Anfrage FDP Aktenzeichen JHA/036/2026

Anfrage der FDP-Ratsfraktion - hier: Sachstand und Auswirkungen der Klage der Stadt Düsseldorf zur Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 30. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie ist der aktuelle verfahrensrechtliche Sachstand der eingereichten Klage und mit welchem zeitlichen Horizont rechnet die Verwaltung für eine gerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Beginn des Rechtsanspruchs im August 2026?
  2. Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage und Annahme bezüglich der Inanspruchnahmequote basieren die prognostizierten Mehrkosten von 43 Millionen Euro für den laufenden Betrieb im Schuljahr 2026/27?
  3. Welche Vorkehrungen trifft die Verwaltung haushalterisch und organisatorisch für den Fall, dass bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs noch keine rechtskräftige Entscheidung über die Kostenerstattung durch das Land vorliegt, um das Angebot dennoch fristgerecht sicherzustellen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

1) Wie ist der aktuelle verfahrensrechtliche Sachstand der eingereichten Klage und mit welchem zeitlichen Horizont rechnet die Verwaltung für eine gerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Beginn des Rechtsanspruchs im August 2026? 2) Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage und Annahme bezüglich der Inanspruchnahmequote basieren die prognostizierten Mehrkosten von 43 Millionen Euro für den laufenden Betrieb im Schuljahr 2026/27? 3) Welche Vorkehrungen trifft die Verwaltung haushalterisch und organisatorisch für den Fall, dass bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs noch keine rechtskräftige Entscheidung über die Kostenerstattung durch das Land vorliegt, um das Angebot dennoch fristgerecht sicherzustellen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+3 weitere Themen

Vorgang · JHA/036/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.3

    Jugendhilfeausschuss. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
JHA/036/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 30.03.2026 Ratsfraktion - FDP Ratsfrau Pina Nell Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.04.2026 Betrifft: Anfrage der FDP-Ratsfraktion - hier: Sachstand und Auswirkungen der Klage der Stadt Düsseldorf zur Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung Sehr geehrte Frau Nell, im Namen meiner Fraktion bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15. April 2026 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: Anfrage: 1) Wie ist der aktuelle verfahrensrechtliche Sachstand der eingereichten Klage und mit welchem zeitlichen Horizont rechnet die Verwaltung für eine gerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Beginn des Rechtsanspruchs im August 2026? 2) Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage und Annahme bezüglich der Inanspruchnahmequote basieren die prognostizierten Mehrkosten von 43 Millionen Euro für den laufenden Betrieb im Schuljahr 2026/27? 3) Welche Vorkehrungen trifft die Verwaltung haushalterisch und organisatorisch für den Fall, dass bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs noch keine rechtskräftige Entscheidung über die Kostenerstattung durch das Land vorliegt, um das Angebot dennoch fristgerecht sicherzustellen? Begründung: Die Stadt Düsseldorf hat sich gemeinsam mit sieben weiteren NRW- Kommunen dazu entschlossen, Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen einzureichen. Hintergrund ist die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 und die Seite 2 1 Ganztag: Städte klagen gegen das Land - Landespolitik - Nachrichten - WDR damit verbundene Finanzierung der Betriebskosten. Laut medialer Berichterstattung rechnet die Verwaltung allein für das Schuljahr 2026/27 mit laufenden Mehrkosten von rund 43 Millionen Euro, die ohne eine Neuregelung durch das Land von der Kommune zu tragen wären. 1 Um Planungssicherheit für den städtischen Haushalt und die Träger der Jugendhilfe zu erlangen, ist eine Klärung der Kostenträgerschaft nach dem Konnexitätsprinzip notwendig. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der oben genannten Fragen. Dr. Carina Weinmann

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/036/2026