwertung des
Gewässers und der Habitatvielfalt bei.
Die ökologischen Gegebenheiten wurden durch das artenschutzrechtliche Fachgutachten
untersucht und geben maßgeblich die Rahmenbedingungen vor. Demnach ist der Zeitraum
für die Entschlammungsarbeiten innerhalb des Weihers auf die Monate Oktober bis Januar
begrenzt, da hier die betroffenen Artengruppen nur eine geringe Aktivität aufweisen oder in
einem anderen Gebiet überwintern. Je nach Witterung können bereits im Januar und teils
auch im Dezember einzelne Artengruppen schon wieder eine mittlere Aktivität aufweisen und
damit eine mäßige Betroffenheit erfahren. Mögliche weitere Maßnahmen zum Artenschutz
werden dann durch die erfolgende ökologische Baubegleitung ermessen.
Arbeiten im Bereich der Baustelleneinrichtungs- und Entwässerungsflächen sind hingegen
auch über Januar hinaus möglich.
Darstellung der Maßnahme:
Die Ausführung der Arbeiten wird maßgeblich auf die zuvor genannte Bauzeitbeschränkung
ausgelegt. Abzüglich der notwendigen Vorarbeiten im Gewässer und einer
Arbeitsunterbrechung in der Weihnachts- und Neujahrszeit, verbleiben somit circa 15
Wochen, von Anfang Oktober 2026 bis Ende Januar 2027 zur Entschlammung und
Teilvertiefung des Weihers. Vor Maßnahmenbeginn werden die Teichmuscheln, die sich der
Entschlammung nicht entziehen können, abgesammelt und innerhalb des Ostparkweihers in
Gitterkörben zwischengehältert, damit sie von den Bitterlingen, ihren Wirtsfischen erreicht
werden können. Seite 3
Die Baustelleneinrichtung auf den umliegenden Flächen erfolgt schon vorab, so dass die
Arbeiten im Weiher selbst unmittelbar im Oktober beginnen können. Eine Zwischen-hälterung
der Fische des Ostparkweihers ist nicht erforderlich, da diese dem Saugkopf des
Entschlammungsgerätes ausweichen können. Um die Wiederansiedlung der besonders
schützenswerten Armleuchteralgen nach der Entschlammung des Weihers weiter zu
unterstützen, wird ein Teilbereich von ca. 5 % der Sohlfläche von der Entschlammung
ausgenommen.
Zur Entnahme der Schlammsedimente ist eine Saugbaggerung mit einem Amphibien-
fahrzeug vorgesehen. Da dieses selbständig vom Ufer aus in den Weiher gelangen kann, ist
dies die verlässlichste Methode. Ufernahe Bäume verhindern ein Einsetzen eines alternativ
nutzbaren Bootes. Außerdem kann nicht garantiert werden, dass ein für Boote ausreichender
Wasserstand zum Zeitpunkt der Arbeiten vorhanden sein wird. Für den Einsatz von Baggern,
die auf der Sohle des Gewässers bewegt werden, ist der Wasserstand wiederum zu hoch.
Zudem würde so ein Vorgehen der Beurteilung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages
widersprechen. Nebenarbeiten, wie das Verlagern des Materials aus der Vertiefung in den
Flachuferbereich durch Nassbaggerung sind mit dem Amphibienfahrzeug ebenfalls möglich.
Die Sedimente, die im Saugbaggerverfahren entnommen werden, werden über eine
schwimmende, flexible Leitung aus dem Weiher gepumpt und außerhalb entwässert. Für die
Entwässerung stehen zwei mögliche Verfahren zur Verfügung:
a. Für die Entwässerung mittels geotextiler Entwässerungsschläuche (Geotubes) wird die
Suspension alternierend in drei große Filtersäcke gepumpt. Das austretende, gefilterte
Wasser wird dann über Leitungen wieder zurück in den Weiher gefördert. Durch die
alternierende Verfahrensweise kann je einer der Entwässerungsschläuche gefüllt werden,
während sich der zweite bereits in der Abtrocknungsphase befindet und aus dem dritten
das Material mit LKW abgefahren wird. Für dieses Verfahren ist neben
Baustelleneinrichtungsflächen eine Fläche von rund 2.700 m² im Ostpark erforderlich.
b. Eine weitere mögliche Alternative ist die mechanische Entwässerung, bei der über
maschinelle Verfahren, wie Zentrifugen, Bandfilterpressen und weitere Anlagen die
Suspension entwässert wird. Für dieses Verfahren ist ein favorisierter, geringerer
Platzbedarf von nur etwa 700 m², zuzüglich der Baustelleneinrichtungsfläche erforderlich.
Die Abfuhr des Materials erfolgt dabei nicht in Phasen (nach jeweiliger Trocknung),
sondern kontinuierlich parallel zur Entschlammung. Möglich sind auch Kombinationen
aus beiden Verfahren.
Die Abfuhr des Materials erfolgt über die gewässernahen Wege durch den Park in Richtung
der Zweibrückenstraße. Für das Verfahren mit den geotextilen Entwässerungsschläuchen ist
mit einer phasenweisen Abfuhr zu rechnen, wobei auch nachfolgend nach der Trocknung des
zuletzt befüllten Entwässerungsschlauches Material abgefahren wird. Witterungsabhängig
dauert die Trocknung der Entwässerungsschläuche jeweils etwa vier Wochen. Demnach
beginnt nach der Befüllung des ersten Schlauchs (nach etwa sieben Wochen der
Entschlammungsarbeiten) die erste Abfuhr über circa vier Tage mit jeweils bis zu 16 LKW-
Touren. Bis zur Fertigstellung wiederholt sich dieser Prozess sechsmal.
Die Abfuhr im Fall einer mechanischen Entwässerung erfolgt kontinuierlich und erfordert etwa
vier LKW-Touren täglich über die Bauzeit von circa 15 Wochen.
Die gewässernahen Parkbereiche westlich der großen zentralen Wiese mit der
Baustellenzufahrt von der Zweibrückenstraße sind für die Parkbesuchenden während der
Maßnahme nicht zugänglich. Alle weiteren Bereiche können jedoch weiterhin erreicht
werden. Die unzugänglichen Bereiche sind in der Anlage 2 skizzenhaft dargestellt.
Das Saugbaggerverfahren kann nur von wenigen zur Umsetzung fähigen
Spezialunternehmen umgesetzt werden. Diese ohnehin geringe Bieteranzahl würde weiter
eingeschränkt, wenn nur die mechanische Entwässerung des Schlammes vorgegeben wird,
auch wenn dies aufgrund der geringeren Flächeninanspruchnahme zu bevorzugen ist. Die
Ausschreibung wird daher diesbezüglich verfahrensoffen gehalten.
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist keines der beiden vorgesehenen Verfahren
hinsichtlich der Geräuschentwicklung eindeutig vorzugswürdig. Beide Varianten sind unter
Beachtung der Anforderungen des § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie Seite 4
der einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Regelungen zulässig.
Die Baumaßnahme setzt sich aus den folgenden Abschnitten zusammen.
1. Vorbereitende Maßnahmen, darunter Rückschnitt der Vegetation, die im Arbeitsbereich
über die Wasserfläche ragt (zwei bis drei tote Bäume im Wasser, bleiben als
Habitatelemente erhalten), Artenschutzmaßnahmen, Baustellen-einrichtung.
2. Die Umgestaltung des Weihers durch Entschlammung, Teilvertiefung und Herstellung
der Flachwasserzonen.
3. Anschließend erfolgt der Rückbau der Baustelleneinrichtung und schließlich
4. die denkmalgerechte Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen im Park.
Kosten und Finanzierung
Der Mittelbedarf auf Grundlage der Kostenberechnung umfasst Planungsmittel in Höhe von
118.228 Euro, als auch Baukosten in einer Höhe von 1.394.485 Euro. Daraus ergibt sich ein
Gesamtmittelbedarf von 1.512.713 Euro. Gegenüber dem Bedarfsbeschluss über 1.197.000
Euro, ergibt sich damit eine Gesamtkostensteigerung von 26,4 %.
Anzumerken ist hierbei, dass die Herstellungskosten sogar um 31,6 % über dem
Bedarfsbeschluss liegen. Die Abschläge im Honorarangebot des beauftragten Ingenieur-
büros mindern diese Kostensteigerung.
Es gibt Faktoren, die sich als ursächlich für die nun höheren Herstellungskosten
identifizieren lassen, insbesondere:
1. Es ist eine Entsorgung von deutlich höher organisch belastetem Material als zuvor
angenommen erforderlich.
2. Die Entschlammung ist aufwendiger, da sich der Feinschlammanteil nach dem
Geotechnischen Gutachten als viel höher herausstellt, als angenommen wurde.
3. Zum Förderantrag wurde im Hinblick auf die Herstellung ab Ende 2026 eine
Kostensteigerung von circa 16 % gegenüber der Machbarkeitsstudie berücksichtigt.
Diese Kostenannahme war dennoch nicht ausreichend.
Die Vorfinanzierung erfolgt aus dem Budget für Klimaanpassungsmaßnahmen und
Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (RAT/681/2021) unter dem Handlungsfeld
„Maßnahmen auf öffentlichen Flächen zur Verbesserung der Biodiversität“. Über die
nachfolgend beschriebene Förderung wird ein Großteil der Kosten erstattet.
Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Investitions- und/oder
Liquiditätskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt erforderlich.
Förderung durch das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz
Im Oktober 2023 wurde eine Projektskizze zu dieser Maßnahme im Rahmen des
Förderprogramms „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – ländlicher Raum“ (ANK-LK)
eingereicht. Am 12.04.2024 wurde von der Zukunft – Umwelt - Gesellschaft (ZUG gGmbH),
als durchführende Institution für das Bundesprogramm mitgeteilt, dass die Projektskizze vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ausgewählt wurde. Daraufhin wurde der
finale Förderantrag eingereicht, welcher dann im Oktober 2024 mit einer Förderquote von 80
% bewilligt wurde. Als förderfähige Kosten wurden die Herstellungskosten sowie die
Ingenieurplanungsleistungen der Leistungsphasen 3-8 gemäß HOAI anerkannt. Somit ist nur
ein Teil der gesamten Projektkosten förderfähig.
Der Förderbescheid wurde schließlich über zuwendungsfähige Gesamtausgaben von
1.178.218 Euro erteilt. Die Anteilsfinanzierung von 80 % beträgt demnach 942.574 Euro und
der Eigenanteil 235.644 Euro (exklusive der nicht förderfähigen Kosten). Seite 5
Der Mittelbedarf liegt nach der Kostenberechnung über diesen ursprünglich angenommenen
Kosten. Nach Rücksprache mit dem Fördergeber wird ei ne Aufstockung der Mittel nicht
gewährt. Somit erhöht sich der Anteil der Eigenmittel wie folgt:
Bedarfsbeschluss AuF-Beschluss
Planungskosten 137.000 Euro 118.228 Euro
Herstellungskosten 1.060.000 Euro 1.394.485 Euro
Gesamtkosten 1.197.000 Euro 1.512.713 Euro
Zuwendungsfähige Kosten lt.
Förderbescheid
1.178.218 Euro 1.178.218 Euro
Förderung 80 % 942.574 Euro 942.574 Euro
Eigenanteil 20 % 235.644 Euro 235.644 Euro
nicht förderfähige Kosten 18.782 Euro 334.495 Euro
Gesamtkosten 1.197.000 Euro 1.512.713 Euro
davon durch Stadt zu finanzieren
(Eigenanteil und nicht förderfähige
Kosten)
254.426 Euro 570.139 Euro
Terminplan
Ausführungsplanung und Vergabe: Juli – August 2026
Entschlammung inkl. Vorabmaßnahmen: September – Januar 2027
Wiederherstellungsarbeiten: Februar – März 2027
Anlagen:
Anlage 1 – Finanzierung
Anlage 2 - Skizze nicht nutzbare Parkbereiche während der Baumaßnahme
Anlage 3 - Plan mit Baustelleneinrichtungsflächen
Anlage 4 - Schematische Schnittdarstellung
Anlage 1 – Finanzierung als Text anzeigen
Title: 00587024.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587024.pdf
Published Time: Wed, 13 May 2026 11:21:13 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Finanzierung ohne aktivierbare Eigenleistung in Höhe von Anlage 1 zur Vorlage AÖE/032/2026
## 1.512.713 Euro *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben
> 1= Haushaltsplan- Entwurf
> 2= Veränderungsverzeichnis
> 3= überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung
Entschlammung Ostparkweiher 4 = Umstellung im Budget
> 5= Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt
> 6= Sonstiges (Begründung siehe unten)
Konto Jahr 2027 Jahr 2028 Jahr 2029 Jahr 2030 Jahr 2031 Jahr 2032
(Auftragssachkonto/
Produktsachkonto) Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung*
einschließlich in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR
Kurztext Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.
7.01330011/ 78311000 bzw. 54991800 5 12.453 5 30.647
7.01330011/ 78311000 bzw. 54991800 5 56.140
55 554 01/ 52420000 4 569.382 4 843.508
55 554 01/ 5 183
55 554 01/ 54120288 4 200 4 200
55 554 01/ 41410000 6 422.900 6 519.675
Summe Einzahlungen 0 422.900 519.675 0 0 0 0 0
Summe Auszahlungen 12.636 656.368 843.708 0 0 0 0 0
Jahr 2026
43.100
Vorjahre Gesamt
Mittelbereitstellung*
942.575
1.412.890
Mittelbereitstellung*
942.575
0
in EUR
400
Mittelbereitstellung*
in EUR
Bis 2025 sind bereits Mittel in Höhe von 12.636 Euro für vorbereitende Arbeiten verausgabt worden. Nach 2026 wurden Mittel in Höhe von 69.010 Euro übertragen. Davon sind in 2026 bereits Mittel in Höhe von insgesamt 30.647 Euro i.Z.m. Honorarkosten verausgabt worden. Die weiteren in 2026 benötigten Mittel betragen insgesamt 625.722 Euro und enthalten 40% der Herstellungskosten. Die übrigen 60% entfallen auf das Haushaltsjahr 2027. Das Projekt ist förderfinanziert. Die zugehörigen Einzahlungen werden vom Fördergeber in einem Auszahlungsplan vorgegeben. Die Mittel werden unterjährig aus dem Klimaanpassungsetat umgestellt und fließen bei Fördereingang dorthin zurück. Der Eigenanteil wird aus dem Amt 68 zur Verfügung stehenden Klimaanpassungsetat getragen. Dieser ist grds. auf der Kontierung 56 561 03/ 52410000 (Amt 19) etatisiert, steht dem Amt 68 für das Haushaltsjahr 2026 jedoch bereits auf der Kontierung 55 551 02/ 52420000 zur Verfügung.
1.512.713
183
56.140
in EUR
Anlage 3 - Plan mit Baustelleneinrichtungsflächen als Text anzeigen
Title: 00587076.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587076.pdf
Published Time: Fri, 15 May 2026 05:55:21 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Gemarkung Grafenberg Gemarkung Grafenberg
# Flur 6 Flur 5
103
II III
323
267
46
248
21 a
234 II
> 22
105 104
83
I
187
II III
91
126 81
23
200 233
-I IIII II
chstraße
101
24
III
71
9
-I
127 77
109 313 111
IIIIII III
5
I
277
IIII
220 197
275
II
27
490 127 244
II II I
221
IIII
255 202
36
II
89
II
250 327
> 30
I
124 120 113
> 12 27
I
245 203 215
20
II
232 436 384 240
> nördliche Düssel
39
II
25
-I
34
I II
98
I
199
7
236
47
I
100
31
I
> 25
32
> Pöhlenweg
135
40
295
II
140
III III
Ostpark
75 121
I
328 191 246
-I I
Ostpark
337
III II
326
113 103
II II I
410
III
243
35 28
252 241
Wittelsbachstraße
III
137 115
-I II I
381
41 a
198
85
190
121
II
21
II
117
II
> 29
19
II III
86
II III
45
118
> L 404
141
I
537 254 194
II III
193 29
III
> 75
99
> 18
-I
91
10
188 319
Neuburgstraße
> 10
205
41 36 32
239
37
II
38
329
111
I
> 30
235
12
128
> 63
251
-I IIIII III
87
79
131
I
4
114 97
III
8
237
81
-I I
314 I
533
I
129
I
> 31
I
123
II -I
> 26
238
> 65
I
125
115
551
> 40
227
III I
> 24
II
6
III
> 20
III II
Wittelsbachstraße
III I
227
II
195
I
21
> Brandenburgstraße
18
I
15 142 489
> 28
6 a
II
132 201
> 14
107
320
23
122
II II
105 25
119 139
III
> 34 8
II
216
26
II
204 112
33
IV
196
-I
109 673
116
> Zweibrückenstraße
550
III
77
III I
443 186 136
IIII
130
II
249
II
Ostpark
242
I
22
II
29 16
I
> 16
300
II
192
I
28
Sportplatz
I
83
14
III I
16 a
243
III
110
I
42 125 3
II III
119
II I
> 26
II
30
82 90
III II I
102 189
III
117
107
I
123
II
> Heinzelmännchenweg
> 38
247
III I
138
87
III III
> G
HH
35.90
ca. 36.75
ca. 36.75
ca. 36.75
QS1 QS1 QS3 QS2 QS2 QS3
> 5.49 9.59 17.75 35.87 24.59 220 m, max Distanz bis Ufer
17.99 8.87 8.29 ca. 140 m; max. Uferlänge Flachwasserbereich
> WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW
> WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW W W W W W W W W W W W W WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW
> WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW W W W W W W W W W W W W W W W W W WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW W W W W W W W W W W W W W W W W W WW W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W
> WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW WW WWWWWWWWWWWWWWWWW W WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW
> WW WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW W
ca. 750 m² ca. 1.700 m² ca. 250 m² ca. 300 m² ca. 250 m²
Zufahrt über Zweibrückenstraße; Zufahrtbeschränkung Hmax = 3,60 m für Zufahrt aus Westen (Brückenhöhe) beachten. Zufahrtbeschränkung der Zweibrückenstraße, (Linienverkehr und Forstbetrieb frei) muss durch verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellenverkehr aufgehoben werden. Bei mechanischer Entwässerung: Baustellenverkehr für Abfuhr Teichsedimente ca. 300 LKW à 25 to Ladegewicht; ca. 4 bis 16 LKW /Tag. Zwischenlagerfläche für entwässerten Boden für Analysen & Ausgleich der Produktion/Abfuhr. Gewässerzugang Ostparkweiher; inkl. Zwischenlagerfläche für Saugrohre etc. Entwässerungs- und BE-Fläche. Freiräumen von drei Sitzgabionen. Distzanz bis Wohnbebauung mind. rd. 70 m. Wendehammer Baustraße B = 4 m, temp. Befestigung auf vorhandenen Wegen; z. T. bis 1 m über Wegerand. Nach Rückbau erfolgt Wiederherstellung der Wgb, Wegedecke und beanspruchter Randflächen. Querung der Baustellenzufahrt über Fuß- & Radweg. Brücke, Höhenbeschränkung 3,6 m Wegeführung Parkbesucher. Einleitstelle Rücklaufwasser der Sedimententwässerung am Nord-Ost-Ufer, exakte Lage wird örtlich mit AN festgelegt. Baum nicht vorhanden. Optionale zusätzliche Fläche für Entwässerung mit Geotubes. Exakte Geometrie der Flächen kann abweichen; Gesamtfläche bleibt unverändert. Leitungsverläufe für Suspension, Notüberlauf und Rücklaufwasser an Land in Abhängigkeit der Auslegung und Positionierung der Entwässerungseinrichtungen. Voraussichtlich 3 - 4 parallel laufende Leitungen ca. DN250. Bei Verlegung auf unbefestigten Flächen anschließende Wiederherstellung der Fläche. Baum nicht vorhanden. Entschlammung Bereich MP1 Entschlammung Bereich MP2
> 1:10
> 1:10
Schutz des Rasengeländers an Durchfahrt durch Warnbaken; Ggf. nach Erfordernis prophylaktischer Rück- und Wiedereinbau. Teilvertiefung: nach Entschlammung Umlagerung gewachsener Boden; Auf Tiefe 35,90 mNHN (80 cm unter NGW); Fläche ca. 250 m²; zzgl. Böschungen n=1:10 bis an gew. Sohle außerhalb der Vertiefung (Gesamtfläche der Vertiefung rd. 970 m²); Volumen ca. 500 m³, Durch Nassbaggerung (Umlagerung zu Flachwasserbereich). Flachwasserbereich: Herstellung Flachwasserbereich auf einer Länge von ca. 140 m. Umlagerung des Baggerguts (gewachsener Boden) aus Teilvertiefung; Distanz der Umlagerung bis max. ca. 80 m. Herstellung Flachwasserbereich ab ca. 37,70 mNHN durch Böschung n=1:10 auf entschlammte Weihersohle; Umlagerung im Nassbaggerverfahren. Initialpflanzung Röhrichtmatten, B=1,5 m, mit abschnittweisen Fraßschutzzäunen. Entschlammung: Gesamtfläche ca. 17.000 m², Eine Fläche von rd. 850 m² (5%) wird von der Entschlammung ausgenommen (Erhalt der Armleuchteralgen - Festlegung örtlich); Schlammmächtigkeit i. M. rd. 30 cm; von 0 - rd. 60 cm, Ca. 5.300 m³, Entnahme mit Saugbagger. (Förderung per Druckleitung zu Entwässerungsanlagen, anschließend Entsorgung) Rückschnitt Sträucher
INGENIEURGESELLSCHAFT DR. ING. NACKEN MBH www.nacken-ingenieure.de
Entwurfsverfasser Der Auftraggeber
Index Datum Name Änderung
Ausgabedatum
Papierformat A0 Dokumentenart Maßstab 2026-03-25 Abt. Layout: 301 Datei: Bearbeitet Geprüft Maßnahme
Titel, zusätzlicher Titel
Index
© Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH D - 52064 Aachen Tel.: 0 24 1 / 94 26 17 - 0 Leonhardstraße 23-27 Fax: 0 24 1 / 94 26 17 - 28
Projekt
> P:\SDU-2501_Ostparkweiher\01_Planung\05_Planung\02_Plaene\02_CAD\02_Entwurf\SDU-2501_GEW-LP-E-301.dwg
Landeshauptstadt Düsseldorf Gartenamt - Klimaanpassungsmaßnahmen (68/2) Kaiserswerther Straße 390 40474 Düsseldorf Entschlammung Ostparkweiher Baustelleneinrichtung & Umgestaltung Weiher Lageplan SDU-2501 GEW-LP-E-301 1:500 NF NF Entwurfsplanung 00
Planungslegende Entschlammung Flachwasserbereich Initialpflanzung Röhrichtmatten Baustraße Entwässerungs- und BE-Fläche Zus. Fläche für Entwässerung Wegeführung Parkbesucher Bemaßung Bauzaun Schnittzeiger Beleuchtung Verteilerkasten Baumschutz Baum nicht vorhanden QS QS
Ver- und Entsorgungsleitungen (Bestand)
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Beleuchtung ("Auskunft Netzgesellschaft Düsseldorf 02.01.2023")
Beleuchtungsmast ("Auskunft Netzgesellschaft Düsseldorf 02.01.2023")
Kabelkanal / Schutzrohr ("Auskunft Netzgesellschaft Düsseldorf 02.01.2023")
Wasser - Gusseisen DN 600 ("Auskunft Netzgesellschaft Düsseldorf 02.01.2023")
Wasserleitung ("Angebotsplan Ostpark - Januar 2016")
Bewässerung ("2. BA - 2023-IV-00054") W W W W
Hintergrundkarten: Katasterplanauszug, Landeshauptstadt Düsseldorf, 12.06.2025; "Kleintopografie Bäume", Landeshauptstadt Düsseldorf, 12.06.2025; "RI20061-13-803_LJA-02 Vermessung Ostparkteich in Düsseldorf", Landeshauptstadt Düsseldorf, 07.08.2020 Versorgungsleitungen: DXF & abdigitalisierte PDF Pläne, Landeshauptstadt Düsseldorf, 23.01.2026 Koordinatensystem: ETRS89/UTM32 (EPSG 25832); Höhensystem DHHN2016 (EPSG 7837) 15,96
Teilvertiefung: nach Entschlammung Umlagerung gewachsener Boden
> W WW WW WW WW WW WWWW WWWWWWWWWWW
Gruppierung der Versorgungsleitungen entsprechend der Leitungsauskünfte. Details s. jew. Leitungsauskunft Anlage 3 zur Vorlage AÖE/032/2026
Anlage 4 - Schematische Schnittdarstellung als Text anzeigen
Title: 00587077.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587077.pdf
Published Time: Fri, 15 May 2026 06:00:06 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Detailskizze Flachufer, M 1:50,
## keine Überhöhung
~1:10
Auffüllung durch Umlagerung; Neigung ca. 1:10
MGW von 37,30 mNHN MGW bis 37,90 mNHN Referenzwasserstand Vermessung: 37,50 mNHN
Initialpflanzung Röhrichtmatten, B = 1,5 m
Fraßschutz Kaninchendraht, ca. 50 cm ü GOK
[m]
35.50 m ü. NHN
Überhöhung = 10.0 M = 1:250
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
QS2
> 9.29 37.50 37.50
> 14.18 37.37 36.73
> 16.34 37.26 36.70
> 18.60 37.26 36.77
> 23.76 37.18 36.77
> 30.64 37.15 36.70
> 34.13 37.13 36.70
> 45.21 37.15 36.77
> 68.49 37.10 36.76
> 93.10 37.17 36.76
> 98.23 37.20 36.78
> 106.13 37.30 36.84
> 112.00 37.50 37.50
Stationierung [m]
35.50 m ü. NHN
Überhöhung = 10.0 M = 1:250
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
QS3
Höhe Schlamm Oberkante
Höhe Sohle Weiher
Höhe Teilvertiefung
> 6.43 37.50 37.50
> 9.43 37.35 36.95
> 16.45 37.15 36.80
> 22.78 37.15 36.80
> 28.81 37.12 36.83
> 48.91 37.07 36.79
> 58.95 37.08 36.79
> 69.86 37.10 36.79
> 73.85 37.10 36.80
> 77.92 37.50 37.50
> 89.99 37.50 37.50
> 94.81 37.10 36.80
> 104.96 37.11 36.75
> 108.60 37.11 36.75
> 117.14 37.12 36.75
> 162.77 37.10 36.76
> 186.45 37.03 36.80
> 192.15 37.10 36.80
> 195.16 37.15 37.10
> 200.11 37.50 37.50
[m]
36.50 m ü. NHN
Überhöhung = 10.0 M = 1:250
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
[m ü. NHN]
QS1
> 9.04 37.50 37.50
> 12.04 37.27 37.10
> 17.91 37.17 36.81
> 23.39 37.11 36.75
> 31.01 37.08 36.81
> 35.74 37.09 36.84
> 39.76 37.13 36.80
> 45.29 37.17 36.81
> 49.75 37.36 36.86
> 52.10 37.50 37.50
Stationierung
Höhe Schlamm Oberkante
Höhe Sohle Weiher
Höhe Teilvertiefung
Stationierung
Höhe Schlamm Oberkante
Höhe Sohle Weiher
Höhe Teilvertiefung
## Technischer Querschnitt QP 3 Technischer Querschnitt QP 2 Technischer Querschnitt QP1
Referenzwasserstand Vermessung: 37,50 mNHN
NGW 36,70 mNHN
HGW 39,30 mNHN
MGW von 37,30 mNHN
MGW bis 37,90 mNHN Referenzwasserstand Vermessung: 37,50 mNHN NGW 36,70 mNHN HGW 39,30 mNHN MGW von 37,30 mNHN MGW bis 37,90 mNHN Referenzwasserstand Vermessung: 37,50 mNHN NGW 36,70 mNHN HGW 39,30 mNHN MGW von 37,30 mNHN MGW bis 37,90 mNHN Darstellung Uferbereich nachrichtlich Darstellung Uferbereich nachrichtlich Darstellung Uferbereich nachrichtlich
Höhenverlauf auf Insel nicht dargestellt, Bewuchs nachrichtlich dargestellt.
Legende:
Abtrag Schlamm (Saugbagger) Abtrag gewachsener Boden - Teilvertiefung (Nassbaggerung) Auftrag / Umlagerung gewachsener Boden - Flachwasserbereiche (Nassbaggerung)
> 36.76 35.90 36.73 48.51 37.14 36.76
> 83.68 37.11 36.73
> 123.14 37.12 36.75 36.75
> 131.71 37.11 36.75 35.90
> 149.30 37.10 36.76 35.90
> 158.03 37.10 36.76 36.76
> ~1:10 ~1:10
35.90 17.80 35.20 rd. 0.85 ~1:10 ~1:10 ~1:10 35.90 17.59 34.88 rd. 0.85 0.37 0.28 0.43 0.41 0.36 0.25
INGENIEURGESELLSCHAFT DR. ING. NACKEN MBH www.nacken-ingenieure.de
Entwurfsverfasser Der Auftraggeber
Index Datum Name Änderung
Ausgabedatum
Papierformat A0 Dokumentenart Maßstab 2026-03-25 Abt. Layout: 501 Datei: Bearbeitet Geprüft Maßnahme
Titel, zusätzlicher Titel
Index
© Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH D - 52064 Aachen Tel.: 0 24 1 / 94 26 17 - 0 Leonhardstraße 23-27 Fax: 0 24 1 / 94 26 17 - 28
Projekt
P:\SDU-2501_Ostparkweiher\01_Planung\05_Planung\02_Plaene\02_CAD\02_Entwurf\SDU-2501_GEW-QS-E-501.dwg
# Landeshauptstadt Düsseldorf Gartenamt - Klimaanpassungsmaßnahmen (68/2) Kaiserswerther Straße 390 40474 Düsseldorf Entschlammung Ostparkweiher Technische und Gestaltungsprofile Querschnitte SDU-2501 GEW-QS-E-501 1:250/50 NF NF Entwurfsplanung 00
Hinweis Höhenangaben:
Absolute Bestandshöhen des Weihers (Schlammoberkante und Sohle Weiher) wurden unter der Annahme des Referenzwasserstands von 37,50 mNHN zum Zeitpunkt der Vermessung am 30.07.2020 angesetzt. Die relativen Höhenbeziehungen innerhalb des Weihers sind unabhängig von der absoluten Referenzhöhe. Die Uferbereiche wurde in Anlehnung an die Laserscandaten nachrichtlich dargestellt. Sie wurden zu diesem Zwecke händisch angepasst. Anlage 4 zur Vorlage AÖE/032/2026