Sitzung · Sitzung beendet
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
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Sitzung kompakt
15.04.2026 · Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat am 15. April 2026 im Rathaus mehrere Anfragen und Anträge beraten. Unter anderem wurden Geschwindigkeitsreduzierungen und Anpassungen im Verkehrskonzept beschlossen.
In der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 15. April 2026 wurden insgesamt 21 Tagesordnungspunkte behandelt. Die Themen umfassten Anfragen zu Taxi- und Mietwagengewerben, Ladestationen für E-Autos sowie verschiedene Anträge zur Geschwindigkeitsreduzierung und zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur.
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss ist zuständig für die Belange des Verkehrsmanagements in Düsseldorf. In dieser Sitzung wurden sowohl Anfragen von Ratsfraktionen als auch Anträge zur Verbesserung der Verkehrssituation behandelt.
Die Beschlüsse zur Einführung von Tempo 30 auf bestimmten Straßenabschnitten betreffen die Anwohner und Verkehrsteilnehmer in den betroffenen Gebieten. Insbesondere die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Worringer Straße wird voraussichtlich die Lärmbelastung für etwa 1.100 Anwohner verringern.
Die beschlossenen Maßnahmen werden nun in die Umsetzung gehen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird sich am 27. April 2026 mit weiteren Vorlagen befassen.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 16. April 2026 · gpt-4o-mini
Ordnungs- und Verkehrsausschuss · Sitzung vom 15.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 30.04.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sofern es gesetzliche Vorgaben zum Mindestplatz für Fußgänger*innen neben den Ladepunkten gibt, wie werden diese auf ihre Einhaltung überprüft?
2. In der Stadt werden nun sukzessive auch Lademöglichkeiten in Bordsteinen verbaut. Welche Strategie verfolgt die Stadt in Hinblick auf die unterschiedlichen Lademöglichkeiten, insbesondere in Bezug auf den oftmals geringen Platz?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/047/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsfraktion SPD/ Volt zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschus- ses am 15.04.2026: Ladestationen für E-Autos Frage 1: Sofern es gesetzliche Vorgaben zum Mindestplatz für Fußgänger*innen neben den Lade- punkten gibt, wie werden diese auf ihre Einhaltung überprüft? Antwort: Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben für Mindestbreiten von Gehwegen neben E- Ladesäulen. Die einschlägigen Regelwerke beziehen sich überwiegend auf den allgemeinen Gehwegausbau und sind auf bestehende Standorte nicht direkt anwendbar. Für Sondernut- zungen existieren ebenfalls keine konkreten Festlegungen zur verbleibenden Gehwegbreite. Die Verwaltung legt bei der Genehmigung von Ladesäulenstandorten jedoch zugrunde, dass in der Regel eine Breite von 1,80 Metern für den Fußverkehr freigehalten wird. Frage 2: In der Stadt werden nun sukzessive auch Lademöglichkeiten in Bordsteinen verbaut. Welche Strategie verfolgt die Stadt in Hinblick auf die unterschiedlichen Lademöglichkeiten, insbe- sondere in Bezug auf den oftmals geringen Platz? Antwort: Die Verwaltung bietet für die Ladesäulenbetreiber eine Kontaktstelle in der Verwaltung, um innovative Konzepte vorzustellen und eine Realisierung in Düsseldorf abzustimmen. Auf dieser Basis wurden auch die sogenannten Ladebordsteine in Düsseldorf erstmals reali- siert und als eine platzsparende Variante für den Ausbau von Ladestationen erkannt. Sofern diese sich bewähren, wird die Stadt den Ausbau mit Ladeborsteinen weiter unterstüt- zen, da diese den öffentlichen Raum nur maginal einengen. Frage 3: Inwiefern sind der Behindertenrat und die Fußgängerbeauftragte in das Konzept zum Aus- bau der Ladeinfrastruktur einbezogen worden? Antwort: Die Verwaltung nimmt Hinweise und Anregungen des Behindertenrates fortlaufend auf und berücksichtigt diese im Rahmen der Umsetzung vor Ort. Für die Errichtung der Ladesäulen werden innerhalb der Verwaltung Planungsumläufe durch- geführt, bei denen seitens der planenden Abteilungen auf die Belange beeinträchtigter Perso- nen geachtet wird. Die Fußverkehrsbeauftragte ist in die Umläufe eingebunden. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Südbrücke wurden im ersten Quartal 2026 durch Blitzanlagen bzw. andere Kontrollmaßnahmen erfasst?
2. Wie viele der erfassten Bußgelder aus dem Zeitraum Juni 2025 bis März 2026 konnten nicht zugestellt oder abgerechnet werden, insbesondere bei ausländischen Speditionen?
3. Berücksichtigt die Stadt Düsseldorf in ihrer Verkehrs- und Ordnungsstrategie die Möglichkeit, dass große Wirtschaftsverkehre (z. B. Logistikunternehmen) die Bußgelder - etwa 228 Euro im Wiederholungsfall - einfach in ihre Kalkulationen einpreisen und an Kunden weitergeben, anstatt alternative Routen zu nutzen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/048/2026 Beigeordneter Christian Zaum Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 15.04.2026: Erhebung der Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Düsseldorfer Südbrücke im ersten Quartal 2026 sowie Bußgeldfragen Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Südbrücke wurden im ersten Quartal 2026 durch Blitzanlagen bzw. andere Kontrollmaßnahmen erfasst? Antwort: In den Monaten Januar und Februar 2026 wurden seitens der städtischen Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung 1.175 bzw. 1.183 Verstöße gegen das Fahrverbot für Kraftfahr- zeuge ab 7,5 Tonnen festgestellt und verfolgt. Belastbare Fallzahlen für den Monat März liegen noch nicht vor. Das liegt daran, dass auf- grund der Messmethode eine Nachbearbeitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Zulas- sungsdaten erforderlich ist. Frage 2: Wie viele der erfassten Bußgelder aus dem Zeitraum Juni 2025 bis März 2026 konnten nicht zugestellt oder abgerechnet werden, insbesondere bei ausländischen Speditionen? Antwort: Eine Recherche nach spezifischen Einstellungsgründen - wie etwa einer gescheiterten Zu- stellung - sieht das städtische Bearbeitungssystem angesichts der Vielfalt möglicher Einstel- lungsgründe nicht vor. Frage 3: Berücksichtigt die Stadt Düsseldorf in ihrer Verkehrs- und Ordnungsstrategie die Möglichkeit, dass große Wirtschaftsverkehre (z. B. Logistikunternehmen) die Bußgelder - etwa 228 Euro im Wiederholungsfall - einfach in ihre Kalkulationen einpreisen und an Kunden weitergeben, anstatt alternative Routen zu nutzen? Antwort: Ob Unternehmen Bußgelder betriebswirtschaftlich einpreisen, wäre spekulativ und ist nicht Grundlage der städtischen Planung.Die Stadt vollzieht den bundesrechtlich vorgegebenen Bußgeldkatalog und ergänzt dies durch Maßnahmen wie Verkehrslenkung, Kontrollen und infrastrukturelle Anpassungen, um die Einhaltung der Regeln im Wirtschaftsverkehr zu unter- stützen. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Theodor-Heuss-Brücke wurden im Februar 2026 durch Blitzanlagen bzw. andere Kontrollmaßnahmen erfasst?
2. Wie viele Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Theodor-Heuss-Brücke wurden im März 2026 durch Blitzanlagen bzw. andere Kontrollmaßnahmen erfasst?
3. Welche Zahlen bzgl. Verstößen gegen das vorherige 30t Fahrverbot auf der Theodor- Heuss-Brücke liegen für die letzten fünf Jahre seit Inkrafttreten der 30 t Beschränkung in 2019 vor?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/049/2026 Beigeordneter Christian Zaum Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 15.04.2026: Erhebung der Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Theodor-Heuss-Brücke im Februar und März 2026 Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Theodor-Heuss-Brücke wurden im Februar 2026 durch Blitzanlagen bzw. andere Kontrollmaßnahmen erfasst? Antwort: Seitens der städtischen Verkehrsüberwachung wurden im Februar 2026 - seit Beginn der Mes- sungen am 11. Februar 2026 - auf der Theodor-Heuss-Brücke 1.917 Verstöße gegen das dort geltende Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Ton- nen oder mehr erfasst. Fallzahlen zu anderen Kontrollmaßnahmen, etwa der Polizei, liegen nicht vor. Frage 2: Wie viele Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Theodor-Heuss-Brücke wurden im März 2026 durch Blitzanlagen bzw. andere Kontrollmaßnahmen erfasst? Antwort: Belastbare Fallzahlen aus der stationären Verkehrsüberwachung für den Monat März 2026 liegen noch nicht vor. Fallzahlen zu anderen Kontrollmaßnahmen, etwa der Polizei, liegen nicht vor. Frage 3: Welche Zahlen bzgl. Verstößen gegen das vorherige 30t Fahrverbot auf der Theodor-Heuss- Brücke liegen für die letzten fünf Jahre seit Inkrafttreten der 30 t Beschränkung in 2019 vor? (Bitte jährliche Angaben zu den erfassten Verstößen im Zeitraum 2020 bis 2025) Antwort: Diese Zahlen liegen der Verwaltung nicht vor. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie der Wunsch der Bürger*innen umgesetzt werden kann, den Dernbuschweg nur als Rad- und Fußweg zu erneuern.
Der Dernbuschweg ist Bestandteil des Bezirksradnetzes und stellt eine wesentliche Verkehrsverbindung für den Radverkehr dar; für den motorisierten Individualverkehr besitzt er laut Verwaltung selbst nur untergeordnete Bedeutung. Die Verwaltung hat zudem bereits mitgeteilt, dass im Zuge des Wiederaufbaus die Schaffung einer Fuß- und Radwegeverbindung, mit einem möglichst geringfügigen Eingriff in den Baumbestand, ausdrücklich als Ziel verfolgt werden kann. 1 2 Die Anwohner*innen haben nachvollziehbar den Wunsch geäußert, den Weg nicht erneut als uneingeschränkte Kfz-Trasse, sondern als sichere, klima- und naturschonende Fuß- und Radverbindung zu erneuern. Angesichts der hohen Bedeutung des Baumbestandes und der landschaftlichen Einbindung muss eine solche Variante ernsthaft geprüft werden. Im Düsseldorfer Umweltmagazin Grünstift von Oktober ´23 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Ausbau als Durchfahrtsstraße einen massiven Eingriff in Baumbestand und Bodenform bedeuten würde und dass die landschaftsprägende Geländestufe erhalten bleiben soll. 3 Auch der Bund der Steuerzahler betont am 07.11.2024 in seiner Dokumentation zu Straßenausbaubeiträgen, dass bei dieser Straßenbaumaßnahmen die wirtschaftliche Notwendigkeit eines geplanten Umfangs zu prüfen und ein einfacher Standard zu wählen sei; außerdem sollen Bürger*innen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Diese Argumentation spricht dafür, eine schlichtere und kostengünstigere Lösung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs zu untersuchen. 4 Der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf schützt für den Bereich „ Gerresheimer Höhen " ausdrücklich die landschaftsprägende Geländestufe mit den darauf stockenden Waldflächen; außerdem stellt er für den Raum „ Pillebach mit Feuchtbiotop am Dernbusch " klar, dass der Landschaftsraum mit Quellsumpf, Verlandungsflächen, Tal- und Hangwiesen, Hangwaldbereichen und Feuchtgebiet erhalten bleiben soll. Für den Schutz und die Entwicklung dieser Landschaftsbereiche sind Eingriffe nur unter strengen Maßgaben zu rechtfertigen. 5 Vor diesem Hintergrund ist es geboten, vorrangig die Variante zu prüfen, die den Wunsch der Bürgerschaft, den Schutz von Natur und Landschaft sowie die Ziele einer zeitgemäßen Verkehrswende am besten miteinander verbindet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt der beschriebenen Anpassung der Materialität des Sanierungskonzeptes für die vorhandenen Oberflächen der Altstadt zu.
Ausgangslage Zur Testung von unterschiedlichen Oberflächen-Materialien und Verlegearten für die Flächen der Altstadt wurde auf der Bolkerstraße zwischen Mertensgasse und Hunsrückenstraße im Frühjahr 2019 eine Musterfläche mit 9 verschiedenen Material- bzw. Verlegearten erstellt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Kontrollen wurden in Düsseldorf seit 2023 durchgeführt?
2. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus den Ergebnissen dieser Kontrollen bzw. welche Auswirkungen haben die Ergebnisse auf das weitere Handeln der Verwaltung?
3. Einem Gutachten zufolge, das die Stadt Essen beauftragt hatte, um die Auswirkungen der Zunahme des Mietwagenverkehrs auf den Gelegenheitsverkehr in Essen zu beleuchten, wurde im Rahmen von Betriebsprüfungen festgestellt, dass von 1158 Fahrten - bei denen eine Anschlussfahrt erst nach 60 bis 120 Minuten durchgeführt wurde - sich lediglich 64 Fahrzeuge in räumlicher Nähe zu ihrem Betriebssitz befanden. Gibt es aus den durchgeführten Kontrollen in Düsseldorf ähnliche Erkenntnisse?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt auf Basis des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) die streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Straße „ An der Piwipp " zwischen Kalkumer Straße und Brackweder Straße aus Lärmschutzgründen.
Als Sammelstraße gilt auf der Straße An der Piwipp grundsätzlich die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Verkehrsstärke beträgt ca. 8.000 Kfz/16h. Der Radverkehr wird weitgehend auf der Fahrbahn geführt. Stadtauswärts ist der Radverkehr berechtigt, im Seitenraum zu fahren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt auf Basis des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Worringer Straße zwischen Worringer Platz und Am Wehrhahn (Länge ca. 500 m) aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22 - 6 Uhr.
Als Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindungsfunktion gilt auf der Worringer Straße grundsätzlich die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Verkehrsstärke beträgt abschnittsweise ca. 14.000 bis 19.000 Kfz/16h. Auf der Worringer Straße ist ein Radfahrstreifen eingerichtet und teilweise lärmoptimierter Asphalt verlegt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der OVA der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung von vier Mobilitätsstationen des Maßnahmenpaketes 3.1 zum geplanten Netzwerk von 18 Mobilitätsstationen in den Stadtteilen Pempelfort, Derendorf und Golzheim zur Verbesserung der Nahmobilität und der Anschlussmobilität mit Gesamtkosten in Höhe von 1.618.000 EUR netto bzw. 1.926.000 EUR brutto.
Beschlusslage: OVA/019/2022 (Beschlussvorlage zum Rat am 10.03.2022) - „ Förderprogramm „ Multi-Mo-DUS - Multimodalität in lebenswerten Quartieren in Düsseldorf " im Rahmen des Landeswettbewerbs „ Mobil.NRW - Mobilität in lebenswerten Städten " : Mit dem Ratsbeschluss aus 2022 wurde die Verwaltung mit der Wettbewerbsteilnahme sowie bei Erteilung eines Förderbescheides mit der Planung und Erstellung der Kostenberechnung der geförderten Maßnahme beauftragt, um die erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse einzuholen. Damit ist der Beschluss, OVA/019/2022, wie ein Bedarfsbeschluss zu werten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt dem in der Sachdarstellung beschriebenen Betriebskonzept zur Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts des Projekts "ž U81 " zu und beauftragt die Rheinbahn und die Verwaltung mit der Umsetzung zum nächstmöglichen Termin nach Eröffnung der Strecke.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt seit den 1990er Jahren die Planung für eine Stadtbahnverbindung auf der Achse Ratingen - Flughafen - Messe - Lörick - Neuss (Projekt "ž U81 " ), welche für die Standortentwicklung von Messe und Flughafen und für die verkehrliche Entlastung des Düsseldorfer Nordens und der Düsseldorfer Innenstadt von großer Bedeutung ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die kommunalen Aufgabenträger sind gemäß ÖPNVG NRW für eine angemessene ÖPNV-Qualität verantwortlich. Nach § 8 (3) ÖPNVG NRW geben sie in ihren Nahverkehrsplänen (NVP) Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche ÖPNV- Leistungsangebot, notwendige Mindestanforderungen für die angemessene Verkehrsbedienung, Qualifikationsstandards für das einzusetzende Personal und Ausrüstungsstandards für die Fahrzeuge vor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Einleitung Die Straßeninfrastruktur stellt eine der zentralen Grundlagen für Mobilität, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Lebensqualität in der Landeshauptstadt Düsseldorf dar. Ein leistungsfähiges, verkehrssicheres und dauerhaft funktionsfähiges Straßennetz ist Voraussetzung für den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr, den Wirtschaftsverkehr sowie den Rad- und Fußverkehr. Vor diesem Hintergrund kommen der systematischen Erfassung und Bewertung des baulichen Straßenzustands eine besondere Bedeutung zu.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Polizei Düsseldorf stellt die Verkehrsunfallstatistik 2025 für das Stadtgebiet und die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Bundesautobahnen dar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Zur Chronologie Im Juni 2021 wurde der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Land NRW bezüglich des Luftreinhalteplans (LRP) Düsseldorf aus 2/2019 beendet. Die DUH, das Land NRW und die beigeladene Stadt Düsseldorf einigten sich in einem außergerichtlichen Vergleich auf ein umfangreiches Paket von Minderungsmaßnahmen zur langfristigen und dauerhaften Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen unter die Ziel- und Grenzwerte, insbesondere bezogen auf den Grenzwert von Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 µg/m³ pro Kalenderjahr.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl des Schiedsmannes: Jürgen Fallasch Kapeller Hofweg 69 40595 Düsseldorf für den Schiedsbezirk 20 Garath, Hellerhof.
Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Jürgen Fallasch läuft mit Wirkung zum 23.09.2026 aus. Herr Fallasch hat sich für den Fall der Wiederwahl durch die Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf bereit erklärt, eine weitere Amtszeit auszuüben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl der Schiedsfrau: Margret Heuter Eschbachweg 1 a 40625 Düsseldorf für den Schiedsamtsbezirk 14 - Gerresheim.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl der Schiedsperson: Thomas Schmidt Am Ellerforst 18 40627 Düsseldorf für den Schiedsbezirk 17 Vennhausen, Unterbach, In der Elb.
Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Schmidt läuft mit Wirkung zum 11.03.2026 aus. Herr Schmidt hat sich für den Fall der Wiederwahl durch die Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf bereit erklärt, eine weitere Amtszeit von 5 Jahren auszuüben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt -vorbehaltlich eines positiv abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens- die Festsetzung des Marktes „ Landpartie Grafenberg " auf der Galopprennbahn Grafenberg vom 01.05.2026 - 03.05.2026 als Spezialmarkt nach § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung zu folgenden Öffnungszeiten: 10:00 bis 18:00 Uhr.
Der Marktveranstalter beantragte am 09.02.2026 die Festsetzung des Spezialmarktes „ Landpartie Grafenberg " für den Zeitraum 01.05.2026 - 03.05.2026. Über 130 Aussteller werden ihr ausgewähltes Warenangebot aus den Bereichen Genuss & Kulinarik, Haus & Garten, Mode & Schmuck sowie Kunst & Lebensart präsentieren. Rechtliche Einschränkungen in Bezug auf Freitag, den 01.05.2026 (Maifeiertag), gibt es nicht. Da Märkte nach dem Sonn- und Feiertaggesetz NRW an Sonn- und Feiertagen erst um 11:00 Uhr beginnen dürfen, ist für die beantragten Öffnungszeiten am Sonntag und am Maifeiertag ab 10:00 Uhr eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf erforderlich. Diese Genehmigung liegt vor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die in der Anlage dargestellte Änderungen der Verwaltungsgebühren für die im Amt für Verkehrsmanagement anfallenden Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen.
Das Amt für Verkehrsmanagement erteilt auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Ausnahmegenehmigungen, die die übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums betreffen. Dazu gehören das Parken von Fahrzeugen entgegen der angeordneten Verkehrsregelungen und die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen. Im Genehmigungsprozess sind Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen und Auflagen zu definieren. So müssen zum Beispiel Handwerkerfahrzeuge, für die ein Handwerkerparkausweis beantragt wird, auf den Seiten des Fahrzeugs einen deutlich lesbaren Hinweis auf die Handwerkerfirma aufweisen. Zudem ist zu prüfen, ob das betreffende Handwerk bei der Verrichtung der Arbeit schwere Lasten zur Arbeitsstelle zu transportieren hat.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Vorgehensweise zur brandschutztechnischen Ertüchtigung – Maßnahmenpakete 1-3 inkl. umsetzungsrelevanter Randbedingungen sowie die Erstellung der Vorplanung einschließlich Kostenschätzung (Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI) für das Maßnahmenpaket 2 mit Kosten in Höhe von ca.
Anlass zur Planung Bereits am 06.11.2008 ist ein Grundsatzbeschluss (Anlage 2) durch den Rat herbeigeführt worden, der eine brandschutztechnische Ertüchtigung der bestehenden U-Bahnhöfe beschließt. Der Ratsbeschluss beinhaltet folgende U-Bahnhöfe für eine Ertüchtigung: 1. ERGO-Platz (vorm. Victoriaplatz)/Klever Straße 2. Düsseldorf Hauptbahnhof 3. Nordstraße 4. Oststraße 5. Heinrich-Heine-Allee 6. Steinstraße/Königsallee 7. Handelszentrum/Moskauer Straße 8. Kettwiger Straße 9. Oberbilker Markt/Warschauer Straße 10. Oberbilk S 11. Ellerstraße In dem Ratsbeschluss wurde anerkannt, dass die brandschutztechnische Ertüchtigung der U-Bahnhöfe notwendig ist, da die Stadtbahnanlagen nach § 36 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) und nach § 2 Abs. 1 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) während der gesamten Geltungsdauer der Betriebsgenehmigung gemäß dem Stand der Technik zu unterhalten sind.
9 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.