Anfrage Aktenzeichen BV8/060/2026

Kamper Weg - Aufstellen von Blumenkübeln (Anfrage SPD-Fraktion)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Gerresheimer Landstraße 45 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 8. April 2026veröffentlicht
Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kamper Weg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV8/060/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Sie können die ausgelesenen Antworten direkt unten lesen.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Schriftliche Antwort

    Beantwortung BV8_060_2026 Kamper Weg - Aufstellen von Blumenkübeln · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 12

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

  3. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Antworten zum Nachlesen

Automatisch aus den eindeutig zugeordneten Antwortdokumenten ausgelesen. Die Darstellung von Tabellen und Zeilenumbrüchen kann vom Original abweichen.

Beantwortung BV8_060_2026 Kamper Weg - Aufstellen von Blumenkübeln

Dateidatum: 23.04.2026 · Original-PDF

BV8/060/2026 Kamper Weg - Aufstellen von Blumenkübeln (Anfrage SPD-Fraktion) 1. Wer ist für die Aufstellung der Blumenkübel im genannten Abschnitt verantwortlich (Privatpersonen, Anwohnerinnen und Anwohner, Stadtverwaltung, Gartenamt o. a.) und liegt für diese Blumenkübel eine Genehmigung der Stadt Düsseldorf vor? 2. Wird die derzeitige Parkregelung gemäß Zeichen 315 StVO im Abschnitt Kamper Weg 117–135 durch die Verwaltung als verkehrlich unbedenklich bewertet? 3. Wurden von Seiten der Rheinbahn oder anderer Verkehrsbetriebe Beschwerden oder Hinweise zur Verkehrssituation auf diesem Abschnitt des Kamper Weges gemeldet? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit: Antwort zu Frage 1: Für die Blumenkübel liegt langjährig eine Genehmigung gegenüber Privatpersonen vor. Antwort zu Frage 2: Die Parkregelung wird seitens der Verwaltung als verkehrlich unbedenklich bewertet. Im konkreten Bereich der Blumenkübel und angrenzenden Markierung entsprechend Vz299 (Zickzacklinie) ist ein abweichendes Parken am Fahrbahnrand im Sinne einer Verkehrsberuhigung sinnvoll. Antwort zu Frage 3: Die Verwaltung steht im regelmäßigen Austausch mit der Rheinbahn zu einer störungsarmen Fahrzeit- hier der Linie 721 in einer Tempo-30-Zone. Auf dem Kamper Weg wurde beispielsweise an der Einmündung Erlenkamp ein Haltverbot eingerichtet, um sicherzustellen, dass für Busse untereinander oder anderen Großfahrzeugen ein entsprechender Raum für Begegnungen zur Verfügung steht.

Maßgeblich bleiben die Originaldokumente. Die Quellenbasis und die zugehörigen Datumsangaben stehen im Vorgangsverlauf.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/060/2026