Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen BR/011/2026

Sachstand zur barrierefreien Ausstattung der City-Toiletten

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Benrather Schloßallee 3 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 9. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Sind alle Modultoilettenanlagen im Innenbereich an allen benötigten Stellen mit Brailleschrift ausgestattet?
  2. Wurde hier seitens der Verwaltung eine Kontrolle durchgeführt?
  3. Sind die bestellten Schilder mit Brailleschrift für den Außenbereich inzwischen eingegangen und wurden sie von den Servicetechnikern angebracht?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Wiederholt kam es in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Aussagen der Nutzer*Innen zur barrierefreien Ausstattung der Modultoilettenanlagen im Innenbereich. Angeblich sind nicht alle Schalter mit Brailleschrift ausgestattet. Von daher die Nachfrage der Kontrolle. Zum anderen sollte der Außenbereich der Toiletten nachgebessert werden. Vorgesehen ist ein Infoknopf und am Euroschlüssel ein Schild mit Funktionskennzeichnung in Pyramidenschrift.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BR/011/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 17.04.2026 · Amtliches Original (PDF)

23/14 16.04.2026 Schm  94554 Amt für Gebäudemanagement Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Behindertenrates am 20.04.2026 (BR/011/2026) Sachstand zur barrierefreien Ausstattung der City-Toiletten Zu der o.g. Anfrage nimmt das Amt für Gebäudemanagement wie folgt Stellung.

Frage 1:

Sind alle Modultoilettenanlagen im Innenbereich an allen benötigten Stellen mit Brailleschrift ausgestattet?

Frage 2:

Wurde hier seitens der Verwaltung eine Kontrolle durchgeführt?

Frage 3:

Sind die bestellten Schilder mit Brailleschrift für den Außenbereich inzwischen einge- gangen und wurden sie von den Servicetechnikern angebracht? Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.

Antwort:

Die Ausstattung der Modultoilettenanlagen mit Brailleschrift an den benötigten Stel- len im Innenbereich wurde bei der Errichtung der Anlagen durch einen externen Pla- ner für barrierefreies Bauen begleitet und der Umfang der Kennzeichnungen mit dem „Runden Tisch Bauen" abgestimmt. Die so definierte Ausstattung ist für alle Mo- dultoilettenanlagen gleich. Die Umsetzung der Kennzeichnungen wurde bei der Ab- nahme der Anlagen durch die Stadt kontrolliert. Für die Bedienelemente auf der Außenseite der Modultoilettenanlagen ist eine Aus- stattung mit Pyramidenschrift vorgesehen. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten konn- ten diese Schilder noch nicht angebracht werden. Dies soll in Kürze erfolgen. Im Zu- ge der Abnahme dieser Schrift wird parallel auch der Innenraum noch einmal kon- trolliert. Schilder bzw. Aufkleber, die durch Dritte entfernt wurden oder aus anderen Gründen fehlen, wird das Amt für Gebäudemanagement ersetzen lassen. Kerler Seite 1 von 1

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · BR/011/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 3.5

    Behindertenrat. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BR/011/2026