Anfrage Aktenzeichen BV2/109/2026

CDU-Fraktion fragt nach Feierabendparken auf Lidl-Parkplatz

Amtlicher Titel: Feierabendparken auf dem Lidl-Parkplatz an der Bruchstraße - Anfrage der CDU-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bruchstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion stellte am 15. April 2026 eine Anfrage zum Feierabendparken auf dem Lidl-Parkplatz an der Bruchstraße. Die Bezirksvertretung 2 wird am 28. April 2026 darüber beraten.

Einordnung

Die CDU-Fraktion hat am 15. April 2026 eine Anfrage zur Regelung des Feierabendparkens auf dem Lidl-Parkplatz an der Bruchstraße eingereicht. Die Anfrage trägt die Referenznummer BV2/109/2026. Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 28. April 2026 um 16:00 Uhr besprechen.

Hintergrund

Das Feierabendparken könnte eine Lösung für Parkprobleme in der Umgebung darstellen. Die Anfrage zielt darauf ab, die Nutzung des Parkplatzes nach Geschäftsschluss zu klären.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung der Bezirksvertretung 2 könnte Auswirkungen auf die Parkplatzsituation in der Bruchstraße haben. Bürger sollten die Sitzung am 28. April im Auge behalten.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage am 28. April 2026 in ihrer Sitzung behandeln.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage der CDU-Fraktion vom 15. April 2026
  • Thema: Feierabendparken auf Lidl-Parkplatz
  • Beratung in der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026
  • Sitzung beginnt um 16:00 Uhr
  • Referenznummer: BV2/109/2026

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583841.pdf Published Time: 2026-04-15T10:01:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV2/109/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.04.2026 > CDU-Fraktion > der Bezirksvertretung 2 > An den > Bezirksbürgermeister > des Stadtbezirks 2 > Herrn Philipp Schlee # Betrifft: Feierabendparken auf dem Lidl-Parkplatz an der Bruchstraße - Anfrage der CDU-Fraktion Begründung: Frage 1: Warum befindet sich der Lidl-Parkplatz an der Bruchstraße nicht auf der Liste der Feierabendparkplätze der städtischen Homepage? Frage 2: Was ist aus dem in der Pressemitteilung vom 10.07.2024 angekündigten Feierabendparken auf dem Lidl-Parkplatz an der Bruchstraße geworden? Sachdarstellung: Mit Ihrer Mail vom 10.07.2024 informierte die Bezirksverwaltungsstelle die Mitglieder der Bezirksvertretung 2 über eine Pressemitteilung, in der die Einrichtung von Feierabendparken auch auf dem Lidl-Parkplatz an der Bruchstraße angekündigt wurde. Derzeit befindet sich dieser Parkplatz aber nicht auf der Liste der Feierabendparkplätze der städtischen Homepage. gez. Achim Graf Fraktionsvorsitzender
Beantwortung BV2 109 2026 Feierabendparken auf dem Lidl-Parkplatz an der Bruchstraße als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588965.pdf Published Time: Mon, 08 Jun 2026 10:08:30 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Seite 1 von 1 > Sitzung: 09.06.2026 > Vorlagennummer BV2/ 109 /202 6 > Anfrage der CDU -Fraktion vom 14. 04 .2026 > hier :Feierabendparken auf dem Lidl -Parkplatz an der Bruchstraße Frage 1: Warum befindet sich der Lidl -Parkplatz an der Bruchstraße nicht auf der Liste der Feierabendparkplätze der städtischen Homepage? Antwort : Die Landeshauptstadt Düsseldorf baut in Zusammenarbeit mit der städtischen Tochtergesellschaft Connected Mobility Düsseldorf (CMD) das Angebot „Feierabend -Parken“ kontinuierlich aus. Es wird das Ziel verfolgt , das Angebot auszuweiten, sobald entsprechende Vereinbarungen getroffen werden können. Die Umsetzung und finale Entscheidung über die Bereitstellung geeigneter Flächen obliegt den jeweiligen Flächeneigentümern, insbesondere den Supermarktketten. Dabei kommt es vor, dass nicht alle seitens der Verwaltung unterbreiteten Standortvorschläge unte rstützt werden und entsprechende Gespräche nicht in eine vertragliche Vereinbarung münden. Der Lidl -Parkplatz an der Bruchstraße wurde zunächst unter Vorbehalt eingebracht, konnte jedoch aufgrund vertraglicher Detail s letztlich nicht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund konnte der Standort nicht in das bestehende Angebot des Feierabendparkens aufgenommen werden. Frage 2: Was ist aus dem in der Pressemitteilung vom 10.07.2024 angekündigten Feierabendparken auf dem Lidl -Parkplatz an der Bruchstraße geworden? Antwort : Im Rahmen des laufenden Abstimmungsprozesses Lidl hat zwischenzeitlich die Auslastung des Parkplatzes gemeinsam mit dem Parkraumbewirtschafter analysiert und bewertet und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auslastung des Parkplatzes durch die primäre Nutzung (Kundenverkehr) derzeit keine Öffnung f ür weitere Nutzergruppen in den Randzeiten der Öffnungszeiten (Das Feierabendparken beginnt üblicherweise ab ca. 18:00 Uhr) zulässt, da die Kapazitäten durch den regulären Betrieb bereits weitgehend bzw. vollstän dig ausgeschöpft sind. Daher wurde seitens Lidl derzeit von einer Aufnahme in das Feierabendparken abgesehen.

KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/109/2026