Ausstattung linksrheinischer Haushalte mit der blauen Tonne, Anfrage des Bezirksvertreters Marc Klement
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Die Fragen der Anfrage
- Welche Gründe haben bisher flächendeckende Auslieferung der blauen Tonne im Einzugsbereich des Containerstandortes Comeniusplatz verhindert?
- Bis wann ist die flächendeckende Auslieferung im Einzugsbereich des Containerstandortes Comeniusplatz seitens der Verwaltung geplant?
- Wieviel Prozent der Haushalte im Radius von 500 Metern um den Containerstandort Comeniusplatz sind mit einer blauen Tonne bereits ausgestattet?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die blaue Tonne ist in Düsseldorf zur haushaltsnahen Sammlung des Wertstoffs Papier vorgesehen. Hierbei soll nach Möglichkeit jedem Haushalt der Zugang zur blauen Tonne ermöglicht werden. Wie die Verwaltung in Ihrer Informationsvorlage mit dem Betreff „Entfernung Altpapiecontainer Comeniusplatz“ für die Sitzung der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 mitteilte ist die „die Stadt … verpflichtet, haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten, auch für Altpapier in den Bereichen, in denen die Anzahl der blauen Tonnen (noch) nicht ausreichend ist“ Hieraus ergibt sich, dass zumindest im Bereich rund um den Comeniusplatz beziehungsweise in Niederkassel noch keine flächendeckende Versorgung der Anwohner mit der blauen Tonne gegeben ist. Umgekehrt geht aus der Website der Stadt Düsseldorf hervor, dass „die Nutzung der blauen Tonne ist für Wohnungsgrundstücke grundsätzlich verpflichtend, sofern ihre Aufstellung nicht mit einem unverhältnismäßig hohen (baulichen) Aufwand verbunden ist“.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV4/126/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Antwort der Verwaltung zu TOP 24 - Ausstattung linksrheinischer Haushalte mit der blauen Tonne · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 24
Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/126/2026