A+F Beschluss Aktenzeichen AÖE/032/2026

Sicherstellung des Wasserstandes im Ostparkweiher - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -

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Zweibrückenstraße 550 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 5Dokumente 8. Mai 2026veröffentlicht

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  • Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses
  • Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und
  • Bevölkerungsschutz beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung

Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586594.pdf Published Time: 2026-05-29T08:00:00.000Z Number of Pages: 5 Markdown Content: AÖE/032/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage # zur Herbeiführung eines Ausführungs- und # Finanzierungsbeschlusses

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Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586594.pdf Published Time: 2026-05-29T08:00:00.000Z Number of Pages: 5 Markdown Content: AÖE/032/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage # zur Herbeiführung eines Ausführungs- und # Finanzierungsbeschlusses Betrifft: Sicherstellung des Wasserstandes im Ostparkweiher - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss - Fachbereich: 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 22.06.2026 Entscheidung Bezirksvertretung 7 23.06.2026 Anhörung Beschlussdarstellung : Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 sowie vorbehaltlich der Anhörung der Bezirksvertretung 7, die Ausführung des Projekts: Sicherstellung des Wasserstandes im Ostparkweiher (Entschlammung) Beschlusslage: Bedarfsbeschluss im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz vom 03.06.2024 zur Sicherstellung des Wasserstandes im Ostparkweiher (AÖE/025/2024) Sachdarstellung: Kosten: Planungsmittel: 118.228 Euro Baukosten: 1.394.485 Euro Gesamtkosten (brutto): 1.512.713 Euro Jährliche Nettofolgekosten (brutto) 21.558 Euro Ausgangssituation: Am 03.06.2024 wurde im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz der Beschluss (AÖE/025/2024) gefasst, die Verwaltung unter dem Vorbehalt einer Förderzusage zu beauftragen, für das Projekt „Sicherung des Wasserstands im Ostparkweiher“ die weitere Planung mit vorheriger Entschlammung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Die bereits im Oktober 2023 eingereichte Förderantragsskizze, wurde nachfolgend im Oktober 2024, mit einer Fördersumme über 942.574,57 € bewilligt, was einem Anteil von 80 % der zu diesem Zeitpunkt ermittelten Kosten entspricht. Die Zuwendung gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2025 bis 30.06.2027. Inzwischen wurden sowohl vorbereitende Untersuchungen, insbesondere eine Probennahme und geotechnische Analyse, durchgeführt und ein artenschutzrechtliches Fachgutachten erstellt, als auch die Planung einschließlich des Entwurfs ausgearbeitet. Der Ostparkweiher befindet sich durch die Verschlammung der Gewässersohle weiterhin in einem ökologisch kritischen Zustand. Zudem fehlen ausreichend tiefe und dauerhaft wasserführende Bereiche, sodass aquatische Organismen bei niedrigen Wasserständen keine geeigneten Rückzugsräume vorfinden. Ziel der Maßnahme ist es daher, die ökologische Funktionsfähigkeit des Ostparkweihers durch die Entfernung von Sedimentablagerungen und die Schaffung eines dauerhaft wasserführenden, tieferen Bereichs nachhaltig zu verbessern. Die Vertiefung wird zentral mit einer Sohle von rund 100 cm unterhalb der bestehenden Gewässersohle hergestellt. In der Machbarkeitsstudie, die vor dem Bedarfsbeschluss erstellt wurde, waren drei flachere Vertiefungen mit einer Vertiefung von rund 50 cm vorgeschlagen worden, womit bei Niedrigwasserständen nur eine 20 cm hohe Wassersäule verbleiben würde. Die Änderung auf nur eine größere Vertiefung ist aus ökologischer Sicht sinnvoll und wird von den Fachbeteiligten empfohlen, damit bei möglichen Grundwassertiefstständen in der Zukunft noch ein Rückzugsraum für die aquatische Fauna und Flora verbleibt. Zudem ermöglicht eine höhere Wassersäule eine thermische Zirkulation des Wassers, wodurch die tieferen Schichten mit Sauerstoff angereichert werden. Dies wiederum ist für die Zersetzung von organischem Material wichtig, damit die Schlammneubildung möglichst reduziert wird. Darüber hinaus ist die Herstellung naturnaher Flachuferbereiche vorgesehen. Diese werden durch die Umlagerung des im Zuge der Teilvertiefung anfallenden Materials hergestellt, durch Initialpflanzungen begrünt und tragen zur ökologischen Aufwertung des Gewässers und der Habitatvielfalt bei. Die ökologischen Gegebenheiten wurden durch das artenschutzrechtliche Fachgutachten untersucht und geben maßgeblich die Rahmenbedingungen vor. Demnach ist der Zeitraum für die Entschlammungsarbeiten innerhalb des Weihers auf die Monate Oktober bis Januar begrenzt, da hier die betroffenen Artengruppen nur eine geringe Aktivität aufweisen oder in einem anderen Gebiet überwintern. Je nach Witterung können bereits im Januar und teils auch im Dezember einzelne Artengruppen schon wieder eine mittlere Aktivität aufweisen und damit eine mäßige Betroffenheit erfahren. Mögliche weitere Maßnahmen zum Artenschutz werden dann durch die erfolgende ökologische Baubegleitung ermessen. Arbeiten im Bereich der Baustelleneinrichtungs- und Entwässerungsflächen sind hingegen auch über Januar hinaus möglich. Darstellung der Maßnahme: Die Ausführung der Arbeiten wird maßgeblich auf die zuvor genannte Bauzeitbeschränkung ausgelegt. Abzüglich der notwendigen Vorarbeiten im Gewässer und einer Arbeitsunterbrechung in der Weihnachts- und Neujahrszeit, verbleiben somit circa 15 Wochen, von Anfang Oktober 2026 bis Ende Januar 2027 zur Entschlammung und Teilvertiefung des Weihers. Vor Maßnahmenbeginn werden die Teichmuscheln, die sich der Entschlammung nicht entziehen können, abgesammelt und innerhalb des Ostparkweihers in Gitterkörben zwischengehältert, damit sie von den Bitterlingen, ihren Wirtsfischen erreicht werden können. Seite 3 Die Baustelleneinrichtung auf den umliegenden Flächen erfolgt schon vorab, so dass die Arbeiten im Weiher selbst unmittelbar im Oktober beginnen können. Eine Zwischen-hälterung der Fische des Ostparkweihers ist nicht erforderlich, da diese dem Saugkopf des Entschlammungsgerätes ausweichen können. Um die Wiederansiedlung der besonders schützenswerten Armleuchteralgen nach der Entschlammung des Weihers weiter zu unterstützen, wird ein Teilbereich von ca. 5 % der Sohlfläche von der Entschlammung ausgenommen. Zur Entnahme der Schlammsedimente ist eine Saugbaggerung mit einem Amphibien- fahrzeug vorgesehen. Da dieses selbständig vom Ufer aus in den Weiher gelangen kann, ist dies die verlässlichste Methode. Ufernahe Bäume verhindern ein Einsetzen eines alternativ nutzbaren Bootes. Außerdem kann nicht garantiert werden, dass ein für Boote ausreichender Wasserstand zum Zeitpunkt der Arbeiten vorhanden sein wird. Für den Einsatz von Baggern, die auf der Sohle des Gewässers bewegt werden, ist der Wasserstand wiederum zu hoch. Zudem würde so ein Vorgehen der Beurteilung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages widersprechen. Nebenarbeiten, wie das Verlagern des Materials aus der Vertiefung in den Flachuferbereich durch Nassbaggerung sind mit dem Amphibienfahrzeug ebenfalls möglich. Die Sedimente, die im Saugbaggerverfahren entnommen werden, werden über eine schwimmende, flexible Leitung aus dem Weiher gepumpt und außerhalb entwässert. Für die Entwässerung stehen zwei mögliche Verfahren zur Verfügung: a. Für die Entwässerung mittels geotextiler Entwässerungsschläuche (Geotubes) wird die Suspension alternierend in drei große Filtersäcke gepumpt. Das austretende, gefilterte Wasser wird dann über Leitungen wieder zurück in den Weiher gefördert. Durch die alternierende Verfahrensweise kann je einer der Entwässerungsschläuche gefüllt werden, während sich der zweite bereits in der Abtrocknungsphase befindet und aus dem dritten das Material mit LKW abgefahren wird. Für dieses Verfahren ist neben Baustelleneinrichtungsflächen eine Fläche von rund 2.700 m² im Ostpark erforderlich. b. Eine weitere mögliche Alternative ist die mechanische Entwässerung, bei der über maschinelle Verfahren, wie Zentrifugen, Bandfilterpressen und weitere Anlagen die Suspension entwässert wird. Für dieses Verfahren ist ein favorisierter, geringerer Platzbedarf von nur etwa 700 m², zuzüglich der Baustelleneinrichtungsfläche erforderlich. Die Abfuhr des Materials erfolgt dabei nicht in Phasen (nach jeweiliger Trocknung), sondern kontinuierlich parallel zur Entschlammung. Möglich sind auch Kombinationen aus beiden Verfahren. Die Abfuhr des Materials erfolgt über die gewässernahen Wege durch den Park in Richtung der Zweibrückenstraße. Für das Verfahren mit den geotextilen Entwässerungsschläuchen ist mit einer phasenweisen Abfuhr zu rechnen, wobei auch nachfolgend nach der Trocknung des zuletzt befüllten Entwässerungsschlauches Material abgefahren wird. Witterungsabhängig dauert die Trocknung der Entwässerungsschläuche jeweils etwa vier Wochen. Demnach beginnt nach der Befüllung des ersten Schlauchs (nach etwa sieben Wochen der Entschlammungsarbeiten) die erste Abfuhr über circa vier Tage mit jeweils bis zu 16 LKW- Touren. Bis zur Fertigstellung wiederholt sich dieser Prozess sechsmal. Die Abfuhr im Fall einer mechanischen Entwässerung erfolgt kontinuierlich und erfordert etwa vier LKW-Touren täglich über die Bauzeit von circa 15 Wochen. Die gewässernahen Parkbereiche westlich der großen zentralen Wiese mit der Baustellenzufahrt von der Zweibrückenstraße sind für die Parkbesuchenden während der Maßnahme nicht zugänglich. Alle weiteren Bereiche können jedoch weiterhin erreicht werden. Die unzugänglichen Bereiche sind in der Anlage 2 skizzenhaft dargestellt. Das Saugbaggerverfahren kann nur von wenigen zur Umsetzung fähigen Spezialunternehmen umgesetzt werden. Diese ohnehin geringe Bieteranzahl würde weiter eingeschränkt, wenn nur die mechanische Entwässerung des Schlammes vorgegeben wird, auch wenn dies aufgrund der geringeren Flächeninanspruchnahme zu bevorzugen ist. Die Ausschreibung wird daher diesbezüglich verfahrensoffen gehalten. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist keines der beiden vorgesehenen Verfahren hinsichtlich der Geräuschentwicklung eindeutig vorzugswürdig. Beide Varianten sind unter Beachtung der Anforderungen des § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie Seite 4 der einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Regelungen zulässig. Die Baumaßnahme setzt sich aus den folgenden Abschnitten zusammen. 1. Vorbereitende Maßnahmen, darunter Rückschnitt der Vegetation, die im Arbeitsbereich über die Wasserfläche ragt (zwei bis drei tote Bäume im Wasser, bleiben als Habitatelemente erhalten), Artenschutzmaßnahmen, Baustellen-einrichtung. 2. Die Umgestaltung des Weihers durch Entschlammung, Teilvertiefung und Herstellung der Flachwasserzonen. 3. Anschließend erfolgt der Rückbau der Baustelleneinrichtung und schließlich 4. die denkmalgerechte Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen im Park. Kosten und Finanzierung Der Mittelbedarf auf Grundlage der Kostenberechnung umfasst Planungsmittel in Höhe von 118.228 Euro, als auch Baukosten in einer Höhe von 1.394.485 Euro. Daraus ergibt sich ein Gesamtmittelbedarf von 1.512.713 Euro. Gegenüber dem Bedarfsbeschluss über 1.197.000 Euro, ergibt sich damit eine Gesamtkostensteigerung von 26,4 %. Anzumerken ist hierbei, dass die Herstellungskosten sogar um 31,6 % über dem Bedarfsbeschluss liegen. Die Abschläge im Honorarangebot des beauftragten Ingenieur- büros mindern diese Kostensteigerung. Es gibt Faktoren, die sich als ursächlich für die nun höheren Herstellungskosten identifizieren lassen, insbesondere: 1. Es ist eine Entsorgung von deutlich höher organisch belastetem Material als zuvor angenommen erforderlich. 2. Die Entschlammung ist aufwendiger, da sich der Feinschlammanteil nach dem Geotechnischen Gutachten als viel höher herausstellt, als angenommen wurde. 3. Zum Förderantrag wurde im Hinblick auf die Herstellung ab Ende 2026 eine Kostensteigerung von circa 16 % gegenüber der Machbarkeitsstudie berücksichtigt. Diese Kostenannahme war dennoch nicht ausreichend. Die Vorfinanzierung erfolgt aus dem Budget für Klimaanpassungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (RAT/681/2021) unter dem Handlungsfeld „Maßnahmen auf öffentlichen Flächen zur Verbesserung der Biodiversität“. Über die nachfolgend beschriebene Förderung wird ein Großteil der Kosten erstattet. Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Investitions- und/oder Liquiditätskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt erforderlich. Förderung durch das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz Im Oktober 2023 wurde eine Projektskizze zu dieser Maßnahme im Rahmen des Förderprogramms „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – ländlicher Raum“ (ANK-LK) eingereicht. Am 12.04.2024 wurde von der Zukunft – Umwelt - Gesellschaft (ZUG gGmbH), als durchführende Institution für das Bundesprogramm mitgeteilt, dass die Projektskizze vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ausgewählt wurde. Daraufhin wurde der finale Förderantrag eingereicht, welcher dann im Oktober 2024 mit einer Förderquote von 80 % bewilligt wurde. Als förderfähige Kosten wurden die Herstellungskosten sowie die Ingenieurplanungsleistungen der Leistungsphasen 3-8 gemäß HOAI anerkannt. Somit ist nur ein Teil der gesamten Projektkosten förderfähig. Der Förderbescheid wurde schließlich über zuwendungsfähige Gesamtausgaben von 1.178.218 Euro erteilt. Die Anteilsfinanzierung von 80 % beträgt demnach 942.574 Euro und der Eigenanteil 235.644 Euro (exklusive der nicht förderfähigen Kosten). Seite 5 Der Mittelbedarf liegt nach der Kostenberechnung über diesen ursprünglich angenommenen Kosten. Nach Rücksprache mit dem Fördergeber wird ei ne Aufstockung der Mittel nicht gewährt. Somit erhöht sich der Anteil der Eigenmittel wie folgt: Bedarfsbeschluss AuF-Beschluss Planungskosten 137.000 Euro 118.228 Euro Herstellungskosten 1.060.000 Euro 1.394.485 Euro Gesamtkosten 1.197.000 Euro 1.512.713 Euro Zuwendungsfähige Kosten lt. Förderbescheid 1.178.218 Euro 1.178.218 Euro Förderung 80 % 942.574 Euro 942.574 Euro Eigenanteil 20 % 235.644 Euro 235.644 Euro nicht förderfähige Kosten 18.782 Euro 334.495 Euro Gesamtkosten 1.197.000 Euro 1.512.713 Euro davon durch Stadt zu finanzieren (Eigenanteil und nicht förderfähige Kosten) 254.426 Euro 570.139 Euro Terminplan Ausführungsplanung und Vergabe: Juli – August 2026 Entschlammung inkl. Vorabmaßnahmen: September – Januar 2027 Wiederherstellungsarbeiten: Februar – März 2027 Anlagen: Anlage 1 – Finanzierung Anlage 2 - Skizze nicht nutzbare Parkbereiche während der Baumaßnahme Anlage 3 - Plan mit Baustelleneinrichtungsflächen Anlage 4 - Schematische Schnittdarstellung
Anlage 1 – Finanzierung als Text anzeigen
Title: 00587024.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587024.pdf Published Time: Wed, 13 May 2026 11:21:13 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Finanzierung ohne aktivierbare Eigenleistung in Höhe von Anlage 1 zur Vorlage AÖE/032/2026 ## 1.512.713 Euro *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben > 1= Haushaltsplan- Entwurf > 2= Veränderungsverzeichnis > 3= überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung Entschlammung Ostparkweiher 4 = Umstellung im Budget > 5= Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt > 6= Sonstiges (Begründung siehe unten) Konto Jahr 2027 Jahr 2028 Jahr 2029 Jahr 2030 Jahr 2031 Jahr 2032 (Auftragssachkonto/ Produktsachkonto) Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* einschließlich in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR Kurztext Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 7.01330011/ 78311000 bzw. 54991800 5 12.453 5 30.647 7.01330011/ 78311000 bzw. 54991800 5 56.140 55 554 01/ 52420000 4 569.382 4 843.508 55 554 01/ 5 183 55 554 01/ 54120288 4 200 4 200 55 554 01/ 41410000 6 422.900 6 519.675 Summe Einzahlungen 0 422.900 519.675 0 0 0 0 0 Summe Auszahlungen 12.636 656.368 843.708 0 0 0 0 0 Jahr 2026 43.100 Vorjahre Gesamt Mittelbereitstellung* 942.575 1.412.890 Mittelbereitstellung* 942.575 0 in EUR 400 Mittelbereitstellung* in EUR Bis 2025 sind bereits Mittel in Höhe von 12.636 Euro für vorbereitende Arbeiten verausgabt worden. Nach 2026 wurden Mittel in Höhe von 69.010 Euro übertragen. Davon sind in 2026 bereits Mittel in Höhe von insgesamt 30.647 Euro i.Z.m. Honorarkosten verausgabt worden. Die weiteren in 2026 benötigten Mittel betragen insgesamt 625.722 Euro und enthalten 40% der Herstellungskosten. Die übrigen 60% entfallen auf das Haushaltsjahr 2027. Das Projekt ist förderfinanziert. Die zugehörigen Einzahlungen werden vom Fördergeber in einem Auszahlungsplan vorgegeben. Die Mittel werden unterjährig aus dem Klimaanpassungsetat umgestellt und fließen bei Fördereingang dorthin zurück. Der Eigenanteil wird aus dem Amt 68 zur Verfügung stehenden Klimaanpassungsetat getragen. Dieser ist grds. auf der Kontierung 56 561 03/ 52410000 (Amt 19) etatisiert, steht dem Amt 68 für das Haushaltsjahr 2026 jedoch bereits auf der Kontierung 55 551 02/ 52420000 zur Verfügung. 1.512.713 183 56.140 in EUR
Anlage 3 - Plan mit Baustelleneinrichtungsflächen als Text anzeigen
Title: 00587076.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587076.pdf Published Time: Fri, 15 May 2026 05:55:21 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Gemarkung Grafenberg Gemarkung Grafenberg # Flur 6 Flur 5 103 II III 323 267 46 248 21 a 234 II > 22 105 104 83 I 187 II III 91 126 81 23 200 233 -I IIII II chstraße 101 24 III 71 9 -I 127 77 109 313 111 IIIIII III 5 I 277 IIII 220 197 275 II 27 490 127 244 II II I 221 IIII 255 202 36 II 89 II 250 327 > 30 I 124 120 113 > 12 27 I 245 203 215 20 II 232 436 384 240 > nördliche Düssel 39 II 25 -I 34 I II 98 I 199 7 236 47 I 100 31 I > 25 32 > Pöhlenweg 135 40 295 II 140 III III Ostpark 75 121 I 328 191 246 -I I Ostpark 337 III II 326 113 103 II II I 410 III 243 35 28 252 241 Wittelsbachstraße III 137 115 -I II I 381 41 a 198 85 190 121 II 21 II 117 II > 29 19 II III 86 II III 45 118 > L 404 141 I 537 254 194 II III 193 29 III > 75 99 > 18 -I 91 10 188 319 Neuburgstraße > 10 205 41 36 32 239 37 II 38 329 111 I > 30 235 12 128 > 63 251 -I IIIII III 87 79 131 I 4 114 97 III 8 237 81 -I I 314 I 533 I 129 I > 31 I 123 II -I > 26 238 > 65 I 125 115 551 > 40 227 III I > 24 II 6 III > 20 III II Wittelsbachstraße III I 227 II 195 I 21 > Brandenburgstraße 18 I 15 142 489 > 28 6 a II 132 201 > 14 107 320 23 122 II II 105 25 119 139 III > 34 8 II 216 26 II 204 112 33 IV 196 -I 109 673 116 > Zweibrückenstraße 550 III 77 III I 443 186 136 IIII 130 II 249 II Ostpark 242 I 22 II 29 16 I > 16 300 II 192 I 28 Sportplatz I 83 14 III I 16 a 243 III 110 I 42 125 3 II III 119 II I > 26 II 30 82 90 III II I 102 189 III 117 107 I 123 II > Heinzelmännchenweg > 38 247 III I 138 87 III III > G HH 35.90 ca. 36.75 ca. 36.75 ca. 36.75 QS1 QS1 QS3 QS2 QS2 QS3 > 5.49 9.59 17.75 35.87 24.59 220 m, max Distanz bis Ufer 17.99 8.87 8.29 ca. 140 m; max. Uferlänge Flachwasserbereich > WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW > WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW W W W W W W W W W W W W WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW > WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW W W W W W W W W W W W W W W W W W WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW W W W W W W W W W W W W W W W W W WW W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W > WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW WW WWWWWWWWWWWWWWWWW W WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW > WW WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW W ca. 750 m² ca. 1.700 m² ca. 250 m² ca. 300 m² ca. 250 m² Zufahrt über Zweibrückenstraße; Zufahrtbeschränkung Hmax = 3,60 m für Zufahrt aus Westen (Brückenhöhe) beachten. Zufahrtbeschränkung der Zweibrückenstraße, (Linienverkehr und Forstbetrieb frei) muss durch verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellenverkehr aufgehoben werden. Bei mechanischer Entwässerung: Baustellenverkehr für Abfuhr Teichsedimente ca. 300 LKW à 25 to Ladegewicht; ca. 4 bis 16 LKW /Tag. Zwischenlagerfläche für entwässerten Boden für Analysen & Ausgleich der Produktion/Abfuhr. Gewässerzugang Ostparkweiher; inkl. Zwischenlagerfläche für Saugrohre etc. Entwässerungs- und BE-Fläche. Freiräumen von drei Sitzgabionen. Distzanz bis Wohnbebauung mind. rd. 70 m. Wendehammer Baustraße B = 4 m, temp. Befestigung auf vorhandenen Wegen; z. T. bis 1 m über Wegerand. Nach Rückbau erfolgt Wiederherstellung der Wgb, Wegedecke und beanspruchter Randflächen. Querung der Baustellenzufahrt über Fuß- & Radweg. Brücke, Höhenbeschränkung 3,6 m Wegeführung Parkbesucher. Einleitstelle Rücklaufwasser der Sedimententwässerung am Nord-Ost-Ufer, exakte Lage wird örtlich mit AN festgelegt. Baum nicht vorhanden. Optionale zusätzliche Fläche für Entwässerung mit Geotubes. Exakte Geometrie der Flächen kann abweichen; Gesamtfläche bleibt unverändert. Leitungsverläufe für Suspension, Notüberlauf und Rücklaufwasser an Land in Abhängigkeit der Auslegung und Positionierung der Entwässerungseinrichtungen. Voraussichtlich 3 - 4 parallel laufende Leitungen ca. DN250. Bei Verlegung auf unbefestigten Flächen anschließende Wiederherstellung der Fläche. Baum nicht vorhanden. Entschlammung Bereich MP1 Entschlammung Bereich MP2 > 1:10 > 1:10 Schutz des Rasengeländers an Durchfahrt durch Warnbaken; Ggf. nach Erfordernis prophylaktischer Rück- und Wiedereinbau. Teilvertiefung: nach Entschlammung Umlagerung gewachsener Boden; Auf Tiefe 35,90 mNHN (80 cm unter NGW); Fläche ca. 250 m²; zzgl. Böschungen n=1:10 bis an gew. Sohle außerhalb der Vertiefung (Gesamtfläche der Vertiefung rd. 970 m²); Volumen ca. 500 m³, Durch Nassbaggerung (Umlagerung zu Flachwasserbereich). Flachwasserbereich: Herstellung Flachwasserbereich auf einer Länge von ca. 140 m. Umlagerung des Baggerguts (gewachsener Boden) aus Teilvertiefung; Distanz der Umlagerung bis max. ca. 80 m. Herstellung Flachwasserbereich ab ca. 37,70 mNHN durch Böschung n=1:10 auf entschlammte Weihersohle; Umlagerung im Nassbaggerverfahren. Initialpflanzung Röhrichtmatten, B=1,5 m, mit abschnittweisen Fraßschutzzäunen. Entschlammung: Gesamtfläche ca. 17.000 m², Eine Fläche von rd. 850 m² (5%) wird von der Entschlammung ausgenommen (Erhalt der Armleuchteralgen - Festlegung örtlich); Schlammmächtigkeit i. M. rd. 30 cm; von 0 - rd. 60 cm, Ca. 5.300 m³, Entnahme mit Saugbagger. (Förderung per Druckleitung zu Entwässerungsanlagen, anschließend Entsorgung) Rückschnitt Sträucher INGENIEURGESELLSCHAFT DR. ING. NACKEN MBH www.nacken-ingenieure.de Entwurfsverfasser Der Auftraggeber Index Datum Name Änderung Ausgabedatum Papierformat A0 Dokumentenart Maßstab 2026-03-25 Abt. Layout: 301 Datei: Bearbeitet Geprüft Maßnahme Titel, zusätzlicher Titel Index © Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH D - 52064 Aachen Tel.: 0 24 1 / 94 26 17 - 0 Leonhardstraße 23-27 Fax: 0 24 1 / 94 26 17 - 28 Projekt > P:\SDU-2501_Ostparkweiher\01_Planung\05_Planung\02_Plaene\02_CAD\02_Entwurf\SDU-2501_GEW-LP-E-301.dwg Landeshauptstadt Düsseldorf Gartenamt - Klimaanpassungsmaßnahmen (68/2) Kaiserswerther Straße 390 40474 Düsseldorf Entschlammung Ostparkweiher Baustelleneinrichtung & Umgestaltung Weiher Lageplan SDU-2501 GEW-LP-E-301 1:500 NF NF Entwurfsplanung 00 Planungslegende Entschlammung Flachwasserbereich Initialpflanzung Röhrichtmatten Baustraße Entwässerungs- und BE-Fläche Zus. Fläche für Entwässerung Wegeführung Parkbesucher Bemaßung Bauzaun Schnittzeiger Beleuchtung Verteilerkasten Baumschutz Baum nicht vorhanden QS QS Ver- und Entsorgungsleitungen (Bestand) > WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W Beleuchtung ("Auskunft Netzgesellschaft Düsseldorf 02.01.2023") Beleuchtungsmast ("Auskunft Netzgesellschaft Düsseldorf 02.01.2023") Kabelkanal / Schutzrohr ("Auskunft Netzgesellschaft Düsseldorf 02.01.2023") Wasser - Gusseisen DN 600 ("Auskunft Netzgesellschaft Düsseldorf 02.01.2023") Wasserleitung ("Angebotsplan Ostpark - Januar 2016") Bewässerung ("2. BA - 2023-IV-00054") W W W W Hintergrundkarten: Katasterplanauszug, Landeshauptstadt Düsseldorf, 12.06.2025; "Kleintopografie Bäume", Landeshauptstadt Düsseldorf, 12.06.2025; "RI20061-13-803_LJA-02 Vermessung Ostparkteich in Düsseldorf", Landeshauptstadt Düsseldorf, 07.08.2020 Versorgungsleitungen: DXF & abdigitalisierte PDF Pläne, Landeshauptstadt Düsseldorf, 23.01.2026 Koordinatensystem: ETRS89/UTM32 (EPSG 25832); Höhensystem DHHN2016 (EPSG 7837) 15,96 Teilvertiefung: nach Entschlammung Umlagerung gewachsener Boden > W WW WW WW WW WW WWWW WWWWWWWWWWW Gruppierung der Versorgungsleitungen entsprechend der Leitungsauskünfte. Details s. jew. Leitungsauskunft Anlage 3 zur Vorlage AÖE/032/2026
Anlage 4 - Schematische Schnittdarstellung als Text anzeigen
Title: 00587077.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587077.pdf Published Time: Fri, 15 May 2026 06:00:06 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Detailskizze Flachufer, M 1:50, ## keine Überhöhung ~1:10 Auffüllung durch Umlagerung; Neigung ca. 1:10 MGW von 37,30 mNHN MGW bis 37,90 mNHN Referenzwasserstand Vermessung: 37,50 mNHN Initialpflanzung Röhrichtmatten, B = 1,5 m Fraßschutz Kaninchendraht, ca. 50 cm ü GOK [m] 35.50 m ü. NHN Überhöhung = 10.0 M = 1:250 [m ü. NHN] [m ü. NHN] [m ü. NHN] QS2 > 9.29 37.50 37.50 > 14.18 37.37 36.73 > 16.34 37.26 36.70 > 18.60 37.26 36.77 > 23.76 37.18 36.77 > 30.64 37.15 36.70 > 34.13 37.13 36.70 > 45.21 37.15 36.77 > 68.49 37.10 36.76 > 93.10 37.17 36.76 > 98.23 37.20 36.78 > 106.13 37.30 36.84 > 112.00 37.50 37.50 Stationierung [m] 35.50 m ü. NHN Überhöhung = 10.0 M = 1:250 [m ü. NHN] [m ü. NHN] [m ü. NHN] QS3 Höhe Schlamm Oberkante Höhe Sohle Weiher Höhe Teilvertiefung > 6.43 37.50 37.50 > 9.43 37.35 36.95 > 16.45 37.15 36.80 > 22.78 37.15 36.80 > 28.81 37.12 36.83 > 48.91 37.07 36.79 > 58.95 37.08 36.79 > 69.86 37.10 36.79 > 73.85 37.10 36.80 > 77.92 37.50 37.50 > 89.99 37.50 37.50 > 94.81 37.10 36.80 > 104.96 37.11 36.75 > 108.60 37.11 36.75 > 117.14 37.12 36.75 > 162.77 37.10 36.76 > 186.45 37.03 36.80 > 192.15 37.10 36.80 > 195.16 37.15 37.10 > 200.11 37.50 37.50 [m] 36.50 m ü. NHN Überhöhung = 10.0 M = 1:250 [m ü. NHN] [m ü. NHN] [m ü. NHN] QS1 > 9.04 37.50 37.50 > 12.04 37.27 37.10 > 17.91 37.17 36.81 > 23.39 37.11 36.75 > 31.01 37.08 36.81 > 35.74 37.09 36.84 > 39.76 37.13 36.80 > 45.29 37.17 36.81 > 49.75 37.36 36.86 > 52.10 37.50 37.50 Stationierung Höhe Schlamm Oberkante Höhe Sohle Weiher Höhe Teilvertiefung Stationierung Höhe Schlamm Oberkante Höhe Sohle Weiher Höhe Teilvertiefung ## Technischer Querschnitt QP 3 Technischer Querschnitt QP 2 Technischer Querschnitt QP1 Referenzwasserstand Vermessung: 37,50 mNHN NGW 36,70 mNHN HGW 39,30 mNHN MGW von 37,30 mNHN MGW bis 37,90 mNHN Referenzwasserstand Vermessung: 37,50 mNHN NGW 36,70 mNHN HGW 39,30 mNHN MGW von 37,30 mNHN MGW bis 37,90 mNHN Referenzwasserstand Vermessung: 37,50 mNHN NGW 36,70 mNHN HGW 39,30 mNHN MGW von 37,30 mNHN MGW bis 37,90 mNHN Darstellung Uferbereich nachrichtlich Darstellung Uferbereich nachrichtlich Darstellung Uferbereich nachrichtlich Höhenverlauf auf Insel nicht dargestellt, Bewuchs nachrichtlich dargestellt. Legende: Abtrag Schlamm (Saugbagger) Abtrag gewachsener Boden - Teilvertiefung (Nassbaggerung) Auftrag / Umlagerung gewachsener Boden - Flachwasserbereiche (Nassbaggerung) > 36.76 35.90 36.73 48.51 37.14 36.76 > 83.68 37.11 36.73 > 123.14 37.12 36.75 36.75 > 131.71 37.11 36.75 35.90 > 149.30 37.10 36.76 35.90 > 158.03 37.10 36.76 36.76 > ~1:10 ~1:10 35.90 17.80 35.20 rd. 0.85 ~1:10 ~1:10 ~1:10 35.90 17.59 34.88 rd. 0.85 0.37 0.28 0.43 0.41 0.36 0.25 INGENIEURGESELLSCHAFT DR. ING. NACKEN MBH www.nacken-ingenieure.de Entwurfsverfasser Der Auftraggeber Index Datum Name Änderung Ausgabedatum Papierformat A0 Dokumentenart Maßstab 2026-03-25 Abt. Layout: 501 Datei: Bearbeitet Geprüft Maßnahme Titel, zusätzlicher Titel Index © Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH D - 52064 Aachen Tel.: 0 24 1 / 94 26 17 - 0 Leonhardstraße 23-27 Fax: 0 24 1 / 94 26 17 - 28 Projekt P:\SDU-2501_Ostparkweiher\01_Planung\05_Planung\02_Plaene\02_CAD\02_Entwurf\SDU-2501_GEW-QS-E-501.dwg # Landeshauptstadt Düsseldorf Gartenamt - Klimaanpassungsmaßnahmen (68/2) Kaiserswerther Straße 390 40474 Düsseldorf Entschlammung Ostparkweiher Technische und Gestaltungsprofile Querschnitte SDU-2501 GEW-QS-E-501 1:250/50 NF NF Entwurfsplanung 00 Hinweis Höhenangaben: Absolute Bestandshöhen des Weihers (Schlammoberkante und Sohle Weiher) wurden unter der Annahme des Referenzwasserstands von 37,50 mNHN zum Zeitpunkt der Vermessung am 30.07.2020 angesetzt. Die relativen Höhenbeziehungen innerhalb des Weihers sind unabhängig von der absoluten Referenzhöhe. Die Uferbereiche wurde in Anlehnung an die Laserscandaten nachrichtlich dargestellt. Sie wurden zu diesem Zwecke händisch angepasst. Anlage 4 zur Vorlage AÖE/032/2026

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/032/2026