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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590788.pdf
Published Time: 2026-06-22T05:33:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/154/2026
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
in der Bezirksvertretung 8
der Landeshauptstadt Düsseldorf
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 18.06.2026
Frau Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 8
Dagmar von Dahlen
Rathaus Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
# Betrifft:
Alkoholkonsum und Störungen auf dem Gertrudisplatz (Anfrage CDU-Fraktion und
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
In den letzten Monaten wird wiederholt Klage über die Situation auf dem Gertrudisplatz
geführt. 1 In der Diskussion ist vorgeschlagen worden, den Alkoholkonsum auf dem
Gertrudisplatz außerhalb der Spielplatz- und Gastronomieflächen zu untersagen. Hierzu
hat die Verwaltung jüngst im ABA mitgeteilt:
Wir fragen vor diesem Hintergrund:
1. Auf welchen Teilen des Gertrudisplatz sind der Konsum von Alkohol und/oder
der Aufenthalt in alkoholisierten Zustand und/oder störender Alkoholkonsum zu
welchen Zeiten bereits jetzt verboten, z.B. nach § 3 Abs. 2 Straßenordnung, § 6
Straßenordnung, § 7 Abs. 3 Nr. 6 Marktsatzung (bitte mit kartographischer
Darstellung)?
2. Setzt die Verwaltung alle bestehenden Regelungen im Zuge des
Alkoholkonsums um und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, stärker auf
die bestehenden Regelungen aufmerksam zu machen?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch veränderte Anordnung/
Gestaltung des Sitzmobiliars im vorderen und mittleren Platzteil präventiv gegen
gruppenbezogene Alkoholisierung oder von Gruppen ausgehende Störungen zu
wirken? Seite 2
Für die CDU-Fraktion für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Christian Rütz gez. Birgit Sieger
> 1
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-eller-personengruppe-terrorisiert-
gertrudisplatz_aid-146451867
Beantwortung BV8_154_2026 Alkoholkonsum und Störungen auf dem Gertrudisplatz als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 19 BV8_154_2026 Alkoholkonsum und Störungen auf dem Gertrudisplatz.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592446.pdf
Published Time: Thu, 02 Jul 2026 17:33:28 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV8/154/2026
Alkoholkonsum und Störungen auf dem Gertrudisplatz (Anfrage CDU-Fraktion und
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
1. Auf welchen Teilen des Gertrudisplatz sind der Konsum von Alkohol und/oder der
Aufenthalt in alkoholisierten Zustand und/oder störender Alkoholkonsum zu welchen
Zeiten bereits jetzt verboten, z.B. nach § 3 Abs. 2 Straßenordnung, § 6
Straßenordnung, § 7 Abs. 3 Nr. 6 Marktsatzung (bitte mit kartographischer
Darstellung)?
2. Setzt die Verwaltung alle bestehenden Regelungen im Zuge des Alkoholkonsums um
und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, stärker auf die bestehenden
Regelungen aufmerksam zu machen?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch veränderte Anordnung/ Gestaltung
des Sitzmobiliars im vorderen und mittleren Platzteil präventiv gegen
gruppenbezogene Alkoholisierung oder von Gruppen ausgehende Störungen zu
wirken?
Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit:
# Antwort zu 1:
# Marktverwaltung
Gemäß Wochenmarktsatzung ist während der festgesetzten Marktzeiten Montag bis Freitag
von 8.00 – 18.00 Uhr sowie Samstags von 8.00 – 14.00 Uhr auf der festgesetzten Marktfläche
der Verkauf und der Konsum von Alkohol untersagt. Alkoholisierte Personen können des
Platzes verwiesen werden.
Der Marktverwaltung sind aus den zurückliegenden 5 Jahren keine derartigen Vorfälle oder
Beschwerden bekannt geworden. Festgesetzte Marktfläche
Ordnungsamt
Auf dem Gertrudisplatz besteht derzeit ausschließlich für den dort befindlichen
Kinderspielplatz ein Alkoholkonsumverbot. Darüber hinaus bestehen für die übrigen
Platzflächen – mit Ausnahme der o. g. Marktflächen – gegenwärtig keine gesonderten,
räumlich abgegrenzten Alkoholverbotszonen. Auf eine kartographische Darstellung wird verzichtet, da sich das bestehende
Alkoholkonsumverbot ausschließlich auf die Fläche des Kinderspielplatzes beschränkt und
insoweit keine weitergehende räumliche Differenzierung erforderlich ist.
Antwort zu 2:
Die Einhaltung der bestehenden ordnungsrechtlichen Regelungen wird im Rahmen der
allgemeinen Gefahrenabwehr überwacht. Dabei wird insbesondere auf ordnungswidrige
Zustände, wie etwa Vermüllungen und sonstige Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung, geachtet und bei Bedarf eingeschritten.
Der Gertrudisplatz unterliegt bereits einer sehr hohen Kontrolldichte durch die Dienstkräfte des
Ordnungsamtes. Die Kontrollen finden zu allen Tageszeiten mehrfach statt. Vor diesem
Hintergrund erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung der Situation vor Ort sowie die
konsequente Ahndung festgestellter Verstöße im Rahmen der bestehenden rechtlichen
Möglichkeiten.
Antwort zu 3:
Die auf dem Gertrudisplatz bestehenden zehn Bänke, zwei im nördlichen Teil zur
Gumbertstraße und sieben im zentralen Bereich (Rondell), sind zwar in Reihe oder im Kreis
angeordnet, bilden durch ihre Anordnung zueinander aber keine großen Sitzgruppen aus
mehreren zueinandergewandten Bänken. Durch die Abstände und voneinander wegdrehende
Stellung sind die Bänke eher als Einzelbänke zu sehen.
Aus stadtgestalterischer Sicht stellen die Sitzgelegenheiten allen Personengruppen ein
niederschwelliges konsumunabhängiges Angebot zum Verweilen dar. Auch älteren und in ihrer
Mobilität eingeschränkten Personen bieten die Bänke eine wertvolle Hilfe im Alltag (Platz ist
Standort eines Vollsortimenters und des Wochenmarktes). Eine im zentralen Bereich
befindliche Bank dient zudem als Zuhör.Bank (Das Konzept einer Zuhör.Bank ist ein
unkompliziertes, niedrigschwelliges Angebot von ehrenamtlich geschulten Personen, im
öffentlichen Raum Passanten ein offenes, neutrales und wertfreies Ohr anzubieten und gezielt
gegen Einsamkeit und soziale Isolation zu wirken).
Die Entfernung von Bänken im zentralen Bereich würde die Aufenthaltsmöglichkeiten für alle
Personengruppen einschränken, ein falsches Signal aussenden und nur zu einer Verlagerung
von störend wirkenden Personengruppen oder Konzentration dieser auf den verbleibenden
Bänken, den Spielplatz oder auch Hauseingänge führen.
Derzeit wird aus den o.g. Gründen keine Veranlassung gesehen, Bänke zu entfernen.
Aus Sicht der Verwaltung werden auch keine gestalterischen Möglichkeiten gesehen, die einen
nachhaltigen Einfluss auf die Nutzung hätten.