Kiosk Schlosspark Eller und Überplanung Schlossallee (Anfrage CDU-Fraktion)
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schloßallee · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug2Dokumente10. April 2026veröffentlicht
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Aus dem Original
Im September 2024 hat die Verwaltung in der Bezirksvertretung 8 über den Abriss und Ersatz des Kiosk am Schlosspark Eller (Heidelberger Straße 42a) mit einem mit Modulbauweise errichteten Gebäude berichtet. Dabei wurde die Inbetriebnahme des neuen Büdchens für das vierte Quartal 2025 in Aussicht gestellt (vgl. https://rp- online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/eller/duesseldorf-schlosspark-eller- buedchen-wird-abgerissen-und-neu-gebaut_aid-118828667): Vor einem Jahr, in der Sitzung vom 27.03.2025 hat die Bezirksvertretung 8 zudem einstimmig beschlossen, durch die beteiligten bzw. zu beteiligenden Fachämter (Amt für Verkehrsmanagement, Gartenamt, Kulturamt, Planungsamt) eine Planung für eine Attraktivierung der Schlossallee erstellen zu lassen.
Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.
Beantwortung BV8_080_2026 Kiosk Schlosspark Eller und Überplanung Schlossallee
Weitere zugeordnete Unterlage; nicht als vollständige Beantwortung oder Beschluss eingeordnet.
BV8/080/2026
Kiosk Schlosspark Eller und Überplanung Schlossallee (Anfrage CDU-Fraktion)
1. Wie ist der Stand der Maßnahme Heidelberger Straße 42a, insbesondere wurde die
Baugenehmigung erteilt und wurden Unternehmen mit dem Abriss des Bestandes und
dem Modulbau beauftragt?
2. Wann ist mit der Aufstellung und Inbetriebnahme des Modulbaus zu rechnen?
3. Wie ist der Sachstand der Planung im Sinne des Beschlusses von 27.03.2025 und
wann kann mit der Vorlage erster Planungsergebnisse gerechnet werden?
Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit:
Antwort zu 1:
Die Baugenehmigung wurde Ende des Jahres 2025 erteilt. Auf dieser Basis können die
Planungen konkretisiert werden, die die Grundlage der Ausschreibung der Modulanlage
darstellen. Der Abrissauftrag für die Bestandsanlage wurde noch nicht gestellt und wird in
Abhängigkeit zur Neuaufstellung eingereicht.
Antwort zu 2:
Eine konkrete zeitliche Perspektive kann derzeit nicht genannt werden, da die Maßnahme
nicht Teil der Haushaltsplanung 2026 ist.
Antwort zu 3:
Nach erneuter Prüfung wird festgestellt, dass sich gegenüber der Stellungnahme aus 2025
keine neuen Erkenntnisse ergeben haben.
Aus verkehrsplanerischer Sicht besteht weiterhin kein Erfordernis für eine Überplanung der
Schloßallee. Auch im Rahmen der Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern konnten keine
zusätzlichen fachlichen Gründe für eine entsprechende Maßnahme festgestellt werden.
Gestalterische Einzelmaßnahmen werden an dieser Stelle nicht gesehen.
Vor diesem Hintergrund sowie der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen wird
das Anliegen derzeit zurückgestellt und erneut geprüft, wenn sich die Rahmenbedingungen
geändert haben.
Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Dokumenttexte
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BV8/080/2026
CDU-Fraktion
in der Bezirksvertretung 8
der Landeshauptstadt Düsseldorf
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 09.04.2026
Frau Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 8
Dagmar von Dahlen
Rathaus Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
Betrifft:
Kiosk Schlosspark Eller und Überplanung Schlossallee (Anfrage CDU-Fraktion)
Im September 2024 hat die Verwaltung in der Bezirksvertretung 8 über den Abriss und
Ersatz des Kiosk am Schlosspark Eller (Heidelberger Straße 42a) mit einem mit
Modulbauweise errichteten Gebäude berichtet. Dabei wurde die Inbetriebnahme des
neuen Büdchens für das vierte Quartal 2025 in Aussicht gestellt (vgl. https://rp-
online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/eller/duesseldorf-schlosspark-eller-
buedchen-wird-abgerissen-und-neu-gebaut_aid-118828667):
Vor einem Jahr, in der Sitzung vom 27.03.2025 hat die Bezirksvertretung 8 zudem
einstimmig beschlossen, durch die beteiligten bzw. zu beteiligenden Fachämter (Amt für
Verkehrsmanagement, Gartenamt, Kulturamt, Planungsamt) eine Planung für eine
Attraktivierung der Schlossallee erstellen zu lassen.
Zum Beginn des zweiten Quartals 2026 sind bislang keine Abbruch- und Aufbauarbeiten
an dem Kiosk erkennbar. Eine Informationsvorlage zu dem Beschluss der
Bezirksvertretung vom 27.03.2025 betreffend die Schlossallee liegt ebenfalls nicht vor,
etwa zum Ergebnis oder zum Stand der Planung.
Ich frage daher:
1.Wie ist der Maßnahme Heidelberger Straße 42a, insbesondere wurde die
Baugenehmigung erteilt und wurden Unternehmen mit dem Abriss des
Bestandes und dem Modulbau beauftragt?
2.Wann ist mit der Aufstellung und Inbetriebnahme des Modulbaus zu rechnen?
3.Wie ist der Sachstand der Planung im Sinne des Beschlusses von 27.03.2025
und wann kann mit der Vorlage erster Planungsergebnisse gerechnet werden?
gez. Christoph Wolongiewicz
Seite 2
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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584749.pdf
Published Time: Thu, 23 Apr 2026 09:49:35 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV8/080/2026
Kiosk Schlosspark Eller und Überplanung Schlossallee (Anfrage CDU-Fraktion)
1. Wie ist der Stand der Maßnahme Heidelberger Straße 42a, insbesondere wurde die
Baugenehmigung erteilt und wurden Unternehmen mit dem Abriss des Bestandes und
dem Modulbau beauftragt?
2. Wann ist mit der Aufstellung und Inbetriebnahme des Modulbaus zu rechnen?
3. Wie ist der Sachstand der Planung im Sinne des Beschlusses von 27.03.2025 und
wann kann mit der Vorlage erster Planungsergebnisse gerechnet werden?
Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit:
Antwort zu 1:
Die Baugenehmigung wurde Ende des Jahres 2025 erteilt. Auf dieser Basis können die
Planungen konkretisiert werden, die die Grundlage der Ausschreibung der Modulanlage
darstellen. Der Abrissauftrag für die Bestandsanlage wurde noch nicht gestellt und wird in
Abhängigkeit zur Neuaufstellung eingereicht.
Antwort zu 2:
Eine konkrete zeitliche Perspektive kann derzeit nicht genannt werden, da die Maßnahme
nicht Teil der Haushaltsplanung 2026 ist.
Antwort zu 3:
Nach erneuter Prüfung wird festgestellt, dass sich gegenüber der Stellungnahme aus 2025
keine neuen Erkenntnisse ergeben haben.
Aus verkehrsplanerischer Sicht besteht weiterhin kein Erfordernis für eine Überplanung der
Schloßallee. Auch im Rahmen der Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern konnten keine
zusätzlichen fachlichen Gründe für eine entsprechende Maßnahme festgestellt werden.
Gestalterische Einzelmaßnahmen werden an dieser Stelle nicht gesehen.
Vor diesem Hintergrund sowie der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen wird
das Anliegen derzeit zurückgestellt und erneut geprüft, wenn sich die Rahmenbedingungen
geändert haben.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.