Anfrage Aktenzeichen SENR/004/2026

eScooter-Verkehr in der Landeshauptstadt – Konsequenzen aus dem Verkehrsbericht 2025

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 2. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Werden mit der Polizei Gespräche geführt zur Systematisierung und Schwerpunktsetzung bei der Überwachung des eScooterverkehrs und mit welchem Ergebnis?
  2. Wie und wann soll ein umfassendes System zum Training und zur Aufklärung von Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren zur Führung der Fahrzeuge etabliert werden, etwa durch Ausbau der bestehenden Kooperation mit der Verkehrswacht, aber ggfls. auch mit anderen Einrichtungen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, mit der Zulassung von eScootern im Straßenverkehr seit dem Jahre 2019 hat sich auch in Düsseldorf ein Verkehrsmittel etabliert, das eine reale Gefährdung für zu Fuß gehenden, Radfahrenden und eScooter*nutzerinnen selbst darstellt. Vielfach fahren sie verbotswidrig auf Gehwegen - selbst bei dichtem Passant*innen-Verkehr, fahren mehrere Personen auf einem Fahrzeug, fahren zu schnell und überholen mit hohem Tempo Radfahrende ohne Abstandshaltung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · SENR/004/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 10.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

SENR/004/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage des Seniorenrates zur Ratssitzung am 18.06.2026: eScooter-Verkehr in der Landeshauptstadt - Konsequenzen aus dem Verkehrsbericht 2025

Frage 1:

Werden mit der Polizei Gespräche geführt zur Systematisierung und Schwerpunkt- setzung bei der Überwachung des eScooterverkehrs und mit welchem Ergebnis?

Antwort:

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und die Schwerpunktsetzung für poli- zeiliche Kontrollmaßnahmen richten sich grundsätzlich nach der jeweiligen Ver- kehrsunfallentwicklung. Darüber hinaus dienen Hinweise aus der Bevölkerung und die vorhandene Beschwerdelage als Grundlage für verstärkte Kontrollen (im Rah- men der personellen Möglichkeiten) an bestimmten Örtlichkeiten.

Frage 2:

Wie und wann soll ein umfassendes System zum Training und zur Aufklärung von Schülerinnen und Schülern ab 14 Jahren zur Führung der Fahrzeuge etabliert werden, etwa durch Ausbau der bestehenden Kooperation mit der Verkehrs- wacht, aber gegebenenfalls auch mit anderen Einrichtungen?

Antwort:

Ab diesem Jahr findet die durch die Landesverkehrswacht ins Leben gerufene E-Scooter-Academy für 9. Schulklassen in der Städt. Jugendverkehrsschule statt. Bei den durch Lehrerinnen und Lehrern von weiterführenden Schulen durchgeführ- ten E-Scooter-Kursen soll den Jugendlichen ab 14 Jahren eine sichere und verant- wortungsbewusste Nutzung von E-Scootern vermittelt werden. Dabei sollen Kennt- nisse in Verkehrsregeln und Fahrsicherheit im Vordergrund stehen. Die Lehrerinnen und Lehrer, die die Kurse vor Ort durchführen, werden durch die Verkehrswacht Düsseldorf entsprechend ausgebildet. Die erste Ausbildung findet am 11.06.2026 statt.

Frage 3:

Welche Strategie verfolgt die Stadt zur Regelung des eScooter-Verkehrs zur Ver- besserung der Sicherheit und zur Befriedung der „Wege für alle" (Weiterentwick- lung der Sondernutzungserlaubnisse, Reduzierung der Fahrzeugflotten, stadt- weite Nutzung von Geofencing zur Tempodrosselung, etc.)?

Antwort:

Seite 1 von 2 Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt den politisch beschlossenen Weg der stadtverträglichen Regulierung von Sharing-Angeboten und setzt in diesem Rah- men verschiedene Maßnahmen um. Dieser Weg umfasst beispielsweise den weiteren Ausbau des stationsbasierten Sharing-Angebots mittels Sharingstationen und Parkverbotszonen im gesamten Stadtgebiet. Eine weitere Maßnahme zur Regulierung ist die Konzessionierung von E-Scooter- und Pedelec-Sharing im Rahmen eines Vergabeverfahrens. Hierdurch wird die An- zahl der Anbietenden begrenzt sowie die Regulationsmöglichkeiten und die Ange- botsqualität für die Bevölkerung verbessert. Damit das E-Scooter-Sharing auch im Fahrbetrieb stadtverträglicher und sicherer gestaltet werden kann, setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf auf den Ausbau si- cherer Infrastruktur, wie zum Beispiel Radwege. Die dem Betrieb der gewerblichen Verleihsysteme zugrundeliegende Sondernut- zungserlaubnis wird unter Beachtung der einschlägigen Rechtsgrundlagen und der sich aus der weiteren Maßnahmenumsetzung ergebenden kommunalen Rahmen- bedingungen fortlaufend angepasst. Bei sämtlichen Maßnahmen muss die rechtliche Umsetzbarkeit gegeben sein. Für den Einsatz von Geofencing zur automatisierten Drosselung des Tempos in Deutschland beispielsweise liegt diese nicht vor, sodass die Maßnahme aktuell nicht umgesetzt werden kann. Die hier genannten wesentlichen Maßnahmen und Rahmenbedingungen beziehen sich hauptsächlich auf gewerblich genutzte E-Scooter. Für private E-Scooter sind die Handlungsmöglichkeiten eingeschränkter. Der Verkehrsbericht des Polizeipräsidiums Düsseldorf bezieht sich auf die Gesamt- heit der Elektrokleinstfahrzeuge und differenziert nicht zwischen privaten und ge- werblichen Fahrzeugen. Seite 2 von 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

+3 weitere Themen

Vorgang · SENR/004/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Sitzung · TOP 6.2

    Seniorenrat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  3. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 6

    Rat. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SENR/004/2026