Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen OVA/045/2026

Anfrage zu Mindestbeförderungsentgelten im Taxi- und Mietwagengewerbe

Amtlicher Titel: Anfrage SPD/Volt-Ratsfraktion: Taxi- und Mietwagengewerbe - Mindestbeförderungsentgelte

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 1. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die SPD/Volt-Ratsfraktion hat eine Anfrage zu Mindestbeförderungsentgelten im Taxi- und Mietwagengewerbe gestellt. Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss wird am 15. April 2026 darüber informiert.

Einordnung

Die SPD/Volt-Ratsfraktion hat am 1. April 2026 eine Anfrage mit dem Titel "Taxi- und Mietwagengewerbe - Mindestbeförderungsentgelte" eingereicht. Diese Anfrage trägt die Referenznummer OVA/045/2026 und wird im Ordnungs- und Verkehrsausschuss behandelt.

Hintergrund

Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Mindestbeförderungsentgelte im Taxi- und Mietwagengewerbe zu erhalten. Dies ist relevant für die Regulierung des Verkehrs und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die betroffenen Unternehmen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Anfrage betrifft das Taxi- und Mietwagengewerbe, welches in Düsseldorf eine wichtige Rolle im öffentlichen Verkehr spielt. Die Ergebnisse könnten Auswirkungen auf die Preisgestaltung und die Wettbewerbsbedingungen in diesem Sektor haben.

Nächste Schritte

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss wird am 15. April 2026 um 16:00 Uhr über die Anfrage informiert.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zu Mindestbeförderungsentgelten
  • Referenznummer: OVA/045/2026
  • Ordnungs- und Verkehrsausschuss informiert am 15. April 2026
  • Anfrage eingereicht am 1. April 2026
  • Wichtige Informationen für das Taxi- und Mietwagengewerbe

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Beschluss & Empfehlung

  • beschlossen. Auch die Wettbewerbssituation ist nach Angaben aus dem
  • 2. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus den Ergebnissen dieser
  • Kontrollen bzw. welche Auswirkungen haben die Ergebnisse auf
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OVA/045/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 01.04.2026 Ratsfraktion SPD/Volt An Ratsherrn Andreas Auler Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion Zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 15.04.2026 Betrifft: Anfrage SPD/Volt-Ratsfraktion: Taxi- und Mietwagengewerbe - Mindestbeförderungsentgelte Sehr geehrter Herr Auler, anlässlich der Anfrage der SPD-Fraktion (OVA/189/2023) hat die Verwaltung in der Sitzung vom 22.11.2023 den Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf zuletzt über den Sachstand hinsichtlich ihrer Tätigkeiten in Bezug auf Mindestbeförderungsentgelte für das Mietwagengewerbe informiert. Damals wollte die Verwaltung zunächst durch gezielte und intensive Kontrollen die gesetzlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes durchsetzen und plante deswegen vor drei Jahren keine Einführung eines Mindesttarifes für Mietwagen. Insbesondere waren der Verwaltung keine vergleichbaren Großstädte bekannt, die von appbasierten Vermittlungsplattformen für Mietwagen betroffen sind und deshalb einen Mietwagenmindesttarif eingeführt hatten. Zwischenzeitlich hat sich dieser Sachstand geändert. Neben Essen hat auch die Stadt Köln diese beschlossen. Auch die Wettbewerbssituation ist nach Angaben aus dem Taxigewerbe inzwischen eine deutlich andere. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie im Namen der SPD/Volt-Ratsfraktion, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 15. April 2026 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: 1. Welche Kontrollen wurden in Düsseldorf seit 2023 durchgeführt? 2. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus den Ergebnissen dieser Kontrollen bzw. welche Auswirkungen haben die Ergebnisse auf das weitere Handeln der Verwaltung? Seite 2 3. Einem Gutachten zufolge, das die Stadt Essen beauftragt hatte, um die Auswirkungen der Zunahme des Mietwagenverkehrs auf den Gelegenheitsverkehr in Essen zu beleuchten, wurde im Rahmen von Betriebsprüfungen festgestellt, dass von 1158 Fahrten - bei denen eine Anschlussfahrt erst nach 60 bis 120 Minuten durchgeführt wurde - sich lediglich 64 Fahrzeuge in räumlicher Nähe zu ihrem Betriebssitz befanden. Gibt es aus den durchgeführten Kontrollen in Düsseldorf ähnliche Erkenntnisse? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kühbacher

KI-gestützt aufbereitet am 7. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/045/2026