Anfrage Aktenzeichen BV3/216/2026

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße zur Verbesserung der Schulwegsicherheit (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Palmenstraße / Schulweg · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Oktober 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) an der Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße aus Sicht der Verwaltung rechtlich und verkehrsfachlich möglich?
  2. Falls die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg derzeit nicht vorliegen, welche alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit hält die Verwaltung an dieser Stelle für geeignet?
  3. Welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit querender Fußgänger*innen, insbesondere von Kindern, werden an dieser Stelle geprüft oder empfohlen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Aus der Bürgerschaft wurde die Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße als Gefahrenpunkt gemeldet. Insbesondere Grundschulkinder, die diesen Bereich täglich zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad nutzen, sind dort erhöhten Risiken ausgesetzt. Nach Angaben von Anwohner*innen fahren Kraftfahrzeuge häufig mit vergleichsweise hoher Geschwindigkeit um die Ecke, wodurch die Sicht- und Reaktionszeiten für alle Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt werden können. Gerade Kinder verfügen noch nicht über die gleichen Fähigkeiten zur Einschätzung von Geschwindigkeiten und Verkehrssituationen wie Erwachsene. Sichere und gut erkennbare Querungsmöglichkeiten sind daher ein wichtiger Baustein der Schulwegsicherheit. Ein Fußgängerüberweg könnte dazu beitragen, die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs zu erhöhen und die Querung der Straße für Kinder sowie andere zu Fuß Gehende sicherer zu gestalten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt mit ihrem Schulwegsicherheitskonzept das Ziel, Schulwege sicherer und attraktiver zu gestalten. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Prüfung der Situation an der Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße sinnvoll.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Oktober 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV3/216/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 9.2.2

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „vertagt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV3/216/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 06.10.2026 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung 3 An den Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Thorsten Graeßner c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 Bachstraße 145 40217 Düsseldorf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 13.10.2026 Betrifft: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße zur Verbesserung der Schulwegsicherheit (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Dr. Graeßner, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgende Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung 3 beantworten zu lassen: 1. Ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) an der Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße aus Sicht der Verwaltung rechtlich und verkehrsfachlich möglich? 2. Falls die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg derzeit nicht vorliegen, welche alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit hält die Verwaltung an dieser Stelle für geeignet? 3. Welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit querender Fußgänger*innen, insbesondere von Kindern, werden an dieser Stelle geprüft oder empfohlen? Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde die Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße als Gefahrenpunkt gemeldet. Insbesondere Grundschulkinder, die diesen Bereich täglich zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad nutzen, sind dort erhöhten Risiken ausgesetzt. Nach Angaben von Anwohner*innen fahren Kraftfahrzeuge häufig mit vergleichsweise hoher Geschwindigkeit um die Ecke, wodurch die Sicht- und Reaktionszeiten für alle Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt werden können. Gerade Kinder verfügen noch nicht über die gleichen Fähigkeiten zur Einschätzung von Geschwindigkeiten und Verkehrssituationen wie Erwachsene. Sichere und gut erkennbare Querungsmöglichkeiten sind daher ein wichtiger Baustein der Schulwegsicherheit. Ein Fußgängerüberweg könnte dazu beitragen, die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs zu erhöhen und die Querung der Straße für Kinder sowie andere zu Fuß Gehende sicherer zu gestalten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt mit ihrem Schulwegsicherheitskonzept das Ziel, Schulwege sicherer und attraktiver zu gestalten. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Prüfung der Situation an der Kreuzung Palmenstraße / Bachstraße sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen Vera Esders Maria-Catharina Brenig Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/216/2026