Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges von der FDP haben eine Anfrage zur Einhaltung des § 8 BauO NRW gestellt. Die Bezirksvertretung 8 behandelt dies am 21. Mai 2026 um 18:00 Uhr.
Einordnung
Die Anfrage BV8/105/2026 befasst sich mit der Einhaltung des § 8 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksvertretung 8 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 21. Mai 2026 um 18:00 Uhr besprechen.
Hintergrund
Schotter- und Steingärten sind in der Diskussion, da sie oft gegen die Vorgaben der Bauordnung verstoßen. Die Anfrage zielt darauf ab, die Einhaltung dieser Vorschriften im Stadtbezirk 8 zu überprüfen.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Sitzung der Bezirksvertretung 8 könnte Auswirkungen auf zukünftige Genehmigungen für Schotter- und Steingärten haben. Bürger sollten sich über die Ergebnisse der Sitzung informieren.
Nächste Schritte
Die Bezirksvertretung 8 wird am 21. Mai 2026 über die Anfrage beraten. Bürger können die Sitzung besuchen.
Die wichtigsten Punkte
- Anfrage zur Einhaltung des § 8 BauO NRW
- Bezirksvertretung 8 tagt am 21. Mai 2026 um 18:00 Uhr
- Thema: Schotter- und Steingärten im Stadtbezirk 8
Verfahrensstand
Beratungsweg
21.05.2026
Endgültige Beratung
Kenntnisnahme
Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Anfrage als Text anzeigen
Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586156.pdf
Published Time: 2026-05-07T08:19:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/105/2026
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Dörges-FDP
in der Bezirksvertretung 8
der Landeshauptstadt Düsseldorf
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.05.2026
Frau Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 8
Dagmar von Dahlen
Rathaus Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
# Betrifft:
Einhaltung § 8 BauO NRW: Schotter- und Steingärten im Stadtbezirk 8 (Anfrage CDU-
Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP)
Als Mitglieder der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und der FDP fragen wir:
1. Über welche Kenntnisse verfügt die Verwaltung zu noch vorhandenen
Schottergärten im Stadtbezirk 8?
2. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Durchsetzung des Rückbaus
bestehender Schottergärten in einen naturnahen Zustand sowie zur
Verhinderung der Anlage neuer Schottergärten insbesondere bei Neubauten und
Sanierungen?
3. Wie werden Gartenbesitzer/-innen über alternative, rechtskonforme (Vor-)
Gartengestaltungen informiert?
Begründung: Die seit dem 1. Januar 2024 geltende aktuelle Fassung der Bauordnung
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sieht in § 8 Abs. 1 für nicht überbaute Flächen
bebauter Grundstücke ein Begrünungsgebot vor. Diese Flächen müssen darüber hinaus
wasser-aufnahmefähig sein. Die Bauordnung NRW stellt klar: „Schotterungen zur
Gestaltung von Grünflächen sowie Kunstrasen stellen keine andere zulässige
Verwendung nach Satz 1 dar.“
Trotz dieses Begrünungsgebotes ist im Stadtbezirk 8 in den letzten Jahren eine
zunehmende Tendenz zu Schotter- und Steingärten zu verzeichnen, auch bei Neubau-
oder Kernsanierungs-objekten. Eine adäquate Reaktion seitens der Verwaltung ist
bisher nicht in ausreichendem Maße feststellbar. Seite 2
Diese Steinwüsten weisen eine erhöhte Wärmespeicherfähigkeit auf und geben auch in
den Nachtstunden Wärme ab, wodurch eine nächtliche Abkühlung an heißen
Sommertagen beeinträchtigt wird. So begünstigen Steingärten das Entstehen lokaler
Hitzeinseln. Das städtische Klimaanpassungskonzept verfolgt daher u.a. das Ziel, durch
„Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung“ das lokale Mikroklima in den Quartieren zu
verbessern und die Biodiversität zu fördern. Stein- und Schottergärten stehen im
Widerspruch zu diesen sinnvollen Zielen.
gez. Max-Enzo Hoock gez. Renate Fuchs gez. Karsten Dörges
Beantwortung BV8_105_2026 Einhaltung § 8 BauO NRW Schotter- und Steingärten im Stadtbezirk 8 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 9 BV8_105_2026 Einhaltung § 8 BauO NRW Schotter- und Steingärten im Stadtbezirk 8.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587539.pdf
Published Time: Thu, 21 May 2026 10:46:46 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV8/105/2026
Einhaltung § 8 BauO NRW: Schotter- und Steingärten im Stadtbezirk 8 (Anfrage CDU-
Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP)
1. Über welche Kenntnisse verfügt die Verwaltung zu noch vorhandenen Schottergärten
im Stadtbezirk 8?
2. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Durchsetzung des Rückbaus
bestehender Schottergärten in einen naturnahen Zustand sowie zur Verhinderung der
Anlage neuer Schottergärten insbesondere bei Neubauten und Sanierungen?
3. Wie werden Gartenbesitzer/-innen über alternative, rechtskonforme (Vor-)
Gartengestaltungen informiert?
Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit, dass die Bezirksvertretung 8 voraussichtlich zur
nächsten Sitzung eine entsprechende Information zu der angesprochenen Thematik erhalten
wird.
KI-gestützt aufbereitet am 12. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/105/2026