Vorlage AWM/027/2026
Beigeordnete Zuschke
Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des AWM am 29.06.2026 zum Thema
Belegung und Entwicklung mietpreisgebundener Sozialwohnungen
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wie viele gebundene Wohnungen sind in den letzten fünf Jahren jeweils frei geworden
und neu an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben worden? Wir bitten um
eine Aufschlüsselung nach Monat und Kalenderjahr.
Antwort:
Die Anzahl der Freimeldungen sowie der durch das Wohnungsamt vergebenen Wohnungen
ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
davon mit
Monat Freimeldungen Besetzungsrecht
2020 Januar 36 5
Februar 23 3
März 56 40
April 19 1
Mai 33 21
Juni 31 3
Juli 23 3
August 23 2
September 9 3
Oktober 28 7
November 41 15
Dezember 42 28
364 131
2021 Januar 44 21
Februar 19 5
März 32 16
April 25 2
Mai 29 3
Juni 17 7
Juli 53 37
August 15 1
September 22 2
Oktober 25 5
November 34 17
Dezember 40 27
355 143
Seite 1/3 - Es gilt das gesprochene Wort. -
2022 Januar 109 87
Februar 33 16
März 71 50
April 13 5
Mai 20 2
Juni 57 24
Juli 21 8
August 45 39
September 20 4
Oktober 8 0
November 13 6
Dezember 16 4
426 245
2023 Januar 109 87
Februar 33 16
März 71 50
April 13 5
Mai 20 2
Juni 57 24
Juli 21 8
August 45 39
September 20 4
Oktober 8 0
November 13 6
Dezember 16 4
426 245
2024 Januar 29 9
Februar 18 9
März 37 24
April 59 47
Mai 0 0
Juni 0 0
Juli 0 0
August 138 123
September 25 7
Oktober 136 113
November 29 5
Dezember 21 14
492 351
Insgesamt 2063 1115
Für das Jahr 2025 liegen aufgrund einer organisatorischen Umstellung im Erfassungs- und
Bearbeitungsprozess keine statistischen Erhebungen für die Freimeldungen vor. Die Zahlen
dürften aber im Mittel dem der Vorjahre entsprechen.
Das Besetzungsrecht des Wohnungsamtes bestand im angegebenen Zeitraum ausschließlich
für Wohnungen der A-Förderung. Wohnungen der B-Förderung sind daher in der Liste nicht
enthalten. Für diese gilt ein allgemeines Belegungsrecht.
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Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl und Vermittlungsdauer (Zeit von Antrag/Berechtigung bis
Vergabe/Zuordnung) der wohnberechtigten Haushalte in den letzten fünf Jahren
entwickelt? Bitte nach Monat und Kalenderjahr aufgeschlüsselt.
Antwort
Die Anzahl der wohnberechtigten und wohnungssuchenden Haushalte hat sich in den letzten
fünf Jahren wie folgt entwickelt:
Im Jahre 2020 4470 Erteilungen von Wohnberechtigungsscheinen
Im Jahre 2021 4552 Erteilungen von Wohnberechtigungsscheinen
Im Jahre 2022 4957 Erteilungen von Wohnberechtigungsscheinen
Im Jahre 2023 5545 Erteilungen von Wohnberechtigungsscheinen
Im Jahre 2024 5871 Erteilungen von Wohnberechtigungsscheinen
Im Jahre 2025 7322 Erteilungen von Wohnberechtigungsscheinen
Statistische Auswertungen zur Vermittlungsdauer von wohnberechtigten Haushalten - also zur
Zeitspanne zwischen Antragstellung bzw. Feststellung der Wohnberechtigung und der
tatsächlichen Vergabe bzw. Zuordnung einer Wohnung - werden nicht geführt. Daher kann
eine Aufschlüsselung nach Monaten und Kalenderjahren für die letzten fünf Jahre nicht
bereitgestellt werden.
Die Vergabe öffentlich geförderter Wohnungen erfolgt grundsätzlich nach den jeweils
festgelegten Dringlichkeitskriterien sowie unter Berücksichtigung der individuellen Wartezeit.
Insbesondere sogenannte Wohnungsnotfälle, also Fälle in denen die Wohnungssuchenden
von akuter Wohnungslosigkeit bedroht sind, werden sofort behandelt. Freigemeldete
Wohnungen werden durch die Wohnungsvermittlung in der Regel innerhalb weniger Tage
geeigneten und nach den Vergabekriterien vorrangig zu berücksichtigenden Haushalten
angeboten. Der tatsächliche Bezug der Wohnung kann jedoch aus organisatorischen
Gründen, beispielsweise aufgrund einzuhaltender Kündigungsfristen, notwendiger
Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten sowie weiterer abstimmungsbedingter Abläufe,
zeitlich verzögert erfolgen. Die Zeitspanne zwischen Wohnungsangebot und tatsächlichem
Einzug ist daher nicht mit der Dauer der Wohnungsvermittlung gleichzusetzen.
Frage 3:
Für welchen Zeitraum (Mietdauer) findet im Durchschnitt eine Anmietung
mietpreisgebundener Wohnungen statt? Wir bitten um eine Auflistung der Entwicklung
über den Zeitraum der letzten zehn Jahre.
Antwort:
Für die durchschnittliche Mietdauer bzw. Verweildauer von Mieterinnen und Mietern in
öffentlich geförderten und damit mietpreisgebundenen Wohnungen liegen keine statistischen
Erhebungen vor. Daher kann weder eine durchschnittliche Mietdauer für mietpreisgebundene
Wohnungen angegeben noch eine Entwicklung über die letzten zehn Jahre dargestellt werden.
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