Anfrage Aktenzeichen BV8/154/2026

CDU und Grüne fragen nach Alkoholkonsum am Gertrudisplatz

Amtlicher Titel: Alkoholkonsum und Störungen auf dem Gertrudisplatz (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gertrudisplatz · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 22. Juni 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen eine Anfrage zur Situation am Gertrudisplatz. Sie wollen wissen, wie der Alkoholkonsum und die damit verbundenen Störungen dort sind. Die Anfrage wurde am 22. Juni 2026 eingereicht.

Einordnung

Die Anfrage BV8/154/2026 behandelt den Alkoholkonsum und die Störungen auf dem Gertrudisplatz. Die Bezirksvertretung 8 wird am 2. Juli 2026 um 18:00 Uhr darüber beraten. Die Anfrage zielt darauf ab, die Situation vor Ort zu klären und mögliche Maßnahmen zu diskutieren.

Hintergrund

Der Gertrudisplatz ist ein zentraler Ort in Düsseldorf, der häufig von Bürgern und Besuchern genutzt wird. In der Vergangenheit gab es immer wieder Berichte über Störungen durch Alkoholkonsum.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Bezirksvertretung wird die Anfrage zur Kenntnis nehmen und darüber beraten. Dies könnte zu neuen Maßnahmen oder Regelungen am Gertrudisplatz führen.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von CDU und Grünen zur Situation am Gertrudisplatz
  • Datum der Anfrage: 22. Juni 2026
  • Beratung in der Bezirksvertretung 8 am 2. Juli 2026 um 18:00 Uhr
  • Ziel: Klärung des Alkoholkonsums und der Störungen vor Ort
  • Mögliche Maßnahmen werden diskutiert

Themen

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Gertrudisplatz – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV8/154/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV8_154_2026 Alkoholkonsum und Störungen auf dem Gertrudisplatz · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 20

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590788.pdf Published Time: 2026-06-22T05:33:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/154/2026 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 18.06.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf # Betrifft: Alkoholkonsum und Störungen auf dem Gertrudisplatz (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) In den letzten Monaten wird wiederholt Klage über die Situation auf dem Gertrudisplatz geführt. 1 In der Diskussion ist vorgeschlagen worden, den Alkoholkonsum auf dem Gertrudisplatz außerhalb der Spielplatz- und Gastronomieflächen zu untersagen. Hierzu hat die Verwaltung jüngst im ABA mitgeteilt: Wir fragen vor diesem Hintergrund: 1. Auf welchen Teilen des Gertrudisplatz sind der Konsum von Alkohol und/oder der Aufenthalt in alkoholisierten Zustand und/oder störender Alkoholkonsum zu welchen Zeiten bereits jetzt verboten, z.B. nach § 3 Abs. 2 Straßenordnung, § 6 Straßenordnung, § 7 Abs. 3 Nr. 6 Marktsatzung (bitte mit kartographischer Darstellung)? 2. Setzt die Verwaltung alle bestehenden Regelungen im Zuge des Alkoholkonsums um und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, stärker auf die bestehenden Regelungen aufmerksam zu machen? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch veränderte Anordnung/ Gestaltung des Sitzmobiliars im vorderen und mittleren Platzteil präventiv gegen gruppenbezogene Alkoholisierung oder von Gruppen ausgehende Störungen zu wirken? Seite 2 Für die CDU-Fraktion für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. Christian Rütz gez. Birgit Sieger > 1 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-eller-personengruppe-terrorisiert- gertrudisplatz_aid-146451867
Beantwortung BV8_154_2026 Alkoholkonsum und Störungen auf dem Gertrudisplatz als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 19 BV8_154_2026 Alkoholkonsum und Störungen auf dem Gertrudisplatz.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592446.pdf Published Time: Thu, 02 Jul 2026 17:33:28 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: BV8/154/2026 Alkoholkonsum und Störungen auf dem Gertrudisplatz (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 1. Auf welchen Teilen des Gertrudisplatz sind der Konsum von Alkohol und/oder der Aufenthalt in alkoholisierten Zustand und/oder störender Alkoholkonsum zu welchen Zeiten bereits jetzt verboten, z.B. nach § 3 Abs. 2 Straßenordnung, § 6 Straßenordnung, § 7 Abs. 3 Nr. 6 Marktsatzung (bitte mit kartographischer Darstellung)? 2. Setzt die Verwaltung alle bestehenden Regelungen im Zuge des Alkoholkonsums um und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, stärker auf die bestehenden Regelungen aufmerksam zu machen? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch veränderte Anordnung/ Gestaltung des Sitzmobiliars im vorderen und mittleren Platzteil präventiv gegen gruppenbezogene Alkoholisierung oder von Gruppen ausgehende Störungen zu wirken? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit: # Antwort zu 1: # Marktverwaltung Gemäß Wochenmarktsatzung ist während der festgesetzten Marktzeiten Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr sowie Samstags von 8.00 – 14.00 Uhr auf der festgesetzten Marktfläche der Verkauf und der Konsum von Alkohol untersagt. Alkoholisierte Personen können des Platzes verwiesen werden. Der Marktverwaltung sind aus den zurückliegenden 5 Jahren keine derartigen Vorfälle oder Beschwerden bekannt geworden. Festgesetzte Marktfläche Ordnungsamt Auf dem Gertrudisplatz besteht derzeit ausschließlich für den dort befindlichen Kinderspielplatz ein Alkoholkonsumverbot. Darüber hinaus bestehen für die übrigen Platzflächen – mit Ausnahme der o. g. Marktflächen – gegenwärtig keine gesonderten, räumlich abgegrenzten Alkoholverbotszonen. Auf eine kartographische Darstellung wird verzichtet, da sich das bestehende Alkoholkonsumverbot ausschließlich auf die Fläche des Kinderspielplatzes beschränkt und insoweit keine weitergehende räumliche Differenzierung erforderlich ist. Antwort zu 2: Die Einhaltung der bestehenden ordnungsrechtlichen Regelungen wird im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr überwacht. Dabei wird insbesondere auf ordnungswidrige Zustände, wie etwa Vermüllungen und sonstige Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, geachtet und bei Bedarf eingeschritten. Der Gertrudisplatz unterliegt bereits einer sehr hohen Kontrolldichte durch die Dienstkräfte des Ordnungsamtes. Die Kontrollen finden zu allen Tageszeiten mehrfach statt. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung der Situation vor Ort sowie die konsequente Ahndung festgestellter Verstöße im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten. Antwort zu 3: Die auf dem Gertrudisplatz bestehenden zehn Bänke, zwei im nördlichen Teil zur Gumbertstraße und sieben im zentralen Bereich (Rondell), sind zwar in Reihe oder im Kreis angeordnet, bilden durch ihre Anordnung zueinander aber keine großen Sitzgruppen aus mehreren zueinandergewandten Bänken. Durch die Abstände und voneinander wegdrehende Stellung sind die Bänke eher als Einzelbänke zu sehen. Aus stadtgestalterischer Sicht stellen die Sitzgelegenheiten allen Personengruppen ein niederschwelliges konsumunabhängiges Angebot zum Verweilen dar. Auch älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen bieten die Bänke eine wertvolle Hilfe im Alltag (Platz ist Standort eines Vollsortimenters und des Wochenmarktes). Eine im zentralen Bereich befindliche Bank dient zudem als Zuhör.Bank (Das Konzept einer Zuhör.Bank ist ein unkompliziertes, niedrigschwelliges Angebot von ehrenamtlich geschulten Personen, im öffentlichen Raum Passanten ein offenes, neutrales und wertfreies Ohr anzubieten und gezielt gegen Einsamkeit und soziale Isolation zu wirken). Die Entfernung von Bänken im zentralen Bereich würde die Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Personengruppen einschränken, ein falsches Signal aussenden und nur zu einer Verlagerung von störend wirkenden Personengruppen oder Konzentration dieser auf den verbleibenden Bänken, den Spielplatz oder auch Hauseingänge führen. Derzeit wird aus den o.g. Gründen keine Veranlassung gesehen, Bänke zu entfernen. Aus Sicht der Verwaltung werden auch keine gestalterischen Möglichkeiten gesehen, die einen nachhaltigen Einfluss auf die Nutzung hätten.

KI-gestützt aufbereitet am 23. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/154/2026